Rechtsprechung
| BGH, 09.04.2024 - XIII ZB 7/22 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Haft zur Sicherung der Abschiebung - Beschleunigungsgebot im Haftbeschwerdeverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 19 Abs 4 GG, Art 5 Abs 4 MRK, § 417 FamFG, §§ 417 ff FamFG
Haft zur Sicherung der Abschiebung - Beschleunigungsgebot im Haftbeschwerdeverfahren - IWW
Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 5 Abs. 4 EMRK, Art. 104 GG, §§ 417 ff. FamFG, § 68 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 84 FamFG, § 36 Abs. 2, 3 GNotKG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 19 Abs. 4 ; EMRK Art. 5 Abs. 4
Verstoß der überlangen Dauer eines Beschwerdeverfahrens gegen die Anordnung von Sicherungshaft gegen das auch für die Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltende Beschleunigungsgebot - datenbank.nwb.de
Beschleunigungsgebot im Haftbeschwerdeverfahren
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Überstellungshaft - und das Beschleunigungsgebot im Haftbeschwerdeverfahren
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beachtung des Beschleunigungsgebots im Haftbeschwerdeverfahren
Verfahrensgang
- AG Bielefeld, 05.11.2021 - 90 XIV (B) 123/21
- LG Bielefeld, 20.12.2021 - 23 T 595/21
- BGH, 09.04.2024 - XIII ZB 7/22
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- EGMR, 04.12.2018 - 10211/12
Ist die Sicherungsverwahrung rechtens?
Auszug aus BGH, 09.04.2024 - XIII ZB 7/22
Zwar verpflichtet diese Norm nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Vertragsstaaten nicht, Verfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Freiheitsentziehungen und zur Verhandlung über Freilassungsanträge mehrinstanzlich auszugestalten; sieht jedoch das nationale Verfahrensrecht eine zweite Instanz vor, müssen Personen, denen die Freiheit entzogen ist, auch im Hinblick auf die Zügigkeit der Überprüfung einer durch ein unteres Gericht angeordneten Freiheitsentziehung im Rechtsmittelverfahren grundsätzlich dieselben Garantien zustehen wie in der ersten Instanz (vgl. EGMR, Urteil vom 4. Dezember 2018 - 10211/12, juris Rn. 254 mwN).Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geht davon aus, dass in Rechtsmittelverfahren vor den ordentlichen Gerichten, die auf die Anordnung einer Freiheitsentziehung durch ein Gericht erster Instanz folgen, (erst) Verzögerungen von mehr als drei bis vier Wochen geeignet sind, eine Frage nach dem aus Art. 5 Abs. 4 EMRK herrührenden Erfordernis der "kurzen Frist" aufzuwerfen (vgl. EGMR, Urteil vom 4. Dezember 2018 - 10211/12, juris Rn. 256).
- BVerfG, 21.09.2023 - 2 BvR 825/23
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde bei überlanger Dauer eines …
Auszug aus BGH, 09.04.2024 - XIII ZB 7/22
Dieser Anspruch umfasst die Gewährung von Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit, wobei die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu bestimmen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. September 2023 - 2 BvR 825/23, NJW 2023, 3487 Rn. 29 mwN).Da die Europäische Menschenrechtskonvention und deren Interpretation durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte heranzuziehen ist, sind bei Haftprüfungsverfahren zudem die Verfahrensgarantien des Art. 5 Abs. 4 EMRK zu beachten, wonach jede Person, der die Freiheit entzogen ist, das Recht hat zu beantragen, dass ein Gericht "innerhalb kurzer Frist" über die Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung entscheidet und ihre Entlassung anordnet, wenn die Freiheitsentziehung nicht rechtmäßig ist (vgl. BVerfG, NJW 2023, 3487 Rn. 30 f. mwN).
- BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 59/20
Abschiebungshaftsache: Überprüfung der Verweigerung der Aktenüberlassung in die …
Auszug aus BGH, 09.04.2024 - XIII ZB 7/22
Die überlange Dauer eines Beschwerdeverfahrens gegen die Anordnung von Sicherungshaft verstößt gegen das auch für die Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltende Beschleunigungsgebot und verletzt die von der Haft betroffene Person in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG, dessen Inhalt und Reichweite durch Art. 5 Abs. 4 EMRK und seine Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof mitbestimmt wird (Fortführung von BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - XIII ZB 59/20, InfAuslR 2021, 435 Rn. 8 und BGH…, Beschluss vom 22. Februar 2024 - XIII ZA 1/24, juris Rn. 24).Rn. 6 a) Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts unterliegen auch die mit der Haftanordnung und -prüfung befassten Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit einem Beschleunigungsgebot (BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2021 - XIII ZB 59/20, InfAuslR 2021, 435 Rn. 8;… vom 22. Februar 2024 - XIII ZA 1/24, juris Rn. 24).
- BGH, 22.02.2024 - XIII ZA 1/24
Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das beabsichtigte …
Auszug aus BGH, 09.04.2024 - XIII ZB 7/22
Die überlange Dauer eines Beschwerdeverfahrens gegen die Anordnung von Sicherungshaft verstößt gegen das auch für die Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltende Beschleunigungsgebot und verletzt die von der Haft betroffene Person in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG, dessen Inhalt und Reichweite durch Art. 5 Abs. 4 EMRK und seine Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof mitbestimmt wird (Fortführung von BGH…, Beschluss vom 22. Juni 2021 - XIII ZB 59/20, InfAuslR 2021, 435 Rn. 8 und BGH, Beschluss vom 22. Februar 2024 - XIII ZA 1/24, juris Rn. 24).Rn. 6 a) Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts unterliegen auch die mit der Haftanordnung und -prüfung befassten Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit einem Beschleunigungsgebot (…BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2021 - XIII ZB 59/20, InfAuslR 2021, 435 Rn. 8; vom 22. Februar 2024 - XIII ZA 1/24, juris Rn. 24).
- BGH, 13.05.2025 - XIII ZB 16/22
Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung
Die Rüge der Rechtsbeschwerde, das Beschwerdegericht habe gegen das aus Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 5 Abs. 4 EMRK folgende Beschleunigungsgebot verstoßen (siehe BGH, Beschluss vom 9. April 2024 - XIII ZB 7/22, juris Rn. 6 bis 8), greift nicht durch.Rn. 6 a) Zwar kann die überlange Dauer eines Beschwerdeverfahrens gegen die Anordnung von Sicherungshaft die von der Haft betroffene Person in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzen (BGH, Beschlüsse vom 9. April 2024 - XIII ZB 7/22, juris Rn. 7 f.;… vom 14. Januar 2025 - XIII ZB 51/23, juris Rn. 8).
- BGH, 14.01.2025 - XIII ZB 51/23
Überlange Dauer eines Beschwerdeverfahrens gegen Anordnung von Sicherungshaft
Zwar kann die überlange Dauer eines Beschwerdeverfahrens gegen die Anordnung von Sicherungshaft die von der Haft betroffene Person in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzen (BGH, Beschluss vom 9. April 2024 - XIII ZB 7/22, juris Rn. 7, 8). - BGH, 20.10.2025 - XIII ZB 68/22 Rn. 2 a) Zwar kann die überlange Dauer eines Beschwerdeverfahrens gegen die Anordnung von Sicherungshaft die von der Haft betroffene Person in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz sowie in ihrer Verfahrensgarantie aus Art. 5 Abs. 4 EMRK verletzen (BGH, Beschlüsse vom 9. April 2024 - XIII ZB 7/22, juris Rn. 7 f.;… vom 14. Januar 2025 - XIII ZB 51/23, juris Rn. 8).
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