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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,329
BVerfG, 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94 (https://dejure.org/1994,329)
BVerfG, Entscheidung vom 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94 (https://dejure.org/1994,329)
BVerfG, Entscheidung vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 (https://dejure.org/1994,329)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde eines türkischen Staatsangehörigen unter Berufung auf Art. 6 Abs. 1 GG gegen die ihm drohende Abschiebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Türkischer Staatsangehöriger - Abschiebung - Staatliche Pflicht - Familienschutz - Familiäre Bindungen - Angemessene Berücksichtigung - Einwanderungspolitische Belange - Lebensgemeinschaft - Deutsches Kind - Ausländer - Mutterbeziehungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3155
  • NJW 1995, 1737
  • NVwZ 1995, 159 (Ls.)
  • FamRZ 1995, 26
  • DVBl 1994, 1406
  • ZAR 1995, 85
 
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Wird zitiert von ... (80)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 01.10.1992 - 2 BvR 1365/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes …

    Auszug aus BVerfG, 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94
    Das Vorliegen einer "außergewöhnlichen Härte" i.S.d. § 22 AuslG könnte nach Lage der Dinge im Streitfall allenfalls zu bejahen sein, wenn der Beschwerdeführer mit Kind und Mutter im Sinne des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 1992 - 2 BvR 1365/92 - zusammenleben würde und damit die Voraussetzung für die - faktische - Wahrung seiner elterlichen Verantwortung gegeben wäre.

    Auch ein nichtehelicher Vater kann sich grundsätzlich auf den Schutz des Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG berufen, sofern der Vater mit Kind und Mutter zusammenlebt und damit die Voraussetzungen für die Wahrnehmung seiner elterlichen Verantwortung gegeben sind (BVerfGE 56, 363 [384]; 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Beschluß vom 1. Oktober 1992, InfAuslR 1993, 10 ).

    Kann die - in der angegriffenen Entscheidung zwar bezweifelte, aber letztlich als gegeben unterstellte - Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und einem von ihm als Vater anerkannten deutschen Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland statt finden, weil dem deutschen Kind wegen dessen Beziehung zu seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Oktober 1992, aaO.).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerfG, 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94
    1. Die in Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach der der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, verpflichtet die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiäre Bindung des den Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, bei ihrer Ermessensausübung pflichtgemäß, d.h. entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen, in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfGE 80, 81 [91]; 76, 1 [79 f.]).
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus BVerfG, 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94
    1. Die in Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach der der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, verpflichtet die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiäre Bindung des den Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, bei ihrer Ermessensausübung pflichtgemäß, d.h. entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen, in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfGE 80, 81 [91]; 76, 1 [79 f.]).
  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94
    Auch ein nichtehelicher Vater kann sich grundsätzlich auf den Schutz des Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG berufen, sofern der Vater mit Kind und Mutter zusammenlebt und damit die Voraussetzungen für die Wahrnehmung seiner elterlichen Verantwortung gegeben sind (BVerfGE 56, 363 [384]; 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Beschluß vom 1. Oktober 1992, InfAuslR 1993, 10 ).
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94
    Mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 7, 99 [109]).
  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung familiärer Belange …

    Die Belange der Bundesrepublik Deutschland überwiegen das durch Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG geschützte private Interesse eines Ausländers und seines Kindes an der Aufrechterhaltung der zwischen ihnen bestehenden Lebensgemeinschaft nicht ohne weiteres schon deshalb, weil der Ausländer vor Entstehung der zu schützenden Lebensgemeinschaft gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat, wenn durch das nachträgliche Entstehen der von Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG grundsätzlich geschützten Lebensgemeinschaft eine neue Situation eingetreten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 -, juris, Rn. 11).

    Die Fachgerichte können von ihr lediglich absehen, wenn es im konkreten Fall mit Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG vereinbar ist, dem Ausländer und seinem Kind die Lebensgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland auf Dauer zu verwehren, etwa weil die Familiengemeinschaft auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in zumutbarer Weise gelebt werden kann (vgl. BVerfGK 13, 562 …sowie Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. August 2003 - 2 BvR 1064/03 -, juris, Rn. 6 f.) oder weil die dauerhafte Trennung der Familie ausnahmsweise zumutbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 -, juris, Rn. 11 f.).

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung des Aufschubs aufenthaltsbeendender Maßnahmen …

    Kann die Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und einem von ihm als Vater anerkannten deutschen Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, weil dem deutschen Kind wegen dessen Beziehung zu seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BVerfGE 76, 1 ;… 80, 81 sowie Kammerbeschlüsse vom 1. Oktober 1992 - 2 BvR 1365/92 -, InfAuslR 1993, S. 10 f., und vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 -, InfAuslR 1994, S. 394 f.).

    Es müßte daher aufgezeigt werden, durch welches verfassungsrechtlich beachtliche überwiegende Interesse eine Entfernung des Beschwerdeführers zu 1. aus dem Bundesgebiet dennoch gerechtfertigt sein kann (vgl. Kammerbeschluß vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 -, InfAuslR 1994, S. 394 f.).

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Berücksichtigung des Elternrechts bei Entscheidung über Aufenthaltserlaubnis und …

    Besteht eine solche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft zwischen dem Ausländer und seinem Kind und kann diese Gemeinschaft nur in der Bundesrepublik Deutschland verwirklicht werden, etwa weil das Kind deutscher Staatsangehörigkeit und ihm wegen der Beziehungen zu seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Oktober 1992 - 2 BvR 1365/92 -, InfAuslR 1993, S. 10 und vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 -, InfAuslR 1994, S. 394 ; vgl. auch BVerfGE 80, 81 zur Erwachsenenadoption).

    Dies kann selbst dann gelten, wenn der Ausländer vor Entstehung der zu schützenden Lebensgemeinschaft gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 -, InfAuslR 1994, S. 394 ;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, S. 67 ).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.03.1994 - 1 B 30.94   

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https://dejure.org/1994,1584
BVerwG, 25.03.1994 - 1 B 30.94 (https://dejure.org/1994,1584)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1994 - 1 B 30.94 (https://dejure.org/1994,1584)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1994 - 1 B 30.94 (https://dejure.org/1994,1584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aussetzung zur Bewährung - Strafvollstreckung - Strafrest - Aussetzung des Strafrestes

Papierfundstellen

  • ZAR 1995, 85
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.01.1991 - 1 B 95.90

    Wert des Streitgegenstandes - Befristung der Wirkung der Ausweisung - Eheführung …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1994 - 1 B 30.94
    Daß außer dem Kläger auch seine deutsche Ehefrau den Rechtsstreit als Klägerin und Beschwerdeführerin betreibt, hat keine Erhöhung des Streitwerts zur Folge (Beschluß vom 28. Januar 1991 - BVerwG 1 B 95.90 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 48).
  • BVerwG, 16.11.1999 - 1 C 11.99

    Ausweisung; Ermessensausweisung; Freiheitsstrafe; Ist-Ausweisung; …

    Dies folgt auch aus der rechtlichen Ausgestaltung des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung (vgl. auch Beschluß vom 25. März 1994 - BVerwG 1 B 30.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 4 = InfAuslR 1994, 311 zur Aussetzung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe gemäß § 57 StGB …sowie Urteil vom 3. Juni 1997 - BVerwG 1 C 23.96 - Buchholz, a.a.O., Nr. 14 = NVwZ 1997, 1126 = InfAuslR 1997, 390 zur Aussetzung der Reststrafe nach § 88 JGG).
  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2120/99

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung

    Eine positive Entscheidung über die Strafrestaussetzung zur Bewährung nach § 57 StGB schließt nicht von vornherein aus, dass im Einzelfall schwer wiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegen, die eine spezialpräventiv begründete Ausweisung rechtfertigen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 1994 - BVerwG 1 B 30.94 -, InfAuslR 1994, S. 311 ).
  • BVerwG, 10.01.1995 - 1 B 153.94

    Ausländerrecht - Ausweisungsschutz - Straftäter - Generalprävention

    Es besteht kein Anlaß, die materielle Ausweisungsschranke des § 48 Abs. 1 AuslG in diesen Fällen nicht Platz greifen zu lassen (Beschluß vom 25. März 1994 - BVerwG 1 B 30.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 4 S. 2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2003 - 2 L 222/01

    Zur Ausnahme von der Regel-Ausweisung bei geringer Schuld und geringem Tatbeitrag

    Die nachträgliche Aussetzung des Strafrestes (§ 57 StGB) hindert die Anwendung des § 47 Abs. 2 Nr. 1 AuslG nicht; denn sie stellt keine Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung im Sinne dieser Vorschrift dar (BVerwG, Beschl. v. 25.03.1994 - BVerwG 1 B 30.94 -, Buchholz 402.240 [AuslG 1990] § 47 Nr. 4).

    Bei der voller gerichtlichen Nachprüfung unterliegenden Beurteilung (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.09.1994 - BVerwG 1 B 90.94 -, a. a. O.; HessVGH, Beschl. v. 11.03.1992 - 12 TH 2805/91 -, EZAR 032 Nr. 3 und v. 07.07.1992 - 12 TH 990/92 -, NVwZ 1993, 204 [206]; OVG Bremen, Beschl. v. 20.11.1992 - OVG 1 B 101/92 -, InfAuslR 1993, 85), ob ein Ausnahmefall von der Regel-Ausweisung vorliegt, sind jedoch auch alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung und die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen (vgl. zur Strafaussetzung nach §§ 56, 57 StGB; BVerwG, Beschl. v. 25.03.1994 - BVerwG 1 B 30.94 -).

  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 23.96

    Ausländerrecht - Ausweisung eines minderjährigen Ausländers bei Aussetzung der …

    Für den Fall einer Verurteilung nach allgemeinem Strafrecht hat der Senat bereits entschieden, daß die nachträgliche Aussetzung einer Reststrafe nach § 57 StGB keine Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung im Sinne des § 47 Abs. 2 Nr. 1 AuslG ist (Beschluß vom 25. März 1994 - BVerwG 1 B 30.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 4).
  • VG Sigmaringen, 14.04.2005 - 8 K 429/03

    Jugendlicher Ausländer - Regelausweisung nach Verurteilung trotz …

    Für eine derartige Regel besteht dann kein hinreichender Anlass, wenn der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftat mehr begehen wird, wie es § 56 StGB bzw. § 21 JGG voraussetzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.03.1994 - 1 B 30.94 -).

    Das Vorliegen solcher Umstände ändert aber nichts daran, dass der Ausweisungstatbestand erfüllt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.03.1994 - 1 B 30.94 -).

  • BVerwG, 01.09.1994 - 1 B 90.94

    Hinreichende Bestimmtheit - Bedeutung einer Rechtssache - Jugoslawien - …

    Bei der voller gerichtlichen Nachprüfung unterliegenden Beurteilung, ob ein Ausnahmefall vorliegt, sind alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung und die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen (vgl. zur Strafaussetzung nach §§ 56, 57 StGB Beschluß vom 25. März 1994 - BVerwG 1 B 30.94 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.1998 - 13 S 1419/97

    Zum Vorliegen einer "Regelausweisung" bei späterem Bewährungswiderruf

    Rn. 23 Der Senat ist der Auffassung, daß sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof insoweit auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.3.1994 - 1 B 30.94 - (InfAuslR 1994, 311) zur Stützung seiner vom Senat divergierenden Auffassung nicht berufen kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2001 - 11 S 573/01

    Regelausweisung wegen Teilnahme an Aktionen der verbotenen PKK

    Soweit der Kläger darauf abstellt, ein Strafrest sei nach Zweidrittelverbüßung zur Bewährung ausgesetzt worden, begründet auch dies keinen Ausnahmefall (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 25.3.1994 - 1 B 30.94 -, EZAR 032 Nr. 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2007 - 2 M 206/07

    Ausweisung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Zwar ist es nicht ausgeschlossen, dass im Einzelfall die Umstände, die eine Aussetzung des Strafrestes rechtfertigen, namentlich die "besonderen Umstände" im Sinne des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB, zugleich einen Ausnahmefall kennzeichnen und deswegen die Behörde im Ermessenswege von einer Ausweisung absehen darf (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.03.1994 - 1 B 30.94 -, InfAuslR 1994, 311).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1998 - 18 B 1466/96

    Ausländer; Ausweisung; Rauschgiftdelikt; Besonderer Ausweisungsschutz; …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2007 - 2 O 86/07

    Regelausweisung nach Entlassung aus einer Entziehungsanstalt

  • VG Sigmaringen, 12.03.2004 - 7 K 2007/03

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen auf Grund eines Regelfalls nach dem …

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.03.1995 - 4 L 63/94

    Ausländer; Ausweisungsschutz; Generalprävention

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.1996 - 17 B 1406/95

    Ausweisungschutz bei Besitz einer unbefristete Aufenthaltserlaubnis ; Anforderung …

  • OVG Niedersachsen, 02.05.2001 - 12 LA 1570/01

    Aussetzung der Vollstreckung; familiäre Bindung; Regelausweisung; Sozialprognose

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.08.1995 - 4 L 205/93

    Ermessen; Generalpräventiv; Ausweisung; Auländer; Rauschgifthandel; Sucht

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 14.09.1994 - 11 S 772/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7289
VGH Baden-Württemberg, 14.09.1994 - 11 S 772/94 (https://dejure.org/1994,7289)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.09.1994 - 11 S 772/94 (https://dejure.org/1994,7289)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. September 1994 - 11 S 772/94 (https://dejure.org/1994,7289)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Kinder türkischer Arbeitnehmer nach EWGAssRBes 1/80 Art 7 S 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 523
  • ZAR 1995, 85
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.1992 - 11 S 1995/91

    Wirkungen der beschäftigungsrechtlichen Stellung von Familienangehörigen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.1994 - 11 S 772/94
    Das den Kindern türkischer Arbeitnehmer in Art. 7 Satz 2 ARB eingeräumte Recht, sich auf jedes Stellenangebot bewerben zu können, wäre jedoch ohne Aufenthaltsrecht ebenfalls wirkungslos (siehe insoweit auch Beschluß des Senats vom 29.1.1992 - 11 S 1995/91 -, InfAuslR 1992, 127 = NVwZ-RR 1992, 657, der diese Frage ausdrücklich offen läßt).

    Der Senat brauchte deshalb nicht zu entscheiden, ob Art. 7 Satz 1 ARB anders als Art. 6 ARB ein Aufenthaltsrecht des Beschäftigungssuchenden voraussetzt (so Beschluß vom 29.1.1992 - 11 S 1995/91 - aaO.) oder lediglich, daß dem Familienangehörigen eines dem regulären Arbeitsmarkt angehörenden türkischen Arbeitnehmers zwar nach innerstaatlichem Recht zum Zwecke der Familienzusammenführung zuvor eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist, die Zuerkennung des Anspruchs aus Art. 7 Satz 1 ARB jedoch nicht von den Voraussetzungen abhängig ist, unter denen das Recht auf Einreise und Aufenthalt erlangt worden ist (so wohl VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 2.9.1993 - 13 S 1480/93 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1993 - 13 S 1480/93

    Aufenthaltserlaubnis für türkischen Auszubildenden zu Ausbildungszwecken - zu den …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.1994 - 11 S 772/94
    Rn. 21 Eine weitere tatbestandliche Voraussetzung ist für die Zuerkennung des Anspruchs nicht erforderlich, die Kinder türkischer Arbeitnehmer müssen insbesondere anders als in Art. 7 Satz 1 ARB nicht die Genehmigung erhalten haben, zu ihm zu ziehen (a.A. VGH Bad.-Württ., B. vom 2.9.1992 - 13 S 1480/93 -).

    Der Senat brauchte deshalb nicht zu entscheiden, ob Art. 7 Satz 1 ARB anders als Art. 6 ARB ein Aufenthaltsrecht des Beschäftigungssuchenden voraussetzt (…so Beschluß vom 29.1.1992 - 11 S 1995/91 - aaO.) oder lediglich, daß dem Familienangehörigen eines dem regulären Arbeitsmarkt angehörenden türkischen Arbeitnehmers zwar nach innerstaatlichem Recht zum Zwecke der Familienzusammenführung zuvor eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist, die Zuerkennung des Anspruchs aus Art. 7 Satz 1 ARB jedoch nicht von den Voraussetzungen abhängig ist, unter denen das Recht auf Einreise und Aufenthalt erlangt worden ist (so wohl VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 2.9.1993 - 13 S 1480/93 -).

  • EuGH, 13.02.1985 - 293/83

    Gravier / Ville de Liège

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.1994 - 11 S 772/94
    Nr. L 295/12; Art. 1 Abs. 1 lit. c Richtlinie 73/148/ EWG) und hat mit seinem Studium an der Universität Dortmund nach der Rechtsprechung des EuGH eine Berufsausbildung abgeschlossen (vgl. EuGH, Urteil vom 13.2.1985, Slg. 1985, 593 - Gravier - EuGH, Urteil vom 2.2.1988, Slg. 1988, 379 - Blaizot -).
  • EuGH, 16.12.1992 - C-237/91

    Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.1994 - 11 S 772/94
    Dies ist aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zu Art. 6 Abs. 1 ARB (Urteil vom 16.12.1992 - (Kus) - Slg. 1992, I-6781 = NVwZ 93, 258) zu entnehmen.
  • EuGH, 02.02.1988 - 24/86

    Blaizot / Université de Liège u.a.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.1994 - 11 S 772/94
    Nr. L 295/12; Art. 1 Abs. 1 lit. c Richtlinie 73/148/ EWG) und hat mit seinem Studium an der Universität Dortmund nach der Rechtsprechung des EuGH eine Berufsausbildung abgeschlossen (vgl. EuGH, Urteil vom 13.2.1985, Slg. 1985, 593 - Gravier - EuGH, Urteil vom 2.2.1988, Slg. 1988, 379 - Blaizot -).
  • BVerwG, 30.05.1994 - 1 B 207.93

    Ausländer - Besondere Härte - Wiederkehren - Gesamtbetrachtung bei Feststellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.1994 - 11 S 772/94
    Hinsichtlich der tatsächlichen Umstände der Wiederkehr als Achtzehnjähriger nach nur dreijährigem Auslandsaufenthalt gleicht der Fall des Klägers jedenfalls vom gesetzlichen Regelungsziel her den ausdrücklich in § 16 Abs. 1 AuslG erfaßten Fällen (siehe insoweit BVerwG, Beschluß vom 30.5.1994 - 1 B 207.93 -), sodaß jedenfalls der Rechtsgedanke des § 16 Abs. 2 Satz 2 AuslG bei der Ausübung des der Ausländerbehörde zustehenden Ermessens hätte berücksichtigt werden müssen.
  • VG Sigmaringen, 27.01.1994 - 6 K 293/92

    Nachträgliche Befristung einer erteilten Aufenthaltserlaubnis; Rechtmäßigkeit …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.1994 - 11 S 772/94
    Rn. 9 das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 27.1.1994 - 6 K 293/92 - zu ändern und die Klage abzuweisen.
  • VGH Hessen, 17.02.1997 - 12 UE 1739/95

    Keine Erledigung einer Abschiebungsandrohung durch Ablauf der Ausreisefrist oder …

    Bei der Ausübung dieses Ermessens sind insbesondere die Grundrechte und die sie verkörpernde Wertordnung sowie die rechtsstaatlichen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zu berücksichtigen (VGH Baden-Württemberg, 14.09.1994 - 11 S 772/94 -, EZAR 019 Nr. 6 = InfAuslR 1995, 51; BVerwG, 28.05.1991 - 1 C 20.89 -, EZAR 103 Nr. 16 = InfAuslR 1991, 268; Hailbronner, Ausländerrecht;… § 12 AuslG Rdnr. 27 f.;… Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl., 1993, § 12 AuslG Rdnr. 10;… ähnlich Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991, S. 227 f.).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 09.11.1994 - 11 S 1286/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7208
VGH Baden-Württemberg, 09.11.1994 - 11 S 1286/94 (https://dejure.org/1994,7208)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.11.1994 - 11 S 1286/94 (https://dejure.org/1994,7208)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. November 1994 - 11 S 1286/94 (https://dejure.org/1994,7208)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    (Ausländerrecht: Bei AuslG 1990 § 97Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes) handelt es sich nicht um eine reine Übergangsvorschrift

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 53 (Ls.)
  • ZAR 1995, 85
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.1994 - 11 S 1355/93

    Versagung der Aufenthaltsgenehmigung - Beurteilungszeitpunkt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.1994 - 11 S 1286/94
    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob auch insoweit auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids abzustellen ist, als es um die Frage geht, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Ermessensentscheidung erfüllt sind (so Urteil des Senats vom 27.4.1994 - 11 S 1355/93 - etwas anderes ergibt sich allerdings möglicherweise aus den Ausführungen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.11.1981, DÖV 82 S. 409, wonach die Beklagte zur Neubescheidung zu verpflichten ist, wenn die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach dem im Zeitpunkt der Berufungsverhandlung gegebenen Sachstand im Ermessen der Behörde steht).

    Ob die Zustimmung der Ausländerbehörde im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 AuslG erforderlich ist, beurteilt sich nach den Absichten des Ausländers im Zeitpunkt der Einreise (so auch VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 18.2.1992 - 13 S 2608/91 - und Fraenkel, aaO., S. 47 sowie ständige Rechtsprechung des Senats, siehe z.B. Urteil vom 27.4.1994 - aaO.-, a.A. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 4.3.1992 - 1 S 241/92).

  • BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78

    Nachschieben von Ermessensgründen - Umwandlung einer Rechtsentscheidung in eine …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.1994 - 11 S 1286/94
    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob auch insoweit auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids abzustellen ist, als es um die Frage geht, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Ermessensentscheidung erfüllt sind (so Urteil des Senats vom 27.4.1994 - 11 S 1355/93 - etwas anderes ergibt sich allerdings möglicherweise aus den Ausführungen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.11.1981, DÖV 82 S. 409, wonach die Beklagte zur Neubescheidung zu verpflichten ist, wenn die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach dem im Zeitpunkt der Berufungsverhandlung gegebenen Sachstand im Ermessen der Behörde steht).
  • BVerwG, 04.09.1986 - 1 C 19.86

    Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis - Einreise ohne Visum - Sichtvermerk - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.1994 - 11 S 1286/94
    Sie hat damit objektiv faßbare Gründe für einen im Bundesgebiet eingetretenen Sinneswandel dargelegt und nachgewiesen (siehe BVerwG, Urteil vom 4.9.1986, BVerwGE 75 S. 20).
  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 49.88

    Ausländer - Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Antragsablehung - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.1994 - 11 S 1286/94
    Rn. 25 Zum insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Senats (siehe BVerwG…, Urteil vom 13.11.1981, aaO. und Urteil vom 21.1.1992 - BVerwG 1 C 49.88 -) steht der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis an die Klägerin auch kein zwingender Versagungsgrund entgegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.1994 - 11 S 2676/93

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis zwecks Familiennachzugs für sog …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.1994 - 11 S 1286/94
    Nach der Rechtsprechung des Senats werden gemäß § 18 Abs. 3 Satz 2 AuslG die beiden in § 18 Abs. 1 Nr. 4 AuslG angeführten Erfordernisse des Besitzes einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (oder Aufenthaltsberechtigung) und eines insgesamt achtjährigen rechtmäßigen Aufenthalts ersetzt durch die Voraussetzung, daß der Ausländer sich seit fünf Jahren ununterbrochen rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält (siehe Urteil vom 18.1.1994 - 11 S 2676/93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1992 - 1 S 241/92

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltsgenehmigung bei formell …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.1994 - 11 S 1286/94
    Ob die Zustimmung der Ausländerbehörde im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 AuslG erforderlich ist, beurteilt sich nach den Absichten des Ausländers im Zeitpunkt der Einreise (so auch VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 18.2.1992 - 13 S 2608/91 - und Fraenkel, aaO., S. 47 sowie ständige Rechtsprechung des Senats, siehe z.B. Urteil vom 27.4.1994 - aaO.-, a.A. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 4.3.1992 - 1 S 241/92).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1992 - 13 S 2608/91

    Zum Versagungsgrund des AuslG 1990 § 8 Abs 1 Nr 2 bei Aufenthaltsentschluß erst …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.1994 - 11 S 1286/94
    Ob die Zustimmung der Ausländerbehörde im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 AuslG erforderlich ist, beurteilt sich nach den Absichten des Ausländers im Zeitpunkt der Einreise (so auch VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 18.2.1992 - 13 S 2608/91 - und Fraenkel, aaO., S. 47 sowie ständige Rechtsprechung des Senats, siehe z.B. Urteil vom 27.4.1994 - aaO.-, a.A. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 4.3.1992 - 1 S 241/92).
  • OVG Hamburg, 24.08.1999 - 3 Bf 400/98

    Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung einer erteilten …

    Die Vorschrift regelt nicht lediglich Übergangsfälle (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 09.11.1994, InfAuslR 1995 S. 60; VGH Kassel, Beschl. v. 04.12.1995, InfAuslR 1996 S. 133, 134; Beschl. v. 16.04.1998, InfAuslR 1998 S. 340, 341;… Kloesel/Christ/Häußer, § 97 AuslG Rdnr. 9;… Renner, § 97 AuslG Rdnr. 2;… Renner, Ausländerrecht in Deutschland [AuslRiD], 1998, Rdnr. 5/21 und Rdnr. 6/139;… GK-AuslR [Stand April 1997] § 97 Rdnr. 2;… a.A. OVG Hamburg, Beschl. v. 07.09.1992 - OVG Bs V 151/92 - Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991, S. 153;… Hailbronner, § 97 AuslG Rdnr. 2 und § 26 AuslG Rdnr. 12;… anders möglicherweise § 27 Rdnr. 11).

    Daß der Zehnte Abschnitt des Ausländergesetzes auch auf Dauer angelegte Regelungen enthält, zeigt die Vorschrift des § 96 Abs. 3 Satz 2 AuslG (vgl. Fraenkel, S. 154;… Renner, AuslRiD, Rdnr. 6/139; VGH Mannheim, Urt. v. 09.11.1994, InfAuslR 1995 S. 60, 61).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 11 S 1523/94

    Schädliche Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes bei verspäteter …

    Entgegen der Ansicht des Klägers ist die Anwendbarkeit des § 97 AuslG in diesem Zusammenhang auch nicht etwa deshalb geboten, weil diese Vorschrift sonst keinen Sinn oder Anwendungsbereich hätte (s. zur sonstigen Anwendbarkeit dieser Vorschrift u.a. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.11.1994 - 11 S 1286/94 - InfAuslR 1995, 60; Beschluß vom 5.12.1994 - 11 S 3240/94 -).
  • VG Freiburg, 17.06.2009 - 1 K 2234/08

    Aufenthaltserlaubnis nach Wiederbegründung eines Aufenthalts im Ausland; …

    Eine Erledigung der Abschiebungsandrohung hingegen setzt voraus, dass der Ausländer das Bundesgebiet freiwillig und endgültig verlässt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.4.1994 - 11 S 171/94 - InfAuslR 1995, 60; Armbruster, in: HTK-AuslR / Rechtsschutz / Abschiebungsandrohung / Erledigung 03/2009 Nr. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1994 - 11 S 3240/94

    Ausweisung eines angolanischen Staatsangehörigen, der Vertragsarbeitnehmer in der …

    § 97 AuslG ist nicht nur eine Übergangsvorschrift, sondern findet auch dann Anwendung, wenn die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts nach Inkrafttreten des Ausländergesetzes 1990 unterbrochen worden ist (vgl. Urteil des Senats vom 9.11.1994 - 11 S 1286/94 - mit ausführlicher Begründung und zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1995 - 11 S 1003/95

    Aufenthaltsrecht eines türkischen Arbeitnehmers nach mindestens einjähriger, …

    Diese Vorschrift findet nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 9.11.1994 - 11 S 1286/94 -) auch nach Inkrafttreten des Ausländergesetzes 1990 Anwendung und stellt nicht nur eine Übergangsvorschrift dar.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 07.11.1994 - 13 S 2082/94   

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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.11.1994 - 13 S 2082/94 (https://dejure.org/1994,7209)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. November 1994 - 13 S 2082/94 (https://dejure.org/1994,7209)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bewerbungsrecht für Kinder türkischer Arbeitnehmer aufgrund EWGAssRBes 1/80 Art 7 Abs 2 - keine Abhängigkeit vom Grund der ursprünglich erteilten Aufenthaltsgenehmigung; Anwendungsvorrang des Europäischen Gemeinschaftsrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 821
  • VBlBW 1995, 55 (Ls.)
  • ZAR 1995, 85
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 05.10.1994 - C-355/93

    Eroglu / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.11.1994 - 13 S 2082/94
    Das Bewerbungsrecht nach Art. 7 Abs. 2 ARB 1/80 (EWGAssRBes 1/80) hängt nicht davon ab, aus welchem Grund dem Kind eines türkischen Arbeitnehmers die Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung ursprünglich erteilt wurde (Aufgabe der gegenteiligen Auffassung des Senats im Beschl v 2.9.1993 - 13 S 1480/93 -, InfAuslR 1993, 361, im Anschluß an EuGH, Urt v 5.10.1994 - Rs C-355/93 - (Eroglu)).

    Diese Bestimmung hat in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft ebenso wie Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 (…vgl. EuGH Urt. v. 20.9.1990 (Sevince) InfAuslR 1991, 2 und EuGH Urt. v. 16.12.1992 (Kus) InfAuslR 1993, 41) unmittelbare Wirkung (EuGH Urt. v. 5.10.1994 - C-355/93 - (Eroglu)).

    Ein türkischer Staatsangehöriger, der die tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 2 ARB 1/80 erfüllt und der sich demzufolge im dem betreffenden Mitgliedstaat auf jedes Stellenangebot bewerben kann, kann sich aufgrund dessen auch auf diese Vorschrift berufen, um eine Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung zu erwirken (EuGH Urt. v. 5.10.1994 aaO.).

    Insbesondere die Tatsache, daß diese Genehmigung nicht zum Zweck der Familienzusammenführung, sondern z.B.- als Aufenthaltsbewilligung (§ 28 AuslG) - zu Ausbildungszwecken erteilt wurde, vermag das Kind, das die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 2 ARB 1/80 erfüllt, nicht von den Rechten auszuschließen, die ihm diese Bestimmung verleiht (EuGH Urt. v. 5.10.1994 aaO.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1993 - 13 S 1480/93

    Aufenthaltserlaubnis für türkischen Auszubildenden zu Ausbildungszwecken - zu den …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.11.1994 - 13 S 2082/94
    Das Bewerbungsrecht nach Art. 7 Abs. 2 ARB 1/80 (EWGAssRBes 1/80) hängt nicht davon ab, aus welchem Grund dem Kind eines türkischen Arbeitnehmers die Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung ursprünglich erteilt wurde (Aufgabe der gegenteiligen Auffassung des Senats im Beschl v 2.9.1993 - 13 S 1480/93 -, InfAuslR 1993, 361, im Anschluß an EuGH, Urt v 5.10.1994 - Rs C-355/93 - (Eroglu)).

    Der Senat schließt sich dieser Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs an und gibt seine - auch vom Verwaltungsgericht vertretene - bisherige Rechtsauffassung auf, daß Familienangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis nach Art. 7 Abs. 2 ARB 1/80 nur erteilt werden kann, wenn ihnen zuvor nach innerstaatlichem Recht zum Zwecke der Familienzusammenführung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist (Beschl. v. 2.9.1993 - 13 S 1480/93 - InfAuslR 1993, 361).

  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.11.1994 - 13 S 2082/94
    Über das den freizügigkeitsberechtigten Arbeitnehmern der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft gewährleistete Recht, "sich um tatsächlich angebotene Stellen zu bewerben" und "sich zu diesem Zweck im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen" (Art. 48 Abs. 3 lit. a) und b) EGV; vgl. auch § 1 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG/EWG), das im Falle der Arbeitssuche zeitlich nicht unbegrenzt ist (siehe dazu EuGH Urt. v. 26.5.1993 (Dimitrios Tsiotras) NVwZ 1993, 765 RdNr. 13 und EuGH Urt v. 26.2.1991 (Antonissen) InfAuslR 1991, 151f. sowie VGH Bad-Württ. Urt. v. 15.2.1989 InfAuslR 1989, 188, Urt. v. 8.2.1989 InfAuslR 1989, 185 und Beschl. v. 19.8.1987 InfAuslR 1987, 331), dürfte es jedenfalls nicht hinausgehen.
  • EuGH, 26.05.1993 - C-171/91

    Tsiotras / Landeshauptstadt Stuttgart

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.11.1994 - 13 S 2082/94
    Über das den freizügigkeitsberechtigten Arbeitnehmern der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft gewährleistete Recht, "sich um tatsächlich angebotene Stellen zu bewerben" und "sich zu diesem Zweck im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen" (Art. 48 Abs. 3 lit. a) und b) EGV; vgl. auch § 1 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG/EWG), das im Falle der Arbeitssuche zeitlich nicht unbegrenzt ist (siehe dazu EuGH Urt. v. 26.5.1993 (Dimitrios Tsiotras) NVwZ 1993, 765 RdNr. 13 und EuGH Urt v. 26.2.1991 (Antonissen) InfAuslR 1991, 151f. sowie VGH Bad-Württ. Urt. v. 15.2.1989 InfAuslR 1989, 188, Urt. v. 8.2.1989 InfAuslR 1989, 185 und Beschl. v. 19.8.1987 InfAuslR 1987, 331), dürfte es jedenfalls nicht hinausgehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.1989 - 11 S 3126/87

    EG-Arbeitnehmereigenschaft; Verbleibeberechtigung; Begriff des Arbeitnehmers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.11.1994 - 13 S 2082/94
    Über das den freizügigkeitsberechtigten Arbeitnehmern der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft gewährleistete Recht, "sich um tatsächlich angebotene Stellen zu bewerben" und "sich zu diesem Zweck im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen" (Art. 48 Abs. 3 lit. a) und b) EGV; vgl. auch § 1 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG/EWG), das im Falle der Arbeitssuche zeitlich nicht unbegrenzt ist (siehe dazu EuGH Urt. v. 26.5.1993 (Dimitrios Tsiotras) NVwZ 1993, 765 RdNr. 13 und EuGH Urt v. 26.2.1991 (Antonissen) InfAuslR 1991, 151f. sowie VGH Bad-Württ. Urt. v. 15.2.1989 InfAuslR 1989, 188, Urt. v. 8.2.1989 InfAuslR 1989, 185 und Beschl. v. 19.8.1987 InfAuslR 1987, 331), dürfte es jedenfalls nicht hinausgehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1989 - 11 S 1148/88

    Ausweisung und Versagung der Aufenthaltserlaubnis für einen Italiener - Begriff …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.11.1994 - 13 S 2082/94
    Über das den freizügigkeitsberechtigten Arbeitnehmern der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft gewährleistete Recht, "sich um tatsächlich angebotene Stellen zu bewerben" und "sich zu diesem Zweck im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen" (Art. 48 Abs. 3 lit. a) und b) EGV; vgl. auch § 1 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG/EWG), das im Falle der Arbeitssuche zeitlich nicht unbegrenzt ist (siehe dazu EuGH Urt. v. 26.5.1993 (Dimitrios Tsiotras) NVwZ 1993, 765 RdNr. 13 und EuGH Urt v. 26.2.1991 (Antonissen) InfAuslR 1991, 151f. sowie VGH Bad-Württ. Urt. v. 15.2.1989 InfAuslR 1989, 188, Urt. v. 8.2.1989 InfAuslR 1989, 185 und Beschl. v. 19.8.1987 InfAuslR 1987, 331), dürfte es jedenfalls nicht hinausgehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.1987 - 13 S 1696/87

    Befristete Freizügigkeit für EG-Ausländer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.11.1994 - 13 S 2082/94
    Über das den freizügigkeitsberechtigten Arbeitnehmern der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft gewährleistete Recht, "sich um tatsächlich angebotene Stellen zu bewerben" und "sich zu diesem Zweck im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen" (Art. 48 Abs. 3 lit. a) und b) EGV; vgl. auch § 1 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG/EWG), das im Falle der Arbeitssuche zeitlich nicht unbegrenzt ist (…siehe dazu EuGH Urt. v. 26.5.1993 (Dimitrios Tsiotras) NVwZ 1993, 765 RdNr. 13 und EuGH Urt v. 26.2.1991 (Antonissen) InfAuslR 1991, 151f. sowie VGH Bad-Württ. Urt. v. 15.2.1989 InfAuslR 1989, 188, Urt. v. 8.2.1989 InfAuslR 1989, 185 und Beschl. v. 19.8.1987 InfAuslR 1987, 331), dürfte es jedenfalls nicht hinausgehen.
  • EuGH, 16.12.1992 - C-237/91

    Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.11.1994 - 13 S 2082/94
    Diese Bestimmung hat in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft ebenso wie Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 (vgl. EuGH Urt. v. 20.9.1990 (Sevince) InfAuslR 1991, 2 und EuGH Urt. v. 16.12.1992 (Kus) InfAuslR 1993, 41) unmittelbare Wirkung (…EuGH Urt. v. 5.10.1994 - C-355/93 - (Eroglu)).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.1993 - 11 S 2124/92

    Zu den aufenthaltsrechtlichen Auswirkungen des EWGAssRBes 1/80 Art 6 Abs 1 für …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.11.1994 - 13 S 2082/94
    Rn. 2 Es spricht viel dafür, daß dem Antragsteller, der bisher im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung zur Ausbildung als Industriemechaniker war, ein aus dem Europäischen Gemeinschaftsrecht folgendes - supranationales - Aufenthaltsrecht zum Zwecke der von ihm nach Abschluß seiner Ausbildung beabsichtigten Bewerbung auf ein Stellenangebot bzw. der anschließenden Aufnahme einer unselbständigen Erwerbstätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis als Industriemechaniker mit der Folge zusteht, daß er Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung als Aufenthaltserlaubnis (vgl. § 15 AuslG) haben dürfte (vgl. zu Art. 6 Abs. 1 1. Gedankenstrich ARB 1/80: BVerwG Beschl. v. 14.4.1993 Buchholz 402.240 § 13 AuslG 1990 Nr. 1; VGH Bad.-Württ. Urt. v. 28.4.1993 InfAuslR 1993, 362).
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