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Rechtsprechung
   BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 147/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8855
BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 147/04 (https://dejure.org/2004,8855)
BayObLG, Entscheidung vom 29.09.2004 - 3Z BR 147/04 (https://dejure.org/2004,8855)
BayObLG, Entscheidung vom 29. September 2004 - 3Z BR 147/04 (https://dejure.org/2004,8855)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    KostO § 46 Abs. 4; ; KostO § 102; ; KostO § 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 46 Abs. 4 § 102 § 103 Abs. 1
    Nachlasswert eines vom Erblassers aufgelassenen und erst nach seinem Tod umgeschriebenen Grundstückes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerde betreffend den Geschäftswert der Eröffnung der Verfügungen von Todes; Einordnung des Werts eines noch vom Erblasser aufgelassenen Grundstücks aber noch nicht zu Lebzeiten umgeschriebenen Grundstücks zum Nachlass ; Geschäftswert für eine Testamentseröffnung ; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 998
  • ZEV 2005, 529 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.06.1972 - IV ZR 69/71

    Pflichtteilsergänzungsanspruch

    Auszug aus BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 147/04
    Die von der Beteiligten zitierten und auch vom Landgericht wiedergegebene Aussage des Bundesgerichtshofs (BGHZ 59, 210/211), eine Schenkung sei nicht erst mit Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch, sondern bereits mit der Auflassung vollzogen, steht dieser Annahme nicht entgegen.
  • BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 122/04

    Bewertung eines zu einem Nachlass gehörenden Hotelbetriebs

    Auszug aus BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 147/04
    Die Bewertung des Grundstücks nach der vereinfachten Sachwertmethode (§ 19 Abs. 2 KostO; vgl. hierzu zuletzt Senatsbeschluss vom 28.7.2004 - 3Z BR 122/04), deren Ergebnis den Akten nur mittelbar, nämlich aus dem Erinnerungsschreiben des Ehemannes der Beteiligten vom 14.11.2002, entnommen werden kann, ist im Grundsatz ebenfalls nicht zu beanstanden und wird von der Beteiligten auch nicht angegriffen.
  • BGH, 22.02.2023 - IV ZB 13/22

    Berufungsbeschwer bei Erbfeststellungsklage: Berücksichtigung der gegen den …

    Rn. 8 Soweit das Berufungsgericht ausgeführt hat, es sei anerkannt, dass eine Forderung des Erben gegen den Erblasser im Rahmen der Ermittlung des Nachlasswertes zu berücksichtigen sei und zur Begründung seiner Ansicht auf Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (FamRZ 2005, 998) und des Landgerichts Frankenthal (Rpfleger 1986, 435) sowie eine Kommentierung (…Zivier in Toussaint, Kostenrecht 52. Aufl. § 40 GNotKG Rn. 6 "Schulderlass") verwiesen hat, betreffen die Ausführungen dort - wie die Rechtsbeschwerde zutreffend einwendet - Fallkonstellationen, in denen die Bewertung nach anderen Grundsätzen erfolgt.
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 21.04.2005 - 2 T 174/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,27224
LG Koblenz, 21.04.2005 - 2 T 174/05 (https://dejure.org/2005,27224)
LG Koblenz, Entscheidung vom 21.04.2005 - 2 T 174/05 (https://dejure.org/2005,27224)
LG Koblenz, Entscheidung vom 21. April 2005 - 2 T 174/05 (https://dejure.org/2005,27224)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Jahresgebühr für eine Betreuung; Maßgeblichkeit des Vermögens zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Jahresgebühr; Vermögenszuwachs durch eine (beschränkte) Vorerbschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 138 (Ls.)
  • ZEV 2005, 529 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 24.07.1996 - 3Z BR 116/96

    Voraussetzung der Dauerbetreuung

    Auszug aus LG Koblenz, 21.04.2005 - 2 T 174/05
    Zum Vermögen gehört nach allgemeiner Ansicht auch das ererbte, einer Testamentsvollstreckung unterliegende Vermögen (BayObLG Rpflger 1997, 86; OLG Hamm Rpfleger 1973, 451;… Korintenberg/Lappe, KostO, 15. Aufl., § 92 Rdn. 62, (nicht, wie von dem Bezirksrevisor angegeben, Rdn. 70), der dies nicht für unbedenklich, aber vertretbar hält).
  • OLG München, 18.01.2019 - 34 Wx 165/18

    Erfolgreiche weitere Beschwerde gegen Gebührenfestsetzung des Betreuungsgerichts …

    Rn. 8 Die Beteiligte zu 2 verweist wegen ihres abweichenden Gesetzesverständnisses auf die der Verwaltungspraxis zugrundeliegenden Richtlinien der bayerischen Bezirksrevisoren 2014, dort Nr. 276. Diese besagen unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (RPfleger 1997, 16) und des Landgerichts Koblenz (FamRZ 2006, 138), dass zum maßgeblichen Reinvermögen in vollem Umfang ererbtes, einer Testamentsvollstreckung unterliegendes Vermögen gehöre, auch bei einer nicht befreiten Vorerbschaft.

    Die allein auf diese Gesichtspunkte abstellenden Entscheidungen (OLG Celle FamRZ 2017, 1083 m. zust. Anm. Weber NZFam 2017, 327; OLG Hamm FGPrax 2015, 278; OLG Köln, 2 Wx 66/09, juris; LG Hannover BeckRS 2016, 114752; LG Köln NJOZ 2015, 757; LG Koblenz, 2 T 174/05, juris; AG Köln BeckRS 2015, 8109) greifen daher zu kurz.

  • OLG München, 17.01.2019 - 34 Wx 165/18

    Streit um Kostenansatz für Dauerbetreuung

    Die Beteiligte zu 2 verweist wegen ihres abweichenden Gesetzesverständnisses auf die der Verwaltungspraxis zugrundeliegenden Richtlinien der bayerischen Bezirksrevisoren 2014, dort Nr. 276. Diese besagen unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (RPfleger 1997, 16) und des Landgerichts Koblenz (FamRZ 2006, 138), dass zum maßgeblichen Reinvermögen in vollem Umfang ererbtes, einer Testamentsvollstreckung unterliegendes Vermögen gehöre, auch bei einer nicht befreiten Vorerbschaft.

    Die allein auf diese Gesichtspunkte abstellenden Entscheidungen (OLG Celle FamRZ 2017, 1083 m. zust. Anm. Weber NZFam 2017, 327; OLG Hamm FGPrax 2015, 278; OLG Köln, 2 Wx 66/09, juris; LG Hannover BeckRS 2016, 114752; LG Köln NJOZ 2015, 757; LG Koblenz, 2 T 174/05, juris; AG Köln BeckRS 2015, 8109) greifen daher zu kurz.

  • LG Köln, 13.10.2014 - 1 T 363/14

    Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Jahresgebühr einer Dauerbetreuung

    Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Jahresgebühr nach Ziff. 11101 der Anlage I zum GNotKG ist auch nicht auf das reine Vermögen beschränkt, das der Betroffenen zur freien Verfügung steht (…Sommerfeldt, in: Bormann et al. (Hrsg.): GNotKG, 2014, Vorbem. 1.1 KV Rn. 9; vgl. allgemein schon zu § 92 KostO BayObLG, Beschluss vom 24.07.1996, Az. 3 Z BR 116/96; OLG Hamm, Beschluss vom 24.08.1998, Az. 15 W 583/97; LG Koblenz, Beschluss vom 21.04.2005, Az. 2 T 174/05 - jeweils zitiert nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 14.09.2009, Az. 2 Wx 66/09 - n. veröff.).
  • LG Köln, 10.07.2009 - 1 T 133/09
    Gleichwohl wird nach der Rechtssprechung der Obergerichte auch das ererbte, einer Testamentsvollstreckung unterliegende Vermögen zum Vermögen eines Betreuten gerechnet auch wenn Nacherbschaft angeordnet ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 24.07.1996 - 3 Z BR 116/96; OLG Hamm, Beschluss vom 24.08.1998 - 15 W 583/97; LG Koblenz, Beschluss vom 21.04.2005 - 2 T 174/05 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LG Frankenthal, 21.04.2005 - 1 T 60/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,32867
LG Frankenthal, 21.04.2005 - 1 T 60/05 (https://dejure.org/2005,32867)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 21.04.2005 - 1 T 60/05 (https://dejure.org/2005,32867)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 21. April 2005 - 1 T 60/05 (https://dejure.org/2005,32867)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erbscheinverfahren als Antragsverfahren; Heranziehung zu den Kosten für ein Gutachten über die Echtheit einer Unterschrift in einem Testament

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 2005, 529
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 13.01.2000 - 3 W 5/00

    Kostenpflicht im FGG -Verfahren

    Auszug aus LG Frankenthal, 21.04.2005 - 1 T 60/05
    Eine Inanspruchnahme als Kostenschuldner nach § 2 Nr. 2 KostO ist hingegen nur dann gerechtfertigt, wenn eine Entscheidung von Amts wegen überhaupt in Betracht kommt; ob die gerichtliche Tätigkeit in diesem Fall letztlich durch den als Anregung zu wertenden Antrag eines Beteiligten oder aber durch sonstige Umstände veranlasst worden ist, ist insoweit ohne Belang (vgl. Pfälz. OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 113; OLG Koblenz, Jur.Büro 1988, 1202).
  • OLG München, 30.04.2012 - 31 Wx 68/12

    Kostenentscheidung im Erbscheinserteilungsverfahren: Kosten für ein …

    Zur Vermeidung von Unbilligkeiten muss das Gericht - jedenfalls bei einem entsprechenden Antrag oder wenn sich die Unbilligkeit aufdrängt - nach §§ 81 ff FamFG prüfen, ob es die Gerichtskosten einem Beteiligten ganz oder zum Teil auferlegt, § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG (LG Frankenthal ZEV 2005, 529; LG Saarbrücken NJW-RR 2010, 305-306).
  • OLG Schleswig, 17.08.2012 - 3 Wx 137/11

    Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren bei Einholung eines …

    Allerdings ist schon entschieden worden, dass dann, wenn ein Erbschein beantragt und im Verfahren allein aufgrund der Einwendungen eines anderen Beteiligten ein Gutachten eingeholt wurde, diesem anderen Beteiligten die Kosten des - die Einwendungen nicht bestätigenden - Gutachtens aufzuerlegen seien (OLG München, ZErb 2012, 190; LG Frankenthal, ZEV 2005, 529 ;… Zimmermann a. a. O., § 81 Rn. 9).
  • LG Saarbrücken, 30.10.2009 - 5 T 227/09

    Kostenverteilung bei Durchführung einer Beweisaufnahme des zuständigen Gerichts …

    Rn. 24 Wenn - wie im vorliegenden Fall - im Rahmen eines durch einen Erbscheinsantrag eingeleiteten Verfahrens das zuständige Gericht in Erfüllung seiner Amtsermittlungspflicht (vgl. §§ 2358 BGB, 12 FGG) eine Beweisaufnahme durchführt, so fallen die dadurch verursachten Kosten demjenigen zur Last, der den Antrag auf Erteilung des Erbscheins gestellt hat (vgl. dazu LG Frankenthal, Beschluss vom 21.04.2005 - Az.: 1 T 60/05 - zitiert nach juris, Rdnr. 14 = ZEV 2005, 529;… Korinthenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kostenordnung, 15. Auflage, Rdnr. 45 zu § 137 KostO).
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dejure.org Übersicht LG Frankenthal

Rechtsprechung
   LG Koblenz, 02.08.2004 - 2 T 435/04   

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https://dejure.org/2004,27096
LG Koblenz, 02.08.2004 - 2 T 435/04 (https://dejure.org/2004,27096)
LG Koblenz, Entscheidung vom 02.08.2004 - 2 T 435/04 (https://dejure.org/2004,27096)
LG Koblenz, Entscheidung vom 02. August 2004 - 2 T 435/04 (https://dejure.org/2004,27096)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der amtsgerichtlichen Kostenfestsetzung eines Nachlassgerichts für die Erteilung eines Alleinerbscheins; Ausgestaltung der kostenordnungsrechtlichen Erhebung der Hälfte der vollen Gebühr für die Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 439 (Ls.)
  • ZEV 2005, 529 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 23.03.1992 - 2 Wx 8/92

    Ausgestaltung der Berechnung der nachlassgerichtlichen Kostenansprüche für die …

    Auszug aus LG Koblenz, 02.08.2004 - 2 T 435/04
    Anders liege der Fall nur, wenn es sich um das nämliche Amtsgericht gehandelt hätte und das spätere Testament, bei ordnungsgemäßem Verfahren zugleich mit dem früheren Testament hätte eröffnet werden können (OLG Köln, RPfleger 1992, 394).
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