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Weitere Entscheidung unten: OLG München, 15.02.2012

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.08.2011 - 20 W 356/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22257
OLG Frankfurt, 15.08.2011 - 20 W 356/11 (https://dejure.org/2011,22257)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.08.2011 - 20 W 356/11 (https://dejure.org/2011,22257)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. August 2011 - 20 W 356/11 (https://dejure.org/2011,22257)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • notar-drkotz.de

    Grundbuchverfahren - Löschung eines Nacherbenvermerks vor Eintritt des Nacherbfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 29; GBO § 51; BGB § 2113
    Voraussetzungen der Löschung des Nacherbenvermerks vor Eintritt des Nacherbfalls; Anforderungen an den Nachweis der Entgeltlichkeit der Verfügung eines befreiten Vorerben gegenüber dem Grundbuch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Voraussetzungen der Löschung des Nacherbenvermerks vor Eintritt des Nacherbfalls; Anforderungen an den Nachweis der Entgeltlichkeit der Verfügung eines befreiten Vorerben gegenüber dem Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 743
  • ZEV 2012, 672 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 17.03.2011 - 20 W 66/11

    Grundbuch: Prüfung der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2011 - 20 W 356/11
    Das Grundbuchamt ist aber darüber hinaus weder berechtigt noch verpflichtet, eigene Ermittlungen und Beweiserhebungen anzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 17.03.2011, 20 W 66/11, zu § 2205 Satz 3 BGB;… vgl. auch Meikel/Böhringer, a.a.O., § 51 Rz. 171, 144, 146).
  • BayObLG, 15.06.1994 - 2Z BR 44/94

    Löschung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2011 - 20 W 356/11
    wird dieser vor in Rede stehender Löschung des Nacherbenvermerks auf Grund Unrichtigkeitsnachweises vom Grundbuchamt anzuhören sein (vgl. dazu BayObLG Rpfleger 1995, 105, und die Rechtsprechungsnachweise bei Meikel/Böhringer, a.a.O., § 51 Rz. 172;… Zeiser, a.a.O., § 51 Rz. 100).
  • OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 20 W 146/11

    Grundbuch: "Aufladen" einer Vormerkung mit anderen Ansprüchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2011 - 20 W 356/11
    Zwar liegt ein nicht mit rückwirkender Kraft zu beseitigendes Eintragungshindernis auch nach Rechtsprechung des Senats unter anderem dann vor, wenn die zur Eintragung erforderliche Bewilligung des unmittelbar Betroffenen noch nicht erklärt ist (vgl. etwa Beschluss vom 13.04.2011, 20 W 146/11).
  • OLG Hamm, 24.01.2000 - 15 W 485/99

    Vorschußanordnung in Grundbuchsachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2011 - 20 W 356/11
    Grundsätzlich könnte auch eine Eintragung/Löschung nicht im Wege der Zwischenverfügung davon abhängig gemacht werden, dass die Beteiligten ihrer Mitwirkungsverpflichtung bei der Ermittlung des Geschäftswertes nachkommen (vgl. hierzu OLG Hamm, Rpfleger 2000, 267;… Demharter, GBO, 27. Aufl., § 18 Rz. 28).
  • OLG Frankfurt, 13.09.2018 - 20 W 197/18

    Grundbuch: Anhörungserfordernis der Nacherben

    Insofern ist ein Nacherbenvermerk nur dann zu löschen, wenn der Nacherbe auf diesen verzichtet oder dessen Löschung bewilligt, oder wenn er einer Verfügung des Vorerben zustimmt, oder wenn nachgewiesen oder offenkundig ist, dass der Nacherbenvermerk von Anfang an unwirksam war oder nachträglich gegenstandslos geworden ist (Senat, Beschluss vom 15.08.2011, Az. 20 W 356/11, juris Rz. 9; OLG Hamm…, Beschluss vom 08.10.1990, Az. 15 W 194/90, juris Rz. 27).

    Letzteres ist dann der Fall, wenn die Verfügung des Vorerben auch ohne Zustimmung des Nacherben voll wirksam war, insbesondere also, wenn der befreite Vorerbe nach §§ 2136 BGB, 2112, 2113 Abs. 1 BGB entgeltlich verfügt hat (Senat, Beschluss vom 15.08.2011, aaO Rz. 9;… Bauer/von Oefele, GBO, 3. A., § 51 Rz. 139 ff.;… Demharter, aaO, § 51 Rz. 35;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. A., Rz. 3485;… KEHE-Munzig, aaO, § 51 Rz. 29 ff., jeweils mwN).

    Somit ist vor einer Löschung des Nacherbenvermerks den Nacherben in jedem Fall rechtliches Gehör zu gewähren (Senat, Beschluss vom 15.08.2011, aaO Rz. 17; Senat, Beschluss vom 13.08.2018, Az. 20 W 179/18, n.v.; OLG Bamberg…, Beschluss vom 22.01.2015, Az. 3 W 3/15, juris Rz. 6;… Demharter, aaO § 51 Rz. 37).

    Entgegen der Auffassung der verfahrensbevollmächtigten Notarin hat der Senat sich in seinem Beschluss vom 15.08.2011 nicht gegenteilig geäußert, sondern vielmehr gerade auf ein mögliches späteres Anhörungserfordernis der Nacherben hingewiesen (wobei in der dortigen Konstellation noch keine Löschungsverfügung ergangen war; Senat, Beschluss vom 15.08.2011, Az. 20 W 356/11;… juris Rz. 17).

  • OLG Frankfurt, 13.08.2018 - 20 W 179/18

    Grundbuch: Zwischenverfügung nur, wenn Eintragungshindernis rückwirkend auf …

    Insofern dürfte ein Nacherbenvermerk nur dann zu löschen sein, wenn der Nacherbe auf diesen verzichtet oder dessen Löschung bewilligt, oder wenn er einer Verfügung des Vorerben zustimmt, oder wenn nachgewiesen oder offenkundig ist, dass der Nacherbenvermerk von Anfang an unwirksam war oder nachträglich gegenstandslos geworden ist (Senat, Beschluss vom 15.08.2011, Az. 20 W 356/11, juris Rz. 9; OLG Hamm…, Beschluss vom 08.10.1990, Az. 15 W 194/90, juris Rz. 27).

    Letzteres dürfte etwa dann der Fall sein, wenn die Verfügung des Vorerben auch ohne Zustimmung des Nacherben voll wirksam war, insbesondere also, wenn der befreite Vorerbe nach §§ 2136 BGB, 2112, 2113 Abs. 1 BGB entgeltlich verfügt hat (Senat, Beschluss vom 15.08.2011, aaO Rz. 9;… Bauer/von Oefele, GBO, 3. A., § 51 Rz. 139 ff.;… Demharter, aaO, § 51 Rz. 35;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. A., Rz. 3485;… KEHE-Munzig, aaO, § 51 Rz. 29 ff., jeweils mwN).

    Eine Beweiserhebung von Amts wegen findet durch das Grundbuchamt nicht statt; kann die Entgeltlichkeit nicht nachgewiesen werden, so dürfte von einer Unentgeltlichkeit auszugehen sein (Senat, Beschluss vom 15.08.2011, aaO Rz. 11 mwN;… KEHE-Munzig, aaO, § 51 Rz. 430, 45 mwN).

    Sollte das Grundbuchamt vor dem Hintergrund der eingereichten Unterlagen, insbesondere der ortsgerichtlichen Schätzung vom 19.04.2018, zu dem Ergebnis gelangen, dass eine entgeltliche Verfügung vorliegt, dürfte vor einer Löschung des Nacherbenvermerks den Nacherben rechtliches Gehör zu gewähren sein (Senat, Beschluss vom 15.08.2011, aaO Rz. 17; OLG Bamberg…, Beschluss vom 22.01.2015, Az. 3 W 3/15, juris Rz. 6;… Demharter, aaO § 51 Rz. 37).

  • OLG München, 01.04.2025 - 34 Wx 66/25

    Öffentliche Urkunde, Grundbuchamt, Bayerisches Oberstes Landesgericht, …

    Die Nachweiserleichterung beschränkt sich im Ergebnis auf die bloße Beseitigung von Zweifeln an der Entgeltlichkeit (OLG Düsseldorf ErbR 2022, 162/165; OLG Frankfurt a. M. NJOZ 2012, 643/644).
  • AG Darmstadt, 19.04.2018 - NR-2050

    Zur Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch

    Gemäß Beschluss des OLG Frankfurt vom 15.08.2011 Az: 20 W 356/11 ist zum Nachweis der Vollentgeltlichkeit noch durch den Vorerben substantiiert darzulegen, aufgrund welchen maßgeblichen Beweggründen eine vollentgeltliche Verfügung vorliegt.
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Rechtsprechung
   OLG München, 15.02.2012 - 34 Wx 151/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3146
OLG München, 15.02.2012 - 34 Wx 151/11 (https://dejure.org/2012,3146)
OLG München, Entscheidung vom 15.02.2012 - 34 Wx 151/11 (https://dejure.org/2012,3146)
OLG München, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - 34 Wx 151/11 (https://dejure.org/2012,3146)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Grundbuchberichtigungsverfahren: Voraussetzungen für die Löschung eines Nacherbenvermerks; urkundliche Beweispflicht für den Wegfall der Nacherbfolge; Amtsverfahren zur Löschung einer Eintragung bei erfolglosem Berichtigungsantrag

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 35, 51; BGB §§ 2108, 2113
    Nachweis einer ggü. dem Nacherben wirksamen Anstandsschenkung gem. § 2113 Abs. 2 S. 2 BGB

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Löschung eines Nacherbenvermerks

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • DNotZ 2012, 551
  • FamRZ 2013, 155
  • ZEV 2012, 672
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.01.1963 - V ZR 82/61
    Auszug aus OLG München, 15.02.2012 - 34 Wx 151/11
    Daran ändert nichts der Umstand, dass als Nacherben die Söhne des Erblassers bestimmt waren (BGH NJW 1963, 1150/1151).
  • OLG Köln, 12.12.2005 - 2 Wx 39/05

    Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens betr. die Einziehung eines ausschließlich …

    Auszug aus OLG München, 15.02.2012 - 34 Wx 151/11
    Wird er später - etwa wie hier wegen Eintritts des Nacherbfalls - als unrichtig eingezogen, ist es Sache der Beteiligten, eine Grundbuchberichtigung herbeizuführen (vgl. OLG Köln FGPrax 2006, 85/86).
  • BayObLG, 12.01.1989 - BReg. 2 Z 108/88

    Keine Grundbuchberichtigung aufgrund der von Amts wegen vorgenommenen …

    Auszug aus OLG München, 15.02.2012 - 34 Wx 151/11
    Eine Ausnahme wird etwa dann als zulässig erachtet, wenn die Erbfolge beim Grundbuchamt offensichtlich ist (…vgl. Bauer/von Oefele § 35 Rn. 42/43;… Demharter § 35 Rn. 8; unentschieden BayObLGZ 1989, 8/12 f.).
  • OLG Frankfurt, 04.09.2013 - 5 WF 205/13

    Zuständigkeit für die Anordnung einer Pflegschaft über Kind mit fremder …

    Ob darunter als Annex-Zuständigkeit auch die Aufhebung einer Pflegschaft zu verstehen ist (so OLG München FamRZ 2013, 155 für den Fall einer Aufhebung einer Umgangspflegschaft durch den Rechtspfleger;… a. A: Arnold/Meyer-Stolte/Rellermeyer, Rechtspflegergesetz, 7. Aufl., 2009, § 14 Rn. 58;… Dallmayer/Eickmann, RpflG, § 14 Rn. 99, die generell eine Zuständigkeit des Rechtspflegers für die Aufhebung einer Pflegschaft annehmen), kann letztlich dahin stehen.
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2016 - 3 Wx 285/15

    Anforderungen an die Feststellung einer letztwilligen Verfügung der das Testament …

    Ist die Vererblichkeit ausgeschlossen und kein Ersatznacherbe bestimmt, wird der Vorerbe mit dem Tod des Nacherben Vollerbe; gehören bei einem teilweisen Ausschluss der Vererblichkeit die Erben des Nacherben nur teilweise dem ausgeschlossenen Personenkreis an, erhalten die übrigen Erben den Nachlass ganz (zu allem Vorstehenden: RGZ 169, 38 ff.; BGH NJW 1963, 1150 ff., OLG Köln OLGZ 1968, 91 ff.; OLG Oldenburg Rpfleger 1989, 106 f.; BayObLG NJW-RR 1994, 460 ff.; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 63 f. sowie 2009, 729 ff.; KG KGR 2002, 135 ff.; OLG München FamRZ 2013, 155 f.; vgl. auch BGH NJW 1993, 256 f.; ferner: jurisPK BGB - Schneider, Stand: 01.10.2014, § 2108 Rdnr. 11-13 und 16; BeckOK BGB - Litzenburger, Stand: 01.05.2016, § 2108 Rdnr. 8 f. und 11 f.; MK-Grunsky, BGB, 6. Aufl. 2013, § 2108 Rdnr. 6 f.; Staudinger-Avenarius, BGB, Neubearb.
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2023 - 3 Wx 169/23

    Antrag der im Testament genannten Tochter auf Erteilung eines Erbscheins …

    Denn bei der Berufung solcher Personen zu Erben wird der Wille des Erblassers, das Vermögen auch über die Person des unmittelbaren Nacherben hinaus im Familienbesitz zu erhalten und deshalb nach dem Tod des unmittelbaren Nacherben nicht dessen familienfremde testamentarische Erben zum Zug kommen zu lassen, besonders häufig im Vordergrund stehen (zu allem Vorstehenden: RGZ 169, 38 ff.; BGH NJW 1963, 1150 ff., OLG Köln OLGZ 1968, 91 ff.; OLG Oldenburg Rpfleger 1989, 106 f.; BayObLG NJW-RR 1994, 460 ff.; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 63 f. sowie 2009, 729 ff.; KG KGR 2002, 135 ff.; OLG München FamRZ 2013, 155 f.; Senat, Beschluss vom 7.12.2016, I-3 Wx 285/15; OLG Hamm, Beschluss vom 11.5.2022, I-10 W 159/21; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.4.1999, 11 Wx 12/98; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.11.2008, 7 U 8/08).
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