Rechtsprechung
| OLG Jena, 15.01.2003 - 7 U 489/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Aufsichtsrat, Genossenschaft, Gesellschaftsrecht, Kündigung, Satzung, Vorstand
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Teilbarkeit des Streitgegenstandes bei einem quantitativ abgrenzbaren und eindeutig individualisierbarem Teil des Streitgegenstandes ; Eventualaufrechnung hinsichtlich eines Teilbetrages der Gegenforderung und unbedingte Teil-Widerklage hinsichtlich des Restbetrages; ...
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 20.03.2001 - 6 O 1251/00
- OLG Jena, 15.01.2003 - 7 U 489/01
Papierfundstellen
- ZIP 2003, 1039
- NZG 2003, 232
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 18.06.1984 - II ZR 221/83
Frist für die fristlose Kündigung des Vorstandsmitglieds einer Genossenschaft; …
Auszug aus OLG Jena, 15.01.2003 - 7 U 489/01
So wird in der BGH-Entscheidung (NJW 1984, 2689) lediglich beiläufig festgestellt, dass auch bei einem vergleichsweisen Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes dann, wenn dies einer fristlosen Beendigung im Grunde gleich kommt, die Generalversammlung das letzte Wort haben müsse. - OLG Oldenburg, 18.04.1991 - 1 U 174/90
Genossenschaft, Vorstand, Vertragsbeendigung, Generalversammlung, Aufsichtsrat, …
Auszug aus OLG Jena, 15.01.2003 - 7 U 489/01
Das Landgericht hat sich insoweit in der Begründung wesentlich an der Entscheidung des OLG Oldenburg (DB 92, 1179) orientiert, die hinsichtlich der streitgegenständlichen Problematik nach wie vor Aktualität genießt. - OLG Hamm, 30.03.1998 - 8 U 138/97
Auszug aus OLG Jena, 15.01.2003 - 7 U 489/01
Die hiergegen gerichteten Angriffe der Beklagten greifen letztlich nicht durch, da die vertretene Rechtsansicht weder in der Literatur noch in den in Bezug genommenen Entscheidungen (NJW 84, 2690 und OLG Hamm 8 U 138/97) einen Rückhalt findet.
- BGH, 10.01.1989 - VI ZR 43/88
Erlaß eines Grundurteils bei unstreitigem Anspruchsgrund
Auszug aus OLG Jena, 15.01.2003 - 7 U 489/01
Eine Teilbarkeit des Streitgegenstandes ist anzunehmen bei einem quantitativ abgrenzbaren und eindeutig individualisierbarem Teil des Streitgegenstandes (BGH, MDR 1989, 535), hinsichtlich einfacher Streitgenossen (BGH, NJW 1988, 2113) sowie bei Klage und Widerklage. - BGH, 30.04.1956 - II ZR 217/54
Zulässigkeit eines Teilurteils
Auszug aus OLG Jena, 15.01.2003 - 7 U 489/01
Ein Teilurteil ist nach § 301 Abs. 1 ZPO zulässig, wenn der Streitgegenstand teilbar, nur ein Teil entscheidungsreif und die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist (BGH 20, 311). - BGH, 09.05.1966 - VIII ZR 8/64
Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGBs) in einen Vertrag - Anspruch …
Auszug aus OLG Jena, 15.01.2003 - 7 U 489/01
Insbesondere für die Aufrechnung mit Gegenforderungen aus vorsätzlicher Vertragsverletzung betont die Rechtsprechung aber, dass es insoweit auf die gesamten Umstände des Einzelfalles ankommt (NJW 1966, 1452; OLG Nürnberg WM 1972, 264). - RG, 07.10.1933 - V 195/33
Gibt es Ausnahmen von der Regel, daß vertragsmäßiger Ausschluß der Aufrechnung …
Auszug aus OLG Jena, 15.01.2003 - 7 U 489/01
Dies gilt insbesondere dann, wenn die Entscheidung über die streitige Aufrechnungsforderung eine langwierige Beweisaufnahme erforderlich machen würde (RGZ 142, 143;… Palandt/Heinrichs, BGB, § 387 Rn. 17).
- KG, 15.09.2006 - 25 U 16/05
Eingetragene Genossenschaft: Vertretungsbefugnis eines Aufsichtsratsvorsitzenden …
Das Oberlandesgericht Oldenburg (DB 1992, 1179 m. Anm. Carspecken; BB 1994, 139 m. Anm. Becker) hat allerdings die Ansicht vertreten, dass bei einer einvernehmlichen Aufhebung eines Dienstvertrages im Gegensatz zu einer fristlosen Kündigung die Zustimmung der Vertreterversammlung (vgl. § 40 GenG) nicht erforderlich sei (s. auch Thür. OLG, ZIP 2003, 1039 ff.).
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