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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.10.2003 - 1 BvR 693/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1580
BVerfG, 09.10.2003 - 1 BvR 693/02 (https://dejure.org/2003,1580)
BVerfG, Entscheidung vom 09.10.2003 - 1 BvR 693/02 (https://dejure.org/2003,1580)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - 1 BvR 693/02 (https://dejure.org/2003,1580)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; ZPO § 554 b Abs. 1 a.F.; ; BGB § 166 Abs. 1; ; HWiG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Zivilgerichtliche Entscheidungen über gegen eine Bank geltend gemachte Ansprüche im Zusammenhang mit der Finanzierung des Erwerbs einer Immobilie; Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache; Willkür eines Richterspruches; Aufklärungspflicht einer Bank gegenüber dem ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; HWiG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Willkür einer gerichtlichen Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bankvertrag über Finanzierung des Erwerbs einer Immobilie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GG Art. 3 Abs. 1; HWiG §§ 1 ff; BGB § 166
    Verfassungsmäßigkeit der Nichtannahme einer Revision in Verfahren um steuersparendes Bauherrenmodell

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 151
  • ZIP 2004, 62
  • NZM 2004, 34
  • WM 2003, 2370
  • BauR 2004, 138 (Ls.)
  • BauR 2004, 386 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (21)

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen …

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2003 - 1 BvR 693/02
    Dies gilt sowohl hinsichtlich der vorvertraglichen Aufklärungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Kaufvertrags im Rahmen eines steuersparenden Bauherren- oder Erwerbermodells (vgl. nur BGH, NJW-RR 1992, S. 879;… bestätigt in BGH, ZIP 2003, S. 160) als auch für die von der Revision aufgeworfene Frage nach der Aufklärungspflicht der Bank über eine "versteckte Innenprovision" (…vgl. BGH, NJW 2000, S. 2352;… bestätigt in BGH, NJW 2003, S. 424;… NJW 2003, S. 2529) sowie für die Frage der Haftung des Vermittlers als Erfüllungsgehilfe der Bank (…vgl. BGH, NJW 2000, S. 3558;… bestätigt in BGH, NJW 2003, S. 422).

    Auch dass eine Zusammenarbeit der Bank mit der Vertriebsfirma für die Begründung einer Aufklärungspflicht nicht ausreicht, ist vom Bundesgerichtshof bereits entschieden worden (vgl. BGH, NJW-RR 1992, S. 879;… bestätigt in BGH, ZIP 2003, S. 160).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Darlehensnehmer nur dann zu bejahen, wenn die darlehensgebende Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Objekts gleichsam als Partei des zu finanzierenden Geschäfts in nach außen erkennbarer Weise Funktionen oder Aufgaben des Veräußerers oder Vertreibers übernommen und damit einen zusätzlichen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (vgl. BGH, NJW-RR 1992, S. 879;… bestätigt in BGH, ZIP 2003, S. 160).

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 25/00

    Aufklärungspflichten einer Bank im Rahmen steuersparender Bauherren-, Bauträger …

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2003 - 1 BvR 693/02
    Dies gilt sowohl hinsichtlich der vorvertraglichen Aufklärungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Kaufvertrags im Rahmen eines steuersparenden Bauherren- oder Erwerbermodells (…vgl. nur BGH, NJW-RR 1992, S. 879; bestätigt in BGH, ZIP 2003, S. 160) als auch für die von der Revision aufgeworfene Frage nach der Aufklärungspflicht der Bank über eine "versteckte Innenprovision" (…vgl. BGH, NJW 2000, S. 2352;… bestätigt in BGH, NJW 2003, S. 424;… NJW 2003, S. 2529) sowie für die Frage der Haftung des Vermittlers als Erfüllungsgehilfe der Bank (…vgl. BGH, NJW 2000, S. 3558;… bestätigt in BGH, NJW 2003, S. 422).

    Auch dass eine Zusammenarbeit der Bank mit der Vertriebsfirma für die Begründung einer Aufklärungspflicht nicht ausreicht, ist vom Bundesgerichtshof bereits entschieden worden (…vgl. BGH, NJW-RR 1992, S. 879; bestätigt in BGH, ZIP 2003, S. 160).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Darlehensnehmer nur dann zu bejahen, wenn die darlehensgebende Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Objekts gleichsam als Partei des zu finanzierenden Geschäfts in nach außen erkennbarer Weise Funktionen oder Aufgaben des Veräußerers oder Vertreibers übernommen und damit einen zusätzlichen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (…vgl. BGH, NJW-RR 1992, S. 879; bestätigt in BGH, ZIP 2003, S. 160).

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2003 - 1 BvR 693/02
    Die Gerichte hätten die Sittenwidrigkeit der Verträge nicht gesehen und den die Sittenwidrigkeit begründenden Sachverhalt übergangen (unter Bezug auf BVerfGE 89, 214).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZR 328/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wegen …

    Dies ist bei einer fehlerhaften Rechtsanwendung der Fall, die sachlich schlechthin unhaltbar ist (BVerfGE 58, 163, 167 f.), weil sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar erscheint und sich deshalb der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (std. Rechtspr. des BVerfG, vgl. nur BVerfGE 4, 1, 7; BVerfG, NJW 2004, 151, 152 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 09.03.2004 - 6 U 166/03

    Rückabwicklung eines zur Finanzierung des Beitritts zu einem geschlossenen …

    Eine Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen (dazu zusammenfassend BGH NJW 2003, 422; BGH NJW 2003, 424, 425; BGH NJW 2003, 2529, 2530; BGH ZIP 2003, 1741, 1744; BGH NJW 2003, 2821, 2822 sowie die Entscheidungen des Senats OLGR 2001, 332, 333 f. und OLGR 2003, 69, 70 ff. mit Nachw.; vgl. auch BVerfG WM 2003, 2370, 2371) bejaht werden, nämlich wenn 1.) die Bank ihre Rolle als Kreditgeberin überschreitet und quasi als Partner des Anlagegeschäfts in Erscheinung tritt oder 2.) die Bank einen besonderen Gefährdungstatbestand für den Anleger über die allgemeinen wirtschaftlichen Risiken des Anlagegeschäfts hinaus geschaffen oder begünstigt hat oder 3.) eine Interessenkollision der Bank bei der Kreditvergabe an den Erwerber vorliegt oder 4.) bei einem spezifischen Wissensvorsprung der Bank in Bezug auf die speziellen Risiken des konkreten Vorhabens.
  • BGH, 11.07.2022 - NotZ(Brfg) 8/21

    Subjektives Recht eines Beteiligten auf Tätigwerden der Dienstaufsicht

    Der Kläger zeigt einen solchen Verstoß des erstinstanzlichen Urteils nicht auf (vgl. dazu BVerfG NJW 2004, 151, 152).
  • BGH, 09.02.2012 - IX ZR 147/09

    Zulassung der Berufung wegen einer Gehörsverletzung bei Nichtberuhen des …

    Ebenso wenig liegt ein schlechthin unhaltbarer Rechtsanwendungsfehler vor (vgl. BVerfGE 58, 163, 167 f), der unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar erscheint (vgl. BVerfG, WM 2003, 2370, 2372).
  • BGH, 22.09.2011 - IX ZR 169/09

    Überprüfung einer berufungsgerichtlichen Entscheidung zur Rechtsanwaltshaftung: …

    Dies ist bei einer fehlerhaften Rechtsanwendung der Fall, die schlechthin unhaltbar ist (BVerfGE 58, 163, 167 f), weil sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar erscheint (BVerfG WM 2003, 2370, 2372).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2014 - 23 U 109/13

    "Schrottimmobilie"; Genehmigung bzw. Bestätigung des Darlehensvertrags durch …

    Etwas anderes gilt nur für das Verhalten von Mitarbeitern oder Vermittlern im Bereich des Darlehensvertrags und seiner Anbahnung (BGH WM 2006, 1194; 2005, 828; 2004, 1221 u. 620; 2002, 2501; bestätigt vom BVerfG ZIP 2004, 62), und zwar nicht nur bei unverbundenen, sondern im Prinzip auch bei verbundenen Geschäften, bei denen gemäß der Trennungstheorie von zwei rechtlich selbständigen, eine wirtschaftliche Einheit bildenden Verträgen auszugehen ist (BGH WM 2004, 1529; WM 1996, 2100).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2014 - 23 U 132/13

    Rückabwicklung des kreditfinanzierten Erwerbs eines Hotel-Appartments zu …

    Etwas anderes gilt nur für das Verhalten von Mitarbeitern oder Vermittlern im Bereich des Darlehensvertrags und seiner Anbahnung (BGH WM 2006, 1194; 2005, 828; 2004, 1221 u. 620; 2002, 2501; bestätigt vom BVerfG ZIP 2004, 62), und zwar nicht nur bei unverbundenen, sondern im Prinzip auch bei verbundenen Geschäften, bei denen gemäß der Trennungstheorie von zwei rechtlich selbständigen, eine wirtschaftliche Einheit bildenden Verträgen auszugehen ist (BGH WM 2004, 1529; WM 1996, 2100).
  • BGH, 13.01.2011 - VII ZR 132/08

    Nichtzulassung der Revision: Willkür eines Teil- und Vorbehaltsurteils wegen …

    Willkürlich ist eine fehlerhafte Rechtsanwendung, die sachlich schlechthin unhaltbar ist (BVerfGE 58, 163, 167 f.), weil sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar erscheint und sich deshalb der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, vgl. nur BVerfGE 4, 1, 7; BVerfG, NJW 2004, 151, 152 m.w.N.).
  • BGH, 07.07.2011 - IX ZR 8/09

    Es besteht kein Verstoß gegen das Willkürverbot durch Erwägungen zur Verneinung …

    Dies ist bei einer fehlerhaften Rechtsanwendung der Fall, die sachlich schlechthin unhaltbar ist (BVerfGE 58, 163, 167 f), weil sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar erscheint (BVerfG WM 2003, 2370, 2372).
  • OLG Bamberg, 28.11.2008 - 4 U 88/01

    Bankenhaftung beim vollfinanzierten Erwerb einer Immobilie im Bauträger- und …

    Die gesetzlich zulässige Einschaltung eines Vertreters kann auch nicht als Umgehungstatbestand im Sinn des § 5 HWiG angesehen werden (BGHZ 161, 15,32; BVerfG WM 2003, 2370, 2371).
  • KG, 01.11.2018 - 3 Ws (B) 253/18

    Rechtsfehlerhafte Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig und …

  • BGH, 12.07.2012 - IX ZR 171/11

    Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Ablehnung …

  • BGH, 01.12.2011 - IX ZR 154/09

    Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei nicht …

  • LG Nürnberg-Fürth, 31.03.2009 - 10 O 9881/08

    Unwirksamkeit der dem Treuhänder gegebenen Vollmacht: Verwirkung …

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