Rechtsprechung
| BGH, 20.03.2008 - IX ZB 104/07 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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InsO § 74 Abs. 2 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
InsO § 74 Abs. 2 Satz 1
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erfordernis der schlagwortartigen Bezeichnung von Beschlussgegenständen auf einer öffentlich bekannt zu machenden Tagesordnung einer Gläubigerversammlung
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Bekanntmachung der Tagesordnung der Gläubigerversammlung
- Betriebs-Berater
Gläubigerversammlung - Schlagwortartige Bezeichnung der Taggesordnung erforderlich
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 74 Abs. 2 S. 1
Anforderungen an die Tagesordnung der Gläubigerversammlung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anforderungen an öffentlich bekannt zu machende Tagesordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Gläubigerversammlung - Schlagwortartige Bezeichnung der Tagesordnung erforderlich
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 15.02.2006 - 116 IN 43/05
- LG Saarbrücken, 09.05.2007 - 5 T 108/06
- LG Saarbrücken, 09.05.2007 - 5 T 115/06
- BGH, 20.03.2008 - IX ZB 104/07
Papierfundstellen
- ZIP 2008, 1030
- ZIP 2008, 1031
- MDR 2008, 824
- NZI 2008, 20
- NZI 2008, 430
- WM 2008, 1036
- BB 2008, 1013
- Rpfleger 2008, 389
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05
Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer …
Auszug aus BGH, 20.03.2008 - IX ZB 104/07
Die in der Bekanntmachung mitgeteilte Paragraphenkette, noch versehen mit dem Zusatz "gegebenenfalls", genügt diesen Anforderungen eindeutig nicht (vgl. zu einer Einladung zu einer Vereinsversammlung BGH, Urt. v. 2. Juli 2007 - II ZR 111/05, ZIP 2007, 1942, 1945).
- BGH, 21.07.2011 - IX ZB 128/10
Insolvenzverfahren: Beschlussaufhebungsverfahren für nichtige Beschlüsse der …
Rn. 5 Auch soweit der weitere Beteiligte zu 1 gestützt auf den Einladungsmangel (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - IX ZB 140/07, NZI 2008, 430 Rn. 3) die Feststellung der Nichtigkeit des Beschlusses der Gläubigerversammlung vom 10. März 2010 erreichen möchte, ist die Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 1 ZPO unstatthaft.Wegen dieser formellen Mängel der Tagesordnung hätte der Beschluss zu den §§ 160, 162 InsO durch die Gläubigerversammlung nicht gefasst werden dürfen und ist deswegen nichtig (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - IX ZB 104/07, NZI 2008, 430 Rn. 3).
Eine weiter reichende Entscheidungsbefugnis habe auch das Beschwerdegericht nicht (Kirchhof, ZInsO 2007, 1196, 1197; Blank, EWiR 2008, 373, 374; Pape, ZInsO 2000, 469, 474).
In seinem Beschluss vom 20. März 2008 (IX ZB 104/07, NZI 2008, 430) hat der Senat sich zur Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nicht geäußert.
- BGH, 09.06.2016 - IX ZB 21/15
Insolvenzverfahren: Voraussetzungen eines wirksamen Bestellungsbeschlusses der …
Zu einer ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Tagesordnung gehört eine wenigstens schlagwortartige Bezeichnung der Tagesordnungspunkte (BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - IX ZB 104/07, ZIP 2008, 1030 Rn. 3;… vom 21. Juli 2011 - IX ZB 128/10, ZIP 2011, 1626 Rn. 7). - BGH, 16.10.2025 - IX ZB 10/24
Die Zulässigkeit eines Antrags auf Aufhebung eines Beschlusses der …
Nach Maßgabe des Insolvenzrechts setzt die Unwirksamkeit des Beschlusses voraus, dass der entsprechende Tagesordnungspunkt noch nicht einmal schlagwortartig bezeichnet war (vgl. BGH…, Beschluss vom 21. Juli 2011 - IX ZB 128/10, ZInsO 2011, 1598 Rn. 7; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - IX ZB 104/07, NZI 2008, 430 Rn. 2 f). - AG Duisburg, 10.02.2010 - 60 IN 26/09
Rechtmäßigkeit von Beschlüssen einer Gläubigerversammlung wegen eines …
Er ist bisher vor allem in Fällen anerkannt, in denen bei der Einberufung der Versammlung der Gegenstand der Beschlussfassung (d.h. die Tagesordnung) nicht oder so ungenau bestimmt war, dass den Teilnahmeberechtigten eine sachgerechte Vorbereitung und eine Entscheidung, ob sie an der Versammlung teilnehmen wollen, nicht möglich war (BGH NJW 1987, 1811 f.; BGH NJW 2008, 69, 72 f. Tz. 38; BGH NZI 2008, 430; LG Saarbrücken ZIP 2008, 1031 ff.;… Kübler, in: Kübler/Prütting/Bork, InsO, § 74 RdNr. 15;… Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl. 2003, § 74 RdNr. 13, § 76 RdNr. 26;… MünchKomm-Ehricke, InsO, 2. Aufl. 2007, § 74 RdNr. 33, 45, § 76 RdNr. 34).Für die Feststellung der Nichtigkeit eines Beschlusses der Gläubigerversammlung gelten die formellen und sachlichen Voraussetzungen des § 78 Abs. 1 InsO weder unmittelbar noch entsprechend (BGH NZI 2008, 430).
- BGH, 09.06.2016 - IX ZB 83/15
Wirksamer Beschluss der Gläubigerversammlung bzgl. der Bestellung eines …
Zu einer ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Tagesordnung gehört eine wenigstens schlagwortartige Bezeichnung der Tagesordnungspunkte (BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - IX ZB 104/07, ZIP 2008, 1030 Rn. 3;… vom 21. Juli 2011 - IX ZB 128/10, ZIP 2011, 1626 Rn. 7).
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Rechtsprechung
| LG Saarbrücken, 09.05.2007 - 5 T 108/06, 5 T 115/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Sofortige Beschwerde mit dem Ziel der Aufhebung der in einer Gläubigerversammlung gefassten Beschlüsse; Nichtigkeit von Beschlüssen einer Gläubigerversammlung wegen nicht hinreichender Bekanntmachung der Beschlussgegenstände; Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sofortige Beschwerde mit dem Ziel der Aufhebung der in einer Gläubigerversammlung gefassten Beschlüsse; Nichtigkeit von Beschlüssen einer Gläubigerversammlung wegen nicht hinreichender Bekanntmachung der Beschlussgegenstände; Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde ...
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 15.02.2006 - 116 IN 43/05
- LG Saarbrücken, 09.05.2007 - 5 T 108/06, 5 T 115/06
- BGH, 20.03.2008 - IX ZB 104/07
Papierfundstellen
- ZIP 2008, 1031
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BFH, 18.12.2000 - IV B 3/00
Protokollberichtigung
Auszug aus LG Saarbrücken, 09.05.2007 - 5 T 108/06
Nach herrschender Meinung ist eine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Berichtigungsantrages mit dem Ziel einer inhaltlichen Änderung des erstinstanzlichen Protokolls nicht gegeben (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.2006 - Az.: 19 W 39/06 - ; BFH, Beschluss vom 16.12.2005 - Az.: IX B 106/05 -, vom 26.09.2005 - Az.: VIII B 6/04 - und vom 18.12.2000 - Az.: IV B 3/00 - Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 17.05.2005 - Az. : L 6 B 12/05 R - OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.01.2004 - Az. : 12 W 154/03 - a.A: OLG Koblenz MDR 1986/593).Auch die Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise die Beschwerde für statthaft erachtet wird (vgl. BFH, Beschluss vom 18.12.2000 - Az.: IV B 3/00 - Zöller/Stöber, § 164 ZPO Rdnr. 11), liegen hier nicht vor.
- BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 342/81
Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel
Auszug aus LG Saarbrücken, 09.05.2007 - 5 T 108/06
Die bloße Aufzählung von Gesetzesvorschriften ohne kurze, ggfs. schlagwortartige Wiedergabe ihres Inhalts genügt dieser Anforderung nicht, zumal wenn man bedenkt, dass zu den Beteiligten des Insolvenzverfahrens oftmals Kleingläubiger zählen, bei denen weder die Kenntnis noch auch nur die Zugänglichkeit der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ohne Weiteres erwartet werden kann (…K/P/Kübler, § 74 Rdnr. 11;… K/P/Onusseit, § 156 Rdnr. 5; Kübler, ZIP 1983, 1100; a.A. -. LG Freiburg ZIP 1983, 452; Uhlenbruck, Rpfleger 1983, 493 f). - BFH, 16.12.2005 - IX B 106/05
Protokollberichtigung
Auszug aus LG Saarbrücken, 09.05.2007 - 5 T 108/06
Nach herrschender Meinung ist eine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Berichtigungsantrages mit dem Ziel einer inhaltlichen Änderung des erstinstanzlichen Protokolls nicht gegeben (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.2006 - Az.: 19 W 39/06 - ; BFH, Beschluss vom 16.12.2005 - Az.: IX B 106/05 -, vom 26.09.2005 - Az.: VIII B 6/04 - und vom 18.12.2000 - Az.: IV B 3/00 - Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 17.05.2005 - Az. : L 6 B 12/05 R - OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.01.2004 - Az. : 12 W 154/03 - a.A: OLG Koblenz MDR 1986/593).
- BFH, 26.09.2005 - VIII B 6/04
NZB: Protokollberichtigung
Auszug aus LG Saarbrücken, 09.05.2007 - 5 T 108/06
Nach herrschender Meinung ist eine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Berichtigungsantrages mit dem Ziel einer inhaltlichen Änderung des erstinstanzlichen Protokolls nicht gegeben (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.2006 - Az.: 19 W 39/06 - ; BFH, Beschluss vom 16.12.2005 - Az.: IX B 106/05 -, vom 26.09.2005 - Az.: VIII B 6/04 - und vom 18.12.2000 - Az.: IV B 3/00 - Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 17.05.2005 - Az. : L 6 B 12/05 R - OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.01.2004 - Az. : 12 W 154/03 - a.A: OLG Koblenz MDR 1986/593). - LSG Thüringen, 17.05.2005 - L 6 B 12/05
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung einer Protokollberichtigung im …
Auszug aus LG Saarbrücken, 09.05.2007 - 5 T 108/06
Nach herrschender Meinung ist eine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Berichtigungsantrages mit dem Ziel einer inhaltlichen Änderung des erstinstanzlichen Protokolls nicht gegeben (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.2006 - Az.: 19 W 39/06 - ; BFH, Beschluss vom 16.12.2005 - Az.: IX B 106/05 -, vom 26.09.2005 - Az.: VIII B 6/04 - und vom 18.12.2000 - Az.: IV B 3/00 - Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 17.05.2005 - Az. : L 6 B 12/05 R - OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.01.2004 - Az. : 12 W 154/03 - a.A: OLG Koblenz MDR 1986/593). - OLG Frankfurt, 14.06.2006 - 19 W 39/06
Protokollberichtigung: Beschwerde gegen einen die Protokollberichtigung aus …
Auszug aus LG Saarbrücken, 09.05.2007 - 5 T 108/06
Nach herrschender Meinung ist eine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Berichtigungsantrages mit dem Ziel einer inhaltlichen Änderung des erstinstanzlichen Protokolls nicht gegeben (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.2006 - Az.: 19 W 39/06 - ; BFH, Beschluss vom 16.12.2005 - Az.: IX B 106/05 -, vom 26.09.2005 - Az.: VIII B 6/04 - und vom 18.12.2000 - Az.: IV B 3/00 - Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 17.05.2005 - Az. : L 6 B 12/05 R - OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.01.2004 - Az. : 12 W 154/03 - a.A: OLG Koblenz MDR 1986/593). - OLG Naumburg, 27.01.2004 - 12 W 154/03
Zulässigkeit einer Beschwerde, mit der der Beschwerdeführer die inhaltliche …
Auszug aus LG Saarbrücken, 09.05.2007 - 5 T 108/06
Nach herrschender Meinung ist eine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Berichtigungsantrages mit dem Ziel einer inhaltlichen Änderung des erstinstanzlichen Protokolls nicht gegeben (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.2006 - Az.: 19 W 39/06 - ; BFH, Beschluss vom 16.12.2005 - Az.: IX B 106/05 -, vom 26.09.2005 - Az.: VIII B 6/04 - und vom 18.12.2000 - Az.: IV B 3/00 - Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 17.05.2005 - Az. : L 6 B 12/05 R - OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.01.2004 - Az. : 12 W 154/03 - a.A: OLG Koblenz MDR 1986/593). - KG, 23.03.2001 - 7 W 8076/00
Entscheidung des Gerichts über die Aufhebung eines Beschlusses der …
Auszug aus LG Saarbrücken, 09.05.2007 - 5 T 108/06
Doch kann der Frage, ob das Verhalten des Insolvenzverwalters durch einen Beschluss der Gläubigerversammlung legitimiert ist, durchaus im Rahmen eines Haftungsstreits mit dem Verwalter Bedeutung zukommen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 23.03.2001, NZI 2001, 310-312;… zitiert nach ... Rdnr. 22, 23). - OLG Koblenz, 26.02.1986 - 8 W 121/86
Auszug aus LG Saarbrücken, 09.05.2007 - 5 T 108/06
Nach herrschender Meinung ist eine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Berichtigungsantrages mit dem Ziel einer inhaltlichen Änderung des erstinstanzlichen Protokolls nicht gegeben (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.2006 - Az.: 19 W 39/06 - ; BFH, Beschluss vom 16.12.2005 - Az.: IX B 106/05 -, vom 26.09.2005 - Az.: VIII B 6/04 - und vom 18.12.2000 - Az.: IV B 3/00 - Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 17.05.2005 - Az. : L 6 B 12/05 R - OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.01.2004 - Az. : 12 W 154/03 - a.A: OLG Koblenz MDR 1986/593). - OLG Stuttgart, 10.08.1983 - 8 W 161/83
Auszug aus LG Saarbrücken, 09.05.2007 - 5 T 108/06
Die bloße Aufzählung von Gesetzesvorschriften ohne kurze, ggfs. schlagwortartige Wiedergabe ihres Inhalts genügt dieser Anforderung nicht, zumal wenn man bedenkt, dass zu den Beteiligten des Insolvenzverfahrens oftmals Kleingläubiger zählen, bei denen weder die Kenntnis noch auch nur die Zugänglichkeit der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ohne Weiteres erwartet werden kann (…K/P/Kübler, § 74 Rdnr. 11;… K/P/Onusseit, § 156 Rdnr. 5; Kübler, ZIP 1983, 1100; a.A. -. LG Freiburg ZIP 1983, 452; Uhlenbruck, Rpfleger 1983, 493 f).
- AG Duisburg, 10.02.2010 - 60 IN 26/09
Rechtmäßigkeit von Beschlüssen einer Gläubigerversammlung wegen eines …
Er ist bisher vor allem in Fällen anerkannt, in denen bei der Einberufung der Versammlung der Gegenstand der Beschlussfassung (d.h. die Tagesordnung) nicht oder so ungenau bestimmt war, dass den Teilnahmeberechtigten eine sachgerechte Vorbereitung und eine Entscheidung, ob sie an der Versammlung teilnehmen wollen, nicht möglich war (BGH NJW 1987, 1811 f.; BGH NJW 2008, 69, 72 f. Tz. 38; BGH NZI 2008, 430; LG Saarbrücken ZIP 2008, 1031 ff.;… Kübler, in: Kübler/Prütting/Bork, InsO, § 74 RdNr. 15;… Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl. 2003, § 74 RdNr. 13, § 76 RdNr. 26;… MünchKomm-Ehricke, InsO, 2. Aufl. 2007, § 74 RdNr. 33, 45, § 76 RdNr. 34). - AG Düsseldorf, 29.03.2018 - 502 IN 216/15
Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit des in einer Gläubigerversammlung …
Rn. 26 Maßgeblich aber auch ausreichend ist, dass der insolvenzrechtlichen Veröffentlichung insbesondere wenn es sich um die Tagesordnung einer außerordentlichen Gläubigerversammlung handelt, dieser eine hinreichende "Appellfunktion" (vergleiche LG Saarbrücken, Beschluss vom 9.5.2007, 5 T 108/06, 5 T 115/06, zitiert nach Juris, Rdn. 58) zukommt. - LG Konstanz, 01.07.2013 - 62 T 68/13
Aufheben eines wirksamen Beschlusses der Gläubigerversammlung bei unangemessener …
Eine kurze schlagwortartige Wiedergabe des Inhalts der Gesetzesvorschriften genügt dieser Anforderung ( BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IX ZB 128/10 , ZInsO 2011, 1598 ; LG Saarbrücken, Beschluss vom 09.05.2007 -: 5 T 108/06 ).
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Rechtsprechung
| LG Saarbrücken, 09.05.2007 - 5 T 115/06 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Sofortige Beschwerde mit dem Ziel der Aufhebung der in einer Gläubigerversammlung gefassten Beschlüsse; Nichtigkeit von Beschlüssen einer Gläubigerversammlung wegen nicht hinreichender Bekanntmachung der Beschlussgegenstände; Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde ...
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 15.02.2006 - 116 IN 43/05
- LG Saarbrücken, 09.05.2007 - 5 T 115/06
- LG Saarbrücken, 09.05.2007 - 5 T 108/06
- BGH, 20.03.2008 - IX ZB 104/07
Papierfundstellen
- ZIP 2008, 1031
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