Rechtsprechung
| LG Köln, 21.07.2010 - 13 S 89/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- rechtspflegerforum.de (Kurzinformation)
- blogspot.com (Kurzinformation)
Fluggastrechte und Betreuung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ablösung des Grundsatzes des Vorrangs des schnelleren Gläubigers durch den insolvenzrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gläubiger durch § 131 Abs. 1 Nr. 1, 2 Insolvenzordnung (InsO) während der letzten drei Monate vor dem Eröffnungsantrag; Zulässigkeit einer ...
Verfahrensgang
- AG Kerpen, 23.03.2010 - 104 C 419/09
- LG Köln, 21.07.2010 - 13 S 89/10
Papierfundstellen
- ZIP 2010, 2060
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (25)
- LG Köln, 12.04.2006 - 13 S 327/05
Anfechtungsmöglichkeit einer unter dem Druck einer anstehenden …
Auszug aus LG Köln, 21.07.2010 - 13 S 89/10
Die Kammer hält indes an Ihrer bereits mit Urteil vom 12.4.2006 - Az.: 13 S 327/05 (ZInsO 2006, 219 ff.) geäußerten Rechtsauffassung fest.Rn. 21 a) Die Kammer hat bereits mit Urteil vom 12.4.2006 - Az.: 13 S 327/05 ausgeführt, dass aus dem Fehlen einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 131 InsO (bzw. § 130 InsO) ein entgegenstehender Wille des Gesetzgebers nicht abzuleiten ist, sondern der Gesetzgeber im Gegenzug die dargelegte Rechtsauffassung des BGH ausdrücklich gebilligt hat.
Insofern vertreten zudem selbst die Kritiker der h.M., dass die oben dargelegte Auffassung der h.M. letztlich nur eine ganz konsequente Fortführung der einfachgesetzlichen Wertungen aus § 88 InsO ist (Marotzke, ZInsO 2006, 190); auch die Kammer hat dies bereits mit Urteil vom 12.4.2006 - Az.: 13 S 327/05 nicht anders gesehen.
Rn. 37 aa) Die Kammer hat bereits mit Urteil vom 12.4.2006 - Az.: 13 S 327/05 ausgeführt, dass das vorstehend erörterte Normverständnis keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG beinhaltet, weil der Staat sich vielmehr in Widerspruch setzen würde, wenn er einerseits im Gesetz die Gläubigergleichbehandlung fördert, aber in der kritischen Zeit dennoch seine Machtinstrumente zur Verfügung stellt, um - sei es auf Antrag des Gläubigers - Einzelansprüche nach dem "Windhundprinzip" durchzusetzen.
Sofern die Kammer dies im Urteil der Kammer vom 12.4.2006 - Az.: 13 S 327/05 noch anders beurteilt hat, ist daran so nicht festzuhalten: Dies gilt zum einen wegen der gerade im Nachgang an die Entscheidung erhobenen kritischen Literaturstimmen, vor allem aber auch deshalb, weil das HessLAG v. 3.9.2009 - 9 TaBV 58/09, juris, Tz 25 unter Verweis auf BAG, NZA 1998, 446 unlängst zur weiteren Klärung die Rechtsbeschwerde in einem vergleichbaren Fall zugelassen hat und diese Rechtsbeschwerde unter dem Az.: 3 ABR 139/09 eingelegt worden ist.
- AG Kerpen, 08.11.2005 - 22 C 158/05
Anfechtbarkeit einer mit staatlichen Mitteln erwirkten Zahlung als sog. …
Auszug aus LG Köln, 21.07.2010 - 13 S 89/10
Rn. 19 Das Amtsgericht hat sich zwar erneut (siehe auch bereits AG Kerpen, ZInsO 2006, 219 ff.) eingehend und mit sehr beachtlichen Argumenten kritisch mit dieser ständigen Rechtsprechung auseinandergesetzt und folgt ihr - im Einklang mit einigen Gegenstimmen (siehe etwa Marotzke, DZWiR 2007, 265 ff.; ders., ZInsO 2006, 7 ff. 190 ff.; Paulus/Allgayer, ZInsO 2001, 241 ff.; Kübler/Prütting/ders., InsO, Stand Nov.Die Kammer hält indes an Ihrer bereits mit Urteil vom 12.4.2006 - Az.: 13 S 327/05 (ZInsO 2006, 219 ff.) geäußerten Rechtsauffassung fest.
Doch auch dann ist § 131 InsO auf die genannten Fälle zumindest analog anzuwenden (so auch Jacobi, KTS 2006, 239, 250 ff.;… ähnlich wohl Henckel, Anfechtung im Insolvenzrecht, 2008, § 131 Rn. 52, der nur mit dem Normzweck argumentiert; siehe ferner auch Eckardt, EWiR 2006, 215 f.).
Sie würde diesem vielmehr bei einer (entgegen S. 17 der angegriffenen Entscheidung) nach der sogleich zu erörternden Gesetzgebungsgeschichte dann gegebenen planwidrigen Regelungslücke mit den Mitteln der juristischen Methodenlehre überhaupt erst zur Durchsetzung verhelfen (gegen die Annahme eines Verfassungsverstoßes auch Marotzke, ZInsO 2006, 190; Eckhardt, EWiR 2006, 215 f. und speziell in Kritik zur angegriffenen Entscheidung auch Rendels/Frölich, EWiR 2010, 369).
- AG Kerpen, 23.03.2010 - 104 C 419/09
Kriterien für die Abgrenzung von kongruenten zu inkongruenten Leistungen des …
Auszug aus LG Köln, 21.07.2010 - 13 S 89/10
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Kerpen vom 23.03.2010 - Az.: 104 C 419/09 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Rn. 9 den Beklagten unter Aufhebung des am 23.03.2010 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Kerpen, Az. 104 C 419/2009 zu verurteilen, an ihn 764, 30 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.10.2008 zu zahlen.
Rn. 16 Das Amtsgericht (im LS veröffentlicht in ZIP 2010, 1145) hat zwar zutreffend erkannt, dass ausreichender Sachvortrag für eine positive Kenntnis des Beklagten von der finanziellen Schieflage der Insolvenzschuldnerin fehlt und somit eine Insolvenzanfechtung ausscheiden muss, soweit sie subjektive Tatbestandsmerkmale voraussetzt.
Sie würde diesem vielmehr bei einer (entgegen S. 17 der angegriffenen Entscheidung) nach der sogleich zu erörternden Gesetzgebungsgeschichte dann gegebenen planwidrigen Regelungslücke mit den Mitteln der juristischen Methodenlehre überhaupt erst zur Durchsetzung verhelfen (gegen die Annahme eines Verfassungsverstoßes auch Marotzke, ZInsO 2006, 190; Eckhardt, EWiR 2006, 215 f. und speziell in Kritik zur angegriffenen Entscheidung auch Rendels/Frölich, EWiR 2010, 369).
- LAG Hessen, 03.09.2009 - 9 TaBV 58/09
Inkongruente Deckung gemäß § 131 InsO durch Befriedigung in der …
Auszug aus LG Köln, 21.07.2010 - 13 S 89/10
Dass eine entsprechende Regelung damals "nicht Gesetz geworden" ist, erklärt sich ganz einfach daraus, dass Sie in Verbindung mit der 120jährigen Rechtsprechung damals auch ohne erneute gesetzgeberische Klarstellung aus Sicht des Gesetzgebers bereits allgemein Geltung beanspruchen konnte und eine weitere gesetzliche Regelung daher schlichtweg nicht erforderlich war (ähnlich HessLAG v. 3.9.2009 - 9 TaBV 58/09, juris, Tz 20 f.).Gerade vor dem Hintergrund, dass andere Teile des Gesetzgebungsvorhabens zum 31.3.2007 später noch umgesetzt worden sind (Stichwort: Pfändungsschutz für Altersvorsorge, BGBl. I 2007, 368, dazu Huber, ZIP 2007, 501, 505 f., 509) und der Gesetzgeber damals zur Kenntnis genommen haben muss, dass der BGH mit Urteil v. 11.4.2002 (NZI 2002, 378) die kritischen Stimmen aus dem Schrifttum insbesondere von Paulus (etwa Paulus/Allgayer, ZinsO 2001, 241 ff.;… s auch Baur/Stürner, Zwangsvollstreckungs-, Konkurs- und Vergleichsrecht, Bd. II, 12. Aufl. 1990, Rn. 19.37 f.) nochmals ganz ausdrücklich zurückgewiesen hatte, kann im Verzicht auf das Gesetzesvorhaben bei verständiger Würdigung letztlich nur als eine Bestätigung der h.M. verstanden werden (so auch HessLAG v. 3.9.2009 - 9 TaBV 58/09, juris, Tz 22).
Sofern die Kammer dies im Urteil der Kammer vom 12.4.2006 - Az.: 13 S 327/05 noch anders beurteilt hat, ist daran so nicht festzuhalten: Dies gilt zum einen wegen der gerade im Nachgang an die Entscheidung erhobenen kritischen Literaturstimmen, vor allem aber auch deshalb, weil das HessLAG v. 3.9.2009 - 9 TaBV 58/09, juris, Tz 25 unter Verweis auf BAG, NZA 1998, 446 unlängst zur weiteren Klärung die Rechtsbeschwerde in einem vergleichbaren Fall zugelassen hat und diese Rechtsbeschwerde unter dem Az.: 3 ABR 139/09 eingelegt worden ist.
- BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 753/95
Hat ein Arbeitnehmer kurz vor Eröffnung des Konkursverfahrens überwiesenes …
Auszug aus LG Köln, 21.07.2010 - 13 S 89/10
Es mag sein, dass eine "Verdächtigkeit" der Befriedigung erst unter dem Druck der Zwangsvollstreckung nicht in jedem Fall gegeben sein muss (Marotzke, DZWir 2007, 265, 266 u.a. unter Verweis auf BGH, ZIP 1998, 33, 35 = NZA 1998, 446), weil es ggf. auch einen sachlichen Grund dafür geben kann.Sofern die Kammer dies im Urteil der Kammer vom 12.4.2006 - Az.: 13 S 327/05 noch anders beurteilt hat, ist daran so nicht festzuhalten: Dies gilt zum einen wegen der gerade im Nachgang an die Entscheidung erhobenen kritischen Literaturstimmen, vor allem aber auch deshalb, weil das HessLAG v. 3.9.2009 - 9 TaBV 58/09, juris, Tz 25 unter Verweis auf BAG, NZA 1998, 446 unlängst zur weiteren Klärung die Rechtsbeschwerde in einem vergleichbaren Fall zugelassen hat und diese Rechtsbeschwerde unter dem Az.: 3 ABR 139/09 eingelegt worden ist.
- RG, 07.12.1897 - II 248/97
K.O. § 23 Ziff. 2
Auszug aus LG Köln, 21.07.2010 - 13 S 89/10
Mit diesem Begründungsansatz hat sich aber jedenfalls im hiesigen Kontext nichts Wesentliches geändert; die Rechtsprechung ist nur über die frühere, uneinheitliche Rechtsprechung insoweit hinaus gegangen, als bei einer inkongruenten Sicherung durch ein Pfändungspfandrecht jetzt eben stets auch die spätere Befriedigung durch Auskehrung des Erlöses inkongruent bleibt (siehe dazu aus dem Vorfeld RG JW 1889, 109 Nr. 12, RGZ 23, 112, 113; 40, 89, 91 einerseits und RG SeuffA 39 [1884] Nr. 177 anderseits) und zudem eben auch zur Abwendung einer Zwangsvollstreckung "freiwillig" geleistete Zahlungen anfechtbar sein können (anders noch BGH, WM 1969, 374, 376; RG JW 1891, 250 Nr. 13).Ansonsten ist zwar zuzugeben, dass eine Anfechtung bei einer bloßen Sicherung (Pfandrecht) weniger einschneidend sein dürfte als die einer bereits abgeschlossen Befriedigung (siehe erneut RG JW 1889, 109 Nr. 12, RGZ 23, 112, 113; 40, 89, 91 einerseits und RG SeuffA 39 [1884] Nr. 177 anderseits; überholt durch die heutige Rspr).
- RG, 14.05.1889 - III 89/89
Hinderung der Anfechtung eines Pfandrechtes
Auszug aus LG Köln, 21.07.2010 - 13 S 89/10
Mit diesem Begründungsansatz hat sich aber jedenfalls im hiesigen Kontext nichts Wesentliches geändert; die Rechtsprechung ist nur über die frühere, uneinheitliche Rechtsprechung insoweit hinaus gegangen, als bei einer inkongruenten Sicherung durch ein Pfändungspfandrecht jetzt eben stets auch die spätere Befriedigung durch Auskehrung des Erlöses inkongruent bleibt (siehe dazu aus dem Vorfeld RG JW 1889, 109 Nr. 12, RGZ 23, 112, 113; 40, 89, 91 einerseits und RG SeuffA 39 [1884] Nr. 177 anderseits) und zudem eben auch zur Abwendung einer Zwangsvollstreckung "freiwillig" geleistete Zahlungen anfechtbar sein können (anders noch BGH, WM 1969, 374, 376; RG JW 1891, 250 Nr. 13).Ansonsten ist zwar zuzugeben, dass eine Anfechtung bei einer bloßen Sicherung (Pfandrecht) weniger einschneidend sein dürfte als die einer bereits abgeschlossen Befriedigung (siehe erneut RG JW 1889, 109 Nr. 12, RGZ 23, 112, 113; 40, 89, 91 einerseits und RG SeuffA 39 [1884] Nr. 177 anderseits; überholt durch die heutige Rspr).
- BGH, 09.09.1997 - IX ZR 14/97
Konkursanfechtung bezüglich die Pfändung von Geld
Auszug aus LG Köln, 21.07.2010 - 13 S 89/10
Rn. 18 2. Die Rechtshandlung hat dem Beklagten als Insolvenzgläubiger auch "eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht…, die er nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hatte." Denn nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung des BGH und der h.M. im Schrifttum ist eine während der "kritischen Zeit" im Wege der Zwangsvollstreckung erlangte Sicherung oder Befriedigung stets als inkongruent anzusehen; allein wenn das Pfandrecht bereits vorher entstanden und auch aus sonstigen Gründen nicht mehr angefochten werden kann, kann eine anschließende Befriedigung durch Zahlung nicht mehr angefochten werden (BGHZ 136, 309, 313 f. = NJW 1997, 3445, 3446; siehe ferner BGH, NZI 2010, 58; 2008, 563; 2007, 161; 2007, 98; 2006, 397; 2006, 159; 2005, 215; 2004, 221; 2004, 26; 2003, 533, 2002, 378; 2000, 310;… dem folgend z.B. Henckel, Anfechtung im Insolvenzrecht, 2008, § 131 Rn. 49 ff.;… MüKo-Inso/Kirchhof, 2. Aufl. 2008, § 131 Rn 26 f.; ders.; ZinsO 2004, 1168 ff;… Uhlenbruck/Hirte, InsO, 13. Aufl., § 131 Rn 20 f.;… FK-InsO/Dauernheim, 5. Aufl. 2009, § 131 Rz. 24; Gerhardt, FS Kreft 2004, 267 ff.; Smid, DZWIR 2005, 414, 415;… Häsemeyer, InsolvenzR, 3. Aufl. (2003), Rn 21.55 ff. jeweils m.w.N.).Seit 1997 stellt der BGH zunächst noch zur KO und nunmehr für die InsO allein darauf ab, dass vom Zeitpunkt der materiellen Insolvenz an der Gleichbehandlungsgrundsatz das Prioritätsprinzip im Rahmen der Einzelzwangsvollstreckung verdrängen muss und insofern eine inhaltliche Bewertung des zu beurteilenden Vorgangs für die Anfechtung erforderlich ist, bei dem es auch nicht darauf ankommt, wie viel Vollstreckungszwang ausgeübt werden musste oder nicht (ständig seit BGH, NJW 1997, 3445).
- AG Hagen, 12.07.2004 - 10 C 289/04
Zulässigkeit der Einziehung von Teilbeträgen durch den Gerichtsvollzieher; …
Auszug aus LG Köln, 21.07.2010 - 13 S 89/10
2006, § 130 Rn. 23 f.; § 131 Rn. 18, § 141 Rn. 5 [anders jetzt Kübler/Prütting /Bork/Schoppmeyer, § 131 Rn. 122]; Baur/Stürner, Zwangsvollstreckungs-, Konkurs- und Vergleichsrecht, Bd. II, 12. Aufl. 1990, Rn. 19.37 f.; Foerste, InsolvenzR, 3. Aufl. 2006, Rn. 309; ders., FS Musielak 2004, 141 ff., 167; ders., JZ 2007, 122, 131; Lind, Zur Auslegung des § 133 InsO, insbesondere im System der Anfechtungstatbestände, 2006, S. 131 ff., 169; Jauernig/Berger, Zwangsvollstreckungs- und InsolvenzR, 22. Aufl. 2007, § 52 Rn. 28; App, KKZ 2004, 100; 2005, 81 f., 259 f.; ders., ZfS 2005, 193 ff. sowie AG Hagen, ZInsO 2004, 935 f., aufgehoben durch LG Hagen, ZInsO 2005, 49) - weiterhin nicht.Solche Bedenken werden zwar im Schrifttum erhoben und insbesondere daran angeknüpft, dass es sachlich nicht gerechtfertigt ist, im Wege der Zwangsvollstreckung erlangte Sicherungsrechte als weniger schützenswert anzusehen als durch Rechtsgeschäft erworbene Sicherungsgeschäfte und/oder im Wege der Zwangsvollstreckung bzw. durch Rechtsgeschäft erworbene "Vollbefriedigungen" (Marotzke, ZInsO 2006, 7, 9; 190 f.; App, KKZ 2007, 204, 205; krit. auch Grothe, KTS 2001, 205, 218; siehe auch AG Hagen, ZInsO 2004, 935, 936).
- BGH, 11.04.2002 - IX ZR 211/01
Anfechtbarkeit einer Leistungauf eine fällige Forderung zur Vermeidung einer …
Auszug aus LG Köln, 21.07.2010 - 13 S 89/10
Gerade vor dem Hintergrund, dass andere Teile des Gesetzgebungsvorhabens zum 31.3.2007 später noch umgesetzt worden sind (Stichwort: Pfändungsschutz für Altersvorsorge, BGBl. I 2007, 368, dazu Huber, ZIP 2007, 501, 505 f., 509) und der Gesetzgeber damals zur Kenntnis genommen haben muss, dass der BGH mit Urteil v. 11.4.2002 (NZI 2002, 378) die kritischen Stimmen aus dem Schrifttum insbesondere von Paulus (etwa Paulus/Allgayer, ZinsO 2001, 241 ff.;… s auch Baur/Stürner, Zwangsvollstreckungs-, Konkurs- und Vergleichsrecht, Bd. II, 12. Aufl. 1990, Rn. 19.37 f.) nochmals ganz ausdrücklich zurückgewiesen hatte, kann im Verzicht auf das Gesetzesvorhaben bei verständiger Würdigung letztlich nur als eine Bestätigung der h.M. verstanden werden (so auch HessLAG v. 3.9.2009 - 9 TaBV 58/09, juris, Tz 22). - BGH, 16.03.1995 - IX ZR 72/94
Sittenwidrigkeit der Abtretung sämtlicher Kundenforderungen unmittelbar vor dem …
- BGH, 20.03.1997 - IX ZR 71/96
Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung …
- BGH, 15.12.1994 - IX ZR 24/94
Anforderungen an Kenntnis von der Begünstigungsabsicht des Gemeinschuldners
- OLG Frankfurt, 23.05.2002 - 16 U 182/01
Insolvenzverfahren: Vollstreckung vor Verfahrenseröffnung; anfechtbare …
- BAG, 31.08.2010 - 3 ABR 139/09
Verweisungsbeschluss ohne Gründe - Insolvenzanfechtung - Inkongruenz
- BGH, 30.04.1959 - VIII ZR 179/58
- BGH, 10.01.1985 - IX ZR 4/84
Begriff der Zahlungseinstellung
- BGH, 26.02.1969 - VIII ZR 41/67
Anfechtung von Zahlung bzw. Zession im Rahmen einer Konkursverwaltung - Begriff …
- RG, 06.12.1883 - II 213/83
Anfechtung eines Vollstreckungspfandrechtes
- RG, 13.11.1893 - VI 206/93
Anfechtung der Zwangshypothek im Konkurse.
- BGH, 05.11.2009 - IX ZR 233/08
Anfechtung einer Zahlung der Arbeitnehmeranteile zu den …
- BGH, 17.09.2009 - IX ZR 106/08
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung eines Pfändungspfandrechts i.R.d. …
- OLG Frankfurt, 25.06.2003 - 7 U 190/02
Deckungsklage gegen die Kfz-Teilkaskoversicherung: Anfangsbeweis für …
- LG Köln, 09.12.2009 - 13 S 230/09
Insolvenzanfechtung von Zahlungen der Arbeitnehmeranteile zu den …
- LG Hagen, 05.11.2004 - 1 S 106/04
Anspruch auf Rückgewähr zur Insolvenzmasse wegen anfechtbarer Handlung; Zweck des …
- BAG, 08.05.2014 - 6 AZR 722/12
Insolvenzanfechtung - Zwangsvollstreckung - inkongruente Deckung
Der Erfahrung, dass viele Schuldner in der Krise geneigt sind, bestimmte, ihnen näherstehende Gläubiger bevorzugt zu bedienen, hat der Gesetzgeber mit § 130 Abs. 3 und § 131 Abs. 2 Satz 2 InsO in typisierender Weise ausreichend Rechnung getragen (vgl. LG Köln 21. Juli 2010 - 13 S 89/10 - zu II 2 a bb der Gründe;… MünchKommInsO/Kayser 3. Aufl. § 131 Rn. 26a). - AG Bergen auf Rügen, 19.02.2013 - 23 C 513/12
Insolvenzanfechtung: Inkongruenz und Anfechtbarkeit einer unter …
Die gegenteilige herrschende Auffassung ist mit dem Gesetzeswortlaut unvereinbar; sie überschreitet auch den Rahmen zulässiger Normauslegung (entgegen BGH, 11. April 2002, IX ZR 211/01, ZIP 2002, 1159; BAG, 31. August 2010, 3 ABR 139/09, NJW 2011, 473 und LG Köln, 21. Juli 2010, 13 S 89/10, ZInsO 2010, 2238; im Anschluss u.a. an AG Kerpen, 8. November 2005, 22 C 158/05, ZIP 2005, 2327; AG Kerpen, 23. März 2010, 104 C 419/09, ZIP 2010, 1145; AG Hagen, 12. Juli 2004, 10 C 289/04, ZinsO 2004, 935 und AG Reinbek, 27. Oktober 2011, 5 C 414/11, ZIP 2012, 189).Rn. 15 Nach herrschendem Verständnis allerdings, ausgehend von der ständigen Rechtsprechung u.a. des Bundesgerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. etwa BGH, Urteil vom 11.04.2002 - IX ZR 211/01, ZIP 2002, 1159, hier zitiert nach Juris, dort Tz. 11 ff., m. w. N., und im Anschluss hieran BAG, Beschluss vom 31.08.2010 - 3 ABR 139/09, NJW 2011, 473, hier zitiert nach Juris, dort Tz. 16, 22; dezidiert etwa auch LG Köln, Urteil vom 21.07.2010 - 13 S 89/10, ZInsO 2010, 2238, hier zitiert nach Juris, dort Tz. 12 ff. m. w. N.), ist eine im Vollstreckungswege beigetriebene oder unter Vollstreckungsdruck erfolgte Leistung, sofern sie in der in § 131 Abs. 1 InsO zeitlich umrissenen "kritischen Phase" stattfindet, also längstens drei Monate vor dem Eröffnungsantrag oder, erst Recht, nach der Stellung des Eröffnungsantrages, stets als inkongruent und damit anfechtbar anzusehen, wobei es in den Fällen des § 131 Abs. 1 Nr. 1-2 InsO nach dem insoweit klaren Gesetzeswortlaut, anders als u. a. bei § 131 Abs. 1 Nr. 3 InsO, nicht auf die Kenntnislage des vollstreckenden bzw. Vollstreckung androhenden Gläubigers ankommt.
Im Übrigen spricht ohnehin alles dafür, dass die anfechtbare Rechtshandlung ausgehend von der Ratio der Anfechtungsvorschriften zeitlich von ihrem masseabträglichen Erfolg her einzuordnen ist, so dass folgerichtig auf den 15.04.2009 abzustellen ist, der in den Anwendungsbereich des § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO fällt (vgl. LG Köln, 13 S 89/10, a.a.O., Tz. 21, ebenfalls für eine Drittschuldnerzahlung aufgrund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses).
Mit einer Reihe gleichlautender Stimmen in Rechtsprechung und Literatur (so u. a. aus der Rspr.: AG Kerpen, Urteil vom 08.11.2005 - 22 C 158/05, ZIP 2005, 2327, und Urteil vom 23.03.2010 - 104 C 419/09, red. Leits. u. a. in ZIP 2010, 1145, Volltext bei Juris; AG Hagen, Urteil vom 12.07.2004 - 10 C 289/04, ZInsO 2004, 935 f.; AG Reinbek, Urteil vom 27.10.2011 - 5 C 414/11, ZIP 2012, 189, hier zitiert nach Juris, dort Tz. 7 ff.; ebenso - unveröffentlicht - LG Stralsund, Urteil vom 07.05.2012 - 6 O 247/11, S. 5, wobei insoweit anzumerken ist, dass diese [Einzelrichter-] Entscheidung auf den hier erkennenden Richter zurückgeht; aus der Lit.: Marotzke, DZWiR 2007, 265 ff., und ZInsO 2006, 7 ff., 190 ff.; Paulus/Allgayer, ZInsO 2001, 241 ff.; Foerste, JZ 2007, 122, 131; weitere umfassende Nachweise zum Ganzen bei LG Köln, 13 S 89/10, a.a.O., Tz. 16) ist das erkennende Gericht der Auffassung, dass eine Leistung, auf die ein nach materiellem Recht unstreitig vorhandener, im Übrigen sogar titulierter - damit unter Umständen sogar bereits rechtskräftig als bestehend festgestellter - Anspruch besteht, der fällig und auch sonst einredefrei und seinem Inhalt nach auf Geldzahlung gerichtet ist und sich in einem Geldzufluss beim Gläubiger realisiert, sowohl seiner "Art" nach als auch zu der "Zeit" zu beanspruchen war, wie es § 131 Abs. 1 InsO wörtlich formuliert.
Rn. 17 Folgerichtig kann sich die herrschende Auffassung allenfalls auf eine ausdrücklich nur analoge Anwendung des § 131 Abs. 1 InsO stützen (…so u. a. zurecht Foerste, in: FS Musielak 2004, S. 141 ff., 167; Jacoby, KTS 2005, 371, 379 f.; offen lassend LG Köln, 13 S 89/10, a.a.O., Tz. 19 m. w. N.).
Zwingende Schlüsse lassen sich hieraus jedoch (entgegen LG Köln, 13 S 89/10, a.a.O., Tz. 20, 23 m. w. N.) nicht ziehen.
- BAG, 31.08.2010 - 3 ABR 139/09
Verweisungsbeschluss ohne Gründe - Insolvenzanfechtung - Inkongruenz
Rn. 18 b) Es kann dahinstehen, ob es sich bei dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zunächst - soweit sie die durch (Drohung mit) Zwangsvollstreckung erlangte Erfüllung betrifft - um gesetzesübersteigende richterliche Rechtsfortbildung (…zu Begriff und Voraussetzungen BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 38 mwN, NZA 2010, 1068) gehandelt hat (verneinend BGH 15. Mai 2003 - IX ZR 194/02 - zu II 1 der Gründe, NJW-RR 2003, 1201; vgl. auch LG Köln 21. Juli 2010 - 13 S 89/10 - mwN, ZIP 2010, 2060).Die geplanten Änderungen des Rechts der Insolvenzanfechtung sind aufgrund einer bewussten Entscheidung im parlamentarischen Verfahren jedoch nicht Gesetz geworden, weil sie als mit dem Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung nicht vereinbar angesehen wurden (vgl. Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags, BT-Drucks. 16/3844 S. 11). Wird in dieser Weise eine höchstrichterliche Rechtsprechung in einem Gesetzgebungsverfahren, das mit einem Gesetzesbeschluss endet, bestätigt, schafft dies eine Legitimation dafür, diese Rechtsprechung aufrechtzuerhalten (…vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 35, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 88; für die hier in Frage stehende Problematik ebenso LG Köln 21. Juli 2010 - 13 S 89/10 - Juris-Rn. 23 f., ZIP 2010, 2060).
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2017 - 8 Sa 321/16
Rückzahlungsanspruch nach erfolgter Insolvenzanfechtung
Die stärkere Einschränkung für diejenigen Gläubiger, die Befriedigung durch Zwangsvollstreckung - im Gegensatz zu freiwilliger Zahlung (§ 130 InsO) - finden, ist gerechtfertigt, weil gerade der Zahlungsrückstand des Schuldners, welcher den Gläubiger zur Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen veranlasst, (auch bei ihm) den "Verdacht" wecken muss, dass der Schuldner insolvenzreif ist, also nicht mehr alle seine Gläubiger zu befriedigen vermag (vgl. zu diesem Aspekt bereits LG Köln 21.07.2010 - 13 S 89/10, ZIP 2010, 2060). - LG Berlin, 14.11.2012 - 50 S 25/12
Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit von Zahlungen bei Nichtbeachtung eines …
Rn. 15 Zunächst besteht Einigkeit und entspricht es ständiger Rechtsprechung des BGH, dass eine während dieser, d. h. der "kritischen" Zeit, im Wege der Zwangsvollstreckung erlangte Befriedigung stets als inkongruent anzusehen ist (vgl. nur BGH 26.06.2008, ZIP 2008, 1488; BGH 22.01.2004, BGHZ 157, 350, siehe auch Nachweise bei Landgericht Köln 21.07.2010, ZIP 2010, 2060, Rdnr. 15; sämtlichst zitiert nach Juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".