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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 01.12.2010

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 19 U 180/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2053
OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 19 U 180/10 (https://dejure.org/2011,2053)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.02.2011 - 19 U 180/10 (https://dejure.org/2011,2053)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Februar 2011 - 19 U 180/10 (https://dejure.org/2011,2053)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286
    Inanspruchnahme einer Bank auf Auszahlung eines Sparguthabens nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist für die Geschäftsunterlagen; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Zeichnungsberechtigung der Mitarbeiter der Bank

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Inanspruchnahme einer Bank auf Auszahlung eines Sparguthabens nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist für die Geschäftsunterlagen; Darlegungslast und Beweislast hinsichtlich der Zeichnungsberechtigung von Mitarbeiter der verpflichteten Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Auch alte Sparbücher beweisen Forderung

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Auskunftspflicht einer Bank über vergessenes Sparbuch aus den 1950er Jahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das vergessene Sparbuch aus den 1950er Jahren

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Erbe - Grundlegendes zum geerbten Sparbuch

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Bank muss Auskunft über "vergessenes" Sparbuch erteilen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Auskunftsanspruch bei "vergessenem" Sparbuch

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Vergessenes" Sparbuch geerbt - Bank bestreitet die Echtheit und will von einem Guthaben nichts wissen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Alte Sparbücher: Bank in der Auskunftspflicht

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Die Beweiskraft vergessener Sparbücher

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Sparbuch: Auszahlungsanspruch verjährt nicht

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    "Vergessenes" Sparbuch noch lange kein wertloses Sparbuch

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bank darf bei einem uralten Sparbuch nicht einfach von Fälschung ausgehen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Uralt-Sparbücher: Auszahlungsanspruch verjährt nicht einfach

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht entbindet nicht von der Leistungsgewährung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Auskunftsrecht auch bei "vergessenen" Sparbüchern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bank hat Auskunftspflicht hinsichtlich "vergessenem" Sparbuch aus den 1950er Jahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1095
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.06.2002 - XI ZR 361/01

    Verjährung des Rückzahlungsanspruchs nach Kündigung eines Sparkontos

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 19 U 180/10
    Rn. 13 Die Anschlussberufung, mit der der Kläger den in erster Linie geltend gemachten Anspruch auf Auskunft, mit welchen Zinssätzen das Sparguthaben zu verzinsen war, weiterverfolgt, begründet er mit der Entscheidung des BGH XI ZR 361/01, in der ein entsprechender Anspruch bejaht worden sei als Nebenpflicht aus dem Sparvertrag in Verbindung mit § 242 BGB.

    Rn. 17 Hinsichtlich des Fortbestandes der Spareinlage ist von der allgemeinen zivilprozessualen Verteilung der Beweislast auszugehen, wonach der Sparer die Höhe des Guthabens, das Kreditinstitut hingegen die Auszahlung zu beweisen hat (BGH, Urteil vom 04.06.2002, XI ZR 361/01, Rdn. 11 m.w.N., Juris).

    Es gibt keinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass ein Sparkonto aufgelöst sei oder kein Guthaben mehr aufweise, wenn dessen Inhaber über Jahrzehnte hinweg keine Eintragungen mehr hat vornehmen lassen (BGHZ 151, 47, 50, 51; OLG Frankfurt…, Urteil vom 22.10.2004, 2 U 12/04, Rdn. 16, Juris).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass § 199 BGB a.F. auf ein - wie hier - beiderseits kündbares Sparkonto nicht anzuwenden ist (BGH, Urteil vom 04.06.2002, XI ZR 361/01, Rdn. 18 m.w.N., Juris).

  • OLG Köln, 09.07.2003 - 13 U 133/02

    Beweiskraft eines Sparbuchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 19 U 180/10
    Gegenüber externen Urkunden wie einem Sparbuch, die zur Grundlage des Geschäftsverkehrs mit dem Sparer gemacht werden, tritt der Beweiswert ordnungsgemäß geführter Handelsbücher und die damit dokumentierte Richtigkeit der in ihnen verbuchten Vorgänge zurück (…Gößmann, a.a.O., § 29 Rdn. 7; OLG Köln, WM 2004, 1475; WM 2001, 2298).

    Demgemäß ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass an die Erschütterung des Beweiswertes eines Sparbuches hohe Anforderungen zu stellen sind, die nur im Ausnahmefall vorliegen (BGH WM 1988, 524; OLG Frankfurt, WM 1991, 725; OLG Köln, WM 2004, 1475), etwa wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Sparguthaben ohne Buchvorlage ausgezahlt worden ist.

  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 19 U 180/10
    In diesem Fall kann substantiiertes Bestreiten der behaupteten Tatsachen unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Umstände verlangt werden (BGH NJW 2008, 982, 984; NJW 2005, 2614;… Zöller/Greger, ZPO, 28. Auflage, § 138 Rdn. 8b).
  • BGH, 14.06.2005 - VI ZR 179/04

    Verurteilung des Krankenhausträgers, der einem Notfallpatienten 1985 …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 19 U 180/10
    In diesem Fall kann substantiiertes Bestreiten der behaupteten Tatsachen unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Umstände verlangt werden (BGH NJW 2008, 982, 984; NJW 2005, 2614;… Zöller/Greger, ZPO, 28. Auflage, § 138 Rdn. 8b).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2004 - 2 U 12/04

    Auszahlungsanspruch für Sparguthaben gegen eine Bank: Beweislast für Guthaben auf …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 19 U 180/10
    Es gibt keinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass ein Sparkonto aufgelöst sei oder kein Guthaben mehr aufweise, wenn dessen Inhaber über Jahrzehnte hinweg keine Eintragungen mehr hat vornehmen lassen (BGHZ 151, 47, 50, 51; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.10.2004, 2 U 12/04, Rdn. 16, Juris).
  • BGH, 28.09.1987 - II ZR 35/87

    Beweiskraft einer Bankquittung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 19 U 180/10
    Demgemäß ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass an die Erschütterung des Beweiswertes eines Sparbuches hohe Anforderungen zu stellen sind, die nur im Ausnahmefall vorliegen (BGH WM 1988, 524; OLG Frankfurt, WM 1991, 725; OLG Köln, WM 2004, 1475), etwa wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Sparguthaben ohne Buchvorlage ausgezahlt worden ist.
  • OLG Köln, 20.04.2000 - 1 U 107/99

    Nachweis der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung der Bank aus dem Sparvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 19 U 180/10
    Gegenüber externen Urkunden wie einem Sparbuch, die zur Grundlage des Geschäftsverkehrs mit dem Sparer gemacht werden, tritt der Beweiswert ordnungsgemäß geführter Handelsbücher und die damit dokumentierte Richtigkeit der in ihnen verbuchten Vorgänge zurück (…Gößmann, a.a.O., § 29 Rdn. 7; OLG Köln, WM 2004, 1475; WM 2001, 2298).
  • OLG Frankfurt, 20.08.1997 - 23 U 166/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 19 U 180/10
    Der Rechtsverkehr darf erwarten, dass die Eintragungen im Sparbuch zutreffen und diese, nicht aber sonstige Buchungsunterlagen, Grundlage des Geschäftsverkehrs mit der Bank sind (OLG Frankfurt, NJW 1998, 997).
  • BGH, 18.01.2022 - XI ZR 380/20

    Auskunftsanspruch eines Erben über die Höhe der Zinssätze für Sparguthaben und …

    Eine Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Auszahlung kommt nicht allein deshalb in Betracht, weil der Inhaber des Sparbuchs über Jahrzehnte keine Eintragungen vornehmen ließ oder - jedenfalls nach dem Vorbringen des Kreditinstituts - die handelsrechtliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist (BGH…, Beschluss vom 21. September 1989 - III ZR 55/89, juris Rn. 2; Senatsurteil vom 4. Juni 2002 - XI ZR 361/01, BGHZ 151, 47, 50 f.; OLG Frankfurt am Main, ZIP 2011, 1095, 1096; OLG Zweibrücken WM 2020, 2424 f.).
  • LG Düsseldorf, 06.11.2015 - 10 O 226/14

    Auszahlung eines Sparguthabens bei Befristung der Anlage einer Spareinlage i.R.e. …

    Rn. 33 Die Klägerin hat auch keinen Anspruch auf Auskunft hinsichtlich der üblichen Verzinsung von Sparverträgen aus § 242 BGB in Verbindung mit dem Sparvertrag (vgl. zur Anspruchsgrundlage: OLG Frankfurt, Urteil vom 16.02.2011, Az. 19 U 180/10).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 17 U 3/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9700
OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 17 U 3/10 (https://dejure.org/2010,9700)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.12.2010 - 17 U 3/10 (https://dejure.org/2010,9700)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Dezember 2010 - 17 U 3/10 (https://dejure.org/2010,9700)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 Abs 1 BGB
    Aufklärungspflicht der Banken über umsatzabhängige Vertriebsprovison

  • Wolters Kluwer

    Aufklärungspflicht der Banken über umsatzabhängige Vertriebsprovison

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1095 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 17 U 3/10
    Rn. 43 Daneben ergibt sich die Pflicht zur Offenlegung der an die Beklagte geflossenen fünfprozentigen Vertriebsprovision auch aus der Auskunftspflicht des Geschäftsbesorgers nach §§ 657, 666, 667 BGB bzw. des Kommissionärs nach §§ 383, 384 Abs. 2 HGB bzw. des Eigenhändlers nach §§ 383, 384 Abs. 2, 406 Abs. 1 S. 2 HGB, wie sie bereits vom Reichsgericht (…vgl. RG JW 1905, S. 1918) und dem folgend vom Bundesgerichtshof (vgl. BGH Urt. v. 12.05.2009, XI ZR 586/07, NJW 2009, S. 2298 ff) angenommen wurde.

    Rn. 47 Zwar streitet in Fällen falscher Anlageempfehlung für den Anleger die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens mit der Folge, dass der Aufklärungspflichtige beweisen muss, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen (vgl. BGHZ 61, 118, 122; BGHZ 124, 151, 159 f., BGH, Urt. v. 12.05.2009, XI ZR 586/07, WM 2009, 1274 ff., zit. nach juris, Rn. 22).

    Diese Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters, also auch für die fehlende Aufklärung über Vergütungen (vgl. BGH, Urt. v. 12.05.2009, XI ZR 586/07, WM 2009, 1274 ff., zit. nach juris, Rn. 22 - für Rückvergütungen).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 17 U 3/10
    Tritt ein Anlageinteressent an eine Bank oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (vgl. BGH, Urt. v. 06.07.1993, XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126 ff., zit. nach juris, Rn. 11 m.w.Nw.).

    Unter Berücksichtigung dieses Ziels musste sie "anlegergerecht" sein (…vgl. BGH, Urt. v. 25.11.1981, IV a ZR 286/80, NJW 1982, 1095, 1096; BGH, Urt. v. 06.07.1993, XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126 ff., zit. nach juris, Rn. 17).

    In Bezug auf das Anlageobjekt hatte sich die Beratung, um "objektgerecht" zu sein, auf diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben konnten (vgl. BGH, Urt. v. 06.07.1993, XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126 ff., zit. nach juris, Rn. 18).

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 17 U 3/10
    Rn. 47 Zwar streitet in Fällen falscher Anlageempfehlung für den Anleger die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens mit der Folge, dass der Aufklärungspflichtige beweisen muss, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen (vgl. BGHZ 61, 118, 122; BGHZ 124, 151, 159 f., BGH, Urt. v. 12.05.2009, XI ZR 586/07, WM 2009, 1274 ff., zit. nach juris, Rn. 22).
  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 17 U 3/10
    Rn. 47 Zwar streitet in Fällen falscher Anlageempfehlung für den Anleger die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens mit der Folge, dass der Aufklärungspflichtige beweisen muss, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen (vgl. BGHZ 61, 118, 122;… BGHZ 124, 151, 159 f., BGH, Urt. v. 12.05.2009, XI ZR 586/07, WM 2009, 1274 ff., zit. nach juris, Rn. 22).
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 17 U 3/10
    Rn. 42 Da dem aufsichtsrechtlichen Gebot der Offenlegung eines Rabatts auf den Emissionspreis anlegerschützende Funktion zukommt, ist er für Inhalt und Reichweite (vor-)vertraglicher Aufklärungs- und Beratungspflichten von Bedeutung (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.2006, XI ZR 56/05, BGHZ 170, 226 ff., zit. nach juris, Rn. 18;… BGH, Urt. v. 19.02.2008, XI ZR 170/07, BGHZ 175, 276 ff., zit. nach juris, Rn. 14;… Ellenberger: "Kick-Backs", in: Ellenberger u.a. (Hrsg.): Praktikerhandbuch Wertpapier- und Derivategeschäft, 3. Aufl. 2010, S. 349 ff., 369, Rn. 980).
  • BGH, 19.02.2008 - XI ZR 170/07

    Schadensersatzpflicht des für ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätigen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 17 U 3/10
    Rn. 42 Da dem aufsichtsrechtlichen Gebot der Offenlegung eines Rabatts auf den Emissionspreis anlegerschützende Funktion zukommt, ist er für Inhalt und Reichweite (vor-)vertraglicher Aufklärungs- und Beratungspflichten von Bedeutung (…vgl. BGH, Urt. v. 19.12.2006, XI ZR 56/05, BGHZ 170, 226 ff., zit. nach juris, Rn. 18; BGH, Urt. v. 19.02.2008, XI ZR 170/07, BGHZ 175, 276 ff., zit. nach juris, Rn. 14;… Ellenberger: "Kick-Backs", in: Ellenberger u.a. (Hrsg.): Praktikerhandbuch Wertpapier- und Derivategeschäft, 3. Aufl. 2010, S. 349 ff., 369, Rn. 980).
  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 17 U 3/10
    Rückvergütungen liegen nach der Begriffsbestimmung des Bundesgerichtshofs vor, wenn Teile der Ausgabeaufschläge oder Verwaltungsgebühren, die der Kunde an die Gesellschaft zahlt, hinter seinem Rücken an die beratende Bank umsatzabhängig zurückfließen, sodass diese für den Kunden ein nicht erkennbares besonderes Interesse hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen (…BGH, Urt. v. 27.10.2009, XI ZR 338/08, WM 2009, 2306 ff., zit. nach juris, Rn. 31; BGH, Urt. v. 15.04.2010, III ZR 196/09, WM 2010, 885 ff., zit. nach juris, Rn. 10).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier: …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 17 U 3/10
    Rückvergütungen liegen nach der Begriffsbestimmung des Bundesgerichtshofs vor, wenn Teile der Ausgabeaufschläge oder Verwaltungsgebühren, die der Kunde an die Gesellschaft zahlt, hinter seinem Rücken an die beratende Bank umsatzabhängig zurückfließen, sodass diese für den Kunden ein nicht erkennbares besonderes Interesse hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen (BGH, Urt. v. 27.10.2009, XI ZR 338/08, WM 2009, 2306 ff., zit. nach juris, Rn. 31;… BGH, Urt. v. 15.04.2010, III ZR 196/09, WM 2010, 885 ff., zit. nach juris, Rn. 10).
  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 298/05

    Zur Aufklärungspflicht gegenüber Anlegern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 17 U 3/10
    Die beklagte Bank traf eine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aufklärung über das konkrete Anlagerisiko (vgl. BGH, Urt. v. 06.03.2008, III ZR 198/05, WM 2008, 725 ff., zit. nach juris, Rn. 25).
  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 17 U 3/10
    Unter Berücksichtigung dieses Ziels musste sie "anlegergerecht" sein (vgl. BGH, Urt. v. 25.11.1981, IV a ZR 286/80, NJW 1982, 1095, 1096;… BGH, Urt. v. 06.07.1993, XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126 ff., zit. nach juris, Rn. 17).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei …

    Insbesondere die Kenntnis des Anlegers von Provisionen oder Rückvergütungen, die die beratende Bank bei vergleichbaren früheren Anlagegeschäften erhalten hat, kann ein Indiz dafür sein, dass der Anleger die empfohlene Kapitalanlage auch in Kenntnis der Rückvergütung erworben hätte (…Senatsbeschluss vom 19. Juli 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 1506 Rn. 9 aE; OLG Frankfurt, Urteil vom 1. Dezember 2010 - 17 U 3/10, juris Rn. 48;… Ellenberger in Anlegerschutz im Wertpapiergeschäft, AGB in der Kreditwirtschaft, Bankrechtstag 2010, S. 37, 49 f.).
  • OLG Köln, 08.06.2011 - 13 U 55/10

    Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank über die Höhe umsatzabhängiger …

    Rn. 49 Der Senat lässt die Revision im Hinblick auf die in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte unterschiedlich beurteilte (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. vom 1.12.2010 - 17 U 3/10;… OLG Karlsruhe a.a.O.) und in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bisher nicht abschließend geklärte Frage zu, inwieweit die Bank bei der Beratung von Anlegern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wertpapieren im Wege eines Festpreisgeschäfte zur Offenlegung ihrer Rolle als Verkäuferin verpflichtet ist.
  • OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 17 U 12/11

    Anlageberatung: Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Aufklärungspflicht …

    Rn. 40 bb) Die umsatzabhängig von der Emittentin an die Beklagte gezahlte Emissionsvergütung steht nach der maßgeblichen Interessenlage einem an die Bank umsatzabhängig zurückfließenden Ausgabeaufschlag beziehungsweise einer umsatzabhängig zurückfließenden Verwaltungsgebühr gleich (vgl. Senat, Urteil vom 8.9.2010 - 17 U 90/10 - Revision durch Rücknahme erledigt; Urteil vom 1.12.2010 - 17 U 3/10; Hinweisbeschluss vom 8.12.2010 - 17 U 160/10; Urteil vom 16.2.2011 - 17 U 179/10).
  • OLG Köln, 04.05.2011 - 13 U 165/10

    Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank über die Höhe umsatzabhängiger …

    Rn. 50 Der Senat lässt die Revision im Hinblick auf die in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte unterschiedlich beurteilte (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. vom 1.12.2010 - 17 U 3/10;… OLG Karlsruhe a.a.O.) und in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bisher nicht abschließend geklärte Frage zu, inwieweit die Bank bei der Beratung von Anlegern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wertpapieren im Wege eines Festpreisgeschäfte zur Offenlegung ihrer Rolle als Verkäuferin verpflichtet ist.
  • OLG Frankfurt, 18.05.2011 - 17 U 253/10

    Anlageberatung: Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Aufklärungspflicht …

    {RN: 40} Die umsatzabhängig von der Emittentin an die Beklagte gezahlte Emissionsvergütung steht nach der maßgeblichen Interessenlage einem zurückfließenden Ausgabeaufschlag beziehungsweise einer umsatzabhängig zurückfließenden Verwaltungsgebühr gleich (vgl. Senat, Urteil vom 8.9.2010 - 17 U 90/10- Revision durch Rücknahme erledigt; Urteil vom 1.12.2010 - 17 U 3/10; Hinweisbeschluss vom 8.12.2010 - 17 U 160/10; Urteil vom 16.02.2011 - 17 U 179/10).
  • OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 17 U 213/10

    Anlageberatung durch Banken beim Vertrieb von eigenemittierten Zertifikaten

    Rn. 46 Die umsatzabhängig von der Emittentin an die Beklagte gezahlte Vergütung steht nach der maßgeblichen Interessenlage einem an die Bank umsatzabhängig zurückfließenden Ausgabeaufschlag beziehungsweise einer umsatzabhängig zurückfließenden Verwaltungsgebühr gleich (vgl. Senat, Urteil vom 8.9.2010 - 17 U 90/10 - Revision durch Rücknahme erledigt; Urteil vom 1.12.2010 - 17 U 3/10; Hinweisbeschluss vom 8.12.2010 - 17 U 160/10; Urteil vom 16.2.2011 - 17 U 179/10).
  • OLG Frankfurt, 18.05.2011 - 17 U 253/11

    Anlageberatung: Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Aufklärungspflicht …

    Rn. 50 Die umsatzabhängig von der Emittentin an die Beklagte gezahlte Emissionsvergütung steht nach der maßgeblichen Interessenlage einem zurückfließenden Ausgabeaufschlag beziehungsweise einer umsatzabhängig zurückfließenden Verwaltungsgebühr gleich (vgl. Senat, Urteil vom 8.9.2010 - 17 U 90/10 - Revision durch Rücknahme erledigt; Urteil vom 1.12.2010 - 17 U 3/10; Hinweisbeschluss vom 8.12.2010 - 17 U 160/10; Urteil vom 16.02.2011 - 17 U 179/10).
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