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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.10.2016 - 10 U 64/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,48282
OLG Frankfurt, 14.10.2016 - 10 U 64/16 (https://dejure.org/2016,48282)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.10.2016 - 10 U 64/16 (https://dejure.org/2016,48282)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Oktober 2016 - 10 U 64/16 (https://dejure.org/2016,48282)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 BGB, § 32 KWG, § 54 KWG, § 14 StGB, § 80 ZPO, § 160a ZPO, § 164 ZPO
    Haftung des Geschäftsführers für Geschäftsmodell

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Bankenhaftung, Einlagengeschäft nach 1 Abs. 1 KWG, Geschäftsführerhaftung, Geschäftsführerhaftung bei GmbH, Geschäftsführerhaftung GmbH, GmbH-Geschäftsführerhaftung, GmbHG § 43, GmbHG § 43 Abs. 2, Haftung des Geschäftsführers, Haftung Geschäftsführer, Haftung Geschäftsführer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft; Organhaftung; Vollmacht; Abhören der Tonträgeraufzeichnung

  • rechtsportal.de

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für nach der internen Aufgabenverteilung nicht in seine Zuständigkeit fallende, aber das Geschäftsmodell der Gesellschaft ausmachende Geschäfte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Geschäftsführers für Geschäftsmodell

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Haftung des intern unzuständigen Geschäftsführers für im Rahmen des Geschäftsmodells geschlossene Verträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Haftung eines Geschäftsführers für Geschäftsbereiche seiner Mit-Geschäftsführer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 547
  • ZIP 2017, 179
  • NZG 2017, 376
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.03.2013 - VI ZR 56/12

    Zur Anwendbarkeit des Kreditwesengesetzes auf Verbindlichkeiten aus Winzergeldern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2016 - 10 U 64/16
    Bei der im Rahmen des KWG zu berücksichtigenden bankwirtschaftlichen Verkehrsauffassung stellt sich jedoch dieses "Stehenlassen" des ihm an sich zustehenden Entgelts als Darlehensgewährung dar (s. BGH, Urteil vom 19.03.2013, Az.: VI ZR 56/12, unter II.1.c) bb), vor allem (1) (b); vgl. Boos Fischer Schulte-Mattler/ Schäfer, KWG, 4.Aufl., § 1, Rn.36 und 42).
  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 263/17

    Ankauf von Lebensversicherungsverträgen von Kapitalanlegern: Deliktshaftung aus …

    So hat der erkennende Senat ausgesprochen, dass auch die Umwandlung einer Geldforderung aus einem Handelsgeschäft in ein Darlehen, welches aus wirtschaftlicher Sicht der Auszahlung beziehungsweise Überweisung des Forderungsbetrags und anschließender Wiedereinzahlung beziehungsweise Rücküberweisung gleichwertig ist, eine Annahme von Geldern im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG darstellt (…Senatsurteil vom 19. März 2013 - VI ZR 56/12, aaO; vgl. auch BVerwGE 69, 120, 124; OLG Frankfurt am Main, ZIP 2017, 179, 180; OLG Nürnberg, ZIP 2015, 1013, 1015).

    Rn. 17 (2) Das im Streitfall zu beurteilende Anlagemodell hatte unter Berücksichtigung dieser Grundsätze die "Annahme von Geldern" zum Gegenstand (zum sogenannten Ankauf von Lebensversicherungen mit Kaufpreisstundung als Einlagengeschäft vgl. allgemein: VGH Kassel, GewArch 2018, 40, 42;… Beschluss vom 19. August 2010 - 6 B 818/10, juris Rn. 23 ff.; OLG Frankfurt am Main, ZIP 2017, 179, 180;… Beschluss vom 30. August 2012 - 2 U 178/12, juris Rn. 20; OLG Nürnberg, ZIP 2015, 1013, 1014 f.;… ferner Schäfer in: Boos/Fischer/Schulte-Mattler, 5. Aufl., § 1 Rn. 46 mwN).

  • BGH, 09.11.2023 - III ZR 105/22

    Haftung eines Organs für unerlaubte Bankgeschäfte - Schadensersatz wegen …

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus der vom Berufungsgericht zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (NJW-RR 2017, 547).
  • OLG Stuttgart, 08.04.2021 - 19 W 11/21

    Akteneinsichtsrecht der Prozessparteien durch Abhören von vorläufigen …

    Das Akteneinsichtsrecht der Prozessparteien gemäß § 299 Abs. 1 ZPO umfasst auch das Recht auf Abhören der vorläufigen Protokollaufzeichnung (§ 160a Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 ZPO) bis zu deren Löschung (§ 160a Abs. 3 Satz 2 ZPO) (entgegen OLG Frankfurt, Urteil vom 14. Oktober 2016 - 10 U 64/16, ZIP 2017, 179).

    Rn. 6 Davon abweichend wird in einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 14. Oktober 2016 - 10 U 64/16 -, Rn. 43, juris, für den Fall einer vorläufigen Aufzeichnung des Protokolls der Verhandlung über die Berufung) vertreten, das Akteneinsichtsrecht gemäß § 299 Abs. 1 ZPO könne unmittelbar zur Begründung eines Rechts auf Abhören der vorläufigen Protokollaufzeichnung nicht herangezogen werden, da bei § 299 Abs. 1 ZPO ein berechtigtes Interesse regelmäßig (deshalb) anzunehmen sei, weil die Partei den gesamten Akteninhalt nicht kennen und sie nur durch das Einsehen der Prozessakten ersehen könne, wie sich die Sach- und Rechtslage zu der gegebenen Zeit darstelle und ein berechtigtes Interesse am Abhören der vorläufigen Tonträgeraufzeichnung allenfalls dann gegeben sei, wenn die eigene Wahrnehmung der Partei von dem Sitzungsverlauf nicht ausreiche, um die Richtigkeit des Protokolls im Hinblick auf § 164 ZPO prüfen zu können.

  • VGH Hessen, 19.09.2017 - 6 A 510/16

    Einlagengeschäft

    Dementsprechend wird der sog. Ankauf von Lebensversicherungen etc. mit Kaufpreisstundung in Literatur und Rechtsprechung nahezu einhellig als Einlagengeschäft angesehen (…Boos/Fischer/Schulte-Mattler, a.a.O., § 1 KWG, Rdnr. 46 m. w. N.; so bereits: Hess. VGH, Beschluss vom 19. August 2010 - 6 B 818/10 -, juris; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30. August 2012 - 2 U 178/12 -, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 5. Dezember 2014 - 14 W 2263/14 -, ZIP 2015, 1013; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14. Oktober 2016 - 10 U 64/16 -, ZIP 2017, 179).
  • LG Hamburg, 16.03.2018 - 308 O 19/17

    Schadensersatz wegen Verstoßes gegen § 32 KWG

    Dies entbindet den Beklagten zu 2) aber nicht von seiner Verantwortlichkeit (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2017, 547, Rn. 28).
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