Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 19.07.2017 - I-3 Wx 171/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
UmwG §§ 1 Abs. 1, 191, 226; FamFG § 382 Abs. 4 S. 1; AEUV Artt. 49, 54
Grenzüberschreitender Formwechsel einer niederländischen B.V. in eine deutsche GmbH
- Betriebs-Berater
Anmeldung der Umwandlung einer nach niederländischem Recht gegründeten B. V. in eine GmbH
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Anmeldung eines grenzüberschreitenden Formwechsels
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Fristsetzung des Handelsregisters mit Androhung der Zurückweisung des Eintragungsantrags nach Fristablauf
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zum grenzüberschreitenden Formwechsel einer niederländischen B.V. in eine deutsche GmbH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
AEUV Art. 49; AEUV Art. 54; UmwG § 191; UmwG § 226
Juristische Personen und Gesellschaften --> Gesellschaftsstatut, insbesondere Rechts- und Parteifähigkeit - datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Grenzüberschreitender Formwechsel einer niederländischen B. V. in eine deutsche GmbH
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Umwandlung
- Handels- und zivilrechtliche Grundlagen
- Umwandlungen nach UmwG
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf - 88 AR 1294/16
- OLG Düsseldorf, 19.07.2017 - I-3 Wx 171/16
Papierfundstellen
- ZIP 2017, 2057
- MDR 2017, 1310
- BB 2017, 2177
- DB 2017, 2539
- Rpfleger 2018, 32
- NZG 2017, 1354
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 12.07.2012 - C-378/10
Sieht ein Mitgliedstaat für inländische Gesellschaften die Möglichkeit einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2017 - 3 Wx 171/16
Rn. 5 Dagegen richtet sich die Beschwerde der Beteiligten vom 14. Juni 2016, mit der sie geltend macht, seit der "Vale-Entscheidung" des EuGH vom 12. Juli 2012 (C-378/10, NZG 2012, 871) werde der grenzüberschreitende identitätswahrende Formwechsel von Gesellschaften, die dem Recht eines Mitgliedstaats der europäischen Union unterlägen, in Deutschland allgemein anerkannt.Wenn und solange der Gesetzgeber nicht entsprechend tätig wird, ist es Aufgabe der Gerichte, die nationalen Vorschriften unter Beachtung dieser Pflicht aus den Art. 49 und 54 AEUV anzuwenden, wobei die grenzüberschreitende Umwandlung die sukzessive Anwendung von zwei nationalen Rechtsordnungen (Herkunftsmitgliedstaat und Aufnahmemitgliedsstaat) erfordert (vgl. EuGH NJW 2012, 2715; KG NJW-RR 2016, 1007; OLG Nürnberg DNotZ 2014, 150; OLG Frankfurt NZG 2017, 423; Zwirlein ZGR 2017, 114).
- OLG Nürnberg, 19.06.2013 - 12 W 520/13
Wirksamkeit der grenzüberschreitenden Sitzverlegung einer Gesellschaft mit …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2017 - 3 Wx 171/16
Wenn und solange der Gesetzgeber nicht entsprechend tätig wird, ist es Aufgabe der Gerichte, die nationalen Vorschriften unter Beachtung dieser Pflicht aus den Art. 49 und 54 AEUV anzuwenden, wobei die grenzüberschreitende Umwandlung die sukzessive Anwendung von zwei nationalen Rechtsordnungen (Herkunftsmitgliedstaat und Aufnahmemitgliedsstaat) erfordert (vgl. EuGH NJW 2012, 2715; KG NJW-RR 2016, 1007; OLG Nürnberg DNotZ 2014, 150; OLG Frankfurt NZG 2017, 423; Zwirlein ZGR 2017, 114). - OLG Frankfurt, 03.01.2017 - 20 W 88/15
"Herausformwechsel" deutscher GmbH nach Italien
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2017 - 3 Wx 171/16
Wenn und solange der Gesetzgeber nicht entsprechend tätig wird, ist es Aufgabe der Gerichte, die nationalen Vorschriften unter Beachtung dieser Pflicht aus den Art. 49 und 54 AEUV anzuwenden, wobei die grenzüberschreitende Umwandlung die sukzessive Anwendung von zwei nationalen Rechtsordnungen (Herkunftsmitgliedstaat und Aufnahmemitgliedsstaat) erfordert (vgl. EuGH NJW 2012, 2715; KG NJW-RR 2016, 1007; OLG Nürnberg DNotZ 2014, 150; OLG Frankfurt NZG 2017, 423; Zwirlein ZGR 2017, 114).
- KG, 21.03.2016 - 22 W 64/15
Handelsregistersache: Anwendbares Recht bei grenzüberschreitendem Formwechsel …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2017 - 3 Wx 171/16
Wenn und solange der Gesetzgeber nicht entsprechend tätig wird, ist es Aufgabe der Gerichte, die nationalen Vorschriften unter Beachtung dieser Pflicht aus den Art. 49 und 54 AEUV anzuwenden, wobei die grenzüberschreitende Umwandlung die sukzessive Anwendung von zwei nationalen Rechtsordnungen (Herkunftsmitgliedstaat und Aufnahmemitgliedsstaat) erfordert (vgl. EuGH NJW 2012, 2715; KG NJW-RR 2016, 1007; OLG Nürnberg DNotZ 2014, 150; OLG Frankfurt NZG 2017, 423; Zwirlein ZGR 2017, 114). - OLG München, 14.06.2012 - 31 Wx 192/12
Registersache: Pflicht zur Eintragung eines nicht nichtigen und nicht …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2017 - 3 Wx 171/16
Im Hinblick darauf kann gegen den Beschluss zulässigerweise Beschwerde eingelegt werden, auch wenn das Registergericht darin nicht auf ein - unter Zugrundelegung seiner Rechtsauffassung - durch die Antragstellerin behebbares Eintragungshindernis hingewiesen hat (vgl. OLG München NZG 2013, 557; Senat NJOZ 2012, 1394). - OLG Düsseldorf, 20.12.2011 - 3 Wx 314/11
Welche Anforderungen an den Erlass einer Zwischenverfügung?
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2017 - 3 Wx 171/16
Im Hinblick darauf kann gegen den Beschluss zulässigerweise Beschwerde eingelegt werden, auch wenn das Registergericht darin nicht auf ein - unter Zugrundelegung seiner Rechtsauffassung - durch die Antragstellerin behebbares Eintragungshindernis hingewiesen hat (vgl. OLG München NZG 2013, 557; Senat NJOZ 2012, 1394).
- OLG Saarbrücken, 07.01.2020 - 5 W 79/19
Anwendung gläubigerschützender Vorschriften bei grenzüberschreitendem …
Rn. 38 ff.; aus der obergerichtlichen Rechtsprechung bislang: OLG Frankfurt, ZIP 2017, 611 - Herausformwechsel; OLG Düsseldorf, ZIP 2017, 2057; KG, ZIP 2016, 1223; OLG Nürnberg, ZIP 2014, 128 - jeweils: Hineinformwechsel).Rn. 17 Die zum Vollzug des grenzüberschreitenden Formwechsels erforderliche Anpassung des geltenden deutschen Sachrechts hat vorrangig anhand der für den inländischen Formwechsel geltenden gesetzlichen Vorschriften der §§ 190 ff. UmwG zu erfolgen, die insoweit richtlinienkonform ausgelegt werden müssen (vgl. OLG Frankfurt, ZIP 2017, 611; OLG Düsseldorf, ZIP 2017, 2057; KG, ZIP 2016, 1226; OLG Nürnberg, ZIP 2014, 128;… Althoff/Narr, in: Böttcher/Habighorst/Schulte a.a.O. § 190 UmwG Rn. 22a;… Hoger, in: Lutter a.a.O. Einf. Rn. 39); darüber hinausgehend hat das Amtsgericht mit zutreffenden Erwägungen für den vorliegenden Fall eines "Herausformwechsels" auch die unmittelbar für grenzüberschreitende Verschmelzungen geschaffenen drittschützenden Bestimmungen der §§ 122d, 122e UmwG analog zur Anwendung gebracht und insbesondere das Fehlen der dort vorgesehenen Bekanntmachungen mit Recht als Eintragungshindernis angesehen:.
- OLG Hamm, 26.03.2021 - 27 W 18/21
Bestellung eines Liquidators; Versicherungserklärung des Liquidators
Rn. 24 Im Hinblick auf den Erfolg des Rechtsmittels ist weder eine Kostenentscheidung, noch eine Wertfestsetzung, noch eine Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde veranlasst (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19. Juli 2017 - 3 Wx 171/16, ZIP 2017, 2057, zit. nach juris, Rn. 9). - OLG Hamm, 26.03.2021 - 27 W 18/21 HRB 17393 Rn. 20 Im Hinblick auf den Erfolg des Rechtsmittels ist weder eine Kostenentscheidung, noch eine Wertfestsetzung, noch eine Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde veranlasst (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19. Juli 2017 - 3 Wx 171/16, ZIP 2017, 2057, zit. nach juris, Rn. 9).
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