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   OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 47/01   

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https://dejure.org/2001,7773
OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 47/01 (https://dejure.org/2001,7773)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.07.2001 - 2 Wx 47/01 (https://dejure.org/2001,7773)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Juli 2001 - 2 Wx 47/01 (https://dejure.org/2001,7773)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verzugsschadensersatz; Anwaltshonorar; Sonderumlage; Verzug; Wohnungseigentümergemeinschaft; Eigentümerbeschluss; Verwalter; Beschlussfähigkeit; Rechtsirrtum; Schadensersatzanspruch

  • Judicialis

    FGG § 43 Abs. 1 S. 1; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; FGG § 118 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 286; ; BGB § 285; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BRAGO § 12; ; BRAGO § 6; ; WEG § 47; ; WEG § 48 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 286 § 285 § 133 § 157; WEG § 47 § 48 Abs. 3
    Verschulden bei Rechtsirrtum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zum Verzug mit der Sonderumlagezahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 298
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.06.1994 - V ZR 19/93

    Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei Nichtigkeit des Kaufvertrages

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 47/01
    An den Entlastungsbeweis sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW 1994, 2755), insbesondere muß der Schuldner die Rechtslage sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Rechtsrat einholen.
  • BayObLG, 18.12.1995 - 1Z BR 111/95

    Bindungswirkung eines Erbvertrages bei Vorhersehbarkeit der Scheidung; Auslegung

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 47/01
    Vielmehr ist das Gericht der weiteren Beschwerde an die Auslegung des Landgerichts gebunden, solange sie nach den Denkgesetzen und der feststehenden Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB und dem allgemeinen Sprachgebrauch in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut der Erklärung nicht widerspricht und alle wesentlichen Tatsachen berücksichtigt (BGH FamRZ 1995, 1482 f.; BayObLG NJW-RR 1996, 650, 651; Kahl a.a.O. § 27 Rn 42, 47 und 48).
  • BGH, 27.09.1995 - XII ZB 75/93

    Wirksamkeit eines vor dem 1.7.1977 abgeschlossenen Vertrages betreffend den

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 47/01
    Vielmehr ist das Gericht der weiteren Beschwerde an die Auslegung des Landgerichts gebunden, solange sie nach den Denkgesetzen und der feststehenden Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB und dem allgemeinen Sprachgebrauch in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut der Erklärung nicht widerspricht und alle wesentlichen Tatsachen berücksichtigt (BGH FamRZ 1995, 1482 f.; BayObLG NJW-RR 1996, 650, 651; Kahl a.a.O. § 27 Rn 42, 47 und 48).
  • OLG Zweibrücken, 08.06.2005 - 3 W 112/05

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Hausgeldrückständen: Erstattungsfähigkeit einer

    Mit der ganz überwiegend vertretenen Meinung ist der Senat der Auffassung, dass eine derartige Obliegenheit der Wohnungseigentümer nicht besteht, selbst wenn der Verwalter der Wohnanlage nach dem maßgeblichen Verwaltervertrag zu einer Prozessführung im eigenen Namen (als Verfahrensstandschafter) hätte beauftragt werden können (vgl. OLG München ZMR 2003, 451; OLG Hamburg ZMR 2002, 298; KG AGS 2003, 491; LG Hamburg AGS 2004, 475 mit zustimmender Anmerkung von Schneider; OLG Zweibrücken JurBüro 1987, Spalte 380; Kümmel ZWE 2002, 355 f).
  • LG Düsseldorf, 21.12.2009 - 14e O 82/08

    Fehlerhafte Anlegerberatung bei Nichtaufklärung über Provisionen

    An das Vorliegen eines unverschuldeten Rechtsirrtums sind strenge Maßstäbe anzulegen (BGH NJW 1984, 1029, 1030; BGH NJW 1992, 3296ff. = WM 1992, 1892ff.; BGH NJW 2007, 428, 430; OLG Hamburg ZMR 2002, 298ff.).
  • LG Hamburg, 18.03.2009 - 301 O 26/08

    Bankenhaftung aus Anlageberatung bei finanzierten Kapitalanlagen:

    An das Vorliegen eines unverschuldeten Rechtsirrtums sind strenge Maßstäbe anzulegen (BGH NJW 1984, 1029, 1030; BGH NJW 1992, 3296ff. = WM 1992, 1892ff.; BGH NJW 2007, 428, 430; OLG Hamburg ZMR 2002, 298ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2004, 6 U 158/03).
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