Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 02.11.2004 - I-3 Wx 234/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
WEG § 22; ; WEG § 23 Abs. 1; ; WEG § 23 Abs. 4 Satz 1; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wohnungseigentumsrecht: Zur Frage der wirksamen Genehmigung einer baulichen Veränderung am Gemeinschaftseigentum durch Beschluss der Wohnungseigentümer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gestattung einer baulichen Änderung am Gemeinschaftseigetum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zustimmungsbedürftigkeit von baulichen Veränderungen durch die Eigentümerversammlung; Duldungspflicht bezüglich einer baulichen Veränderung; Erstmalige und einwandfreie Herstellung eines im Aufteilungsplan vorgesehenen Zustands; Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses ...
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf - 290 II 168/02
- LG Düsseldorf, 20.07.2004 - 25 T 493/03
- OLG Düsseldorf, 02.11.2004 - I-3 Wx 234/04
Papierfundstellen
- NZM 2005, 791
- ZMR 2005, 143
- BauR 2005, 157 (Ls.)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.2004 - 3 Wx 234/04
Bei Instandsetzungsangelegenheiten seien bestandskräftige Mehrheitsbeschlüsse gültig, auch wenn der Regelungsgegenstand Einstimmigkeit erfordert hätte (BGH NJW 2000, 3500; OLG Köln, NZM 2001, 293). - BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.2004 - 3 Wx 234/04
Letztere ist uneingeschränkt durch den Senat vorzunehmen (vgl. BGH NJW 1998, 3713 (3714). - BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.2004 - 3 Wx 234/04
Ein Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG sei immer dann gegeben, wenn sich ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen könne, wobei es sich um konkrete und objektive Beeinträchtigungen handeln müsse [BGH NJW 1992, 978 f.].
- OLG Köln, 12.01.2001 - 16 Wx 156/00
WEG : Genehmigung einer baulichen Veränderung durch unangefochtenen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.2004 - 3 Wx 234/04
Bei Instandsetzungsangelegenheiten seien bestandskräftige Mehrheitsbeschlüsse gültig, auch wenn der Regelungsgegenstand Einstimmigkeit erfordert hätte (BGH NJW 2000, 3500; OLG Köln, NZM 2001, 293). - OLG Hamburg, 27.03.2001 - 2 Wx 149/00
Nichtigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung wegen mangelnder …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.2004 - 3 Wx 234/04
Als nichtig sind dagegen Beschlüsse anzusehen, die eine durchführbare Regelung nicht mehr erkennen lassen (vgl. OLG Hamburg, ZMR 2001, 725, 727;… Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Auflage 2003 § 23 Rdz. 149). - BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 40/02
Zur Entscheidung berufene Richter in Wohnungseigentumssachen - Verwertung von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.2004 - 3 Wx 234/04
Es handele sich nicht lediglich um die erstmalige und einwandfreie Herstellung eines im Aufteilungsplan vorgesehenen Zustands, die grundsätzlich einer Zustimmung nach § 22 WEG nicht bedürfe [vgl. BayObLG, DNotZ 2003, 539].
- LG Berlin, 05.05.2013 - 55 S 52/12
Inhaltlich unbestimmte WEG-Beschlüsse sind nichtig!
Enthält der Beschluss eine bauliche Veränderung oder vergleichbare Maßnahme, Ist er nichtig, wenn die bauliche Veränderung nicht hinreichend beschrieben wird (OLG Düsseldorf ZMR 2005, 143). - OLG München, 30.11.2005 - 34 Wx 56/05
Überdachung einer Terrasse mittels Ziegel-Holzkonstruktion als bauliche …
2 Z 140/91">WuM 1992, 84/85), muss der gefasste Beschluss selbst die zur rechtlichen Beachtlichkeit erforderliche Bestimmtheit aufweisen (BayObLG ZWE 2001, 599/601; ZWE 2002, 523/524; OLG Düsseldorf NZM 2005, 791; AG Hamburg ZMR 2005, 821).Den Beschluss der Wohnungseigentümer auf einen schon ausgeführten Bauzustand zu beziehen (vgl. BayObLG ZMR 2002, 61; OLG Düsseldorf NZM 2005, 791), verbietet sich also.
- LG München I, 09.11.2022 - 1 S 3113/22
Anspruch der Wohnungseigentümer auf Folgenbeseitigung nach Aufhebung vollzogenen …
Ein "Gestattungsbeschluss" ist im Übrigen auch nach Durchführung der Maßnahme möglich, vgl Elzer in BeckOK WEG, 49. Ed. 1.7.2022 § 20 Rn. 48; BGH NJW-RR 2020, 1022 Rn. 10; OLG Düsseldorf NZM 2005, 791; OLG Köln NZM 2001, 293; BayObLG NJW-RR 2000, 1399; LG Hamburg ZWE 2017, 277 = ZMR 2016, 800 (801); LG Köln ZWE 2017, 281; LG Itzehoe ZWE 2014, 329; LG Stuttgart ZWE 2014, 372; Abramenko, Das neue Wohnungseigentumsrecht, 2020, § 4 Rn. 9; Dötsch, MietRB 2014, 244).
- OLG München, 03.04.2007 - 34 Wx 25/07
Eigentümerregelungen für konkreten Gebrauch des in der Teilungserklärung …
Jedenfalls derartige Beschlüsse hat das Rechtsbeschwerdegericht selbst "aus sich heraus" - objektiv und normativ - auszulegen (BGHZ 139, 288/292 f.; OLG Hamburg ZMR 2001, 725; OLG Düsseldorf ZMR 2005, 143). - LG Itzehoe, 14.01.2014 - 11 S 94/12
Als vereinbart gelten nur die Nutzungsbestimmungen in der Teilungserklärung
Bei diesem Bauzustand handelt es sich um einen Umstand außerhalb des protokollierten Beschlusses, der nach den örtlichen Verhältnissen für jedermann ohne weiteres erkennbar war und deshalb bei der Auslegung des Eigentümerbeschlusses herangezogen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2005, 143 - 145). - AG Friedberg (Hessen), 27.11.2013 - 2 C 1676/12 Rn. 14 Die Wohnungseigentümerversammlung kann jedoch auch eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG nachträglich genehmigen (OLG Köln, Beschl. vom 12.1. 2001 - 16 Wx 156/00, NZM 2001, 293; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 2.11.2004 - 3 Wx 234/04 - NZM 2005, 791).
- LG München I, 27.02.2025 - 36 S 13190/23
Wohnungseigentum
Rn. 52 a. Eine "Gestattung" bzw. Genehmigung einer ohne vorab gefassten Beschluss bereits errichteten baulichen Veränderung kann auch nachträglich erfolgen; auch vor dem 01.12.2020 erfolgte Maßnahmen können heute nach neuem Recht durch Mehrheitsbeschluss genehmigt werden (…BGH NJW-RR 2020, 1022 Rn. 10; OLG Düsseldorf NZM 2005, 791; OLG Köln NZM 2001, 293; BayObLG NJW-RR 2000, 1399; LG Hamburg ZWE 2017, 277; LG Köln ZWE 2017, 281; LG Itzehoe ZWE 2014, 329; LG Stuttgart ZWE 2014, 372;… Bärmann/Dötsch, 15. Aufl. 2023, WEG § 20 Rn. 143 m.w.N;… BeckOK WEG/Elzer, 59. Ed. 2.1.2025, WEG § 20 Rn. 48). - AG Hamburg-Blankenese, 23.03.2016 - 539 C 15/15
WEG - Genehmigungsbeschluss für Müllbox und optisches Erscheinungsbild
für jedermann auch ohne weiteres erkennbar war und deshalb bei der Auslegung des Eigentümerbeschlusses herangezogen werden durfte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.2004, 3 Wx 234/04, ZMR 2005, 143). - AG Hamburg-Blankenese, 17.06.2015 - 539 C 44/14
WEG - Wirkung eines Entlastungsbeschlusses bezüglich der Jahresabrechnungen
Anderes gilt für die Genehmigung bereits geschaffener und nicht zu beseitigender baulicher Maßnahmen (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2005, 143). - AG Halle/Saale, 30.01.2018 - 120 C 1501/17
Feststellung der Unwirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses
Als nichtig sind dagegen - nur - Beschlüsse anzusehen, die - anders als vorliegend - eine durchführbare Regelung nicht mehr erkennen lassen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02. November 2004 - I-3 Wx 234/04 -, Rn. 37, juris). - LG Hamburg, 18.01.2012 - 318 S 50/11
Wohnungseigentumsverfahren: Erhebung einer Anfechtungsklage ohne gleichzeitige …
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