Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 25.10.2004 - 2 Wx 12/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
WEG §§ 10-29; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 45 Abs. 1; ; FGG § 20; ; FGG § 22; ; FGG § 27; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 2; ; FGG § 29 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenverteilung zwischen Wohnungseigentümern und Teileigentümern - Auslegung der Teilungserklärung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Rechtsfehlerkontrolle einer Auslegung einer Teilungserklärung; Freistellung eines Teileigentümers einer Tiefgarage von laufenden Kosten zu Lasten der Wohnungseigentümer im Rahmen einer Teilungserklärung; Differenzierung zwischen Wohnungseigentümern und ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZMR 2005, 72
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92
Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung
Auszug aus OLG Hamburg, 25.10.2004 - 2 Wx 12/02
Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Umständen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 121, 236, 239 m.w.N. zur std. Rspr.). - LG Hamburg, 11.01.2002 - 318 T 125/01
Auszug aus OLG Hamburg, 25.10.2004 - 2 Wx 12/02
Die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 18, vom 11. Januar 2002 (Az. 318 T 125/01) wird zurückgewiesen.
- OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06
WEG : Zur Rechtmäßigkeit von Gemeinschaftsbeschlüssen - Auslegung der …
Unerheblich ist daher auch, ob die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung in der Vergangenheit von den Wohnungseigentümern und früheren Verwaltern anders verstanden worden und dementsprechend anders als nach ihrem maßgeblichen Wortlaut umgesetzt worden ist (vgl. Senat ZWE 2006, 433 = DNotZ 2006, 692; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.09.2006 - 20 W 241/05 -, zitiert nach Juris; Hans.OLG Hamburg ZMR 2004, 614 = OLGR 2004, 495; ZMR 2005, 69 = OLGR 2005, 127; ZMR 2005, 72 = OLGR 2005, 151). - AG Unna, 08.11.2018 - 18 C 16/18
Welchen Anforderungen muss ein individueller Verteilerschlüssel genügen?
Dafür spricht eine Auslegung der Teilungserklärung (siehe zu einer vergleichbaren Konstellation: OLG Hamm, Beschluss v. 23.02.2006 - 15 W 135/05; ferner etwa: OLG Hamburg, Beschluss v. 25.10.2004 - 2 Wx 12/02; OLG Frankfurt, Beschluss v. 20.09.2006 - 20 W 241/05). - AG Hamburg-St. Georg, 08.08.2025 - 980a C 11/25
Sind "Wohnungseigentümer" nur die Wohnungseigentümer oder auch die …
Insoweit wird also nicht (formal) zwischen Wohn- und Teileigentümern unterschieden und es ist allgemein anerkannt, dass eine Freistellung der Teileigentümer betreffend die Verteilung der Kosten und Lasten nicht gemeint bzw. gewollt ist (vgl. etwa nur HansOLG, ZMR 2005, 72;… Bartholome, in: BeckOK-WEG, 61. Ed. 1.7.2025, § 16, Rn. 25).
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 21.09.2005 - 5 W 67/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Wohnungseigentumsverfahren: Kostentragungspflicht des Verwalters bei nicht ordnungsgemäßer Vorbereitung der Beschlussfassung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 21 Abs. 3 WEG; § 28 Abs. 5 WEG
Streit über die Rechtswirksamkeit von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung; Verstoß gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Verwaltung; Voraussetzungen einer ordunngsgemäßen Verwaltung; Rechtmäßigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft zur ... - rechtsportal.de
WEG § 21 Abs. 3
Wohnungseigentumsrecht: Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen frühere Verwalter - Wolters Kluwer
Streit über die Rechtswirksamkeit von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung; Verstoß gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Verwaltung; Voraussetzungen einer ordunngsgemäßen Verwaltung; Rechtmäßigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft zur ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Emden - 5a II 93/03
- AG Emden, 15.07.2004 - II 93/03
- LG Aurich, 24.03.2005 - 4 T 389/04
- OLG Oldenburg, 21.09.2005 - 5 W 67/05
Papierfundstellen
- NZM 2006, 27 (Ls.)
- ZMR 2005, 72
- ZMR 2006, 72
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03
Zur Zulässigkeit der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch …
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.09.2005 - 5 W 67/05
Erforderlich ist allerdings, dass die Voraussetzungen eines solchen Anspruchs schlüssig dargelegt sind und begründet erscheinen (vgl. OLG Hamm OLGR 2004, 144 (LS)). - OLG Oldenburg, 05.04.2005 - 5 W 194/04
Abänderung eines Beschlusses
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.09.2005 - 5 W 67/05
Der Senat hat sich aber bereits im Beschluss vom 5. April 2005 (AZ.: 5 W 194/04 = 4 T 216/04 Landgericht Aurich = 5 a II 85/03 Amtsgericht Emden) der Auffassung des Landgerichts zur Unwirksamkeit der Beschlüsse zu TOP 5, 5.4, 5.5, 5.6 und 5.7 angeschlossen. - BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 18/94
Ermächtigung des Verwalters gegen einen früheren Verwalter …
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.09.2005 - 5 W 67/05
In aller Regel entspricht es dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen, selbst in zweifelhaften Fällen durch Gerichtsentscheidung klären zu lassen, ob der frühere Verwalter seine Pflichten bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums verletzt hat (BayObLG ZMR 1994, 428, 429 = WE 1995, 95).
- LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07
Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in …
Aufgabe des Verwalters ist es, mit der Einladung die Gesamtabrechnung und die jeweilige Einzelabrechnung den Wohnungseigentümern zu übersenden (OLG Oldenburg, ZMR 2006, 72). - LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11
Vollumfänglicher Zugriff auf die Wohngeldzahlungen zu Gunsten der …
Ein Beschluss, einen Anspruch gerichtlich geltend zu machen, widerspricht nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der Anspruch offensichtlich unbegründet ist (OLG Oldenburg, ZMR 2006, 72). - AG Strausberg, 11.03.2009 - 27 C 12/08
Wohnungseigentum: Kostentragungspflicht des Verwalters bei grob fahrlässiger …
Diese Voraussetzungen liegen insbesondere bei der fehlerhaften Einberufung der Wohnungseigentümerversammlung (vgl. Drahso DWE 1998, 57) sowie bei der unbestimmten Bezeichnung des Gegenstands zur Beschlussfassung (vgl. BGH NJW 2007, 69, 73) nebst der unvollständigen Übersendung erforderlicher Unterlagen (vgl. OLG Oldenburg, ZMR 2006, 72, 73) insbesondere bei Missachtung der Gemeinschaftsordnung (vgl. BGH NJW 1997, 2956, 2957) sowie bei der fehlerhaften Erstellung eines Wirtschaftsplans in evidenter Weise (vgl. OLG Köln NZM 2006, 66, 67) vor.
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