Rechtsprechung
| KG, 29.08.2005 - 8 U 70/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 522 Abs. 2
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 273, 858, 862
Einstellung der Stromversorgung im laufenden Mietverhältnis als verbotene Eigenmacht; verbotenes Ausfrieren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 535 Abs. 1 § 858 Abs. 1
Zum Recht des Vermieters zur Einstellung der Stromversorgung einer Mietwohnung bei Mietzinsrückständen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einstellen der Energie- und Versorgungsleistungen bei Mietrückstand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- nomos.de
, S. 30 (Kurzinformation)
§ 858 Abs. 1 BGB
Einstellung der Stromversorgung bei Mietrückständen - anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Versorgungsleistungen bei Mietrückstand
- advogarant.de (Kurzinformation)
Vermieter darf seinem Mieter nicht einfach den Strom absperren
- mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)
Einstellen der Stromversorgung im laufenden Mietverhältnis unzulässig.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Einstellung der Stromversorgung durch den Vermieter bei Zahlungsverzug des Mieters
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Während des Mietverhältnisses keine Einstellung der Versorgungsleistungen! (IMR 2006, 1005)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 30.03.2005 - 29 O 120/05
- KG, 29.08.2005 - 8 U 70/05
Papierfundstellen
- ZMR 2005, 951
- NJ 2005, 505
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- KG, 08.07.2004 - 12 W 21/04
Gewerberaummietvertrag: Unterbrechung der Wasserversorgung durch den Vermieter …
Auszug aus KG, 29.08.2005 - 8 U 70/05
Die Entscheidung des 12. Senats vom 8.7.2004 - 12 W 21/04, GE 2004, 1171=KGReport Berlin 2004, 540 betraf den Fall der Unterbrechung der Wasserversorgung nach Beendigung des Mietverhältnisses, so dass es für den vorliegenden Rechtsstreit auf die zusätzlichen Erörterungen im Urteil betreffend die Annahme eines Zurückbehaltungsrechtes nicht ankommt. - OLG Köln, 26.04.2004 - 1 U 67/03
Unterbrechung der Stromzufuhr durch den Vermieter von Gewerberaum
Auszug aus KG, 29.08.2005 - 8 U 70/05
Auszugehen ist davon, dass der Vermieter im laufenden Mietverhältnis nicht zur Einstellung der von ihm - wie hier - als Nebenpflicht übernommenen Belieferung des Mieters mit Energie- und Versorgungsleistungen berechtigt ist, weil ihm ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mietzinsrückständen grundsätzlich nicht zusteht (vgl. hierzu m. w. N. OLG Köln, Beschl. v. 26.4.2003 - 1 U 67/03, MietRB 2004, 318; OLGReport Köln 2004, 281). - KG, 17.12.1998 - 8 U 7247/98
Auszug aus KG, 29.08.2005 - 8 U 70/05
Der Senat weicht auch nicht etwa von seiner eigenen Entscheidung vom 17.12.1998 - 8 U 7247/98, GE 2004, 622, ab. - LG Freiburg, 27.09.1996 - 6 O 456/96
Auszug aus KG, 29.08.2005 - 8 U 70/05
Deshalb kommt es hier auch nicht darauf an, ob ausnahmsweise dann ein Zurückbehaltungsrecht in Betracht kommt, wenn ein erheblicher Zahlungsrückstand besteht (vgl. hierzu LG Freiburg, Urt. v. 27.9.1996 - 6 O 456/96, WuM 1997, 113 für Pachtverträge).".
- BGH, 06.05.2009 - XII ZR 137/07
Versorgungssperre durch den Vermieter nach beendetem Mietverhältnis
Die überwiegende Auffassung geht davon aus, dass die Unterbrechung der Versorgungsleistungen verbotene Eigenmacht sei und den auf Beseitigung und Unterlassung gerichteten Besitzschutz nach §§ 858, 862 BGB auslöse (OLG Köln NZM 2005, 67 ; OLG Saarbrücken OLGR 2005, 218; OLG Celle NZM 2005, 741 ; OLG Koblenz OLGR 2001, 2;… Staudinger/Bund BGB [2007] § 858 Rdn. 53 m.w.N.;… Bub/Treier/Kraemer Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 3. Aufl. III. B Rdn. 1220; Gaier ZWE 2004, 109, 113; grundsätzlich auch KG - 8. Zivilsenat - KGR 2005, 945 = ZMR 2005, 951 für den Fall des unbeendeten Mietverhältnisses;… ebenso Palandt/Bassenge BGB 68. Aufl. § 862 Rdn. 4). - LG Berlin, 01.02.2007 - 25 O 563/05
Androhung der Nichtlieferung von Heizenergie als eine Störung des Besitzes durch …
Die Kammer folgt insoweit der wohl noch herrschenden Meinung (vgl. z.B. OLG Saarbrücken, Gewerbemiete und Teileigentum 2005, 218 f; KG 20. Senat vom 01. Juni 2006 - 20 W 2/06 - andererseits Kammergericht, 8. Senat, KGR 2005, 945; Kammergericht, 12. Senat, GE 2004, 1171). - LG Detmold, 08.06.2007 - 3 T 152/07
Einstellung der Warmwasserversorgung sowie die Beheizung als verbotene Eigenmacht …
Dies gilt jedenfalls dann, wenn wie vorliegend die Räumlichkeiten zu Wohnzwecken überlassen worden sind [vgl. KG Berlin ZMR 2005, 951 m.w.N.].
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Rechtsprechung
| KG, 25.08.2005 - 8 W 37/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- rechtsportal.de
ZPO § 91a Abs. 1; GKG § 16 Abs. 2
Streitwertbemessung für Räumungsklage des Vermieters gegen den Untervermieter - ibr-online
Streitwert der Räumungsklage: Gesamtbruttomietzins nach GKG a.F.
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bemessung des Streitwerts für eine Räumungsklage des Vermieters gegen den Untermieter
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.03.2005 - 104 O 75/04
- LG Berlin, 09.05.2005 - II 104 O 75/04
- KG, 25.08.2005 - 8 W 37/05
Papierfundstellen
- ZMR 2005, 951
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- KG, 06.03.2000 - 8 W 256/00
Anforderungen an die Festsetzung des Streitwertes; Voraussetzungen für die …
Auszug aus KG, 25.08.2005 - 8 W 37/05
Der Senat hat insoweit bereits durch Beschluss v. 6.3.2000 - 8 W 256/00, GE 2000, 1029, entschieden, dass der Gesamtbruttomietzins für die Wertberechnung maßgeblich ist; hieran ist für die damalige Rechtslage festzuhalten. - OLG Düsseldorf, 29.08.1997 - 24 W 89/97
Auszug aus KG, 25.08.2005 - 8 W 37/05
2) Soweit die Beklagten die Streitwertfestsetzung hinsichtlich des Räumungsanspruchs beanstanden, übersehen sie zum Einen, dass sich der Streitwert einer Räumungsklage des Vermieters gegen den Untermieter nach dem Jahresbetrag des im Hauptmietvertrag vereinbarten Mietzinses richtet (Senat, Beschl. v. 16.9.2004 - 8 W 64/04, KGReport Berlin 2005, 58; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.8.1997 - 24 W 89/97, MDR 1998, 126;… Zöller-Herget, ZPO, 25. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort: Mietstreitigkeiten). - KG, 16.09.2004 - 8 W 64/04
Streitwertbemessung: Streitwert einer Räumungsklage gegen den Untermieter
Auszug aus KG, 25.08.2005 - 8 W 37/05
2) Soweit die Beklagten die Streitwertfestsetzung hinsichtlich des Räumungsanspruchs beanstanden, übersehen sie zum Einen, dass sich der Streitwert einer Räumungsklage des Vermieters gegen den Untermieter nach dem Jahresbetrag des im Hauptmietvertrag vereinbarten Mietzinses richtet (Senat, Beschl. v. 16.9.2004 - 8 W 64/04, KGReport Berlin 2005, 58; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.8.1997 - 24 W 89/97, MDR 1998, 126;… Zöller-Herget, ZPO, 25. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort: Mietstreitigkeiten).
- KG, 26.11.2012 - 8 W 77/12
Streitwert einer Räumungs- und Herausgabeklage gegen den Untermieter
Abzustellen ist dabei grundsätzlich nicht auf den vom Untermieter an den Untervermieter zu zahlenden Untermietzins, sondern auf den vom Mieter an den Vermieter zu zahlenden Hauptmietzins (Zöller/Herget, ZPO, 28. Auflage, § 3, RDnr.16, Stichwort Mietstreitigkeiten, KG, KGR Berlin 2005, 974; OLG Düsseldorf, MDR 1988, 126; Kammergericht, Beschluss vom 17. September 2009 - 8 U 71/09 -). - KG, 17.09.2009 - 8 U 71/09
Streitwertfestsetzung: Räumungs- und Herausgabeklage eines Hauptvermieters gegen …
Klagt der Hauptvermieter auf Räumung und Herausgabe gegen den Untermieter, so ist für die Bestimmung des Streitwerts der Hauptmietzins und nicht der Untermietzins heranzuziehen (…Zöller/Herget, ZPO, 26. Auflage, § 3, Rdnr. 16, Stichwort Mietstreitigkeiten; KG, KGR Berlin 2005, 974; OLG Düsseldorf, MDR 1998, 126).
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