Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 16.02.2006 - I-10 U 116/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § ... 286 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 314 Abs. 3; ; BGB § 535; ; BGB § 536; ; BGB § 537 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 543; ; BGB § 543 Abs. 1; ; BGB § 543 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 543 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 322; ; MV § 4 Nr. 1
- datenschutz.eu
Videoattrappe
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 543 Abs. 1 Satz 2
Fristlose Kündigung; Videokamera-Attrappe - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 543
Die Installation der Videokameraattrappe stellt keinen wichtigen Grund i.S. des § 543 BGB dar - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Installation einer Videokameraattrappe durch den Vermieter als wichtiger Grund im Sinne des § 543 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für die Kündigung des Mieters; Vorliegen eines eine erhebliche Gerbauchsbeeinträchtigung darstellenden wichtigen Grundes im Sinne des § 543 BGB
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZMR 2006, 855
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94
Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2006 - 10 U 116/05
Insoweit bedarf es keiner Entscheidung, ob bereits das Anbringen der Attrappe einer Videoüberwachungskamera in jedem Fall einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt, das grundsätzlich auch die Herstellung von Bildnissen einer Person, insbesondere die Filmaufzeichnung mittels Videogerät in der Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen und ohne Verbreitungsabsicht verbietet (BGH, NJW 1995, 1955). - BGH, 03.12.1997 - XII ZR 6/96
Anfechtung der Zustimmung zu einer Vertragsübernahme durch den Vermieter
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2006 - 10 U 116/05
Einem Vermieter, der sich mit einem Nachmieter einverstanden erklärt, ist es grundsätzlich nicht verwehrt, sich gegen mögliche Schäden als Folge des Mieterwechsels rechtlich abzusichern (vgl. BGH, NJW 1998, 531). - BGH, 13.12.1995 - XII ZR 185/93
Außerordentliche Kündigung eines Vertrages unter Berufung auf Treu und Glauben
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2006 - 10 U 116/05
Hiervon ist auszugehen, wenn die Durchführung des Vertrages infolge des Verhaltens des anderen Vertragsteils wegen der Zerstörung der das Schuldverhältnis tragenden Vertrauensgrundlage derart gefährdet ist, dass sie dem Kündigenden auch bei Anlegung eines strengen Maßstabes nicht mehr zuzumuten ist (BGH, WM 1978, 271, 273; ZMR 1996, 309).
- BGH, 03.10.1984 - VIII ZR 118/83
Außerordentliche Kündigung eines Franchise-Vertrages
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2006 - 10 U 116/05
Allgemein gilt, dass in Dauerschuldverhältnissen ein vertragswidriges Verhalten des anderen innerhalb angemessener Frist zum Anlass einer Kündigung genommen werden muss (vgl. BGH, NJW 1985, 1894; WM 1983, 660). - BGH, 04.10.2000 - XII ZR 44/98
Von der DIN abweichende Berechnung der Mietfläche als überraschende Klausel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2006 - 10 U 116/05
Monatliche Nebenkostenvorauszahlungen für die Zeit bis einschließlich 30.6.2004 kann der Kläger wegen Eintritts der Abrechnungsreife zum 30.6.2004 (Abrechnungsjahr 7/02 bis 6/03) bzw. 30.6.2005 (Abrechnungsjahr 7/03 bis 6/04) nicht mehr verlangen (BGH, Urt. v. 4.10.2000, NZM 2001, 234;… Urt. v. 29.1.2003, XII ZR 157/01), so dass die geltend gemachte Miete um die anteiligen Nebenkostenvorauszahlungen einschließlich 16% Mehrwertsteuer zu kürzen ist. - BGH, 23.03.1983 - VIII ZR 336/81
Außerordentliche Kündigung eines Pachtverhältnisses - Folgen eines zu langen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2006 - 10 U 116/05
Allgemein gilt, dass in Dauerschuldverhältnissen ein vertragswidriges Verhalten des anderen innerhalb angemessener Frist zum Anlass einer Kündigung genommen werden muss (vgl. BGH, NJW 1985, 1894; WM 1983, 660). - BGH, 29.01.2003 - XII ZR 157/01
Gerichtliche Überprüfung von Miet- und Nebenkostenabrechnungen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2006 - 10 U 116/05
Monatliche Nebenkostenvorauszahlungen für die Zeit bis einschließlich 30.6.2004 kann der Kläger wegen Eintritts der Abrechnungsreife zum 30.6.2004 (Abrechnungsjahr 7/02 bis 6/03) bzw. 30.6.2005 (Abrechnungsjahr 7/03 bis 6/04) nicht mehr verlangen (…BGH, Urt. v. 4.10.2000, NZM 2001, 234; Urt. v. 29.1.2003, XII ZR 157/01), so dass die geltend gemachte Miete um die anteiligen Nebenkostenvorauszahlungen einschließlich 16% Mehrwertsteuer zu kürzen ist. - BGH, 21.12.1977 - VIII ZR 119/76
Voraussetzungen für die Begründung eines Mietverhältnisses - Verstoß gegen die …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2006 - 10 U 116/05
Hiervon ist auszugehen, wenn die Durchführung des Vertrages infolge des Verhaltens des anderen Vertragsteils wegen der Zerstörung der das Schuldverhältnis tragenden Vertrauensgrundlage derart gefährdet ist, dass sie dem Kündigenden auch bei Anlegung eines strengen Maßstabes nicht mehr zuzumuten ist (BGH, WM 1978, 271, 273; ZMR 1996, 309). - OLG Düsseldorf, 23.10.1997 - 10 U 39/97
Bindungswirkung in einem Nachfolgeprozeß
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2006 - 10 U 116/05
Soweit der Beklagte danach zur Zahlung verurteilt worden ist und seine Kündigungen nicht für wirksam gehalten bzw. wegen Verspätung nicht zugelassen worden sind, ergibt sich hieraus keine Bindungswirkung für das streitgegenständliche Verfahren, das mit den rückständigen Mieten für die Monate Februar 2003 bis September 2004 einen anderen Anspruchszeitraum zum Gegenstand hat (Senat, OLGR 1998, 46 = WM 1998, 483).
- OLG Düsseldorf, 29.11.2012 - 10 U 44/12
Fristlose Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses wegen Pflichtverletzungen …
Hiervon ist auszugehen, wenn die Durchführung des Vertrages infolge des Verhaltens des anderen Vertragsteils wegen der Zerstörung der das Schuldverhältnis tragenden Vertrauensgrundlage derart gefährdet ist, dass sie dem Kündigenden auch bei Anlegung eines strengen Maßstabes nicht mehr zuzumuten ist (BGH, WM 1978, 271, 273; ZMR 1996, 309; Senat DWW 2006, 196 = GE 2006, 575 = GuT 2006, 127 = ZMR 2006, 855). - LG Bielefeld, 21.11.2008 - 3 O 365/06 Hiervon ist auszugehen, wenn die Durchführung des Vertrages infolge des Verhaltens des anderen Vertragspartners wegen der Zerstörung der das Schuldverhältnis tragenden Vertrauensgrundlage derartig gefährdet ist, dass sie dem Kündigenden auch bei Auslegung eines strengen Maßstabes nicht mehr zuzumuten ist (BGH, WM 1978, 271, 283; ZMR 1996, 309; OLG Düsseldorf, ZMR 2006, 855 f.).
- AG Berlin-Mitte, 19.09.2008 - 9 C 280/08 Indes statuiert der subsidiär zum Zuge kommende § 314 Absatz 3 BGB , dass der Kündigungsberechtigte sein Recht nur innerhalb einer angemessenen Frist ausüben kann, nachdem er von seinem Kündigungsrecht Kenntnis erlangt, sie nämlich ansonsten unwirksam ist (vergleiche Bundesgerichtshof , NJW-RR 1988, 77 [BGH 23.09.1987 - VIII ZR 265/86] ; Oberlandesgericht Düsseldorf , DWW 2006, 196 mit weiteren Nachweisen; Weidenkaff , in: Palandt, am angegebenen Ort, § 543, Randnummer 53 mit weiteren Nachweisen).
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