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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - I-24 U 257/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6230
OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - I-24 U 257/03 (https://dejure.org/2005,6230)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.05.2005 - I-24 U 257/03 (https://dejure.org/2005,6230)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - I-24 U 257/03 (https://dejure.org/2005,6230)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 535, 539 Abs. 2 (= 547 a. F.), 546 a, 566 (571 a. F.), 812; ZPO § 287
    Umschreibung des Grundbuchs; Nutzungsentschädigung bei vertraglich ausgeschlossen Verwendungsersatzansprüchen und Wegnahmerecht des Mieters; Voreigentümer; Eigentumsübergang; Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzungsentschädigungsansprüche des neuen Grundstückseigentümers gegen den Mieter nach beendetem Mietverhältnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzungsentschädigung nach Eigentumsübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nutzungsentschädigungsansprüche des neuen Eigentümers aus dem beendeten Mietverhältnis bei Umschreibung des Grundbuchs; Haftung des nicht weichenden Mieters nach Eigentumsübergang gegenüber dem Neueigentümer nach Bereicherungsrecht; Schätzung einer Nutzungsentschädigung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2007, 33
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.12.1999 - XII ZR 154/97

    Ansprüche des Eigentümers einer Sache bei verspäteter Rückgabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - 24 U 257/03
    Dass die Beklagte den Besitz des Klägers während der Verhandlungen über einen neuen Mietvertrag bis Dezember 2000 möglicherweise geduldet hat, ließ ein Besitzrecht nachträglich entfallen, denn der Zweck der Besitzüberlassung ist mit dem entgültigen Scheitern der Vertragsverhandlungen nachträglich weggefallen (vgl. BGH NJW-RR 2000, 382 sub Nr. 4).

    Der VIII. Zivilsenat des BGH (NJW 1989, 2133) hat sich dieser Auffassung angeschlossen (für Pachtvertrag), der XII. Zivilsenat des BGH hat die Frage offen gelassen (NJW-RR 2000, 382).

  • OLG Düsseldorf, 16.04.2002 - 24 U 199/01

    Abgrenzung zwischen Wohn- und Gewerberaummiete beim Mischmietverhältnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - 24 U 257/03
    Auf der Grundlage der am 27. März 2001 erhobenen Klage (7 O 83/01 Landgericht Wuppertal = 24 U 199/01 OLG Düsseldorf) wurde der Kläger rechtskräftig verurteilt, Keller- und Erdgeschossräume (Haupt- und Nebengebäude) zu räumen und an die Beklagte herauszugeben.

    Die N-KG ist zwar Vermieterin gewesen (GA 24), aber (GA 304, unstreitig) nicht Eigentümerin des Grundbesitzes (die abweichende Beurteilung im Vorprozess 24 U 199/01 OLG Düsseldorf beruhte auf dem unzutreffenden Vortrag der Parteien, die N-KG sei auch Eigentümerin des Grundbesitzes gewesen).

  • BGH, 20.12.2001 - IX ZR 401/99

    Anspruch auf Zahlung von Nutzungsersatz aufgrund eines formnichtigen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - 24 U 257/03
    In jener Entscheidung (wie in den ähnlich gelagerten Fällen BGH NJW 1992, 892 f und NJW 2002, 1050 sub C.I.2) war also gerade ein Verwendungsersatzanspruch des Besitzers gegeben, der hier ausscheidet.
  • BGH, 14.07.1995 - V ZR 45/94

    Rechte des Besitzers gegenüber dem Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe von …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - 24 U 257/03
    Ohne Erfolg beruft sich der Kläger auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes NJW 1995, 2627, 2628.
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2003 - 24 U 99/02

    Zum Recht auf außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses trotz …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - 24 U 257/03
    Auch die einzelnen Kostenansätze kann er nicht mit Nichtwissen bestreiten, ohne nicht zuvor den Versuch gemacht zu haben, die Belege einzusehen (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 2003, 379).
  • BGH, 22.11.1991 - V ZR 160/90

    Gebrauchsvorteile eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - 24 U 257/03
    In jener Entscheidung (wie in den ähnlich gelagerten Fällen BGH NJW 1992, 892 f und NJW 2002, 1050 sub C.I.2) war also gerade ein Verwendungsersatzanspruch des Besitzers gegeben, der hier ausscheidet.
  • BGH, 10.12.1997 - XII ZR 119/96

    Kündigung eines Mietvertrages durch den Käufer des Grundstücks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - 24 U 257/03
    Darin unterscheidet sich dieser Fall von BGH NJW 1998, 896 (=MDR 1998, 271) und NJW-RR 2002, 1377, wo eine Ermächtigung des Rechtsinhabers schlüssig vorgetragen worden ist.
  • BGH, 21.12.1988 - VIII ZR 277/87

    Zulässigkeit einer von allen Miterben erhobenen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - 24 U 257/03
    Der VIII. Zivilsenat des BGH (NJW 1989, 2133) hat sich dieser Auffassung angeschlossen (für Pachtvertrag), der XII. Zivilsenat des BGH hat die Frage offen gelassen (NJW-RR 2000, 382).
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