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Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.05.2011

Rechtsprechung
   BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 30/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4569
BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 30/10 (https://dejure.org/2011,4569)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2011 - VIII ZR 30/10 (https://dejure.org/2011,4569)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2011 - VIII ZR 30/10 (https://dejure.org/2011,4569)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wohnraummiete: Verjährung von Ansprüchen des Mieters auf Rückzahlung überzahlter Miete wegen Wohnflächenabweichung aus den Jahren 2000 und 2001

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 229 § 6 Abs 4 S 1 BGBEG, Art 229 § 6 Abs 4 S 2 BGBEG, § 195 BGB, § 197 aF BGB, § 199 Abs 2 Nr 2 BGB
    Wohnraummiete: Verjährung von Ansprüchen des Mieters auf Rückzahlung überzahlter Miete wegen Wohnflächenabweichung aus den Jahren 2000 und 2001

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4; BGB a. F. §§ 197, 198, 201
    Regelverjährung von drei Jahren bei Rückforderungsansprüchen wegen überzahlter Miete seit 1.1.2002

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gemäß Art. 229 § 6 Abs. 4 S. 2 EGBGB bleibt es bei dem Ablauf der Verjährung nach früherem Recht im Falle des Ablaufens der Verjährung nach altem Recht früher als die kürzere Frist nach neuem Recht; Ablauf der Anwendung der Verjährung nach früherem Recht im Falle des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 197 a. F.; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 2
    Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen Minderwohnfläche nach altem Recht; Kenntnis von anspruchsbegründenden Umständen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemäß Art. 229 § 6 Abs. 4 S. 2 EGBGB bleibt es bei dem Ablauf der Verjährung nach früherem Recht im Falle des Ablaufens der Verjährung nach altem Recht früher als die kürzere Frist nach neuem Recht; Ablauf der Anwendung der Verjährung nach früherem Recht im Falle des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen bei überzahlter Miete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Verjährungsfrist nach altem Recht setzt keine Kenntnis des Gläubigers von anspruchsbegründenden Tatsachen voraus

  • mietkaution.org (Kurzinformation)

    Zur Verjährung von Rückzahlungsansprüchen überzahlter Mieten bei Flächenabweichung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter muss überzahlte Miete nicht unbegrenzt erstatten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zur Verjährung von Ansprüchen wegen überzahlter Miete

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Verjährung von Bereicherungsansprüchen wegen überzahlter Miete

Besprechungen u.ä.

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Verjährung des Rückzahlungsanspruchs des Mieters bei überzahlter Miete wegen einer Wohnflächenabweichung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3573
  • NZM 2011, 627
  • ZMR 2011, 782
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 30/10
    Da diese Verjährungsfrist kürzer ist als die bis zum 1. Januar 2002 geltende vierjährige Verjährung des § 197 BGB aF, ist sie gemäß Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 BGB vom 1. Januar 2002 an zu berechnen, soweit nicht der Verjährungsbeginn gemäß § 199 Abs. 2 Nr. 2 BGB hinausgeschoben ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2007 - XI ZR 44/06, NJW 2007, 1584 Rn. 18 ff.).
  • OLG Köln, 08.06.1998 - 16 U 92/97

    Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche aus überzahlter Miete

    Auszug aus BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 30/10
    Insoweit ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass nach altem Recht für Rückforderungsansprüche des Mieters wegen überzahlter Miete gemäß § 197 BGB aF eine Verjährungsfrist von vier Jahren galt (vgl. OLG Köln, NZM 1999, 73; OLG Düsseldorf, DWW 1995, 84; OLG Hamburg, NJW-RR 1989, 458) und deshalb die Rückforderungsansprüche des Klägers für die im Zeitraum Oktober 2000 bis Dezember 2001 bei Inkrafttreten der Neuregelung noch nicht verjährt waren.
  • OLG Hamburg, 30.01.1989 - 4 U 229/88

    Bereicherungsanspruchs des Mieters; Rückzahlung von Mietzinsanteilen; …

    Auszug aus BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 30/10
    Insoweit ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass nach altem Recht für Rückforderungsansprüche des Mieters wegen überzahlter Miete gemäß § 197 BGB aF eine Verjährungsfrist von vier Jahren galt (vgl. OLG Köln, NZM 1999, 73; OLG Düsseldorf, DWW 1995, 84; OLG Hamburg, NJW-RR 1989, 458) und deshalb die Rückforderungsansprüche des Klägers für die im Zeitraum Oktober 2000 bis Dezember 2001 bei Inkrafttreten der Neuregelung noch nicht verjährt waren.
  • BGH, 17.10.2023 - VIII ZR 61/23

    Wohnraummiete: Rückzahlungsanspruch des Mieters bei Wohnflächenabweichung

    Rn. 24 (1) Der von der Klägerin geltend gemachte Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung unterfällt der dreijährigen Regelverjährung des § 195 BGB (vgl. Senatsurteil vom 29. Juni 2011 - VIII ZR 30/10, NJW 2011, 3573 Rn. 8).
  • LG Krefeld, 07.11.2012 - 2 S 23/12

    Mieter kann Wohnfläche allein durch Nachmessen genau bestimmen!

    Die Problematik stellt sich nicht nur im Rahmen des § 536b BGB, sondern in vergleichbarer Weise bei der Prüfung des Verjährungsbeginns gem. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB; auch für den Verjährungsbeginn ist Kenntnis von der Flächenabweichung notwendig (BGH NZM 2011, 627).
  • AG Bonn, 18.04.2012 - 203 C 55/11

    Hausflur als Wohnfläche nach den Umständen des Einzelfalls und bei der Nutzung …

    Dies ist bezüglich der Rückforderungsansprüche des Beklagten aus 2001 der Fall, da deren Verjährung nach § 197 a.F. kenntnisunabhängig mit Schluss des Jahres, in dem sie entstanden waren, begann, so dass die Verjährung nach altem Recht Ende 2004 bzw. 2005, mithin früher als nach neuem Recht, abgelaufen war (vgl. BGH NJW 2011, 3573).
  • AG Hamburg, 02.03.2016 - 49 C 91/13

    Wohnraummiete: Mietminderung wegen Wohnflächenabweichung und Kellerfeuchtigkeit …

    Für die Verjährung von Rückforderungsansprüchen des Mieters wegen Wohnflächenabweichung ist nach dem geltenden Recht auf die Kenntnis des Mieters von der Wohnflächenabweichung abzustellen (BGH WuM 2011, 464, Rn. 8 am Ende, zitiert nach juris).
  • OLG München, 07.05.2012 - 17 U 2787/11

    Mittelverwendungskontrollvertrag: Vorvertragliche Hinweispflichten des …

    Die Voraussetzungen für eine verjährungsrechtlich hinreichende Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen vor dem Jahr 2008 im Sinn von § 199 Abs. 1 BGB (also Kenntnis von einer bereits vor dem Beitritt des Zedenten systematisch nicht vertragsgemäßen Mittelverwendungskontrolle) hat die die Beklagte zu 1) mit Blick auf die in dieser Frage sehr restriktive Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2011, 3573) bei Weitem nicht hinreichend dargelegt.
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Rechtsprechung
   BGH, 19.05.2011 - V ZB 250/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10053
BGH, 19.05.2011 - V ZB 250/10 (https://dejure.org/2011,10053)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2011 - V ZB 250/10 (https://dejure.org/2011,10053)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - V ZB 250/10 (https://dejure.org/2011,10053)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Zulassung der Berufung: Bemessung der Beschwer beim Anspruch auf Beseitigung eines Überbaus vom Nachbargrundstück; Nachholung der Entscheidung über die Berufungszulassung durch das Berufungsgericht bei unterschiedlicher Bewertung der Beschwer in der ersten Instanz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 912 BGB, § 3 ZPO, § 511 Abs 4 S 1 ZPO
    Zulassung der Berufung: Bemessung der Beschwer beim Anspruch auf Beseitigung eines Überbaus vom Nachbargrundstück; Nachholung der Entscheidung über die Berufungszulassung durch das Berufungsgericht bei unterschiedlicher Bewertung der Beschwer in der ersten Instanz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bei Annahme einer Beschwer von weniger als 600 EUR durch die Vorinstanz ist das Berufungsgericht zur Nachholung einer Entscheidung über die Zulassung der Berufung verpflichtet; Pflicht zur Nachholung einer Entscheidung über die Zulassung der Berufung durch das ...

  • grundeigentum-verlag.de

    ZPO §§ 511 Abs. 4, 574 Abs. 1, 577 Abs. 4
    Berufungszulassung bei zu geringem Streitwert; Streitwert bei Überbau durch Wärmedämmung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Pflicht zur Nachholung einer Entscheidung über die Zulassung der Berufung durch das Berufungsgericht bei Annahme einer Beschwer von weniger als 600 EUR durch die Vorinstanz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Bemessung der Beschwer bei Überbau

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 782
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 340/06

    Tierhaltung in Mietwohnung

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 250/10
    Denn die unterschiedliche Bewertung der Beschwer darf nicht zu Lasten der Partei gehen (BGH, Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218 Rn. 12;… Beschluss vom 3. Juni 2008 - VIII ZB 101/07, WuM 2008, 614 Rn. 4 f.;… Beschluss vom 16. Juni 2008 - VIII ZB 87/06, WuM 2008, 615 Rn. 13;… Beschluss vom 27. April 2010 - VIII ZB 91/09, WuM 2010, 437 Rn. 3; Beschluss vom 26. Oktober 2010 - VI ZB 74/08, NJW 2011, 615).
  • BGH, 16.11.2006 - V ZR 97/06

    Rechtsmittelbeschwer und Streitwert einer Klage auf Beseitigung eines Überbaus

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 250/10
    Rn. 7 Die Beschwer der Kläger aus der Abweisung ihrer Klage bemisst sich - wovon das Berufungsgericht auch ausgeht - gemäß § 3 ZPO nach dem Wertverlust, den das Grundstück durch den Überbau erleidet; dieser ist nach dem Wert der überbauten Fläche und den dadurch bewirkten Beeinträchtigungen bei der Nutzung des nicht überbauten Grundstücksteils zu bestimmen (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - V ZB 115/09, GE 2010, 265; Beschluss vom 16. November 2006 - V ZR 97/06, juris; Beschluss vom 23. Januar 1986 - V ZR 119/85, NJW-RR 1986, 737).
  • BGH, 21.04.2010 - XII ZB 128/09

    Rechtsbeschwerde: Prüfung der Zulassung der Berufung durch das …

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 250/10
    Da das Berufungsgericht nicht über die Zulassung der Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 ZPO entschieden hat und sich anhand der tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Beschluss auch nicht feststellen lässt, dass eine solche Zulassung nicht in Betracht gekommen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2010 - XII ZB 128/09, FamRZ 2010, 964), kann der angefochtene Beschluss keinen Bestand haben; er ist aufzuheben (§ 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO).
  • BGH, 26.10.2010 - VI ZB 74/08

    Berufung im Verkehrsunfallprozess: Berücksichtigung ergänzenden Parteivortrags …

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 250/10
    Denn die unterschiedliche Bewertung der Beschwer darf nicht zu Lasten der Partei gehen (BGH…, Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218 Rn. 12;… Beschluss vom 3. Juni 2008 - VIII ZB 101/07, WuM 2008, 614 Rn. 4 f.;… Beschluss vom 16. Juni 2008 - VIII ZB 87/06, WuM 2008, 615 Rn. 13;… Beschluss vom 27. April 2010 - VIII ZB 91/09, WuM 2010, 437 Rn. 3; Beschluss vom 26. Oktober 2010 - VI ZB 74/08, NJW 2011, 615).
  • BGH, 27.04.2010 - VIII ZB 91/09

    Unterschiedliche Bewertung der Beschwer durch erst- und zweitinstanzliches …

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 250/10
    Denn die unterschiedliche Bewertung der Beschwer darf nicht zu Lasten der Partei gehen (BGH…, Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218 Rn. 12;… Beschluss vom 3. Juni 2008 - VIII ZB 101/07, WuM 2008, 614 Rn. 4 f.;… Beschluss vom 16. Juni 2008 - VIII ZB 87/06, WuM 2008, 615 Rn. 13; Beschluss vom 27. April 2010 - VIII ZB 91/09, WuM 2010, 437 Rn. 3; Beschluss vom 26. Oktober 2010 - VI ZB 74/08, NJW 2011, 615).
  • BGH, 10.12.2009 - V ZB 115/09

    Wert der Beschwer bei Abweisung einer Klage auf Beseitigung einer die Grenze des …

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 250/10
    Rn. 7 Die Beschwer der Kläger aus der Abweisung ihrer Klage bemisst sich - wovon das Berufungsgericht auch ausgeht - gemäß § 3 ZPO nach dem Wertverlust, den das Grundstück durch den Überbau erleidet; dieser ist nach dem Wert der überbauten Fläche und den dadurch bewirkten Beeinträchtigungen bei der Nutzung des nicht überbauten Grundstücksteils zu bestimmen (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - V ZB 115/09, GE 2010, 265; Beschluss vom 16. November 2006 - V ZR 97/06, juris; Beschluss vom 23. Januar 1986 - V ZR 119/85, NJW-RR 1986, 737).
  • BGH, 16.06.2008 - VIII ZB 87/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer neuen …

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 250/10
    Denn die unterschiedliche Bewertung der Beschwer darf nicht zu Lasten der Partei gehen (BGH…, Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218 Rn. 12;… Beschluss vom 3. Juni 2008 - VIII ZB 101/07, WuM 2008, 614 Rn. 4 f.; Beschluss vom 16. Juni 2008 - VIII ZB 87/06, WuM 2008, 615 Rn. 13;… Beschluss vom 27. April 2010 - VIII ZB 91/09, WuM 2010, 437 Rn. 3; Beschluss vom 26. Oktober 2010 - VI ZB 74/08, NJW 2011, 615).
  • BGH, 23.01.1986 - V ZR 119/85

    Streitwertbemessung bei Klage auf Beseitigung eines Überbaus

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 250/10
    Rn. 7 Die Beschwer der Kläger aus der Abweisung ihrer Klage bemisst sich - wovon das Berufungsgericht auch ausgeht - gemäß § 3 ZPO nach dem Wertverlust, den das Grundstück durch den Überbau erleidet; dieser ist nach dem Wert der überbauten Fläche und den dadurch bewirkten Beeinträchtigungen bei der Nutzung des nicht überbauten Grundstücksteils zu bestimmen (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - V ZB 115/09, GE 2010, 265; Beschluss vom 16. November 2006 - V ZR 97/06, juris; Beschluss vom 23. Januar 1986 - V ZR 119/85, NJW-RR 1986, 737).
  • BGH, 03.06.2008 - VIII ZB 101/07

    Verwerfung der Berufung bei Nichterreichen der Wertgrenze

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 250/10
    Denn die unterschiedliche Bewertung der Beschwer darf nicht zu Lasten der Partei gehen (BGH…, Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218 Rn. 12; Beschluss vom 3. Juni 2008 - VIII ZB 101/07, WuM 2008, 614 Rn. 4 f.;… Beschluss vom 16. Juni 2008 - VIII ZB 87/06, WuM 2008, 615 Rn. 13;… Beschluss vom 27. April 2010 - VIII ZB 91/09, WuM 2010, 437 Rn. 3; Beschluss vom 26. Oktober 2010 - VI ZB 74/08, NJW 2011, 615).
  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 242/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Nachholung der unterbliebenen Entscheidung über die …

    Die unterbliebene Entscheidung über die Zulassung der Berufung ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nachzuholen, wenn die getroffenen Feststellungen - wie hier - eine solche Entscheidung erlauben (Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 250/10, WuM 2011, 432, 433).
  • BGH, 24.09.2013 - II ZB 6/12

    Rechtsbeschwerdeverfahren gegen die Bemessung der Berufungsbeschwer bei …

    Rn. 20 a) Das Berufungsgericht ist gesetzlich verpflichtet, die Entscheidung über die Zulassung der Berufung nachzuholen, wenn feststeht, dass das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen hat, die Berufung nach § 511 Abs. 4 ZPO zuzulassen, weil es von einer über 600 EUR hinausgehenden Beschwer ausgegangen ist, und das Berufungsgericht diesen Wert für nicht erreicht hält (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 250/10, ZMR 2011, 782 Rn. 4;… Beschluss vom 9. Februar 2012 - III ZB 55/11, ZEV 2012, 270 Rn. 11;… Urteil vom 7. März 2012 - IV ZR 277/10, NJW-RR 2012, 633 Rn. 13 f.;… Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 242/11, ZMR 2012, 796 Rn. 12).
  • OLG Celle, 26.03.2014 - 4 U 6/14

    Streitwert einer Klage auf Erhöhung des Erbbauzinses und Bewilligung der …

    Rn. 23 2. Der Senat hat keine Veranlassung, bei der gebotenen Überprüfung die - nachträgliche - Zulassung der Berufung gem. § 511 Abs. 4 ZPO (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. August 2012 - I ZB 2/12, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011, Az.: V ZB 250/10; BGH MDR 2011, 808; BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2010, Az.: VI ZB 74/08) zu bejahen.
  • BGH, 01.10.2013 - LwZB 1/13

    Auslegung der Vertragsbestimmung über das Sonderkündigungsrecht wegen …

    Die unterschiedliche Bewertung der Beschwer darf nicht zu Lasten der Partei gehen (BGH…, Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218, 219 Rn. 12; Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 250/10, WuM 2011, 432;… Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 72/11, NJW-RR 2012, 82, 83 Rn. 7;… Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 242/11, WuM 2012, 402, 403 Rn. 12 std.

    Dieser Fehler des Berufungsgerichts hätte jedoch nur dann zu einer unzulässigen, weil aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Erschwerung des Zugangs zu der von dem Gesetzgeber eröffneten Berufungsinstanz geführt, wenn die Berufung nach dem Ergebnis der im Rechtsbeschwerdeverfahren nachzuholenden Prüfung (vgl. BGH…, Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218, 219 Rn. 12;… Beschluss vom 21. April 2010 - XII ZB 128/09, NJW-RR 2010, 934, 936 Rn. 21;… Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 242/11, WuM 2012, 202, 203 Rn. 12) gemäß § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO hätte zugelassen werden müssen oder wenn dem Rechtsbeschwerdegericht nach den Feststellungen in dem angefochtenen Beschluss eine solche Entscheidung nicht möglich wäre (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 250/10, WuM 2011, 432, 433 Rn. 5).

  • BGH, 19.01.2012 - V ZR 85/11

    Darlegung von Kosten für eine Entfernung von Bauten als Bezeichnung des …

    Hinsichtlich der Beseitigung der Bauten bemisst sich die Beschwer der Klägerin nach dem Wertverlust, den ihr Grundstück durch den Überbau der Beklagten erleidet; dieser ist nach dem Wert der überbauten Fläche und den dadurch bewirkten Beeinträchtigungen bei der Nutzung des nicht überbauten Grundstücksteils zu bestimmen (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 250/10, ZMR 2011, 782, 783).
  • BGH, 13.03.2014 - V ZB 138/13

    Anforderungen an der Rechtsbeschwerde unterliegende Beschlüsse

    Hat das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen, die Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 ZPO zuzulassen, weil es den Streitwert auf über 600 EUR festgesetzt hat, und hält das Berufungsgericht diesen Wert für nicht erreicht, muss es die Entscheidung darüber nachholen, ob die Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung erfüllt sind; denn die unterschiedliche Bewertung darf nicht zu Lasten der Partei gehen (siehe nur Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 250/10, ZMR 2011, 782 mwN).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.10.2012 - L 3 R 309/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bewertung der Statthaftigkeit der Berufung bei …

    Rn. 29 Da das Sozialgericht übersehen hat, dass die Berufung für die Klägerin der Zulassung bedurft hätte, hat der Senat inzident eine solche Entscheidung geprüft (vgl. hierzu die stRspr. des Bundesgerichtshofes (BGH), Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 250/10 - juris m.w.N.).
  • BGH, 21.06.2012 - V ZB 19/12

    Wertminderung eines Grundstücks durch die über den Wortlaut des Wegerechts …

  • BGH, 07.06.2018 - V ZB 235/17

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BGH, 01.03.2012 - V ZB 189/11

    Zulassung der Berufung: Nachholung der Entscheidung über die Berufungszulassung …

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