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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 186/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2621
BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 186/00 (https://dejure.org/2000,2621)
BayObLG, Entscheidung vom 27.09.2000 - 3Z BR 186/00 (https://dejure.org/2000,2621)
BayObLG, Entscheidung vom 27. September 2000 - 3Z BR 186/00 (https://dejure.org/2000,2621)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    KostO § 16 Abs. 1 Satz 1; ; KostO § 44 Abs. 1 Satz 1; ; KostO § 156; ; BeurkG § 17 Abs. 1

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §16 Abs. 1 Satz 1, §44 Abs. 1 Satz 1, §156 BeurkG §17 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Getrennte Beurkundung von Kaufvertrag und Auflassung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    KostO § 16; BGB § 925
    Getrennte Beurkundung von Auflassung und Kaufvertrag

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Notarkosten separater Auflassungsbeurkundung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsbeschwerde; Unterlassene Belehrung; Kaufvertrag; Auflassung; Gemeinsame Beurkundung; Unrichtige Sachbehandlung; Sicherungsbedürfnis

Verfahrensgang

  • LG München I - 13 T 20508/99
  • BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 186/00

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 2000, 260
  • ZNotP 2001, 78
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 27.04.1998 - 15 W 98/98

    Keine unrichtige Sachbehandlung bei gesonderter Beurkundung der Auflassung

    Auszug aus BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 186/00
    Das Kammergericht (DNotZ 1976, 434; anders für den Fall gleichzeitiger, aber getrennter Beurkundung JurBüro 1988, 630) sowie das Oberlandesgericht Hamm (MittBayNot 1998, 275) vertreten schließlich den Standpunkt, eine getrennte Beurkundung werde dem Sicherheitsinteresse des Verkäufers mehr gerecht, die gemeinsame Beurkundung könne daher nicht als gleichwertig angesehen werden (ebenso Wolfsteiner Rpfleger 1990, 505, Kanzleiter DnotZ 1996, 242).

    Das Oberlandesgericht Hamm und das Kammergericht haben in ihren Entscheidungen (MittBayNot 1998, 275 und DNotZ 1976, 434) überzeugend dargelegt, dass die getrennte Beurkundung dem Verkäufer grundsätzlich die größte Sicherheit bietet, weil vor der Beurkundung der Auflassung eine Eintragung des Käufers in das Grundbuch ausgeschlossen ist und auch kein Anwartschaftsrecht zugunsten des Käufers entsteht.

  • OLG Düsseldorf, 22.03.1990 - 10 W 25/90
    Auszug aus BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 186/00
    b) Nach diesen Grundsätzen ist auch zu beurteilen, ob die getrennte und damit im Grundsatz (vgl. aber Schmitz-Valckenberg DNotZ 1990, 674/675) kostenträchtigere Beurkundung des Kaufvertrags über ein Grundstück (oder Wohnungseigentum) und der zugehörigen Auflassung (sogenannter materiellrechtlicher Weg) oder Bewilligung (…sogenannter verfahrensrechtlicher Weg, vgl. Rohs/Wedewer § 44 Rn. 1 7a) durch die Sicherungsinteressen des Verkäufers gerechtfertigt ist, und unter welchen Umständen der kostengünstigere sogenannte beurkundungsrechtliche Weg (…einheitliche Beurkundung von Kaufvertrag und Auflassung, Anweisung an den Notar, vor Eintritt bestimmter Bedingungen, insbesondere vollständiger Zahlung des Kaufpreises, keinen Eintragungsantrag zu stellen und keine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift der Urkunde zu erteilen, die die Auflassungserklärung enthält, vgl. Rohs/Wedewer aaO) als derart angemessen und sicher angesehen werden kann, dass die Wahl der getrennten Beurkundung eine unrichtige Sachbehandlung darstellt.

    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (DNotZ 1990, 674 für einen Bauträgervertrag; DNotZ 1996, 324) nimmt der Notar, falls nicht besondere Umstände ein erhöhtes Sicherungsinteresse des Verkäufers begründen, eine unrichtige Sachbehandlung i.S. des § 16 Abs. 1 Satz 1 KostO vor, wenn er Kaufvertrag und Auflassung getrennt beurkundet.

  • KG, 29.08.1975 - 1 W 1043/74
    Auszug aus BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 186/00
    Das Kammergericht (DNotZ 1976, 434; anders für den Fall gleichzeitiger, aber getrennter Beurkundung JurBüro 1988, 630) sowie das Oberlandesgericht Hamm (MittBayNot 1998, 275) vertreten schließlich den Standpunkt, eine getrennte Beurkundung werde dem Sicherheitsinteresse des Verkäufers mehr gerecht, die gemeinsame Beurkundung könne daher nicht als gleichwertig angesehen werden (ebenso Wolfsteiner Rpfleger 1990, 505, Kanzleiter DnotZ 1996, 242).

    Das Oberlandesgericht Hamm und das Kammergericht haben in ihren Entscheidungen (MittBayNot 1998, 275 und DNotZ 1976, 434) überzeugend dargelegt, dass die getrennte Beurkundung dem Verkäufer grundsätzlich die größte Sicherheit bietet, weil vor der Beurkundung der Auflassung eine Eintragung des Käufers in das Grundbuch ausgeschlossen ist und auch kein Anwartschaftsrecht zugunsten des Käufers entsteht.

  • BGH, 24.09.1962 - VII ZR 20/62

    Annahme einer unrichtigen Behandlung i.S.d. § 7 Gerichtskostengesetz (GKG)

    Auszug aus BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 186/00
    Dagegen rechtfertigt nicht jede irrtümliche Beurteilung von Rechtsfragen oder jeder Verstoß gegen irgendwelche Rechtspflichten die Anwendung dieser Vorschrift (BGH NJW 1962, 2107; BayObLGZ 1987, 186/193;… Korintenberg/Bengel KostO 14.Aufl. § 16 Rn. 2;… Rohs/Wedewer KostO 3.Aufl. § 16 Rn. 21).
  • OLG Köln, 28.02.1997 - 2 Wx 16/97

    Beurkundung durch Auflassung

    Auszug aus BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 186/00
    Das Oberlandesgericht Köln (JurBüro 1997, 487) nimmt eine unrichtige Sachbehandlung an, wenn keine besonderen Sicherungsinteressen des Verkäufers vorliegen und auch eine Belehrung über die Möglichkeit gemeinsamer Beurkundung unterblieben ist (ebenso Mümmler JurBüro 1997, 377/378), das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (JurBüro 1997, 435) unter den selben Voraussetzungen jedenfalls dann, wenn dem Notar auch die Überwachung der Kaufpreiszahlung übertragen ist.
  • BayObLG, 30.04.1999 - 3Z BR 57/99

    Offenkundiger Gesetzesverstoß als unrichtige Sachbehandlung i.S. des 16 Abs. 1 …

    Auszug aus BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 186/00
    Im Rechtsbeschwerdeverfahren kann diese Entscheidung nur auf ihre Gesetzmäßigkeit überprüft werden (BayObLG FamRZ 2000, 174).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.1994 - 10 W 123/94

    Getrennte Beurkundung von Kaufvertrag und Auflassung

    Auszug aus BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 186/00
    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (DNotZ 1990, 674 für einen Bauträgervertrag; DNotZ 1996, 324) nimmt der Notar, falls nicht besondere Umstände ein erhöhtes Sicherungsinteresse des Verkäufers begründen, eine unrichtige Sachbehandlung i.S. des § 16 Abs. 1 Satz 1 KostO vor, wenn er Kaufvertrag und Auflassung getrennt beurkundet.
  • BayObLG, 04.06.1987 - BReg. 3 Z 38/86

    Wert des Beitrittsvertrages zu einer Bauherrengesellschaft

    Auszug aus BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 186/00
    Dagegen rechtfertigt nicht jede irrtümliche Beurteilung von Rechtsfragen oder jeder Verstoß gegen irgendwelche Rechtspflichten die Anwendung dieser Vorschrift (BGH NJW 1962, 2107; BayObLGZ 1987, 186/193;… Korintenberg/Bengel KostO 14.Aufl. § 16 Rn. 2;… Rohs/Wedewer KostO 3.Aufl. § 16 Rn. 21).
  • OLG Schleswig, 18.02.1997 - 9 W 164/96
    Auszug aus BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 186/00
    Das Oberlandesgericht Köln (JurBüro 1997, 487) nimmt eine unrichtige Sachbehandlung an, wenn keine besonderen Sicherungsinteressen des Verkäufers vorliegen und auch eine Belehrung über die Möglichkeit gemeinsamer Beurkundung unterblieben ist (ebenso Mümmler JurBüro 1997, 377/378), das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (JurBüro 1997, 435) unter den selben Voraussetzungen jedenfalls dann, wenn dem Notar auch die Überwachung der Kaufpreiszahlung übertragen ist.
  • BayObLG, 28.06.1988 - BReg. 3 Z 50/88

    Festsetzung eines Gegenstandswerts im Abschiebungshaftverfahren

    Auszug aus BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 186/00
    Der Senat ist an diese Tatsachenfeststellung des Landgerichts gebunden, da die Würdigung nicht gegen Denkgesetze verstößt oder allgemeinen Erfahrungssätzen zuwiderläuft (BayObLG JurBüro 1988, 1663).
  • BGH, 01.10.2020 - V ZB 67/19

    Zur Frage, ob und unter welchen Bedingungen der Notar berechtigt oder …

    Rn. 20 (b) Nach anderer Ansicht ist die getrennte Beurkundung grundsätzlich nicht als unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 GNotKG zu werten, weil es dem Notar obliege, im jeweiligen Einzelfall darüber zu entscheiden, ob Sicherungsinteressen der Beteiligten dieses Vorgehen rechtfertigen (vgl. BayObLG, OLGR 2001, 22, 23; KG, DNotZ 1976, 434, 435 ff.; OLG Frankfurt, DNotZ 1978, 118, 120; MDR 1989, 650; OLG Hamm, FG Prax 1998, 154 f.;… LG Berlin, BeckRS 2017, 153184 Rn. 14;… Korintenberg/Tiedtke, GNotKG, 21. Aufl., § 21 Rn. 22 und 86;… Staudinger/Pfeifer/Diehn, BGB [2017], § 925 Rn. 145; Wolfsteiner, Rpfleger 1990, 505; Schmitz-Valckenberg, DNotZ 1990, 674, 676 ff.; Mümmler, JurBüro 1990, 736 f.; Kanzleiter, DNotZ 1996, 242, 249; Tiedtke, ZNotP 2001, 78, 80; Mensch, ZNotP 2014, 172, 174).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2017 - 20 W 93/15

    Maßstab für Anwendung des § 21 GNotKG

    Anders kann es allerdings sein, wenn die Beteiligten aufgrund eigener Sachkunde dem Notar die Vertragsgestaltung nicht überlassen, sondern die Beurkundung nach einem von ihnen gefertigten Entwurf wünschen (Senat, Beschluss vom 07.01.2002, 20 W 477/2001, Tz. 9; vgl. auch BayObLGZ 2000, 260, zitiert nach juris;… Rohs/Wedewer/Waldner, a.a.O., § 21 Rz. 26;… Winkler, a.a.O., § 17 Rz. 212, je m. w. N.).
  • KG, 11.04.2019 - 9 W 54/17

    Notarkostenbeschwerde: Amtspflichtverletzung und unrichtige Sachbehandlung im …

    Rn. 30 b) Ob und unter welchen Voraussetzungen der Notar berechtigt oder gar verpflichtet ist, die Auflassung zusammen mit dem Verpflichtungsgeschäft zu beurkunden, wird in Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutiert (…vgl. etwa die Übersicht über den Meinungsstand bei Krauß in: Beck'sches Notarhandbuch, 6. Auflage 2015, Rn. 447 ff. und Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 27. September 2000 - 3Z BR 186/00 -, Rn. 14 ff., juris).

    Rn. 32 Das Bayerische Oberste Landesgericht hat dem Notar jedenfalls dann keine unrichtige Sachbehandlung angelastet, wenn zu diesen Umständen hinzukomme, dass der Notar von einem erhöhten Sicherungsbedürfnis des Verkäufers ausgehen müsse und er diesem Sicherungsbedürfnis Rechnung trage (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 27. September 2000 - 3Z BR 186/00 -, Rn. 15, juris).

  • LG Berlin, 29.11.2017 - 80 OH 155/16

    Notarkosten: Getrenntbeurkundung von Kaufvertrag und Auflassung

    Nach einer Auffassung ist im Regelfall die Getrenntbeurkundung als sicherster Weg zu wählen, es sei denn, das Sicherungsinteresse des Verkäufers ist im Einzelfall bereits anderweitig, etwa durch Sofortzahlung des Kaufpreises oder Hinterlegung, gewährleistet (BayObLG, Beschluss vom 27. September 2000 - JurBüro 2001, 598 Rn. 17; OLG Hamm…, Beschluss vom 27. April 1998 - 15 W 98/98, MittBayNot 1998, 275, juris Rn. 19; KG, Beschluss vom 29. August 1975 - 1 W 1043/74, RPfleger 1976, 434, 437;… Korintenberg/Tiedtke, GNotKG, 19. Aufl., § 21 Rn. 21; Mensch, ZNotP 2014, 172, 174, 176; Kanzleiter, DnotZ 1996, 242, 252).

    Schließlich wird die Belehrungspflicht betont; gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkG habe der Notar die Beteiligten über die beiden Gestaltungsmöglichkeiten (Getrennt- oder Zusammenbeurkundung) und ihre Kostenfolgen jedenfalls belehren (OLG Celle…, Beschluss vom 6. Januar 2003 - Not 19/02, DNotZ 2004, 196, juris Rn. 12; BayObLG, Beschluss vom 27. September 2000 - JurBüro 2001, 598 Rn. 18; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17. März 1989 - 20 W 384/88, DNotZ 1990, 672, 673).

  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 15 Wx 13/08

    Änderung der Verwahrungsanweisung

    Nicht jede irrtümliche Beurteilung von Rechtsfragen oder jeder Verstoß gegen irgendwelche Rechtspflichten gebietet die Anwendung dieser Vorschrift (BGH NJW 1962, 2107; Senat FG PRax 1998, 154; BayObLG JurBüro 2001, 598).
  • OLG Hamm, 01.09.2008 - 15 Wx 13/08

    Keine Gebühr nach § 16 Abs. 1 KostO durch Abänderung der gemeinsamen …

    Nicht jede irrtümliche Beurteilung von Rechtsfragen oder jeder Verstoß gegen irgendwelche Rechtspflichten gebietet die Anwendung dieser Vorschrift (BGH NJW 1962, 2107; Senat FG PRax 1998, 154; BayObLG JurBüro 2001, 598).
  • OLG Hamm, 14.08.2008 - 15 W 432/07

    Beurkundung auch des Innenverhältnisses bei einer Vorsorgevollmacht an einen …

    Nicht jede irrtümliche Beurteilung von Rechtsfragen oder jeder Verstoß gegen irgendwelche Rechtspflichten gebietet die Anwendung dieser Vorschrift (BGH NJW 1962, 2107; Senat FGPrax 1998, 154; BayObLG JurBüro 2001, 598).
  • KG, 19.06.2003 - 1 W 270/02

    Amtspflichtverletzung des Notars: Aufklärungspflicht bei Beurkundung des …

    Es bedarf keiner näheren Erörterung, ob § 16 Abs. 1 S.1 KostO mit "richtiger Behandlung der Sache" einen unbestimmten Rechtsbegriff enthält, oder ob die Vorschrift dem Beschwerdegericht als Tatsacheninstanz insoweit ein Beurteilungsermessen einräumt (so BayObLG, JurBüro 2001, 598).
  • BayObLG, 21.06.2005 - 3Z BR 258/04

    Sacheinlagen an GmbH durch Dritte - Informationspflichten des Notars zur …

    Stehen mehrere Gestaltungsmöglichkeiten zur Wahl, so hat der Notar auf die billigere hinzuweisen, wenn diese eine für den angestrebten Erfolg angemessene und in gleicher Weise sichere und zweckmäßige rechtliche Form darstellt (BayObLGZ 2000, 260/262).
  • LG Berlin, 16.09.2013 - 82 OH 5/13

    Kosten bei unrichtiger Sachbehandlung: Wann Notargebühren trotz Fehlern anfallen

    Dagegen rechtfertigt nicht jede irrtümliche Beurteilung von Rechtsfragen oder jeder Verstoß gegen irgendwelche Rechtspflichten die Anwendung dieser Vorschrift (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 27. September 2000 - 3Z BR 186/00 - m.w.N., juris).
  • LG Dortmund, 25.06.2012 - 9 OH 17/11
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