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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.10.1999 - 1 BvR 1996/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2311
BVerfG, 29.10.1999 - 1 BvR 1996/97 (https://dejure.org/1999,2311)
BVerfG, Entscheidung vom 29.10.1999 - 1 BvR 1996/97 (https://dejure.org/1999,2311)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Oktober 1999 - 1 BvR 1996/97 (https://dejure.org/1999,2311)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 2; ; VermG § 1 Abs. 8 Buchstabe a; ; GVO § 1 Abs. 2 Satz 2; ; GVO § 7 Abs. 1 Satz 3; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; InVorG § 4 Abs. 5; ; InVorG § 16; ; InVorG § 28 Abs. 2 Satz 3

  • Wolters Kluwer

    Investitionsvorrangbescheid - Vorrang für Investitionen - Rückübertragungsanspruch - Echte Rückwirkung - Rückwirkungsverbot

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 2 Abs. 1 ; 2. VermRÄndG Art. 14 Abs. 5 Satz 4; InVorG § 28 Abs. 2 Satz 3
    Verfassungsbeschwerde; Rechtsstaaatsprinzip; Rückwirkungsverbot; Ausschluss von Erwerbern von Restitutionsansprüchen vom Investitionsvorrangverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZOV 2000, 23
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1999 - 1 BvR 1996/97
    Eine solche setzt voraus, daß der Gesetzgeber nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift (vgl. BVerfGE 95, 64 ; stRspr).

    Rn. 20 Anders als eine echte Rückwirkung, der das Rechtsstaatsprinzip enge Grenzen zieht (vgl. BVerfGE 72, 200 ) und die deshalb verfassungsrechtlich in der Regel untersagt ist (vgl. BVerfGE 95, 64 ), ist die unechte Rückwirkung grundsätzlich zulässig (vgl. BVerfGE 63, 152 ; 69, 272 ; 72, 141 ).

    Zwar wird das Vertrauen der Bürger in eine bestehende Rechtslage grundsätzlich erst mit dem Änderungsbeschluß des Bundestages zerstört (vgl. BVerfGE 95, 64 ; 97, 67 ).

    Das Bundesverfassungsgericht muß sich insoweit auf die Prüfung beschränken, ob der Gesetzgeber seinen Spielraum in sachgerechter Weise genutzt, die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt und eine sachlich begründete Entscheidung getroffen hat (vgl. BVerfGE 95, 64 ).

    In diesem Fall ist die Übergangsregelung an den Maßstäben zu überprüfen, die für Inhalts- und Schrankenbestimmungen gelten (vgl. BVerfGE 95, 64 ).

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1999 - 1 BvR 1996/97
    Rn. 20 Anders als eine echte Rückwirkung, der das Rechtsstaatsprinzip enge Grenzen zieht (vgl. BVerfGE 72, 200 ) und die deshalb verfassungsrechtlich in der Regel untersagt ist (vgl. BVerfGE 95, 64 ), ist die unechte Rückwirkung grundsätzlich zulässig (vgl. BVerfGE 63, 152 ; 69, 272 ; 72, 141 ).
  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1999 - 1 BvR 1996/97
    Zwar wird das Vertrauen der Bürger in eine bestehende Rechtslage grundsätzlich erst mit dem Änderungsbeschluß des Bundestages zerstört (vgl. BVerfGE 95, 64 ; 97, 67 ).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1999 - 1 BvR 1996/97
    Rn. 20 Anders als eine echte Rückwirkung, der das Rechtsstaatsprinzip enge Grenzen zieht (vgl. BVerfGE 72, 200 ) und die deshalb verfassungsrechtlich in der Regel untersagt ist (vgl. BVerfGE 95, 64 ), ist die unechte Rückwirkung grundsätzlich zulässig (vgl. BVerfGE 63, 152 ; 69, 272 ; 72, 141 ).
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Widerruf von Leistungen

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1999 - 1 BvR 1996/97
    Überwiegen die mit der Regelung verfolgten Gemeinwohlinteressen das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der bestehenden Rechtslage, ist die unechte Rückwirkung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 72, 175 ; 74, 129 ; 89, 48 ).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1999 - 1 BvR 1996/97
    Überwiegen die mit der Regelung verfolgten Gemeinwohlinteressen das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der bestehenden Rechtslage, ist die unechte Rückwirkung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 72, 175 ; 74, 129 ; 89, 48 ).
  • BVerfG, 23.06.1993 - 1 BvR 133/89

    Verfassungsmäßigkeit des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1999 - 1 BvR 1996/97
    Überwiegen die mit der Regelung verfolgten Gemeinwohlinteressen das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der bestehenden Rechtslage, ist die unechte Rückwirkung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 72, 175 ; 74, 129 ; 89, 48 ).
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92

    Restitution und Vertragsanfechtung

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1999 - 1 BvR 1996/97
    Rn. 25 3. Im Ergebnis nichts anderes gilt, wenn davon ausgegangen wird, daß Rückübertragungsansprüche nach dem Vermögensgesetz durch Art. 14 GG geschützt werden und die Übergangsregelung in Art. 14 Abs. 5 Satz 4 des 2. VermRÄndG und § 28 Abs. 2 InVorG im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Inhalt und Schranken dieser Ansprüche näher bestimmt (vgl. BVerfGE 95, 48 ).
  • BVerfG, 09.02.1983 - 1 BvL 8/80

    Medizinische Rehabilitation

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1999 - 1 BvR 1996/97
    Rn. 20 Anders als eine echte Rückwirkung, der das Rechtsstaatsprinzip enge Grenzen zieht (vgl. BVerfGE 72, 200 ) und die deshalb verfassungsrechtlich in der Regel untersagt ist (vgl. BVerfGE 95, 64 ), ist die unechte Rückwirkung grundsätzlich zulässig (vgl. BVerfGE 63, 152 ; 69, 272 ; 72, 141 ).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83

    Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30. …

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1999 - 1 BvR 1996/97
    Rn. 20 Anders als eine echte Rückwirkung, der das Rechtsstaatsprinzip enge Grenzen zieht (vgl. BVerfGE 72, 200 ) und die deshalb verfassungsrechtlich in der Regel untersagt ist (vgl. BVerfGE 95, 64 ), ist die unechte Rückwirkung grundsätzlich zulässig (vgl. BVerfGE 63, 152 ; 69, 272 ; 72, 141 ).
  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

  • VG Berlin, 09.09.1997 - 9 A 144.97
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 5 B 14.16

    Vorlagebeschluss; Ausstellung eines Negativattestes nach dem Berliner Gesetz über …

    Von entscheidender Bedeutung ist dabei, ob und inwieweit die Betroffenen auf den Bestand der geltenden Rechtslage vertrauen konnten, also mit deren Änderung nicht zu rechnen brauchten (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1999 - 1 BvR 1996/97 -, ZOV 2000, 23 f. und juris Rn. 20, …sowie vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 u.a. -, NVwZ 2016, 300 ff. und juris Rn. 64).
  • BFH, 22.07.2010 - IV R 29/07

    § 7 Satz 2 GewStG verfassungsgemäß - Vermeidung von Steuerumgehungen - …

    Das BVerfG führt hierzu auch aus, dass das Vertrauen mit dem Gesetzesbeschluss "zerstört" werde (Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92, BVerfGE 95, 64, zu C.III.2.a; vom 29. Oktober 1999 1 BvR 1996/97, Zeitschrift für offene Vermögensfragen 2000, 23).
  • BFH, 06.11.2002 - XI R 42/01

    Entlassungsentschädigung: 1998 vereinbart und 1999 ausgezahlt

    bb) Dieser Vertrauenstatbestand wird im Streitfall nicht durch den sog. Ankündigungseffekt geschmälert (vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 97, 67; vom 29. Oktober 1999 1 BvR 1996/97, Zeitschrift für offene Vermögensfragen --ZOV-- 2000, 24).
  • BFH, 16.12.2014 - VIII R 30/12

    Folgeänderungen nach § 32a KStG bei festsetzungsverjährten …

    Rn. 35 In diesem Fall liegt nämlich eine echte Rückwirkung auf die zu diesem Zeitpunkt bereits festsetzungsverjährte Einkommensteuerveranlagung vor, die nach den Grundsätzen über die Grenzen des Gesetzgebers bei Erlass rückwirkender Steuergesetze regelmäßig --vorbehaltlich besonderer Rechtfertigungsgründe, die hier nicht ersichtlich sind-- verfassungsrechtlich unzulässig ist (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 29. Oktober 1999 1 BvR 1996/97, Zeitschrift für offene Vermögensfragen --ZOV-- 2000, 23; vom 15. Oktober 2008 1 BvR 1138/06, juris; vom 10. Oktober 2012 1 BvL 6/07, BVerfGE 132, 302, BStBl II 2012, 932).

    So können auch Vorschriften, die nur auf das Verfahrensrecht einwirken, nach der Rechtsprechung des BVerfG wegen Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip und den Grundsatz des Vertrauensschutzes unzulässig sein (BVerfG-Beschluss in ZOV 2000, 23).

  • BVerwG, 14.07.2008 - 9 B 22.08

    Grundsatzrevision wegen Kollision des § 8 Abs. 7 S. 2 Kommunalabgabengesetz für …

    Rn. 9 Die Beschwerde meint, das angefochtene Urteil weiche, indem es davon ausgehe, dass ein Fall echter Rückwirkung nicht vorliege, weil die Gesetzesänderung nicht in einen vor der Verkündung liegenden Zeitpunkt eingreife, von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 29. Oktober 1999 - 1 BvR 1996/97 - juris) ab, wonach auch Vorschriften, die nur auf das Verfahrensrecht einwirken, wegen Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip und den Grundsatz des Vertrauensschutzes unzulässig sein können.

    Maßgeblich für den Fall der echten Rückwirkung ist danach, dass der Gesetzgeber nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift (Kammerbeschluss vom 29. Oktober 1999 a.a.O. Rn. 18 f. m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 5 B 53.16

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Zweckentfremdung von Wohnraum

    Von entscheidender Bedeutung ist dabei, ob und inwieweit die Betroffenen auf den Bestand der geltenden Rechtslage vertrauen konnten, also mit deren Änderung nicht zu rechnen brauchten (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1999 - 1 BvR 1996/97 -, ZOV 2000, 23 f. und juris Rn. 20, …sowie vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 u.a. -, NVwZ 2016, 300 ff. und juris Rn. 64).
  • BFH, 27.08.2002 - XI B 94/02

    Rückwirkende Aufhebung des ermäßigten Steuersatzes

    Bei der Beurteilung, ab welchem Zeitpunkt die Wirkung der Ankündigung den Gesetzeszweck durchkreuzt und bei der daran orientierten Bestimmung von Stichtagen steht dem Gesetzgeber nach der Rechtsprechung des BVerfG ein beträchtlicher Gestaltungsspielraum zu (BVerfG-Beschluss vom 29. Oktober 1999 1 BvR 1996/97, Zeitschrift für offene Vermögensfragen --ZoV-- 2000, 24; z.B. BVerfG-Beschluss 2. Senat 3. Kammer vom 8. Februar 1993 2 BvR 1765/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1993, 329: Kabinettsbeschluss).
  • FG Köln, 20.04.2016 - 4 K 2717/09

    § 32a KStG teilweise verfassungswidrig

    Eine solche echte Rückwirkung ist nach den Grundsätzen über die Grenzen des Gesetzgebers bei Erlass rückwirkender Steuergesetze vorbehaltlich besonderer Rechtfertigungsgründe verfassungsrechtlich unzulässig (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 29. Oktober 1999 1 BvR 1996/97, juris; vom 15. Oktober 2008 1 BvR 1138/06, juris; vom 10. Oktober 2012 1 BvL 6/07, BVerfGE 132, 302).
  • BSG, 07.07.2004 - B 8 KN 3/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der …

    Bei Wahl eines späteren Zeitpunkts, etwa dem allgemeinen Inkrafttreten des Gesetzes, wäre der beabsichtigte Einspareffekt gefährdet worden (…vgl dazu BSG aaO, Umdruck S 15 mwN, zum Wegfall des Vertrauens bei Ankündigung einer Gesetzesänderung und zum Abstellen auf den Zeitpunkt eines Kabinettsbeschlusses als Stichtag zur Vermeidung eines Ankündigungseffekts vgl auch BVerfG Nichtannahmebeschlüsse vom 8. Februar 1993 - 2 BvR 1765/92 - DStR 1993, 356 und vom 29. Oktober 1999 - 1 BvR 1996/97 - veröffentlicht in JURIS).
  • FG Köln, 26.06.2020 - 4 K 3437/11

    Vorliegen eines Gewerbebetriebs beim Bezug von Einkünften aus der Beteiligung an …

    Eine solche echte Rückwirkung ist nach den Grundsätzen über die Grenzen des Gesetzgebers bei Erlass rückwirkender Steuergesetze vorbehaltlich besonderer Rechtfertigungsgründe verfassungsrechtlich unzulässig (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 29. Oktober 1999 1 BvR 1996/97, juris; vom 15. Oktober 2008 1 BvR 1138/06, juris; vom 10. Oktober 2012 1 BvL 6/07, BVerfGE 132, 302).
  • OLG Karlsruhe, 06.05.2008 - 12 U 103/07

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anspruch eines rentenfernen …

  • FG Köln, 19.03.2024 - 4 K 2717/09

    Anwendbarkeit der Vorschrift zur Änderung einer Einkommensteuerfestsetzung nach § …

  • VG Magdeburg, 22.01.2004 - 2 A 224/03

    Anfechtung von Gebührenbescheiden zur Heranziehung zu einem Straßenbaubeitrag; …

  • FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 4368/09

    Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG; rückwirkende Anwendung auf eine …

  • VG Berlin, 09.11.2001 - 31 A 282.01

    Klage gegen einen Investitionsvorrangbescheid; Vorliegen einer Klagebefugnis; …

  • VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 16.05.2007 - VGH 12/04

    Pfarrerbesoldungs- und -versorgungsrecht

  • FG Köln, 30.06.2004 - 8 K 4932/01

    Zum rückwirkenden In-Kraft-Treten des § 34 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 10 S 1219/15

    Rückwirkende Anordnung der Wiederherstellung von Grünland

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2010 - 12 B 39.09

    Emissionshandelsrecht; Grubengasprojekte; Anerkennung als Gemeinsame …

  • FG Niedersachsen, 08.04.2010 - 6 K 417/09

    Voraussetzungen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.10.2003 - 1 K 2402/01

    Abzug von Nachzahlungszinsen als Sonderausgaben ; Kürzung des Vorwegabzugs bei …

  • FG Niedersachsen, 20.09.2005 - 13 K 661/03

    Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung in § 7 Abs. 1 S. 4 Einkommensteuergesetz …

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2002 - 1 S 1365/02

    Vertrauensschutz - Berichtigungen beim kommunalen Finanzausgleich

  • FG Baden-Württemberg, 05.03.2003 - 13 K 159/01

    Anwendung der sogenannten Fünftelregelung auf im Dezember 1998 vereinbarte …

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