Rechtsprechung
| BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 77/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 14 Nr. 1
Wohnungseigentum; Geräuschbelästigung; Unterlassungsanspruch - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 14 Nr. 1
Hinzunehmende Geräuschbeeinträchtigungen durch Bad und Toilette - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur Verminderung von Geräuschentwicklung bei Betätigung einer Toilettenspülung sowie des Wassereinlaufs in der Badewanne durch geeignete Maßnahmen; Beseitigung von Geräuschbeeinträchtigungen durch die Benutzung von Badinstallationen und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- jurpage.net (Leitsatz)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Wohneigentum: Kein Anspruch auf Unterlassung aufgrund Geräuschentwicklung bei geringfügiger Überschreitung der DIN-Norm - Lärmbelästigung durch Toilettenspülung und Wassereinlauf
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Wohnungseigentum; Geräuschbelästigungen durch Badinstallationen
Verfahrensgang
- AG München - UR II 909/94
- LG München I, 10.05.1999 - 1 T 13505/97
- BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 77/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 747
- NZM 2000, 504
- FGPrax 2000, 15
- ZMR 2000, 311
- ZWE 2000, 174
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 07.03.1996 - 2Z BR 136/95
Berücksichtigung von Balkonen, Loggien und Dachterrassen bei der Umlegung von …
Auszug aus BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 77/99
Dem erstmals in der Rechtsbeschwerdeinstanz gestellten Antrag, dem Antragsgegner zur Durchsetzung der ausgesprochenen Verpflichtung ein Zwangsgeld anzudrohen, kann nicht entsprochen werden, weil es sich um einen neuen und damit in der Rechtsbeschwerdeinstanz unzulässigen Antrag handelt (BayObLGZ 1996, 58/62 und 188/192). - BayObLG, 04.02.1993 - 2Z BR 111/92
Auszug aus BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 77/99
Unmittelbar verbindlich sind diese jedoch nicht, weil es sich bei ihnen nicht um Rechtsvorschriften handelt (BayObLG WuM 1993, 287).
- BGH, 01.06.2012 - V ZR 195/11
Klage eines Wohnungseigentümers gegen den Eigentümer der darüber liegenden …
Rn. 6 2. Ein Verstoß gegen die in § 14 Nr. 1 WEG geregelten Pflichten, bei dessen Vorliegen der nachteilig betroffene Wohnungseigentümer sowohl nach § 15 Abs. 3 WEG als auch nach § 1004 Abs. 1 BGB die Unterlassung oder Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen kann (vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, 747, 748;… Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 14 Rn. 42 sowie § 15 Rn. 43), ist indes nicht gegeben.Der DIN 4109 kommt gleichwohl ein erhebliches Gewicht zu, soweit es um die Bestimmung dessen geht, was die Wohnungseigentümer an Beeinträchtigungen durch Luft- und Trittschall zu dulden haben (vgl. BayObLG, NZM 2000, 504, 505; OLG München, ZMR 2007, 809, 810; OLG Frankfurt, NZM 2005, 68, 69;… Hogenschurz in Köhler/Bassenge, Anwalts-Handbuch Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., Teil 9 Rn. 320).
- AG München, 28.06.2018 - 484 C 14424/16
Schlagzeugstudiosus - Zeitlich limitiertes Üben ist hier zulässig
Ein Verstoß gegen die in § 14 Nr. 1 WEG geregelten Pflichten, bei dessen Vorliegen der nachteilig betroffene Wohnungseigentümer sowohl nach § 15 III WEG als auch nach § 1004 I BGB die Unterlassung oder Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen kann (vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, 747 = NZM 2000, 504;… Klein, in: Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 14 Rdnr. 42 sowie § 15 Rdnr. 43), ist hier grundsätzlich unter Einschränkungen gegeben.Der DIN 4109 kommt gleichwohl ein erhebliches Gewicht zu, soweit es um die Bestimmung dessen geht, was die Wohnungseigentümer an Beeinträchtigungen durch Luft- und Trittschall zu dulden haben (vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, 747 = NZM 2000, 504 [505]; OLG München, ZMR 2007, 809 [810] = BeckRS 2007, 31557; OLG Frankfurt a. M., NZM 2005, 68 [69]).
- OLG Frankfurt, 28.06.2004 - 20 W 95/01
Wohnungseigentum: Maßgebliche DIN-Normen bei Veränderungen des Oberbodenbelags …
Dies wird regelmäßig bei Einhaltung der DIN 4109 nicht der Fall sein (BayObLG -Beschluss vom 16.12.1993- 2Z BR 113/93 - in NJW-RR 1994, 598 und Beschluss vom 18.11.1999 -2 Z BR 77/99- in ZWE 2000, 174;… Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 13 Rdnr. 75; Hogenschurz MDR 2004, 201, 202).Bei einer wie hier Jahrzehnte nach der Errichtung des Gebäudes durch den Sondereigentümer vorgenommenen Änderung des Oberbodenaufbaus ist jedoch die dann geltende DIN-Norm maßgebend (BayObLG ZWE 2000, 174;… Hogenschurz, aaO.).
- OLG Köln, 30.08.2000 - 16 Wx 115/00
Einbau eines Elektromotors zum Betrieb der Rolläden
Zum einen sind für die Erheblichkeit einer Lärmbelästigung die - vom Landgericht rechtsfehlerfrei gewürdigten - Umstände des Einzelfalles maßgebend, wobei einschlägigen DIN-Normen, also privaten technischen Regeln mit Empfehlungscharakter (vgl. BGH MDR 1998, 1026) nur erhebliches Gewicht mit einer Art Indizwirkung zukommt (vgl. BayObLG NZM 2000, 504 = ZMR 2000, 311 = ZWE 2000, 174; Senat NZM 1998, 673 = WuM 1998, 238 zum Trittschall für den Fall eines nach der Gemeinschaftsordnung vorgegebenen höheren Standards;… Palandt/Bassenge, BGB 59. Auflage, § 906 Rdn. 17 m. w. Nachw.). - LG Berlin, 25.09.2013 - 85 S 57/12
Welche Beeinträchtigungen sind hinzunehmen?
Geräusche, die unter den dort genannten Grenzwerten liegen, sind vorliegend von den Klägerinnen hinzunehmen, da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass Beeinträchtigungen, die sich im Rahmen der DIN-Normen bewegen, das Maß des § 14 Nr. 1 WEG nicht überschreiten (Bay- ObLG, Beschluss vom 18.11.1999 zu 2 Z BR 77/99, BGH, a.a.O.).Zwar hat das Bayerische Oberste Landesgericht in seiner Entscheidung vom 18.11.1999 zu 2Z BR 77/99 ausgeführt, dass nach einer Erneuerung eines Bades und der Toilette Jahrzehnte nach Errichtung des Bauwerks lediglich Installationsgeräusche hinzunehmen sind, die unter den DIN-Werten liegen, die bei Vornahme der Umbauarbeiten gelten.
Soweit die Klägerinnen auf die Entscheidung des BayObLG vom 18.11.1999 zu 2Z BR 77/99 Bezug nehmen, führt dies nicht zu einer anderen Beurteilung.
- OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07
Wohnungseigentum: Erforderliche Trittschalldämmung bei nachteiliger Veränderung …
Dann sind die DIN-Werte heranzuziehen, die im Zeitpunkt des Umbaus gelten (OLG Frankfurt NZM 2005, 68/69; BayObLG NZM 2000, 504/505; auch OLG Schleswig vom 8.8.2007, 2 W 33/07 = WuM 2007, 591 - Ls - ferner Hogenschurz MDR 2003, 201/202). - AG Köln, 08.07.2010 - 202 C 140/07
Pflichten der Wohnungseigentümer bzgl. der Trittschalldämmung
Bei einer wie hier Jahrzehnte nach der Errichtung des Gebäudes durch den Wohnungseigentümer vorgenommenen Änderung des Oberbodenaufbaus ist die dann geltende DIN-Norm maßgebend (…siehe auch OLG Frankfurt, a.a.O.; BayObLG ZMR 2000, 311, Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 14 Rdn. 10). - OLG Frankfurt, 27.03.2006 - 20 W 204/03
Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eine bauliche Veränderung bei Einhaltung …
Dies wird regelmäßig bei Einhaltung der DIN 4109 nicht der Fall sein (Senat, Beschluss vom 28.06.2004 -20 W 95/01-; BayObLG NJW-RR 1994, 598 und ZWE 2000, 174;… Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 13, Rdnr. 75; Hogenschurz MDR 2004, 201, 202). - AG Aachen, 10.10.2002 - 12 UR II 124/01
Zulässigkeit der rückwirkenden Verwalterbestellung durch eine …
Die für den Bereich der Wärmeisolierung aufgestellten DIN-Normen sind keine Rechtsvorschriften und deshalb nicht unmittelbar verbindlich (herrschende Meinung, vgl. BayObLG in ZMR 2000, 311; OLG Schleswig, WuM 1999, 180; jeweils für den Bereich der DIN- Normen betreffend den Schallschutz).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 122/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Voraussetzungen der wirksamen Zustellung an den Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- AG Fürth/Bayern - 7 UR II 21/99
- LG Nürnberg-Fürth - 14 T 3647/99
- BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 122/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 464
- MDR 2000, 105
- NZG 2000, 209 (Ls.)
- ZWE 2000, 174 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 17.01.1985 - BReg. 2 Z 76/84
Formvoraussetzungen für den Beginn einer Beschwerdefrist; Zulässigkeit einer …
Auszug aus BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 122/99
Der Gesellschafter und Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist selbst nicht Gewerbetreibender; ist die Zustellung für ihn bestimmt, kann eine Ersatzzustellung im Geschäftslokal der Gesellschaft gemäß § 183 ZPO nicht vorgenommen werden (BGHZ 97, 341/343 m.w.N.; BayObLGZ 1985, 20/21 ff.; OLG Nürnberg MDR 1998, 1369 ).b) Eine Heilung des Zustellungsmangels nach § 187 ZPO kommt wegen dessen Satz 2 nicht in Betracht; die Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde gemäß § 22 Abs. 1 FGG ist wie eine Notfrist der Zivilprozeßordnung zu behandeln (BayObLGZ 1985, 20/22 f.; BayObLG WuM 1995, 68/69, jeweils m.w.N.).
- BGH, 16.04.1986 - VIII ZB 26/85
Berufung gegen zweites Versäumnisurteil
Auszug aus BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 122/99
Der Gesellschafter und Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist selbst nicht Gewerbetreibender; ist die Zustellung für ihn bestimmt, kann eine Ersatzzustellung im Geschäftslokal der Gesellschaft gemäß § 183 ZPO nicht vorgenommen werden (BGHZ 97, 341/343 m.w.N.; BayObLGZ 1985, 20/21 ff.; OLG Nürnberg MDR 1998, 1369 ). - OLG Nürnberg, 30.06.1998 - 1 W 1666/98
Aufhebung eines Ordnungsgeldbeschlusses
Auszug aus BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 122/99
Der Gesellschafter und Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist selbst nicht Gewerbetreibender; ist die Zustellung für ihn bestimmt, kann eine Ersatzzustellung im Geschäftslokal der Gesellschaft gemäß § 183 ZPO nicht vorgenommen werden (BGHZ 97, 341/343 m.w.N.; BayObLGZ 1985, 20/21 ff.; OLG Nürnberg MDR 1998, 1369 ). - BayObLG, 17.06.1999 - 2Z BR 46/99
Abrechnung der Kosten für Heizung und Warmwasser nach dem allgemeinen …
Auszug aus BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 122/99
Darauf, ob der Schriftsatz vor der Hinausgabe der Entscheidung einem Richter des Beschwerdegerichts vorgelegt worden ist oder nicht - was hier aber nach dem Vermerk des Richters D. Bl. 49 d.A. der Fall war - kommt es dabei nicht an (vgl. BayObLG NZM 1999, 908 m.w.N.). - BayObLG, 06.07.1994 - 2Z BR 49/94
Fehlende Angabe bei förmlicher Zustellung einer Entscheidung in einer …
Auszug aus BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 122/99
b) Eine Heilung des Zustellungsmangels nach § 187 ZPO kommt wegen dessen Satz 2 nicht in Betracht; die Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde gemäß § 22 Abs. 1 FGG ist wie eine Notfrist der Zivilprozeßordnung zu behandeln (BayObLGZ 1985, 20/22 f.; BayObLG WuM 1995, 68/69, jeweils m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 23.04.2018 - 10 S 358/18
Zustellung eines Bußgeldbescheid wegen Verkehrsordnungswidrigkeit an …
2 Z 76/84">MDR 1985, 506; Beschluss vom 04.11.1999 - 2Z BR 122/99 - MDR 2000, 105, 106; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.06.1998 - 1 W 1666/98 - MDR 1998, 1369; OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.10.1995 - 7 W 16/95 - NJW-RR 1996, 766, 767; OLG Hamm, Urteil vom 06.10.1983 - 2 U 112/83 - NJW 1984, 2372). - LAG Hessen, 06.10.2006 - 4 Ta 435/06
Kein Ordnungsgeld mangels wirksamer Ladung bei Zustellungsfehler
Eine Ersatzzustellung im Geschäftsraum kommt bei den Mitgliedern der Vertretungsorgane juristischer Personen ebenso wenig wie bei Gesellschaftern in Betracht (BGH 16. April 1986 - VIII ZB 26/85 - BGHZ 97/341 zu B II 2; OLG Hamm 06. Oktober 1983 - 2 U 112/83 - NJW 1984/2372; OLG Brandenburg 09. Oktober 1995 - 7 W 16/95 - NJW-RR 1996/766; OLG Nürnberg 30. Juni 1998 - 1 W 1666/98 - MDR 1998/369 zu II; BayObLG 04. November 1999 - 2 Z BR 122/99 - NJW-RR 2000/464 zu II 2 1 a). - OLG Frankfurt, 08.04.2005 - 19 W 16/05
Ordnungsgeldverhängung bei Nichterscheinen des persönlich geladenen …
Eine Ersatzzustellung gemäß § 180 ZPO durch Einlegen in den Briefkasten der GmbH konnte an ihn nicht erfolgen (BayObLG MDR 2000, 105; OLG Hamburg OLGR 2003, 50). - LAG Hessen, 15.11.2006 - 4 Ta 438/06
Kein Ordnungsgeld wegen Nichterscheinens der Partei - Anweisung an den …
Eine solche Ersatzzustellung ist bei einer juristischen Person nur gegenüber dieser selbst, nicht aber gegenüber ihren Organen oder Gesellschaftern möglich (BGH 16. April 1986 - XIII ZB 26/85 - BGHZ 97/341, zu B II 2; OLG Hamm 06. Oktober 1983 - 2 U 112/83 - NJW 1984/2372; OLG Brandenburg 09. Oktober 1995 - 7 W 16/95 - NJW-RR 1996/766; OLG Nürnberg 30. Juni 1998 - 1 W 1666/98 - MDR 1998/1369, zu 2; BayObLG 04. November 1999 - 2Z BR 122/99 - NJW 2000/464, zu II 2 a). - LG Kleve, 10.11.2015 - 4 O 211/13
Verjährung; Hemmung; Gütestelle; Güteantrag; Verfahrensordnung; Formalien, …
Der Geschäftsraum einer Genossenschaft ist kein Geschäftsraum ihrer Vorstandsmitglieder im Sinne von § 178 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, weil diese als rechtlich selbständige juristische Person einen eigenen Gewerbebetrieb unterhält (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 464; OLG Brandenburg NJW-RR 1996, 766, 767, jeweils zur entsprechenden Rechtslage beim Geschäftsführer einer GmbH; LAG Hessen NZA-RR 2007, 266, 267 zur entsprechenden Rechtslage beim Vorstandsmitglied einer AG).
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