Rechtsprechung
| BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 13/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 2
Unzumutbare Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer durch Veränderung eines Teileigentums - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- prewest.de
(Leitsatz)
§§ 14, 22 WEG
Teileigentum - Fenstervergrößerung als Beeinträchtigung der Wohnungseigentümer - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Fenstervergrößerung; Lärmimmission; Geruch; Garten
Verfahrensgang
- AG München - 483 UR II 445/99
- LG München I - 1 T 17655/99
- BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 13/00
Papierfundstellen
- NZM 2001, 895
- ZMR 2001, 45
- ZWE 2001, 160 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BayObLG, 27.11.1997 - 2Z BR 89/97
Unzulässige bauliche Veränderung durch Wohnungseigentümer - Gartentür statt …
Auszug aus BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 13/00
c) Die Ersetzung eines schmalen Oberlichtfensters durch ein größeres Fenster hat das Landgericht zutreffend als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums im Sinn von § 22 Abs. 1 WEG angesehen (vgl. BayObLG WuM 1998, 116 und ZMR 1999, 781); davon gehen auch die Antragsgegner aus.Auch dies ist ein Nachteil, den die Antragsteller nicht hinzunehmen brauchen (vgl. BayObLG WuM 1998, 116).
- BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums - …
Auszug aus BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 13/00
Sie kann vom Rechtsbeschwerdegericht nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüft werden, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, § 561 Abs. 2 ZPO; BGHZ 116, 392/396; BayObLG WuM 1996, 487 und st. Rspr.). - BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99
Zum Beschluss des Versammlungsleiter, die Stimmen eines Eigentümers wegen …
Auszug aus BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 13/00
Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde bedurfte es nicht einer Feststellung des Versammlungsleiters, dass der Antrag des Wohnungseigentümers A. angenommen war; denn einer solchen Feststellung kommt grundsätzlich keine ausschlaggebende Bedeutung zu (BayObLGZ 1999, 149/152 m.w.N.).
- BayObLG, 03.12.1992 - 2Z BR 104/92
Rücksichtnahme zwischen eng verwandten Wohnungseigentümern
Auszug aus BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 13/00
(2) Die Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer kann sich auch aus einer intensiveren Nutzung eines Wohnungs- oder Teileigentums ergeben, die durch die bauliche Maßnahme ermöglicht wird (BayObLGZ 1992, 358/360). - BayObLG, 17.07.1972 - BReg. 2 Z 16/72
Erhebung einer Sonderumlage; Recht des Verwalters auf Einsichtnahme in die …
Auszug aus BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 13/00
Der Antrag des Antragstellers zu 2 bezeichnet als Antragsgegner die übrigen Wohnungseigentümer mit Ausnahme des Antragstellers zu 1. Entgegen der Meinung der Rechtsbeschwerde war dies ausreichend, denn das Gericht hat nach Maßgabe der gestellten Anträge von Amts wegen festzustellen, wer an dem Verfahren zu beteiligen ist (BayObLGZ 1972, 246/249 f.;… Staudinger/Wenzel WEG Vorbem. zu §§ 43 ff. Rn. 24). - BayObLG, 10.07.1998 - 2Z BR 89/98
Beurteilung der Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage nach …
Auszug aus BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 13/00
Die Bilder und Pläne, die das Landgericht in der mündlichen Verhandlung mit den Beteiligten erörtert hat, boten eine ausreichende Grundlage für die Würdigung durch das Beschwerdegericht; weiterer Ermittlungen, insbesondere des von den Antragsgegnern angeregten Augenscheins bedurfte es daher nicht (vgl. BayObLG NZM 1998, 980/981; ZMR 1999, 580). - BayObLG, 09.07.1998 - 2Z BR 70/98
Erfordernis der Zustimmung eines anderen Wohnungseigentümers bei einer baulichen …
Auszug aus BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 13/00
(1) Eine Beeinträchtigung im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG kann auch in einer nachteiligen Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Anlage bestehen (vgl. BayObLG WuM 1996, 487 und NZM 1998, 775/776). - BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 67/99
Schaffung eines weiteren Zugangs zu einer im Erdgeschoss liegenden Wohnung als …
Auszug aus BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 13/00
c) Die Ersetzung eines schmalen Oberlichtfensters durch ein größeres Fenster hat das Landgericht zutreffend als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums im Sinn von § 22 Abs. 1 WEG angesehen (vgl. BayObLG WuM 1998, 116 und ZMR 1999, 781); davon gehen auch die Antragsgegner aus.
- BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 109/01
Künftige Gemeinschaftsordnung als Regulativ für das Verhältnis der Miteigentümer …
Freilich versteht die herrschende Rechtsprechung als Nachteile bei baulichen Veränderungen auch lästige Immissionen (BayObLG NZM 2001, 895/896; NJW 1981, 690/691). - OLG Hamburg, 13.02.2001 - 2 Wx 45/99
Durchgehende Verlegung von Terrassenplatten aus Marmor
Es ist den Antragsgegnern rechtlich verwehrt, in der Rechtsbeschwerde der tatsächlichen Würdigung des Landgerichts zu widersprechen und diese durch ihre eigene zu ersetzen (vgl. auch BayObLG ZMR 2001, 45, 46 ).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 31.08.2000 - 2Z BR 83/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de
WEG § 15 Abs. 3; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2
Voraussetzungen der Unterlassung der zweckbestimmungswidrigen Nutzung eines Kellerraums - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Musizieren; Keller; Zweckbestimmte Nutzung; Schallisolierung
Verfahrensgang
- AG Würzburg - UR II 63/94
- LG Würzburg - 3 T 1040/95
- BayObLG, 31.08.2000 - 2Z BR 83/00
Papierfundstellen
- NZM 2000, 1237
- ZWE 2001, 160
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 22.05.1997 - 2Z BR 15/97
Nutzungsänderung von Sondereigentum - Kein Ausschluß des betroffenen …
Auszug aus BayObLG, 31.08.2000 - 2Z BR 83/00
Ein Eigentümerbeschluss vom 18.5.1995, durch den einer Nutzungsänderung des Kellerraums zu einem Musikzimmer unter Berücksichtigung der Ruhezeiten gemäß der Hausordnung zugestimmt wurde, ist für ungültig erklärt worden (vgl. BayObLG WuM 1997, 565).(2) Aus der Entscheidung des Senats vom 22.5.1997 in dieser Sache (WuM 1997, 565) können die Antragsteller nichts für sich herleiten.
- BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus BayObLG, 31.08.2000 - 2Z BR 83/00
c) Auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Wohnungseigentümer durch einen Mehrheitsbeschluß das Musizieren regeln können (vgl. dazu OLG Stuttgart WuM 1998, 330; OLG Hamburg WuM 1999, 230; BGH ZMR 1999, 41), braucht hier nicht eingegangen zu werden, weil ein solcher Beschluß nicht Gegenstand des Verfahrens ist. - BayObLG, 07.09.1994 - 2Z BR 65/94
Beurteilung der Glaubwürdigkeit eine Beteiligten oder Zeugen durch das …
Auszug aus BayObLG, 31.08.2000 - 2Z BR 83/00
Der Senat kann demnach nur überprüfen, ob das Landgericht den Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungsgrundsätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt worden sind (BayObLG NJW-RR 1995, 653/654 m.w.N. und ständige Rechtsprechung). - OLG Hamburg, 07.09.1998 - 2 Wx 48/95
Anfechtung einer Hausordnung; Rechtmäßigkeit der Festlegung absoluter Ruhezeiten; …
Auszug aus BayObLG, 31.08.2000 - 2Z BR 83/00
c) Auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Wohnungseigentümer durch einen Mehrheitsbeschluß das Musizieren regeln können (vgl. dazu OLG Stuttgart WuM 1998, 330; OLG Hamburg WuM 1999, 230; BGH ZMR 1999, 41), braucht hier nicht eingegangen zu werden, weil ein solcher Beschluß nicht Gegenstand des Verfahrens ist.
- OLG Frankfurt, 02.11.2005 - 20 W 378/03
Wohnungseigentum: Auslegung der Teilungserklärung zur Zweckbestimmung eines …
Damit dürfen die Räume grundsätzlich nur als Kellerräume genutzt werden; zulässig ist aber auch eine andere Nutzung, sofern sie nicht mehr stört oder beeinträchtigt als eine Nutzung als Keller (vgl. etwa BayObLG WuM 1992, 490; WE 1998, 398; NZM 2000, 1237; ZWE 2000, 122; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 907; OLG Saarbrücken NZM 1999, 265).Die Rechtsprechung hat demgemäß unter den oben genannten einschränkenden Voraussetzungen etwa die Nutzung von Kellerräumen zu Hobbyzwecken (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 907) oder gar als Musikzimmer (vgl. BayObLG NZM 2000, 1237) für zulässig erachtet (…vgl. im Einzelnen auch Köhler/Bassenge/Kümmel, Anwaltshandbuch Wohnungseigentumsrecht, Teil 11 Rz. 295).
Das Rechtsbeschwerdegericht kann die vom Tatrichter getroffenen Feststellungen und seine Beweiswürdigung nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler nachprüfen (vgl. dazu BayObLG NZM 2000, 1237).
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