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Rechtsprechung
   BayObLG, 12.07.2001 - 2Z BR 139/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4327
BayObLG, 12.07.2001 - 2Z BR 139/00 (https://dejure.org/2001,4327)
BayObLG, Entscheidung vom 12.07.2001 - 2Z BR 139/00 (https://dejure.org/2001,4327)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Juli 2001 - 2Z BR 139/00 (https://dejure.org/2001,4327)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BGB § 242; ; WEG § 23 Abs. 2; ; WEG § 24 Abs. 1; ; WEG § 43 Abs. 1

  • IWW
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; WEG § 23 Abs. 2, § 24 Abs. 1, § 43 Abs. 1
    Aufnahme von Tagesordnungspunkten für Eigentümerversammlung; Protokollierung von Beschlüssen ohne Anzahl der Stimmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Aufnahme von Punkten in die Tagesordnung einer Eigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschluss abhängig von Niederschrift des Stimmergebnisses?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Prüfungspflicht und Testamentsauslegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Eigentümerbeschluss; Versammlungsniederschrift; Mehrheitsbeschluss

Verfahrensgang

  • AG Würzburg - UR II 59/00
  • LG Würzburg - 3 T 1770/00
  • BayObLG, 12.07.2001 - 2Z BR 139/00

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 991
  • ZWE 2001, 538
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 72/95

    Eigentümerversammlung, bei der nur ein Wohnungseigentümer anwesend ist

    Auszug aus BayObLG, 12.07.2001 - 2Z BR 139/00
    Empfänger der Erklärungen im Sinn von § 130 BGB sind die übrigen anwesenden Wohnungseigentümer oder der Versammlungsleiter; mit der Wahrnehmung durch sie wird die Stimmabgabe wirksam (BayObLGZ 1995, 407/411 m.w.N.).

    Eine selbständige Anfechtung ist unzulässig, da die Ungültigerklärung rechtlich wirkungslos bliebe (BayObLGZ 1995, 407/409 m. w. N.;… Staudinger/Wenzel Vorbem. Vor §§ 43 Rn. 67).

  • BayObLG, 23.09.1988 - BReg. 2 Z 97/87

    Inhaltskontrolle; Gemeinschaftsordnung; Klausel; Anerkenntniswirkung; Hinnahme; …

    Auszug aus BayObLG, 12.07.2001 - 2Z BR 139/00
    b) Der gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichtete Antrag, die in der Schriftrolle vom 5.4.2000 enthaltenen Anträge in die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung aufzunehmen, kann schon deswegen keinen Erfolg haben, weil es grundsätzlich Sache des Verwalters ist, die Versammlung einzuberufen und die Tagesordnung aufzustellen (§ 23 Abs. 2, § 24 Abs. 1 WEG; BayObLGZ 1988, 287/292 und 1970, 1/4;… Bärmann/Merie § 21 Rn. 81).

    Zwar kann der einzelne Wohnungseigentümer im Rahmen seines Anspruchs auf ordnungsmäßige Verwaltung (§ 21 Abs. 4 WEG) verlangen, dass ein bestimmter Punkt auf die Tagesordnung einer ordentlichen Eigentümerversammlung gesetzt wird, wenn sachliche Gründe dafür vorliegen, ihn auf einer Versammlung zu erörtern und zum Gegenstand einer Abstimmung zu machen (BayObLGZ 1988, 287/292 f.; OLG Düsseldorf ZMR 1994, 520/524;… Staudinger/Bub § 21 Rn. 109 m.w.N.).

  • BayObLG, 05.10.2000 - 2Z BR 59/00

    Beschlußgegenstands "Wirtschaftsplan" in der Einladung zur Eigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 12.07.2001 - 2Z BR 139/00
    Für die gemäß § 23 Abs. 2 WEG erforderliche Bezeichnung des Gegenstands der Beschlussfassung bei der Einberufung genügt es, dass die Wohnungseigentümer vor Überraschungen geschützt sind und ihnen eine Vorbereitung auf die Versammlung ermöglicht wird (BayObLG NJW-RR 2001, 374/375 m.w.N.).
  • BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 16/96

    Betreten einer Wohnung zur Durchführung erforderlicher Instandhaltungs- und …

    Auszug aus BayObLG, 12.07.2001 - 2Z BR 139/00
    Dieser Hinweis ist inhaltlich zutreffend, denn gemäß § 14 Nr. 4 WEG ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, das Betreten und die Benutzung der in seinem Sondereigentum stehenden Gebäudeteile zu gestatten, soweit dies zur Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums erforderlich ist oder wenn festgestellt werden soll, ob Maßnahmen der Instandsetzung und Instandhaltung in Betracht kommen, soweit ausreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass solche Maßnahmen vorgenommen werden müssen (BayObLGZ 1996, 146/148 und BayObLG ZfIR 1999, 927).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.1985 - 3 W 145/85

    Gültigkeit eines Beschlusses einer Wohneigentümerversammlung bei Nichtankündigung …

    Auszug aus BayObLG, 12.07.2001 - 2Z BR 139/00
    Allein durch die Vielzahl der in der Schriftrolle enthaltenen Anträge, die auf Verlangen der Antragsteller in einer Eigentümerversammlung behandelt werden sollen, wäre ein ordnungsmäßiger Ablauf der Versammlung gefährdet (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 96).
  • BayObLG, 17.07.1972 - BReg. 2 Z 16/72

    Erhebung einer Sonderumlage; Recht des Verwalters auf Einsichtnahme in die …

    Auszug aus BayObLG, 12.07.2001 - 2Z BR 139/00
    c) Soweit die Antragsteller die Aufnahme von Punkten in die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung erstreben, kann ihr im vorliegenden Verfahren gestellter Antrag dahin ausgelegt werden, dass er sich in Wirklichkeit gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG gegen die weitere Beteiligte als Verwalterin richtet, denn im Wohnungseigentumsverfahren ist das Gericht grundsätzlich nicht an die Bezeichnung des Antragsgegners gebunden (BayObLGZ 1972, 246/249 f.; BayObLG DWE 1982, 66).
  • BayObLG, 27.01.1970 - BReg. 2 Z 22/69
    Auszug aus BayObLG, 12.07.2001 - 2Z BR 139/00
    b) Der gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichtete Antrag, die in der Schriftrolle vom 5.4.2000 enthaltenen Anträge in die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung aufzunehmen, kann schon deswegen keinen Erfolg haben, weil es grundsätzlich Sache des Verwalters ist, die Versammlung einzuberufen und die Tagesordnung aufzustellen (§ 23 Abs. 2, § 24 Abs. 1 WEG; BayObLGZ 1988, 287/292 und 1970, 1/4;… Bärmann/Merie § 21 Rn. 81).
  • BayObLG, 18.05.1998 - 2Z BR 51/98

    Beurteilung von Beschluss und Nichtbeschluss bei Abstimmungen von …

    Auszug aus BayObLG, 12.07.2001 - 2Z BR 139/00
    Der Feststellung des Verwalters in der Versammlung oder der Versammlungsniederschrift kommt nach der Rechtsprechung des Senats keine konstitutive Bedeutung zu (BayObLG ZMR 1998, 643/644).
  • BayObLG, 28.04.1983 - BReg. 2 Z 44/82

    Kosten einer Entziehungsklage gem. § 18 WEG zählen auch in einer …

    Auszug aus BayObLG, 12.07.2001 - 2Z BR 139/00
    Zur Begründung des geltend gemachten Anspruchs haben sich die Antragsteller lediglich pauschal auf ihr Recht zur Anhörung und Antragstellung in der Eigentümerversammlung (vgl. BayObLGZ 1983, 109/112;… Bärmann/Merle § 24 Rn. 55) berufen, ohne die Punkte, deren Aufnahme in die Tagesordnung sie wünschen, im einzelnen zu bezeichnen und auf deren jeweiligen Gegenstand einzugehen.
  • OLG Frankfurt, 01.09.2003 - 20 W 103/01

    Wohnungseigentumssache: Anspruch des Wohnungseigentümers auf Aufnahme bestimmter …

    Jeder einzelne Wohnungseigentümer kann sogar gemäß § 21 Abs. 4 WEG dann die Aufnahme bestimmter Tagesordnungspunkte vom Verwalter verlangen, wenn die Behandlung dieses Punktes ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht (…vgl. Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 24 Rz. 37;… § 23 Rz. 86;… Sauren, WEG, 4. Aufl., § 23 Rz. 12;… Palandt/Bassenge, BGB, 62. Aufl., § 24 WEG Rz. 8;… Staudinger/Bub, BGB, Stand Juni 1997, § 21 Rz. 109; vgl. weiter Senat, Beschluss vom 27.3.2003, 20 W 308/00; BayObLG ZWE 2001, 538, 540; ZWE 2001, 603, 605; OLG Düsseldorf ZMR 1994, 520, 524; OLG Köln ZMR 1998, 48, jeweils m. w. N.).

    Bevor die anderen Wohnungseigentümer in Anspruch genommen werden können, ist der Anspruch auf Ankündigung eines Tagesordnungspunkts gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG gegen den Verwalter gerichtlich geltend zu machen (Senat, Beschluss vom 27.3.2003, 20 W 308/00; BayObLG ZWE 2001, 538, 540; ZWE 2001, 603, 605; OLG Düsseldorf ZMR 1994, 520, 524;… Staudinger/Bub, a.a.O., § 21 WEG Rz. 109, jeweils m. w. N.).

  • OLG Frankfurt, 20.12.2004 - 20 W 337/01

    Wohnungseigentum: Durchsetzung der Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für die …

    Grundsätzlich kann jeder einzelne Wohnungseigentümer gemäß § 21 Abs. 4 WEG die Aufnahme bestimmter Tagesordnungspunkte vom Verwalter verlangen kann, wenn die Behandlung dieses Punktes ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht (…vgl. Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 24 Rz. 37;… § 23 Rz. 86;… Sauren, WEG, 4. Aufl., § 23 Rz. 12;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 24 WEG Rz. 7;… Staudinger/Bub, a.a.O., § 21 WEG Rz. 109; BayObLG ZWE 2001, 538, 540; ZWE 2001, 603, 605; OLG Düsseldorf ZMR 1994, 520, 524; OLG Köln ZMR 1998, 48, jeweils m. w. N.).

    Bevor die anderen Wohnungseigentümer in Anspruch genommen werden können, ist der Anspruch auf Ankündigung eines Tagesordnungspunkts gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG gegen den Verwalter gerichtlich geltend zu machen (BayObLG ZWE 2001, 538, 540; OLG Düsseldorf ZMR 1994, 520, 524;… Staudinger/Bub, a.a.O., § 21 WEG Rz. 109, jeweils m. w. N.).

  • OLG Köln, 21.11.2001 - 16 Wx 185/01

    Ungenaue Protokollierung der Anwesenheit in der Wohnungseigentümerversammlung

    Nach den gesetzlichen Regeln der §§ 24, 25 WEG gibt es für die Beschlussfassung neben der Stimmabgabe, die als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung mit der Wahrnehmung durch die übrigen anwesenden Wohnungseigentümer oder den Versammlungsleiter wirksam wird (vgl. BayObLG ZWE 2001, 538), nach der neueren auf eine Vorlage des Senats ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur noch ein weiteres - vorliegend eingehaltenes - konstitutives Element, nämlich die Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses durch den Versammlungsleiter (vgl. BGH NJW 2001, 3339 = NZM 2001, 961 = ZMR 2001, 809).
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