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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 20.09.2001

Rechtsprechung
   BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 106/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8131
BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 106/01 (https://dejure.org/2001,8131)
BayObLG, Entscheidung vom 19.09.2001 - 2Z BR 106/01 (https://dejure.org/2001,8131)
BayObLG, Entscheidung vom 19. September 2001 - 2Z BR 106/01 (https://dejure.org/2001,8131)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23
    Anfechtung des Eigentümerbeschlusses in der Form des Nichtbeschlusses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umdeutung der Anfechtungsantrags in Zustimmungsantrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Eigentümerbeschluss; Nichtbeschluss; Anfechtungsantrag

Verfahrensgang

  • AG Deggendorf - UR II 13/00
  • LG Deggendorf - 1 T 12/01
  • BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 106/01

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 1040 (Ls.)
  • ZWE 2002, 75
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99

    Zum Beschluss des Versammlungsleiter, die Stimmen eines Eigentümers wegen …

    Auszug aus BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 106/01
    Der Antrag ist jedoch dahin umzudeuten, die dem Begehren der Antragsteller allein widerstrebenden Antragsgegner zu verpflichten, ihre Zustimmung zu der beabsichtigten baulichen Veränderung zu geben (BayObLGZ 1999, 149/151 f.; BayObLGZ NZM 2000, 672 f.;… Palandt/Bassenge BGB 60. Aufl. § 23 WEG Rn. 12).
  • BayObLG, 29.03.2000 - 2Z BR 159/99

    Abänderung bestandskräftiger Eigentümerbeschlüsse wegen grober Unbilligkeit

    Auszug aus BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 106/01
    Der Antrag ist jedoch dahin umzudeuten, die dem Begehren der Antragsteller allein widerstrebenden Antragsgegner zu verpflichten, ihre Zustimmung zu der beabsichtigten baulichen Veränderung zu geben (BayObLGZ 1999, 149/151 f.; BayObLGZ NZM 2000, 672 f.;… Palandt/Bassenge BGB 60. Aufl. § 23 WEG Rn. 12).
  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01

    Zustellungsvertretung der Wohnungseigentümer bei Streit über Wirksamkeit des …

    Die Ablehnung eines Beschlussantrags durch die Wohnungseigentümer hat die Qualität eines Beschlusses und ist deswegen kein Nichtbeschluss (wie BGH NJW 2001, 3339; Abweichung von BayObLG, Beschluss vom 19.9.2001, 2Z BR 106/01 = ZfIR 2001, 1006).

    Soweit der erkennende Senat in derartigen Fällen bisher von einem Nichtbeschluss ausgegangen ist (z.B. ZMR 1998, 643; zuletzt noch Beschluss vom 19.9.2001, 2Z BR 106/01 = ZfIR 2001, 1006), wird an dieser Rechtsprechung nicht mehr festgehalten.

    In solchen Fallen eines Nichtbeschlusses legt der Senat den Anfechtungsantrag regelmäßig dahin aus, die übrigen Wohnungseigentümer zu verpflichten, der begehrten Maßnahme zuzustimmen (siehe BayObLGZ 1999, 149/151 f.; BayObLG ZfIR 2001, 1006).

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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.09.2001 - 2Z BR 118/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8971
BayObLG, 20.09.2001 - 2Z BR 118/01 (https://dejure.org/2001,8971)
BayObLG, Entscheidung vom 20.09.2001 - 2Z BR 118/01 (https://dejure.org/2001,8971)
BayObLG, Entscheidung vom 20. September 2001 - 2Z BR 118/01 (https://dejure.org/2001,8971)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 22 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    WEG § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 1
    Nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage

  • ibr-online

    Tatrichter entscheidet über nachteiligen optischen Eindruck

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sofortige weitere Beschwerde; Bauliche Veränderung; Gemeinschaftseigentum; Nachteilige Veränderung; Optischer Gesamteindruck

Verfahrensgang

  • AG München - 482 UR II 1082/00
  • LG München I - 1 T 3790/01
  • BayObLG, 20.09.2001 - 2Z BR 118/01

Papierfundstellen

  • ZWE 2002, 75 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 09.07.1998 - 2Z BR 70/98

    Erfordernis der Zustimmung eines anderen Wohnungseigentümers bei einer baulichen …

    Auszug aus BayObLG, 20.09.2001 - 2Z BR 118/01
    Unter einem Nachteil in diesem Sinn ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen; diese kann auch in der nachteiligen Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage liegen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. BayObLG NZM 1998, 775 m.w.N.).
  • OLG Köln, 31.05.2006 - 16 Wx 11/06

    Beleuchtete Reklametafel an Außenfassade einer Wohnungseigentumsanlage als …

    Die Feststellung, ob die bauliche Veränderung hinzunehmen ist, ob es sich also um eine ortsübliche und angemessene Werbung handelt, liegt grundsätzlich auf tatrichterlichem Gebiet und kann daher vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf etwaige Rechtsfehler überprüft werden (vgl. z. B. Senat OLGReport Köln 2003, 147; BayObLG ZWE 2002, 75 u. 358), also nur darauf, ob das Landgericht den Begriff der Beeinträchtigung i. S. d. § 22 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 14 Nr. 1 WEG , ob es den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Auslegungs- oder Beweisregeln, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat (…vgl. Keidel/Kuntze/Sternal, FGG 15. Auflage, § 27 Rdn. 46).
  • OLG Köln, 27.09.2002 - 16 Wx 115/02

    Bauliche Veränderung an Eigentumswohnung - Glasüberdachung an Balkon

    Die Feststellung, ob eine entsprechende Beeinträchtigung eingetreten ist, liegt grundsätzlich auf tatrichterlichem Gebiet und kann daher vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf etwaige Rechtsfehler überprüft werden' (vgl. z. B. BayObLG ZWE 2002, 75 u. 358; BayObLG ZWE 2000, 575), also nur darauf, ob das Landgericht den Begriff des Beeinträchtigung i. S. d. § 22 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 14 Nr. 1 WEG verkannt und ob es maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Auslegungs- oder Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (…vgl. Keidel/Kuntze/Kahl, FGG, 14. Aufl., § 27 Rdn. 42 m. w. N.).
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