Rechtsprechung
| OLG München, 15.05.2006 - 34 Wx 156/05, ZMR 2006 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 254; ; BGB § 276; ; BGB § 426; ; BGB § 662; ; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 254 § 276 § 426 § 662; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 2
Haftung des Verwalters der Wohnungseigentumsanlage bei schuldhaft unterlassenen Feststellungen zur Ursächlichkeit eines Feuchtigkeitsschadens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Feuchtigkeitsschaden: Verwalter muss Ursache prüfen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Verwalter muß Ursache von Feuchtigkeitsschäden feststellen
- mein-mietrecht.de (Kurzinformation)
Passivlegitimation der WEG für Schadensersatzanspruch wegen eines Wasserschadens
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Verwalter muss Feuchtigkeitsschäden nachgehen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflicht zur unverzüglichen Feststellung der Schadensursache durch den Verwalter bei Feuchtigkeitsschäden in einer Wohnung; Haftung auf Schadensersatz bei Verletzung der Pflicht und Bestehen einer unklaren Schadensursache; Vorliegen von Mängeln am gemeinschaftlichen ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Haftung des WEG-Verwalters bei Nichterkundung eines Wasserschadens (IMR 2006, 88)
Verfahrensgang
- AG München - 483 UR II 718/04
- LG München I, 18.10.2005 - 1 T 7711/05
- OLG München, 15.05.2006 - 34 Wx 156/05, ZMR 2006
Papierfundstellen
- ZMR 2006, 716
- ZWE 2007, 100
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 29.01.1998 - 2Z BR 53/97
Haftung eines Verwalters für Wasserschäden
Auszug aus OLG München, 15.05.2006 - 34 Wx 156/05
Verletzt er diese Pflicht schuldhaft, so haftet er für den Schaden des betroffenen Wohnungseigentümers auch dann, wenn die Schadensursache ungeklärt bleibt oder sich nachträglich herausstellen sollte, dass sie ausschließlich im Sondereigentum liegt (siehe auch BayObLG NZM 1998, 583).Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht haftet er für den Schaden des betroffenen Wohnungseigentümers auch dann, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Schadensursache ausschließlich im Sondereigentum liegt (BayObLG NZM 1998, 583).
Bei einer Verletzung dieser Pflicht haftet er für den Schaden des betroffenen Wohnungseigentümers auch dann, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Schadensursache ausschließlich im Sondereigentum liegt (BayObLG NZM 1998, 583;… KK-WEG-Abramenko § 27 Rn. 16).
- BayObLG, 03.04.1996 - 2Z BR 5/96
Zur Pflicht des Verwalters, Schäden an einem Sondereigentum zu begrenzen oder zu …
Auszug aus OLG München, 15.05.2006 - 34 Wx 156/05
Anders wäre dies nur, wenn von vorneherein festgestanden hätte, dass der Schaden seine Ursache im mangelhaften Sondereigentum hat (z.B. BayObLGZ 1996, 84). - BGH, 17.10.1991 - IX ZR 255/90
Haftung des steuerlichen Beraters für verspätete Abgabe von Steuererklärungen
Auszug aus OLG München, 15.05.2006 - 34 Wx 156/05
Nach dem Inhalt des Auftragsverhältnisses mit dem Verwalter scheidet ein Mitverschulden schon deshalb aus, weil nach § 20 Abs. 1, § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG die Ermittlung von Schäden am Gemeinschaftseigentum gerade eine Kernaufgabe des in Anspruch Genommenen ist (vgl. BGH NJW 1992, 307/309). - OLG Düsseldorf, 21.12.1998 - 3 Wx 418/98
Umfang der Zuweisung von Balkonteilen in Sondereigentum
Auszug aus OLG München, 15.05.2006 - 34 Wx 156/05
Das Landgericht hat festgestellt, dass eine Schadensverursachung durch Teile des Gemeinschaftseigentums in Betracht kam, zu dem jedenfalls die Balkonisolierung sowie alle konstruktiven und der Sicherheit des Gebäudes dienenden Bauteile der Balkone gehören (OLG Düsseldorf NZM 1999, 507;… Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 5 Rn. 16).
- LG München I, 15.10.2012 - 1 S 26801/11
Haftung des Wohnungseigentumsverwalters: Unterlassen der Einleitung von Maßnahmen …
Dabei muss der Verwalter auch den Hinweisen einzelner Eigentümer auf mögliche Mängel am Gemeinschaftseigentum nachgehen, dies insbesondere auch dann, wenn Schäden im Bereich des Sondereigentums auftreten, jedoch nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass die Ursachen hierfür im gemeinschaftlichen Eigentum liegen (OLG München, Beschluss vom 15.05.2006, Az: 34 Wx 156/05, juris Rn 14; BayObLG, Beschluss vom 29.1.1998, Az: 2Z BR 53/97, juris Rn 27;… Bärmann, 11. Aufl., Rn 44 zu § 27 WEG).Verletzt er die Verpflichtung zur Feststellung der Schadensursache so haftet er dem betroffenen Eigentümer im letztgenannten Fall auch dann, wenn sich später herausstellt, dass die Schadensursache ausschließlich im Sondereigentum lag (OLG München, Beschluss vom 15.05.2006, Az: 34 Wx 156/05, juris Rn 14; BayObLG, Beschluss vom 29.1.1998, Az: 2Z BR 53/97, juris Rn 31;… Bärmann, 11. Aufl., Rn 44 zu § 27 WEG).
Rn. 26 Da es gemäß § 27 I Nr. 2 WEG zu den Kernaufgaben des Verwalters gehört, die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen und in diesem Rahmen auch die Ursachen für etwaige Schäden festzustellen bzw. die hierfür erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen, sofern sie im Bereich des Gemeinschaftseigentums liegen können, kann sich die Beklagte gegenüber der Klägerin nicht darauf berufen, diese hätte ihrerseits Feststellungen zur Schadensursache veranlassen oder die erforderlichen Beschlüsse der Wohnungseigentümer herbeiführen müssen (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.5.2006, Az: 34 Wx 156/05, juris Rn 19).
- LG Karlsruhe, 16.12.2014 - 11 S 14/14
Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Wärmedämmung bei …
Die Versäumung dieser Pflichten kann zu Schadensersatzansprüchen der Wohnungseigentümer gegen diesen führen (OLG München, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 34 Wx 156/05 - ZMR 2006, 716). - OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 115/06
Wohnungseigentum: Sorgfaltspflichten und Haftung des Wohnungseigentumsverwalters …
Diese besonderen Kausalitätserfordernisse im Fall der Pflichtverletzung durch Unterlassen werden in der Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Beschl. v. 15.05.2006 -34 Wx 156/05 -OLG Report 2006, 654-), auf die sich der Antragsteller in der weiteren Beschwerde beruft, nach Auffassung des Senats nicht berücksichtigt, weshalb sie auch von Gottschalg (…aaO, Rdnr. 168 ) und Jennißen (…Der WEG-Verwalter, Handbuch für Verwalter und Beirat, 2007, Rdnr. 209, Seite 93) als bedenklich bezeichnet wird.
- LG München I, 24.08.2017 - 36 T 8948/17
Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens innerhalb WEG ohne …
Der Verwalter ist verpflichtet, das hierzu Erforderliche zu veranlassen, was grundsätzlich die Fassung eines entsprechenden Eigentümerbeschlusses über das weitere Vorgehen, etwa im Wege der Beauftragung eines geeigneten Sachverständigen, bedeuten wird (vgl. zu den Pflichten des Verwalters OLG München, ZWE 2007, 100 ff.). - LG Hamburg, 15.11.2012 - 318 S 225/10
Verwalter setzt WEG-Beschluss nicht vollständig um: Haftung!
Nach der maßgeblichen Sorgfalt im Sinne von § 276 Abs. 1 S. 2 BGB, die ein durchschnittlicher und gewissenhafter, hier zumal gewerblicher Verwalter bei der vorliegend zu erfüllenden Aufgabe - Ausführung eines wirksamen und nicht nichtigen Beschlusses - aufzuwenden gehabt hätte (vgl. OLG München, ZMR 2006, 716, 717), wäre es der Beklagten möglich und zumutbar gewesen, für eine Komplettausführung des Beschlusses zu sorgen. - LG Lüneburg, 28.10.2022 - 3 S 36/22
Unverzügliche Feststellung der Schadensursache und der zur Mängelbeseitigung …
Rechtsfehlerfrei stellt das Amtsgericht Cuxhaven die sich aus § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG a.F. herzuleitende Pflicht und auch Berechtigung des Verwalters zur Ursachenerforschung und -behebung bei Vorliegen eines Feuchtigkeitsschadens dar: Der Verwalter ist bei Feststellung eines Wasserschadens in einer Wohnung, dessen Ursache im gemeinschaftlichen Eigentum liegen kann, verpflichtet und eben auch berechtigt, unverzüglich Feststellungen einzuleiten zu Art, Umfang und Ursache der Feuchtigkeit, auch um zu klären, ob Eilmaßnahmen geboten sind (OLG München, Beschluss vom 15.05.2006 - 34 Wx 156/05; BayObLG, Beschluss vom 29.01.1998 - 2 Z BR 53/97; LG München I, Urteil vom 15.10.2012 - 1 S 26801/11). - OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 Wx 27/09
Wohnungseigentum: Pflichten des Verwalters bei Hinweis auf einen erhöhten …
Verletzt er diese Pflicht schuldhaft, so haftet der Verwalter für den Schaden der betroffenen Wohnungseigentümer auch dann, wenn die Schadensursache ungeklärt bleibt oder sich nachträglich herausstellen sollte, dass sie ausschließlich im Sondereigentum liegt (OLG München, ZMR 2006, 716, 717; BayObLG, NZM 1998, 583). - AG München, 27.03.2025 - 1293 C 21442/23
Eigentümerversammlung, Wohnungseigentümergemeinschaft, Vereinbarungen der …
Rn. 27 Insoweit soll nach herrschender Meinung bereits eine Pflichtverletzung nur dann vorliegen, wenn die Entscheidung offensichtlich unvertretbar und/oder nicht nachvollziehbar ist (…vgl. BGH NJW-RR 2020, 393 Rn. 14), während nach anderer Ansicht (…vgl. z.B. Hügel/Elzer, 4. Aufl. 2025, WEG § 26 Rn. 384, beck-online) bei fehlerhafter Ermessensentscheidung zwar eine Pflichtverletzung anzunehmen ist, als Verschuldensmaßstab aber in Anlehnung an § 43 Abs. 1 GmbHG, § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG die Sorgfalt zugrundezulegen ist, die ein durchschnittlicher, ordentlicher und gewissenhafter Verwalter bei der zu erfüllenden Aufgabe aufgewandt hätte (vgl. OLG Oldenburg ZMR 2008, 238; OLG München ZWE 2007, 100 (102); OLG Düsseldorf ZMR 1997, 491;… LG Berlin II ZWE 2019, 135 Rn. 35; LG München I ZWE 2014, 185; Furmans NZM 2004, 201 (202)). - LG München I, 17.11.2015 - 36 T 15903/15
Instandsetzungmaßnahme - Einholung eines Gutachtens
Wenn in diesem Sinne Schäden im Sondereigentum eines Wohnungseigentümers auftreten, deren Ursache in baulichen Mängeln des Gemeinschaftseigentums liegen kann, entspricht es ordnungsgemäßer Verwaltung gemäß § 21 Abs. 4 WEG, die Ursachen umgehend durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen (BayObLG, NZM 1998, 583; OLG Hamm, OLGZ 1994, 22 ff.;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten WEG, 11. Auflage, § 21, Rdnr. 70), Der Verwalter ist verpflichtet, das hierzu Erforderliche zu veranlassen, was grundsätzlich die Fassung eines entsprechenden Eigentümerbeschlusses über das weitere Vorgehen bedeuten wird (vgl. zu den Pflichten des Verwalters OLG München, ZWE 2007, 100 ff.). - LG Hamburg, 07.06.2010 - 318 T 12/08
Haftung des WEG-Verwalters für Informationspflichtverletzung
Verpflichtung des Verwalters ist es nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG, die erforderlichen Maßnahmen festzustellen, die Wohnungseigentümer zu unterrichten und eine Entscheidung der Eigentümer herbeizuführen (OLG Düsseldorf, 3 Wx 61/97 v. 30.07.1997; BayObLG, 2 ZBR 122/00 vom 01.02.2001; OLG München, 34 Wx 156/05 vom 15.05.2006; OLG Karlsruhe 11 Wx 15/99 vom 14.01.2000). - AG München, 27.01.2011 - 483 C 1077/10
Wohnungseigentum: Passivlegitimation der Wohnungseigentümergemeinschaft für …
- AG München, 11.02.2026 - 1295 C 29272/24
Wohnungseigentum, Schadensersatzpflicht, Verwalterhaftung, Pflichtverletzung, …
- LG Hamburg, 17.04.2009 - 318 T 12/08
Haftung des Wohnungseigentumsverwalters: Hinweispflichten bei Schäden durch …
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