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Rechtsprechung
   BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,15157
BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11 (https://dejure.org/2012,15157)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2012 - V ZR 171/11 (https://dejure.org/2012,15157)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2012 - V ZR 171/11 (https://dejure.org/2012,15157)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 199 Abs. 1; WEG § 28 Abs. 2, Abs. 5

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen: Beginn der Verjährung; Bedeutung des Beschlusses über die Jahresabrechnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 199 Abs 1 BGB, § 28 Abs 2 WoEigG, § 28 Abs 5 WoEigG
    Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen: Beginn der Verjährung; Bedeutung des Beschlusses über die Jahresabrechnung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist für Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 199 Abs. 1; WEG § 28 Abs. 2, Abs. 5
    Kein doppelter Rechtsgrund zur Zahlung von Wohngeldvorschüssen durch Beschluss über Jahresabrechnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verjährungsfrist bei Wohngeldansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 199 Abs. 1; WEG § 28 Abs. 2, Abs. 5
    Beginn der Verjährungsfrist bei Wohngeldvorschüssen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 199 Abs. 1; WEG § 28 Abs. 2; WEG § 28 Abs. 5
    Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist für Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen: Beginn der Verjährung; Bedeutung des Beschlusses über die Jahresabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zahlung von Wohngeldvorschüssen: Wann beginnt Verjährung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährung bei Wohngeldvorschüssen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung führt nicht zu einem Neubeginn der Verjährung für die Vorschussansprüche

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    WEG - Wenn einzelne Wohnungseigentümer mit der Zahlung ihrer Wohngeldvorschüsse im Rückstand sind - Wann verjähren diese Ansprüche der Gemeinschaft?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Wann verjähren Wohngeldrückstände?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Beschluss über Jahresabrechnung beeinflusst Verjährung von Hausgeldvorschuss nicht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Beschluss über Jahresabrechnung beeinflusst Verjährung von Hausgeldvorschuss nicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verjährung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Was ist bei einer Verjährung von Hausgeldrückständen zu beachten // Wohnungseigentümer können nicht erneut alte Rückstände "beschließen"

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Neubeginn der Verjährung für Hausgeldvorschüsse durch Jahresabrechnung! (IMR 2012, 330)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2797
  • MDR 2012, 1023
  • NZM 2012, 562
  • ZMR 2012, 976
  • WM 2013, 657
  • ZWE 2012, 373
 
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Wird zitiert von ... (49)Zitiert selbst (21)

  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

    Auszug aus BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11
    Rn. 20 aa) Der Beschluss über die Jahresabrechnung wirkt anspruchsbegründend nur hinsichtlich des auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Betrages, welcher die in dem Wirtschaftsplan für das abgelaufene Jahr beschlossenen Vorschüsse übersteigt (sog. Abrechnungsspitze; vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 231 f.; Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 296;… Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127, 2128 Rn. 13).

    Dies gilt insbesondere für die in dem Wirtschaftsplan des abzurechnenden Jahres beschlossenen und damit nach § 28 Abs. 2 WEG geschuldeten Vorschüsse (vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, aaO; Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 147/11 ZfIR 2012, 365) und unabhängig davon, ob zwischenzeitlich ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat (unzutreffend daher: OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1388).

    Rn. 24 (2) Aus der bestätigenden und rechtsverstärkenden Wirkung, die der Beschluss über die Jahresabrechnung nach der Rechtsprechung des Senats hinsichtlich offener Vorschussforderungen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 231 f.; Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 296;… Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127, 2128 Rn. 13), folgt kein zusätzlicher Schuldgrund in Form eines Schuldanerkenntnisses oder eines Abrechnungsvertrages entsprechend § 782 BGB.

  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf …

    Auszug aus BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11
    Rn. 20 aa) Der Beschluss über die Jahresabrechnung wirkt anspruchsbegründend nur hinsichtlich des auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Betrages, welcher die in dem Wirtschaftsplan für das abgelaufene Jahr beschlossenen Vorschüsse übersteigt (sog. Abrechnungsspitze; vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 231 f.; Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 296; Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127, 2128 Rn. 13).

    Rn. 24 (2) Aus der bestätigenden und rechtsverstärkenden Wirkung, die der Beschluss über die Jahresabrechnung nach der Rechtsprechung des Senats hinsichtlich offener Vorschussforderungen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 231 f.; Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 296; Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127, 2128 Rn. 13), folgt kein zusätzlicher Schuldgrund in Form eines Schuldanerkenntnisses oder eines Abrechnungsvertrages entsprechend § 782 BGB.

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11
    Rn. 20 aa) Der Beschluss über die Jahresabrechnung wirkt anspruchsbegründend nur hinsichtlich des auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Betrages, welcher die in dem Wirtschaftsplan für das abgelaufene Jahr beschlossenen Vorschüsse übersteigt (sog. Abrechnungsspitze; vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 231 f.; Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 296;… Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127, 2128 Rn. 13).

    Rn. 24 (2) Aus der bestätigenden und rechtsverstärkenden Wirkung, die der Beschluss über die Jahresabrechnung nach der Rechtsprechung des Senats hinsichtlich offener Vorschussforderungen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 231 f.; Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 296;… Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127, 2128 Rn. 13), folgt kein zusätzlicher Schuldgrund in Form eines Schuldanerkenntnisses oder eines Abrechnungsvertrages entsprechend § 782 BGB.

  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 147/11

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über bereits entstandene …

    Auszug aus BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11
    Dies gilt insbesondere für die in dem Wirtschaftsplan des abzurechnenden Jahres beschlossenen und damit nach § 28 Abs. 2 WEG geschuldeten Vorschüsse (vgl. Senat…, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, aaO; Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 147/11 ZfIR 2012, 365) und unabhängig davon, ob zwischenzeitlich ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat (unzutreffend daher: OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1388).

    Der Senat hat, wenn auch erst nach Erlass des Berufungsurteils, entschieden, dass die Wohnungseigentümer nicht berechtigt sind, eine bereits bestehende Schuld durch Mehrheitsbeschluss erneut zu begründen und auf diese Weise den Lauf der Verjährungsfrist zu beeinflussen (Senat, Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 147/11, ZfIR 2012, 365).

  • OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 208/08

    Wirtschaftsplan; Jahresabrechnung; Abrechnungsspitze; Verjährung

    Auszug aus BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11
    Dies gilt insbesondere für die in dem Wirtschaftsplan des abzurechnenden Jahres beschlossenen und damit nach § 28 Abs. 2 WEG geschuldeten Vorschüsse (vgl. Senat…, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, aaO; Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 147/11 ZfIR 2012, 365) und unabhängig davon, ob zwischenzeitlich ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat (unzutreffend daher: OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1388).

    Rn. 22 bb) Der Beschluss über die Jahresabrechnung führt auch nicht zu einer Verdoppelung des Rechtsgrunds für rückständige Vorschüsse in dem Sinne, dass sie sowohl auf Grund des Beschlusses über den Wirtschaftsplan als auch auf Grund des Beschlusses über die Jahresabrechnung geschuldet wären (…ebenso Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 28 Rn. 174; Jacoby, ZWE 2011, 61, 63; Schultzky, ZMR 2008, 757, 759; aA OLG Dresden, ZMR 2006, 543; OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1388;… Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 28 Rn. 174; Wenzel, WE 1997, 124, 126;… Hauger, Festschrift für Bärmann u. Weitnauer, 353, 361 ff.; ähnlich Bub, ZWE 2011, 193, 195).

  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93

    Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines …

    Auszug aus BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11
    Soweit sich aus den - nicht tragenden - Erwägungen des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in dessen Entscheidung vom 10. März 1994 (IX ZR 98/93, NJW 1994, 1866, 1867) etwas anderes ergibt, hat dieser auf Anfrage erklärt, hieran nicht festzuhalten..
  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer …

    Auszug aus BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11
    Bei diesen handelt es sich nicht um gewöhnliche Abschlagszahlungen, für die charakteristisch ist, dass sie von dem Gläubiger nicht mehr verlangt werden können, sobald eine Berechnung der eigentlichen Forderung vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 20. August 2009 - VII ZR 205/07, BGHZ 182, 158 für Abschlagszahlungen nach § 16 Nr. 1 VOB/B) oder jedenfalls möglich ist (so für Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters: BGH…, Urteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09, NJW 2011, 145, 146 Rn. 22).
  • BGH, 02.12.2011 - V ZR 113/11

    Wohnungseigentumssache: Schuldner der Wohngeldnachzahlungsforderungen nach …

    Auszug aus BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11
    Außerdem verlöre die Gemeinschaft im Falle der Novation, d.h. einer Aufhebung des Beschlusses über den Wirtschaftsplan und dessen vollständiger Ersetzung durch den Beschluss über die Jahresabrechnung, bei einem zwischenzeitlichen Eigentümerwechsel den gegen den Voreigentümer bestehenden Anspruch auf Zahlung rückständiger Vorschüsse, weil dieser nach seinem Ausscheiden aus der Gemeinschaft durch einen später gefassten Beschluss nicht gebunden werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 113/11, NJW-RR 2012, 217, 218 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 258/09

    Wohnraummiete: Geschuldete "Marktmiete" nach Wegfall einer Preisbindung; …

    Auszug aus BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11
    Bei diesen handelt es sich nicht um gewöhnliche Abschlagszahlungen, für die charakteristisch ist, dass sie von dem Gläubiger nicht mehr verlangt werden können, sobald eine Berechnung der eigentlichen Forderung vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 20. August 2009 - VII ZR 205/07, BGHZ 182, 158 für Abschlagszahlungen nach § 16 Nr. 1 VOB/B) oder jedenfalls möglich ist (so für Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters: BGH, Urteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09, NJW 2011, 145, 146 Rn. 22).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11
    Rn. 8 aa) Die Gemeinschaftsordnung (GO), die der Senat uneingeschränkt selbst auslegen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZB 22/04, BGHZ 160, 354, 361 f.;… Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 40/09, NJW-RR 2010, 667 Rn. 6 f.), enthält in § 12 Nr. 1 Satz 3 die Ermächtigung des Verwalters "zur Geltendmachung von Ansprüchen gemäß § 27 Abs. 2 Ziffer 5 WEG [aF] …, und zwar so, daß er Ansprüche - auch gegen einzelne Eigentümer - sowohl im eigenen Namen als auch als Bevollmächtigter der Eigentümergemeinschaft geltend machen kann".
  • BGH, 30.03.2006 - V ZB 17/06

    Auslegung der Befugnis eines Wohnungseigentümers zum Betrieb einer …

  • BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Geltendmachung von Ansprüchen der …

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 40/09

    Wohnungseigentum: Eintragungen des planenden Architekten in den …

  • OLG München, 13.07.2005 - 34 Wx 61/05

    Rechts- und Beteiligungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft - …

  • BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 2 Z 72/85

    Beschluss über die Jahresabrechnung während eines Verfahrens um …

  • BayObLG, 17.02.2000 - 2Z BR 180/99

    Pflichten des Hausverwalters gegenüber den Wohnungseigentümern

  • BayObLG, 23.09.1988 - BReg. 2 Z 97/87

    Inhaltskontrolle; Gemeinschaftsordnung; Klausel; Anerkenntniswirkung; Hinnahme; …

  • BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 208/04

    Unzulässiger Antrag zur Einhaltung gerichtlicher Entscheidungen durch …

  • BayObLG, 27.10.1971 - BReg. 2 Z 85/70

    Aufteilung der Wohnanlage durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft; …

  • OLG Frankfurt, 08.06.1979 - 20 W 262/79

    Kein Zurückbehaltungsrecht des Wohnungseigentümers bei Inanspruchnahme auf …

  • OLG Dresden, 24.11.2005 - 3 W 1369/05

    Wohngeldrückstände: Jahresabrechnung als Anspruchsgrundlage

  • BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 249/15

    Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei …

    Zwar entsteht - hinsichtlich der die Vorschüsse nach dem Wirtschaftsplan übersteigenden sogenannten Abrechnungsspitze (vgl. hierzu nur BGH, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11, NJW 2012, 2797 Rn. 20 mwN) - die Verpflichtung des einzelnen Wohnungseigentümers gegenüber den anderen Eigentümern, die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen (§ 16 Abs. 2 WEG), im Innenverhältnis nicht bereits durch die Entstehung der Kosten und Lasten, sondern erst durch den - rechtswirksamen - Beschluss der Wohnungseigentümer gemäß § 28 Abs. 5 WEG über die Jahresabrechnung (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 230 ff.;… Urteile vom 22. Juli 2011 - V ZR 245/09, juris Rn. 53;… vom 9. März 2012 - V ZR 147/11, NJW 2012, 2796 Rn. 7; vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11, aaO; jeweils mwN), während der Wohnungseigentümer die Kosten und Lasten seines Sondereigentums ohnehin selbst zu tragen hat (§ 16 Abs. 2 WEG).
  • BGH, 10.07.2020 - V ZR 178/19

    Wohnungseigentum: Ungültigerklärung einzelner Positionen der Einzelabrechnungen …

    Leistungen im Sinne von § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB werden nicht auf solche unselbständigen Rechnungsposten erbracht, sondern (seitens der einzelnen Wohnungseigentümer) auf die jeweilige negative Abrechnungsspitze oder (seitens der Wohnungseigentümergemeinschaft) auf eine positive Abrechnungsspitze (Guthaben); denn nur insoweit ist die Jahresabrechnung anspruchsbegründend (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11 , NJW 2012, 2797 Rn. 20, 23).

    Da die Jahresabrechnung der Anpassung der laufend zu erbringenden Vorschüsse an die tatsächlichen Kosten dient, sind als Einnahmen die mit dem Wirtschaftsplan beschlossenen und weiterhin gemäß § 28 Abs. 2 WEG geschuldeten (Soll-)Vorauszahlungen anzusetzen (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11 , NJW 2012, 2797 Rn. 20, 23;… Beschluss vom 13. Februar 2020 - V ZR 29/15 , juris Rn. 7).

    Im Grundsatz darf auch weder eine Aufrechnung erklärt noch ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11 , NJW 2012, 2797 Rn. 15;… Urteil vom 29. Januar 2016 - V ZR 97/15 , NZM 2016, 445 Rn. 15).

    Dazu dienen die laufenden Vorauszahlungen (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11 , NJW 2012, 2797 Rn. 23).

    Da die Abrechnungsspitze der Anpassung der laufenden Vorschüsse an die tatsächlichen Kosten dient (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11 , aaO), sichert sie ebenso wie diese die laufende Bewirtschaftung.

    Leistungen im Sinne von § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB werden nicht auf solche unselbständigen Rechnungsposten erbracht, sondern (seitens der einzelnen Wohnungseigentümer) auf die jeweilige negative Abrechnungsspitze oder (seitens der Wohnungseigentümergemeinschaft) auf eine positive Abrechnungsspitze (Guthaben); denn nur insoweit ist die Jahresabrechnung anspruchsbegründend (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11 , NJW 2012, 2797 Rn. 20, 23).

    Da die Jahresabrechnung der Anpassung der laufend zu erbringenden Vorschüsse an die tatsächlichen Kosten dient, sind als Einnahmen die mit dem Wirtschaftsplan beschlossenen und weiterhin gemäß § 28 Abs. 2 WEG geschuldeten (Soll-)Vorauszahlungen anzusetzen (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11 , NJW 2012, 2797 Rn. 20, 23;… Beschluss vom 13. Februar 2020 - V ZR 29/15 , juris Rn. 7).

    Im Grundsatz darf auch weder eine Aufrechnung erklärt noch ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11 , NJW 2012, 2797 Rn. 15;… Urteil vom 29. Januar 2016 - V ZR 97/15 , NZM 2016, 445 Rn. 15).

    Dazu dienen die laufenden Vorauszahlungen (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11 , NJW 2012, 2797 Rn. 23).

    Da die Abrechnungsspitze der Anpassung der laufenden Vorschüsse an die tatsächlichen Kosten dient (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11 , aaO), sichert sie ebenso wie diese die laufende Bewirtschaftung.

    Leistungen im Sinne von § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB werden nicht auf solche unselbständigen Rechnungsposten erbracht, sondern (seitens der einzelnen Wohnungseigentümer) auf die jeweilige negative Abrechnungsspitze oder (seitens der Wohnungseigentümergemeinschaft) auf eine positive Abrechnungsspitze (Guthaben); denn nur insoweit ist die Jahresabrechnung anspruchsbegründend (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11 , NJW 2012, 2797 Rn. 20, 23).

    Da die Jahresabrechnung der Anpassung der laufend zu erbringenden Vorschüsse an die tatsächlichen Kosten dient, sind als Einnahmen die mit dem Wirtschaftsplan beschlossenen und weiterhin gemäß § 28 Abs. 2 WEG geschuldeten (Soll-)Vorauszahlungen anzusetzen (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11 , NJW 2012, 2797 Rn. 20, 23;… Beschluss vom 13. Februar 2020 - V ZR 29/15 , juris Rn. 7).

    Im Grundsatz darf auch weder eine Aufrechnung erklärt noch ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11 , NJW 2012, 2797 Rn. 15;… Urteil vom 29. Januar 2016 - V ZR 97/15 , NZM 2016, 445 Rn. 15).

    Dazu dienen die laufenden Vorauszahlungen (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11 , NJW 2012, 2797 Rn. 23).

    Da die Abrechnungsspitze der Anpassung der laufenden Vorschüsse an die tatsächlichen Kosten dient (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11 , aaO), sichert sie ebenso wie diese die laufende Bewirtschaftung.

  • BGH, 05.07.2013 - V ZR 241/12

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Verwalterbefugnis zur …

    Zutreffend ist auch, dass Beitragsrückstände nicht in die Jahresabrechnung gehören (…vgl. Senat, Urteile vom 9. März 2012 - V ZR 147/11, NZM 2012, 565 Rn. 6 ff.; vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11, ZWE 2012, 373 Rn. 17 ff.).
  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 168/13

    Wohnungseigentum: Beteiligung der Wohnungseigentümer an den Kosten eines von der …

    Die Jahresabrechnung dient nicht der Ermittlung des "eigentlichen" Beitragsanspruchs, sondern nur der Anpassung der laufend zu erbringenden Vorschüsse an die tatsächlichen Kosten (ausführlich Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11, NJW 2012, 2797 Rn. 20 ff. mwN).
  • BGH, 19.07.2024 - V ZR 139/23

    Umlage von Prozesskosten der in einem Beschlussklageverfahren unterlegenen …

    Er bildet die Rechtsgrundlage für die Zahlungen auf die Sonderumlage, während die auf die Jahresabrechnung bezogene Beschlussfassung Ansprüche nur hinsichtlich der Abrechnungsspitzen begründet (vgl. § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG; zum alten Recht vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11, NJW 2012, 2797 Rn. 20;… Beschluss vom 13. Februar 2020 - V ZR 29/15, ZWE 2020, 347 Rn. 7).
  • BGH, 26.09.2025 - V ZR 206/24

    Wer muss Jahresabrechnung erstellen: neuer oder alter Verwalter?

    Bei der Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 3 WEG aF handelte es sich um eine persönliche Pflicht des Verwalters; dieser wurde nicht als Vertreter des Verbands tätig (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11, ZfIR 2012, 635 Rn. 14).
  • BGH, 11.10.2013 - V ZR 271/12

    Wohnungseigentum: Notwendiger Inhalt einer Gesamtjahresabrechnung

    Solche Erträge können - sofern sie nicht zur Deckung der Kosten und Lasten verwendet werden sollen - an die Wohnungseigentümer ausgekehrt werden; dazu bedarf es einer Beschlussfassung (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11, ZWE 2012, 373 Rn. 16), die hier mit der Genehmigung der Jahresabrechnung und der Einzelabrechnungen - die die anteilige Auskehrung vorsehen - erfolgt ist.

    Das Guthaben kann - wie sonstige Einnahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft - der Instandhaltungsrücklage zugeführt, zur Deckung der laufenden Kosten verwendet oder an die Wohnungseigentümer ausgekehrt werden (Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11, ZWE 2012, 373 Rn. 16;… vgl. auch Riecke/Schmidt/Abramenko, WEG, 3. Aufl., § 28 Rn. 78).

  • BGH, 29.01.2016 - V ZR 97/15

    Wohnungseigentum: Aufrechnung eines Wohnungseigentümers gegen Beitragsforderungen …

    Gegen Beitragsforderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft kann ein Wohnungseigentümer grundsätzlich nur mit Forderungen aufrechnen, die anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind (Fortführung des Urteils des Senats vom 1. Juni 2012, V ZR 171/11, NJW 2012, 2797 Rn. 15).

    Die im Wirtschaftsplan ausgewiesenen Vorschüsse sollen zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in dem betreffenden Wirtschaftsjahr tatsächlich zur Verfügung stehen (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11, NJW 2012, 2797 Rn. 15 zum Zurückbehaltungsrecht;… vgl. auch Bärmann/Becker, WEG, 13. Aufl., § 28 Rn. 93;… Jennißen in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 28 Rn. 208;… Staudinger/Bub, BGB [2005], § 28 WEG, Rn. 228 ff.;… Weitnauer/Gottschalg, WEG, 9. Aufl., § 16 Rn. 28).

  • BGH, 11.04.2025 - V ZR 96/24

    Teilanfechtung eines WEG-Beschlusses über die Einforderung von Nachschüssen oder …

    Wären nämlich mit dem Beschluss vom 15. Dezember 2020 die Vorschüsse auf die Erhaltungsrücklage in dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2020 erhöht worden, wovon die Beklagte mit dem Amtsgericht ausgeht, ergäbe sich bereits hieraus ein eigenständiger Zahlungsanspruch der Beklagten (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11, NJW 2012, 2797 Rn. 20 ff.;… Urteil vom 20. September 2024 - V ZR 235/23, BGHZ 241, 336 Rn. 15).

    Würde dieser Anspruch zusätzlich bei der Berechnung der Abrechnungsspitze berücksichtigt, käme es zu einer unzulässigen Verdoppelung des Rechtsgrunds (näher hierzu Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11, NJW 2012, 2797 Rn. 22 ff.).

  • BGH, 14.11.2025 - V ZR 190/24

    Kein Zurückbehaltungsrecht an Vorschüssen!

    Rn. 12 aa) Auf der Grundlage des Wohnungseigentumsgesetzes in der bis zum 30. November 2020 geltenden Fassung konnte ein Wohnungseigentümer seine Verpflichtung zur Zahlung der im Wirtschaftsplan ausgewiesenen Vorschüsse schon deshalb nicht unter Hinweis auf eine fehlende Jahresabrechnung zurückbehalten, weil es bereits an der dafür notwendigen Gegenseitigkeit fehlte (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11, NJW 2012, 2797 Rn. 15).

    Während der Zahlungsanspruch der GdWE zustand, richtete sich der Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Erstellung der Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 3 WEG aF gegen den Verwalter (näher Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11, aaO Rn. 14).

    Es handelt sich um das zentrale Finanzierungsinstrument der GdWE; die laufenden Vorauszahlungen gewährleisten, dass die für die Bewirtschaftung der Anlage notwendigen Mittel bereitstehen (vgl. Senat…, Urteil vom 20. September 2024 - V ZR 235/23, BGHZ 241, 336 Rn. 26; Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11, NJW 2012, 2797 Rn. 23 zu § 28 WEG aF).

  • BGH, 16.06.2023 - V ZR 251/21

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Folgen der rechtskräftigen Ungültigkeit des …

  • LG München I, 26.06.2019 - 1 S 2812/18

    Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nach Ungültigerklärung eines …

  • BGH, 10.02.2017 - V ZR 166/16

    Wohnungseigentum: Aktivlegitimation zur Geltendmachung des Anspruchs auf …

  • BGH, 20.09.2024 - V ZR 235/23

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für erneute …

  • BGH, 19.04.2024 - V ZR 167/23

    Parteiwechsel von Verwalter auf GdWE nach Rechtsänderung in Berufungsinstanz

  • LG Frankfurt/Main, 25.10.2018 - 13 S 68/18

    Soll mit der Jahresabrechnung eine (weitere) Anspruchsgrundlage für die im …

  • LG Frankfurt/Main, 11.05.2023 - 13 S 85/22

    Abrechnungsbeschluss über "die Jahresabrechnung" führt zur Teilnichtigkeit

  • LG Dortmund, 05.10.2016 - 1 S 205/16

    Ist der alte oder der neue Verwalter zur Jahresabrechnung verpflichtet?

  • LG Frankfurt/Main, 16.02.2023 - 13 S 79/22

    Sind Absenkungsbeschlüsse isoliert anfechtbar?

  • BGH, 13.02.2020 - V ZR 29/15

    Wohnungseigentum: Verteilungsschlüssel für Heizkosten; Beschlusskompetenz und …

  • LG Düsseldorf, 18.12.2013 - 25 S 78/13

    Umfang der Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage für das …

  • LG Dortmund, 24.06.2014 - 1 S 18/13

    Jahresabrechnung deckelt den Anspruch aus dem Wirtschaftsplan!

  • LG Dortmund, 10.01.2017 - 1 S 199/16

    Prozessführungsermächtigung in Teilungserklärung gilt für den jeweils aktuellen …

  • LG Hamburg, 22.02.2017 - 318 S 46/15

    Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Heilung eines Einladungsmangels …

  • LG Frankfurt/Main, 13.09.2018 - 13 S 92/17

    Für eine Fortgeltungsklausel in einem Wirtschaftsplan bis zur Beschlussfassung …

  • LG Berlin, 13.08.2013 - 85 S 177/12

    Rückwirkende Änderung des Verteilungsschlüssels unzulässig!

  • LG Frankfurt/Main, 29.10.2020 - 13 S 57/19

    Einzelabrechnungen berücksichtigen nur tatsächliche Zahlungen: Nichtig!

  • VG München, 15.10.2019 - M 16 K 18.126

    Kein Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch innerhalb der …

  • LG Frankfurt/Main, 04.02.2021 - 13 S 61/20

    Keine Beschlusskompetenz für Novation der Forderungen aus dem Wirtschaftsplan

  • LG Hamburg, 11.03.2015 - 318 S 133/14

    Wohnungseigentum: Beschluss über Wirtschaftsplan am Ende des Wirtschaftsjahres; …

  • LG Frankfurt/Main, 12.06.2013 - 13 S 175/10

    Wohngeldanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft: Auswirkungen der …

  • LG Hamburg, 17.05.2017 - 318 S 85/16

    Wohnungseigentumssache: Aktivlegitimation der Gesamtgemeinschaft für Zahlungklage …

  • LG Berlin, 16.01.2018 - 55 S 128/17

    Wohnungseigentum: Guthabensrückzahlung nach Beschlussfassung über die …

  • LG Frankfurt/Main, 12.02.2020 - 13 T 9/20

    Jahresabrechnung kann keine Anspruchsgrundlage für rückständige Wohngelder sein!

  • LG Landau/Pfalz, 28.07.2023 - 5 S 28/22
  • LG Berlin, 31.01.2023 - 55 S 28/22

    WEG: Anfechtung eines Sonderumlagebeschlusses

  • AG Hamburg-Blankenese, 27.02.2013 - 539 C 26/12

    Keine Handwerker beauftragt: Kein vorsorgliches Zutrittsrecht

  • LG Lüneburg, 15.03.2022 - 3 T 55/21

    Abänderung der Streitwertfestsetzung

  • LG Düsseldorf, 14.10.2024 - 25 S 43/23
  • LG München I, 09.08.2013 - 1 S 11673/13

    Keine Rückforderung von "rechtsgrundlosen" Beiträgen!

  • LG Düsseldorf, 18.06.2015 - 19 S 113/14

    Verwalter ist grds. nicht zur Erhebung von Wohngeldklagen prozessführungsbefugt, …

  • LG Dortmund, 25.10.2022 - 1 S 85/22

    Beschluss über Gesamtabrechnung (nunmehr: Vermögensbericht) ist auch nach der …

  • LG Düsseldorf, 25.04.2022 - 25 S 74/21

    Ungültig erklärter Beschluss über Jahresabrechnung: Gibt es …

  • LG Düsseldorf, 27.10.2021 - 25 S 136/19
  • AG Hamburg-St. Georg, 26.11.2021 - 980b C 23/21

    Gläubigerstellung der Gemeinschaft hinsichtlich einer …

  • AG Hamburg-St. Georg, 31.03.2023 - 980a C 20/22

    Durch (Negativ-) Beschluss verweigerte Zustimmung zur Veräußerung

  • LG München I, 03.12.2020 - 1 S 2537/20

    Nichtigkeit nur in Ausnahmefällen!

  • AG Leipzig, 08.05.2014 - 150 C 5953/13

    WEG - Anberaumung einer Versammlung an einem Werktag auf 14.00 Uhr zulässig?

  • AG München, 13.02.2025 - 1293 C 14085/24

    Einzelwirtschaftsplan, wiederkehrende Leistungen, Jahresabrechnung, Ausübung …

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