Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 07.12.2015

Rechtsprechung
   BVerwG, 10.02.2016 - 4 BN 37.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,3800
BVerwG, 10.02.2016 - 4 BN 37.15 (https://dejure.org/2016,3800)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.2016 - 4 BN 37.15 (https://dejure.org/2016,3800)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 2016 - 4 BN 37.15 (https://dejure.org/2016,3800)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,3800) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Antragsbefugnis für Normenkontrolle eines Regionalplans (hier: Eignungsgebiet Windenergie

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 2 S 1 ROG, § 47 Abs 2 S 1 VwGO
    Antragsbefugnis für Normenkontrolle eines Regionalplans (hier: Eignungsgebiet Windenergie)

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrollantrag gegen die als Ziel der Raumordnung erfolgte Ausweisung des Eignungsgebiets für Windenergieanlagen Milow in der Landesverordnung; Geltendmachung einer prinzipalen Normenkontrolle eines Raumordnungsplans; Abwägung aller öffentlichen und privaten ...

  • ra.de
  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    ROG § 7 Abs. 2 Satz 1; VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normenkontrollantrag gegen die als Ziel der Raumordnung erfolgte Ausweisung des Eignungsgebiets für Windenergieanlagen Milow in der Landesverordnung; Geltendmachung einer prinzipalen Normenkontrolle eines Raumordnungsplans; Abwägung aller öffentlichen und privaten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welche Belange gehören in die Abwägung nach § 7 Abs. 2 Satz 1 ROG?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2016, 1004
  • ZfBR 2016, 376
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (80)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2016 - 4 BN 37.15
    Rn. 8 Die Antragsbefugnis ist dagegen nicht gegeben, wenn eine Verletzung des durch § 7 Abs. 2 Satz 1 ROG vermittelten Abwägungsgebots offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausscheidet (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 24. September 1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 und vom 18. November 2002 - 9 CN 1.02 - BVerwGE 117, 209 ).

    Die Prüfung, ob das der Fall ist, ist allerdings nicht unter Auswertung des gesamten Prozessstoffes vorzunehmen (BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 a.a.O. S. 218), und sie darf nicht in einem Umfang und in einer Intensität erfolgen, die einer Begründetheitsprüfung gleichkommt (BVerwG…, Beschluss vom 29. Juli 2013 - 4 BN 13.13 - ZfBR 2014, 159 Rn. 4).

    Abwägungsrelevant sind alle Belange, die mehr als geringwertig, schutzwürdig, nicht mit einem Makel behaftet und für den Planer erkennbar sind (BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 , Beschlüsse vom 9. November 1979 - 4 N 1.78 - BVerwGE 59, 87 …und vom 14. Mai 2014 - 4 BN 10.14 - BRS 82, Nr. 56 Rn. 8).

  • BVerwG, 11.12.2003 - 4 CN 10.02

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Landschaftsschutzverordnung; Aufhebung des …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2016 - 4 BN 37.15
    Eine prinzipale Normenkontrolle eines Raumordnungsplans kann mithin nur erreichen, wer ein subjektives Recht darauf geltend machen kann, dass der Plangeber sein "negatives Betroffensein" in einem privaten Interesse zu berücksichtigen hat (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 4 CN 10.02 - BVerwGE 119, 312 ;… Beschluss vom 14. Mai 2014 - 4 BN 10.14 - BRS 82, Nr. 56 Rn. 7).

    Das bedeutet: Wenn und soweit das Interesse des Antragstellers an der Abwehr planbedingter Folgemaßnahmen zum notwendigen Abwägungsmaterial gehört, wird es von dem durch § 7 Abs. 2 Satz 1 ROG vermittelten Recht auf gerechte Abwägung erfasst, dessen mögliche Verletzung die Antragsbefugnis begründet (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 4 CN 10.02 - BVerwGE 119, 312 ).

  • BVerwG, 14.05.2014 - 4 BN 10.14

    Antragsbefugnis bei Recht auf gerechte Abwägung

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2016 - 4 BN 37.15
    Eine prinzipale Normenkontrolle eines Raumordnungsplans kann mithin nur erreichen, wer ein subjektives Recht darauf geltend machen kann, dass der Plangeber sein "negatives Betroffensein" in einem privaten Interesse zu berücksichtigen hat (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 4 CN 10.02 - BVerwGE 119, 312 ; Beschluss vom 14. Mai 2014 - 4 BN 10.14 - BRS 82, Nr. 56 Rn. 7).

    Abwägungsrelevant sind alle Belange, die mehr als geringwertig, schutzwürdig, nicht mit einem Makel behaftet und für den Planer erkennbar sind (BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 , Beschlüsse vom 9. November 1979 - 4 N 1.78 - BVerwGE 59, 87 und vom 14. Mai 2014 - 4 BN 10.14 - BRS 82, Nr. 56 Rn. 8).

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2016 - 4 BN 37.15
    Der Senat hat in diesem Zusammenhang aus den Aufgaben der Raumordnung als einer zusammenfassenden, übergeordneten Planung, ihrer weiträumigen Sichtweise und ihrem Rahmencharakter die Befugnis des Planungsträgers zur Typisierung abgeleitet (BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33 ).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2016 - 4 BN 37.15
    Abwägungsrelevant sind alle Belange, die mehr als geringwertig, schutzwürdig, nicht mit einem Makel behaftet und für den Planer erkennbar sind (BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 , Beschlüsse vom 9. November 1979 - 4 N 1.78 - BVerwGE 59, 87 …und vom 14. Mai 2014 - 4 BN 10.14 - BRS 82, Nr. 56 Rn. 8).
  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 CN 1.02

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Flurbereinigungsplan; Nachhaltigkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2016 - 4 BN 37.15
    Rn. 8 Die Antragsbefugnis ist dagegen nicht gegeben, wenn eine Verletzung des durch § 7 Abs. 2 Satz 1 ROG vermittelten Abwägungsgebots offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausscheidet (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 24. September 1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 und vom 18. November 2002 - 9 CN 1.02 - BVerwGE 117, 209 ).
  • BVerwG, 29.07.2013 - 4 BN 13.13

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; überspannte Anforderungen an die Prüfung …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2016 - 4 BN 37.15
    Die Prüfung, ob das der Fall ist, ist allerdings nicht unter Auswertung des gesamten Prozessstoffes vorzunehmen (BVerwG…, Urteil vom 24. September 1998 a.a.O. S. 218), und sie darf nicht in einem Umfang und in einer Intensität erfolgen, die einer Begründetheitsprüfung gleichkommt (BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2013 - 4 BN 13.13 - ZfBR 2014, 159 Rn. 4).
  • BVerwG, 13.11.2006 - 4 BN 18.06

    Windenergienutzung; Regionalplan; Eignungsgebiet; Zielfestlegung; …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2016 - 4 BN 37.15
    Insofern gelten im Grundsatz dieselben Anforderungen wie etwa im Falle eines Normenkontrollantrages gegen einen Bebauungsplan (BVerwG, Beschluss vom 13. November 2006 - 4 BN 18.06 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 172 = juris Rn. 6).
  • BVerwG, 19.12.1994 - 5 B 79.94

    Formgerecht per BTX erhobene Klage ohne Unterschrift

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2016 - 4 BN 37.15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt es einen Verfahrensverstoß dar, wenn das Gericht eine Klage fehlerhaft als unzulässig abweist und sich dadurch der gebotenen Entscheidung zur Sache entzieht (BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1994 - 5 B 79.94 - NJW 1995, 2121 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.07.2012 - 4 BN 16.12

    Anforderung an die Antragsbefugnis

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2016 - 4 BN 37.15
    Andererseits muss es widerstreitendes Vorbringen des Antragsgegners, auf dessen Grundlage sich die maßgeblichen Tatsachenbehauptungen in der Antragsschrift als offensichtlich unrichtig erweisen, nicht ausblenden, sondern kann auf der Grundlage des wechselseitigen Schriftverkehrs darüber befinden, ob es einen abwägungserheblichen Belang des Antragstellers geben kann (BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2012 - 4 BN 16.12 - UPR 2013, 31 Rn. 3).
  • BVerwG, 30.07.2014 - 4 BN 1.14

    Antragsbefugnis für Normenkontrolle eines Regionalplans; Gebietsschutz und …

  • BVerwG, 22.05.2014 - 4 B 56.13

    Konzentrationszonen für Abgrabungen in Regionalplänen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2024 - 11 D 133/20

    BUND klagt erfolgreich: Landesentwicklungsplan teilweise unwirksam

    Rn. 293 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2016 - 4 BN 37.15 -, BauR 2016, 1004 (1005 f.) = juris, Rn. 9, m. w. N.; OVG NRW, Urteil vom 3. Mai 2022 - 11 D 135/20.NE -, juris, Rn. 179.
  • OVG Niedersachsen, 05.03.2019 - 12 KN 202/17

    Normenkontrolle gegen den Windkraft betreffenden Teil eines RROP

    Das bedeutet: Wenn und soweit das Interesse des (privaten) Antragstellers an der Abwehr planbedingter Folgemaßnahmen zum notwendigen Abwägungsmaterial gehört, wird es von dem durch § 7 Abs. 2 Satz 1 ROG a. F. vermittelten Recht auf gerechte Abwägung erfasst, dessen mögliche Verletzung die Antragsbefugnis begründet (…vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.2003 - 4 CN 10.02 - BVerwGE 119, 312; BVerwG, Beschl. v. 10.2.2016 - 4 BN 37/15 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2018 - 2 L 47/16

    Untätigkeitsklage in immissionsschutzrechtlichem Genehmigungsverfahren; …

    Abwägungsrelevant sind alle Belange, die mehr als geringwertig, schutzwürdig, nicht mit einem Makel behaftet und für den Planer erkennbar sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.02.2016 - 4 BN 37/15 -, juris RdNr. 9).

    Das Abwägungsmaterial braucht mithin nicht so kleinteilig zusammengestellt zu werden wie auf den nachgeordneten Planungsebenen, es sei denn, kleinteilige private Belange wären dann auch auf der nachfolgenden Planungs- oder Zulassungsebene nicht mehr zu prüfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.02.2016 - 4 BN 37/15 -, a.a.O. RdNr. 9).

    Die Klägerin bezieht sich insoweit auf einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.02.2016 - 4 BN 37/15 - (…a.a.O. RdNr. 9), dem sie die Aussage entnimmt, das Abwägungsmaterial müsse auf der Ebene der Regionalplanung so kleinteilig zusammengestellt werden wie auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen, wenn kleinteilige private Belange auf der nachfolgenden Planungs- oder Zulassungsebene nicht mehr zu prüfen seien.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.12.2015 - 4 BN 47.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,40769
BVerwG, 07.12.2015 - 4 BN 47.15 (https://dejure.org/2015,40769)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.2015 - 4 BN 47.15 (https://dejure.org/2015,40769)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 2015 - 4 BN 47.15 (https://dejure.org/2015,40769)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,40769) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Jede Festsetzung im Bebauungsplan muss erforderlich sein! (IBR 2016, 1029)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2016, 376
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet; …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2015 - 4 BN 47.15
    Hiervon ist auszugehen, wenn mit einer Planung ausschließlich private Interessen befriedigt werden sollen (BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 27 S. 4 m.w.N.).

    Die Erforderlichkeit der Planung wäre in diesen Fällen nur dann zu verneinen, wenn eine positive städtebauliche Zielsetzung lediglich vorgeschoben wird, um in Wahrheit andere als städtebauliche Ziele zu verfolgen (so BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 27 S. 4 zur Verhinderungsplanung).

  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00

    Städtebaurecht; Bauleitplanung; Belange des Denkmalschutzes; Denkmalschutzrecht; …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2015 - 4 BN 47.15
    Die um diese Zielbestimmung ergänzte Neufassung der Vorschrift durch das Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 (BGBl. 1997 I S. 2081) stellt nur klar, was zuvor ohnehin galt (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 2001 - 4 CN 4.00 - BVerwGE 114, 247 ) und weiterhin gilt.
  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben; …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2015 - 4 BN 47.15
    Diese Grundsätze zu § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB gelten nicht nur für den Anlass eines Bebauungsplans, sondern auch für dessen Inhalt, mithin für jede einzelne Festsetzung (BVerwG, Urteile vom 26. März 2009 - 4 C 21.07 - BVerwGE 133, 310 und vom 18. März 2004 - 4 CN 4.03 - BVerwGE 120, 239 ).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan; …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2015 - 4 BN 47.15
    Diese Grundsätze zu § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB gelten nicht nur für den Anlass eines Bebauungsplans, sondern auch für dessen Inhalt, mithin für jede einzelne Festsetzung (BVerwG, Urteile vom 26. März 2009 - 4 C 21.07 - BVerwGE 133, 310 und vom 18. März 2004 - 4 CN 4.03 - BVerwGE 120, 239 ).
  • BVerwG, 30.12.2009 - 4 BN 13.09

    Grundsätzliche Bedeutung des Vorliegens eines Begründungsdefizits aufgrund einer …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2015 - 4 BN 47.15
    Andererseits liegt auf der Hand, dass eine Planung, die durch hinreichende städtebauliche Gründe getragen und deshalb im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB erforderlich ist, auch privaten Interessen dienen und durch private Interessenträger angestoßen sein kann (BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 2009 - 4 BN 13.09 - BRS 74 Nr. 35 S. 230).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2020 - 8 S 2280/18

    Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen in einem anderen ("Ausgleichs"-) …

    Ist dies der Fall, wird § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB nicht schon deswegen verletzt, weil durch die Planung ein Vorhaben verhindert wird, das nach der vor seinem Inkrafttreten geltenden Rechtslage - möglicherweise - zulässig war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.12.2015 - 4 BN 47.15 -, ZfBR 2016, 376 = juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.12.2025 - 4 BN 9.25

    Wann fehlen "städtebauliche Gründe"?

    Die Erforderlichkeit der Planung wäre in diesen Fällen nur dann zu verneinen, wenn eine positive städtebauliche Zielsetzung lediglich vorgeschoben wird, um in Wahrheit andere als städtebauliche Ziele zu verfolgen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 4 BN 47.15 - ZfBR 2016, 376 Rn. 3 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 12.12.2022 - 15 N 22.1064

    Einfacher Bebauungsplan für einen Dorfkern

    Es liegt hier kein Fall vor, in dem eine positive Zielsetzung nur vorgeschoben wird, um eine in Wahrheit auf bloße Verhinderung gerichtete Planung zu verdecken (vgl. BVerwG, B.v. 7.12.2015 - 4 BN 47.15 - juris Rn. 3;… B.v. 15.3.2012 - 4 BN 9.12 - juris Rn. 3;… B.v. 27.1.1999 - 4 B 129.98 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 10.06.2022 - 15 N 21.3287

    Abwägungsfehler bei der Bauleitplanung

    Es liegt daher keine Verhinderungs- oder Negativplanung vor, d.h. es liegt keine Planung vor, die nur vorgeschoben ist, um eine andere Nutzung zu verhindern (…vgl. BVerwG, B.v. 27.1.1999 - 4 B 129.98 - juris Rn. 9; B.v. 7.12.2015 - 4 BN 47.15 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 09.07.2019 - 8 ZB 17.1698

    Wasserrechtliche Erlaubnis für Trockenkiesabbau

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.1990 - 4 NB 8.90 - BauR 1991, 165 = juris; B.v. 27.1.1999 - 4 B 129.98 - NVwZ 1999, 878 = juris; B.v. 7.12.2015 - 4 BN 47.15 - BayVBl 2016, 388 = juris Rn. 3) sind Festsetzungen, deren Hauptzweck in der Verhinderung bestimmter städtebaulich relevanter Nutzungen besteht, nur dann unzulässig, wenn sie nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht