Rechtsprechung
| BFH, 19.02.2004 - III R 54/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- Judicialis
EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 3; ; EStG § 26 Abs. 1; ; KO § 6; ; KO § 7
- Deutsches Notarinstitut
EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 3; EStG § 26 Abs. 1; KO § 6, § 7
Eigenheimzulage bei Erwerb des Ehegatten aus Konkursmasse
- Simons & Moll-Simons
EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 3; EStG § 26 Abs. 1; KO § 6, § 7
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Erwerb einer Wohnung aus der Konkursmasse des Ehegatten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Eigenheimzulage beim Erwerb vom Ehegatten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Zulage bei Erwerb vom Konkursverwalter des Ehegatten
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gewährung einer Eigenheimzulage bei Anschaffung einer Wohnung vom Ehegatten; Eigentumserwerb durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung durch Hoheitsakt; Kauf einer dem Ehemann gehörenden Wohnung vom Konkursverwalter
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Eigenheimzulage
- Begünstigungsvoraussetzungen für die Eigenheimzulage
- Besonderheiten
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 17.10.2001 - 3 K 458/00
- BFH, 19.02.2004 - III R 54/01
Papierfundstellen
- BFHE 205, 212
- FamRZ 2004, 1375 (Ls.)
- BB 2004, 874 (Ls.)
- DB 2004, 966 (Ls.)
- BStBl II 2004, 489
- ZfIR 2004, 444 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.06.1996 - IX ZR 261/95
Prozeßführungsbefugnis des Gesamtvollstreckungs-Verwalters
Auszug aus BFH, 19.02.2004 - III R 54/01
Denn mit Eröffnung des Konkursverfahrens hat der Ehemann die Befugnis verloren, sein zur Konkursmasse gehörendes Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen (§ 6 Abs. 1 der Konkursordnung --KO--; vgl. z.B. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 4. Juni 1996 IX ZR 261/95, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht --WM-- 1996, 1411).Nach h.M. handelt der Konkursverwalter in Ausübung des ihm übertragenen Amtes kraft eigenen Rechts, im eigenen Namen und mit unmittelbarer Wirkung für und gegen den Gemeinschuldner als Träger der den Gläubigern als Haftungsobjekt zugewiesenen Konkursmasse (BGH-Urteil in WM 1996, 1411;… Hess, a.a.O., § 6 Rz. 14 ff., m.w.N.).
- BFH, 23.09.1992 - X R 159/90
Ersteigerung einer Immobilie des Ehemanns ist keine Anschaffung
Auszug aus BFH, 19.02.2004 - III R 54/01
a) Unter Anschaffung im Sinne der Vorschriften zur Förderung des Wohneigentums ist der entgeltliche Erwerb des bürgerlich-rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums zu verstehen (BFH-Urteil vom 23. September 1992 X R 159/90, BFHE 169, 328, BStBl II 1993, 152, zu § 10e EStG).Der Erwerb des Grundstücks, damit die Familienwohnung erhalten bleibt, entspricht dem Erwerb einer Ersatzwohnung und damit der Zielsetzung des EigZulG (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 169, 328, BStBl II 1993, 152, zum Erwerb eines Grundstücks vom Ehegatten durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung).
- BFH, 21.03.2002 - III R 30/99
Lfd. Nummer
Auszug aus BFH, 19.02.2004 - III R 54/01
Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur antragsgemäßen Festsetzung der Eigenheimzulage (§§ 126 Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. 100 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--; vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. März 2002 III R 30/99, BFHE 198, 184, BStBl II 2002, 547, m.w.N.). - BFH, 05.06.2003 - III R 51/00
EigZul; Grundstückserwerb vom Ehegatten
Auszug aus BFH, 19.02.2004 - III R 54/01
Diese Zielsetzung liegt dem EigZulG unverändert zugrunde (Senatsurteil vom 5. Juni 2003 III R 51/00, BFH/NV 2003, 1399). - FG Niedersachsen, 17.10.2001 - 3 K 458/00
Ausschluss der Eigenheimzulage bei "Rettungserwerbs" des Ehegatten vor Konkurs; …
Auszug aus BFH, 19.02.2004 - III R 54/01
Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 521 veröffentlicht.
- FG Hessen, 21.11.2005 - 11 K 518/05
Keine Eigenheimzulage bei Erwerb einer Wohnung vom Ehegatten zur Abwendung der …
Der Beklagte lehnte mit Bescheid vom 21.08.2001 und mit Einspruchsentscheidung vom 19.01.2005 unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 19.02.2004 (III R 54/01, BStBl II 2004, 489) und vom 23.09.1992 (X R 159/90, BStBl II 1993, 152) die Festsetzung von Eigenheimzulage für 2001 mit der Begründung ab, dass die Anschaffung einer Wohnung vom Ehegatten, der das uneingeschränkte Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das Grundstück habe, nach § 2 Abs. 1 Satz 3 Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) nicht begünstigt sei.Rn. 16 Gleiches gilt bei dem Erwerb eines zur Konkursmasse des anderen Ehegatten gehörenden Familienwohnung vom Konkursverwalter (vgl. BFH-Urteil vom 19. Februar 2004 III R 54/01, BFHE 205, 212, BStBl. II 2004, 489).
Dieser formale Gesichtspunkt ist aber nach der Rechtsprechung des BFH für die Gewährung der Eigenheimzulage unerheblich (vgl. hierzu im Einzelnen BFH-Urteil vom 19. Februar 2004 III R 54/01 a.a.O.).
Der Erwerb einer bereits im Eigentum eines Ehegatten stehenden, eigengenutzten Wohnung durch den anderen Ehegatten erfüllt den Förderzweck des EigZulG nicht, da damit eine bereits vorhandene Familienwohnung lediglich von einem Ehegatten auf den anderen und ohne Minderung des Familienbudgets durch Zahlung eines Kaufpreises an Dritte übertragen wird (vgl. hierzu im Einzelnen BFH-Urteil vom 19. Februar III R 54/01 a.a.O.).
In den vom BFH entschiedenen Fällen in den Verfahren X R 159/90 und III R 54/01 wäre das Grundvermögen ohne die Anschaffung aus der Konkursmasse bzw. den Erwerb durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung jeweils durch den Ehegatten voraussichtlich an Fremde gegangen, mithin der Familie verlorengegangen.
- BFH, 19.08.2008 - IX R 6/08
Eigenheimzulage: Nicht begünstigter Erwerb vom Ehegatten
Etwas anderes gilt nur bei einem Erwerb durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung (BFH-Urteil vom 23. September 1992 X R 159/90, BFHE 169, 328, BStBl II 1993, 152) sowie beim Erwerb einer zur Konkursmasse des anderen Ehegatten gehörenden Familienwohnung vom Konkursverwalter (BFH-Urteil vom 19. Februar 2004 III R 54/01, BFHE 205, 212, BStBl II 2004, 489).Erwirbt ein Ehegatte die zur Konkursmasse des anderen Ehegatten gehörende Familienwohnung vom Konkursverwalter, so liegt deshalb keine Anschaffung "vom Ehegatten" vor, weil mit der Eröffnung eines Konkurs- oder Insolvenzverfahrens der Eigentümer die Verfügungsbefugnis verliert (BFH-Urteil in BFHE 205, 212, BStBl II 2004, 489).
- FG Niedersachsen, 11.07.2007 - 7 K 95/05
Eigenheimzulagebegünstigung eines Objekterwerbes vom Ehegatten im Falle drohender …
Dagegen erhob die Klägerin Einspruch, mit dem sie auf das BFH-Urteil vom 19. Februar 2004 III R 54/01, BStBl. II 2004, 489 hinwies.Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 19. Februar 2004, III R 54/01, BStBl II 2004, 489) liegt kein Erwerb vom Ehegatten vor i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 3 EigZulG vor, wenn über das Vermögen des Ehemannes das Konkursverfahren eröffnet worden ist und der Anspruchsberechtigte das zur Konkursmasse des Ehemannes gehörende Einfamilienhaus vom Konkursverwalter erwirbt.
- FG Thüringen, 26.07.2007 - I 189/05
Keine Eigenheimzulage für den Sicherungserwerb eines hälftigen …
Der durch den BFH mit Urteil vom 19. Februar 2004 (III R 54/01, BStBl - II 2004, 489) behandelte Fall unterscheide sich lediglich darin, dass der Vertragsschließende dort nicht der Ehegatte, sondern der Konkursverwalter war, obwohl sich der Rechtsträger nicht geändert habe.Dieser handelt in Ausübung des ihm übertragenen Amtes kraft eigenen Rechts, im eigenen Namen und mit unmittelbarer Wirkung für und gegen den Gemeinschuldner als Träger der den Gläubigern als Haftungsobjekt zugewiesenen Konkursmasse (vgl. hierzu im Einzelnen BFH- Urteil vom 19. Februar 2004 III R 54/01, BFHE 205, 212, BStBl II 2004, 489) Beim Erwerb durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung liegt kein Kauf vom Ehegatten, sondern ein originärer Erwerb durch einen rechtsgestaltenden Staatshoheitsakt vor (BFH- Urteil vom 23. September 1992 X R 159/90, BFHE 169, 328, BStBl II 1993, 152).
- BFH, 22.02.2007 - IX R 29/05
AK; Ablösung Nießbrauch
Denn Zweck des Gesetzes ist es, die Vermögensbildung durch den Erwerb von Wohneigentum insbesondere für sog. Schwellenhaushalte und Familien mit Kindern zu fördern (vgl. BFH-Urteil vom 19. Februar 2004 III R 54/01, BFHE 205, 212, BStBl II 2004, 489;… s.a. BTDrucks 13/2235, S. 14). - BFH, 20.01.2009 - IX R 77/07
Eigenheimzulage bei Ehegatten
Etwas anderes gilt nur bei einem Erwerb durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung (BFH-Urteil vom 23. September 1992 X R 159/90, BFHE 169, 328, BStBl II 1993, 152) sowie beim Erwerb einer zur (Konkurs-)Insolvenzmasse des anderen Ehegatten gehörenden Familienwohnung vom (Konkurs-)Insolvenzverwalter (BFH-Urteil vom 19. Februar 2004 III R 54/01, BFHE 205, 212, BStBl II 2004, 489). - BFH, 14.12.2005 - IX B 140/05
Eigenheimzulage: beschlagnahmte Wohnung - Erwerb vom Ehegatten
Zwar liegt keine Anschaffung "vom" Ehegatten vor, wenn der Ehegatte die zur Konkursmasse des anderen Ehegatten gehörende Familienwohnung vom Konkursverwalter erwirbt (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Februar 2004 III R 54/01, BFHE 205, 212, BStBl II 2004, 489).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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VermG § 4 Abs. 2 und 3; ZGB der DDR § 305; FGB der DDR §§ 13 und 14
Redlicher Erwerb; Grundstückskauf; Zweiterwerb; Schwarzgeldabrede; zivilrechtliche Wirksamkeit des Vertrages; sittliche Anstößigkeit; Erwerbsbezogenheit; Alleinerwerb von Grundstücken durch Ehegatten; Verbot der Grundstückskonzentration. - Bundesverwaltungsgericht
VermG § 4 Abs. 2 und 3
Alleinerwerb; Alleinerwerb von Grundstücken durch Ehegatten; DDR; Ehegatte; Erwerbsbezogenheit; Erwerbsbezogenheit; Grundstückskauf; Grundstückskauf; Grundstückskonzentration; Kaufvertrag; Manipulation; Redlicher Erwerb; Redlichkeit; Restitutionsanspruch; ...
- Judicialis
VermG § 4 Abs. 2; ; VermG § 4 Abs. 3; ; ZGB DDR § 305; ; FGB DDR § 13; ; FGB DDR § 14
- Deutsches Notarinstitut
VermG § 4 Abs. 2; ZGB-DDR § 305; FGB-DDR § 13; FGB-DDR § 14
Schwarzgeldkauf in damaliger DDR steht redlichem - Wolters Kluwer
Erwerb eines Grundstücks durch einen Kaufvertrag mit einer Vereinbarung von Schwarzgeld; Wirksamkeit eines mit einer Schwarzgeldabrede verbundenen Kaufvertrages; Abschluss eines Kaufvertrages vor der Ausreise aus der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR); ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 4 Abs. 2 und 3; ZGB § 305; FGB der DDR §§ 13 und 14
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragsausschluss; Restitutionsausschluss; unredlicher Erwerb; Schwarzgeldabrede - rechtsportal.de
Redlicher Erwerb; Grundstückskauf; Zweiterwerb; Schwarzgeldabrede; zivilrechtliche Wirksamkeit des Vertrages; sittliche Anstößigkeit; Erwerbsbezogenheit; Alleinerwerb von Grundstücken durch Ehegatten; Verbot der Grundstückskonzentration
- ibr-online
Redlicher Erwerb trotzt "Schwarzgeldabrede"
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Vermögensgesetz; redlicher Erwerb trotz Schwarzgeldabrede
Verfahrensgang
- VG Halle, 27.02.2002 - 1 A 2189/98
- BVerwG, 12.06.2002 - 8 B 64.02
- BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02
Papierfundstellen
- BVerwGE 118, 154
- NJ 2003, 550
- ZfIR 2004, 444 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (20)
- BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93
Restitution bei Treuhandübertragung
Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02
Das folgt aus § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG, wonach ein möglicherweise zu zivilrechtlicher Unwirksamkeit führender Rechtsverstoß für die Annahme der Unredlichkeit allein nicht genügt, vielmehr die Kenntnis bzw. fahrlässige Unkenntnis des Erwerbers hiervon und sein fehlendes Vertrauen in den Bestand der Eigentümerstellung hinzukommen muss (stRspr des BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 25; Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12).Hinzu kommen muss das Vorliegen einer dem Erwerber zurechenbaren sittlich anstößigen Manipulation, die bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen lässt, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen, wobei bei dieser Fallgestaltung keine aktive Mitwirkung des Erwerbers an der Manipulation erforderlich ist (stRspr des BVerwG: vgl. Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12; Urteil vom 5. April 2000 - BVerwG 8 C 9.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3; Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 12).
Ausgehend vom Schutzzweck der Regelung des § 4 Abs. 2 und Abs. 3 VermG, "einen sozialverträglichen Ausgleich zwischen dem Interesse der Berechtigten an der Rückgabe ihrer in der DDR rechtstaatswidrig entzogenen Vermögenswerte und dem Interesse von Bürgern der DDR herzustellen, die daran in der Zwischenzeit Eigentum oder dingliche Nutzungsrechte erworben hatten" (Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 ) haben damit beide für das Vermögensrecht zuständigen Senate des Bundesverwaltungsgerichts eine sittlich anstößige Manipulation bei einer Schwarzgeldvereinbarung zwischen den genannten Personen verneint.
- BVerwG, 27.10.1995 - 7 C 56.94
Kein Stichtag bei Erwerb vom redlichen Voreigentümer in der DDR
Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02
Es hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zutreffend darauf abgestellt, dass es bei mehrfachem Erwerb des von einer Maßnahme gemäß § 1 VermG betroffenen Vermögenswertes auf die Redlichkeit des letzten Erwerbsvorganges ankommt (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 7 C 56.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 24).Da somit der Abschluss des Kaufvertrages maßgebend ist, spielt die vom Kläger angesprochene Stichtagsregelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG keine Rolle (vgl. hierzu Urteil vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 7 C 56.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 24).
Das folgt schon daraus, dass auf die Redlichkeit des letzten Erwerbsvorgangs abzustellen ist (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 7 C 56.94 - a.a.O.), an dem hier der frühere Eigentümer gar nicht beteiligt sein konnte.
- BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 2.00
Unredlichkeit des Erwerbs; Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR; …
Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02
Hinzu kommen muss das Vorliegen einer dem Erwerber zurechenbaren sittlich anstößigen Manipulation, die bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen lässt, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen, wobei bei dieser Fallgestaltung keine aktive Mitwirkung des Erwerbers an der Manipulation erforderlich ist (stRspr des BVerwG: vgl. Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12; Urteil vom 5. April 2000 - BVerwG 8 C 9.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3; Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 12).In den Fällen einer Schwarzgeldabrede zwischen dem einen Restitutionsantrag stellenden Veräußerer und dem Erwerber fehlt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an einer sittlich anstößigen Manipulation (Beschluss vom 6. Januar 1994 - BVerwG 7 B 200.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 5; Beschluss vom 13. März 2001 - BVerwG 7 B 132.00 - Beschluss vom 18. Mai 2001 - BVerwG 7 B 7.01 - Beschluss vom 13. Juli 2001 - BVerwG 7 B 20.01 - Beschluss vom 20. Februar 2002 - BVerwG 7 B 98.01 - Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 12; Beschluss vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 8 B 104.01 - Buchholz 310 § 6 VwGO Nr. 4).
In die gleiche Richtung zielt das Argument, dass einer Schwarzgeldabrede "die sittliche, auf Ausgleich drängende Anstößigkeit i.S. des § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG" dann fehle, wenn der Verstoß gegen Rechtsvorschriften der DDR "auf einem bewussten und gezielten Zusammenwirken des Verkäufers und des Erwerbers zur Täuschung der staatlichen Stellen" beruhe, wenn also der Rechtsverstoß "den Vertragparteien gleichermaßen oder gar in erster Linie dem Verkäufer zuzurechnen ist" (vgl. Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 12 S. 37 ).
- BVerwG, 05.04.2000 - 8 C 9.99
Redlicher Erwerb; Wohnraumversorgung für Angehörige der NVA-Grenztruppen; …
Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02
Dies entspricht allein dem Normzweck des § 4 Abs. 2, Abs. 3 VermG, wonach ein sozial verträglicher Ausgleich zwischen dem Restitutionsinteresse des Alt-Eigentümers und dem schutzwürdigen berechtigten Vertrauen des Erwerbers auf den Bestand des Rechtsgeschäftes zu schaffen ist (vgl. stRspr, Beschluss vom 23. Juni 1995 - BVerwG 7 PKH 2.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 20; Urteil vom 5. April 2000 - BVerwG 8 C 9.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3; Urteil vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 12.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 11).Hinzu kommen muss das Vorliegen einer dem Erwerber zurechenbaren sittlich anstößigen Manipulation, die bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen lässt, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen, wobei bei dieser Fallgestaltung keine aktive Mitwirkung des Erwerbers an der Manipulation erforderlich ist (stRspr des BVerwG: vgl. Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12; Urteil vom 5. April 2000 - BVerwG 8 C 9.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3; Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 12).
- BVerwG, 23.06.1995 - 7 PKH 2.94
Rückübertragungsanspruch infolge redlichen Erwerbs
Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02
Dies entspricht allein dem Normzweck des § 4 Abs. 2, Abs. 3 VermG, wonach ein sozial verträglicher Ausgleich zwischen dem Restitutionsinteresse des Alt-Eigentümers und dem schutzwürdigen berechtigten Vertrauen des Erwerbers auf den Bestand des Rechtsgeschäftes zu schaffen ist (vgl. stRspr, Beschluss vom 23. Juni 1995 - BVerwG 7 PKH 2.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 20; Urteil vom 5. April 2000 - BVerwG 8 C 9.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3; Urteil vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 12.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 11).Die berechtigten Erwartungen des Erwerbers sollen damit nicht enttäuscht werden und der Vermögenswert trotz der grundlegenden Veränderungen der politischen und rechtlichen Verhältnisse des Jahres 1989 behalten werden dürfen (Beschluss vom 23. Juni 1995 - BVerwG 7 PKH 2.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 20; Urteil vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 3.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 28).
- BVerwG, 13.03.2001 - 7 B 132.00
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer …
Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02
In den Fällen einer Schwarzgeldabrede zwischen dem einen Restitutionsantrag stellenden Veräußerer und dem Erwerber fehlt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an einer sittlich anstößigen Manipulation (Beschluss vom 6. Januar 1994 - BVerwG 7 B 200.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 5; Beschluss vom 13. März 2001 - BVerwG 7 B 132.00 - Beschluss vom 18. Mai 2001 - BVerwG 7 B 7.01 - Beschluss vom 13. Juli 2001 - BVerwG 7 B 20.01 - Beschluss vom 20. Februar 2002 - BVerwG 7 B 98.01 - Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 12; Beschluss vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 8 B 104.01 - Buchholz 310 § 6 VwGO Nr. 4)."Denn der mit den Restitutionsvorschriften bezweckte sozialverträgliche Ausgleich würde geradezu auf den Kopf gestellt, hielte man einem Käufer, der sich einem solchen Verlangen des Verkäufers beugt, eine die Unredlichkeit des Erwerbsgeschäfts kennzeichnende sittlich anstößige Manipulation vor mit der Folge, dass er die Rückübertragung des Vermögenswertes an den Verkäufer hinnehmen müsste" (Beschluss vom 13. März 2001 - BVerwG 7 B 132.00 -).
- BVerwG, 18.05.2001 - 7 B 7.01
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache bei unredlichem …
Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02
Von der nach DDR-Recht zu beurteilenden Wirksamkeit des Kaufvertrages auch im Falle einer Schwarzgeldvereinbarung geht entgegen der Annahme des Klägers ebenfalls der Bundesgerichtshof aus (vgl. Urteil vom 7. Mai 1993 - BGH V ZR 99/92 - DtZ 1993, 245; vgl. ebenso Beschluss vom 18. Mai 2001 - BVerwG 7 B 7.01).In den Fällen einer Schwarzgeldabrede zwischen dem einen Restitutionsantrag stellenden Veräußerer und dem Erwerber fehlt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an einer sittlich anstößigen Manipulation (Beschluss vom 6. Januar 1994 - BVerwG 7 B 200.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 5; Beschluss vom 13. März 2001 - BVerwG 7 B 132.00 - Beschluss vom 18. Mai 2001 - BVerwG 7 B 7.01 - Beschluss vom 13. Juli 2001 - BVerwG 7 B 20.01 - Beschluss vom 20. Februar 2002 - BVerwG 7 B 98.01 - Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 12; Beschluss vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 8 B 104.01 - Buchholz 310 § 6 VwGO Nr. 4).
- BVerwG, 15.10.2001 - 8 B 104.01
Übertragung auf den Einzelrichter; Erfordernis der Begründung des …
Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02
In den Fällen einer Schwarzgeldabrede zwischen dem einen Restitutionsantrag stellenden Veräußerer und dem Erwerber fehlt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an einer sittlich anstößigen Manipulation (Beschluss vom 6. Januar 1994 - BVerwG 7 B 200.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 5; Beschluss vom 13. März 2001 - BVerwG 7 B 132.00 - Beschluss vom 18. Mai 2001 - BVerwG 7 B 7.01 - Beschluss vom 13. Juli 2001 - BVerwG 7 B 20.01 - Beschluss vom 20. Februar 2002 - BVerwG 7 B 98.01 - Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 12; Beschluss vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 8 B 104.01 - Buchholz 310 § 6 VwGO Nr. 4). - BVerwG, 02.04.1993 - 7 B 22.93
Vermögensfragen - Rückgabe - Unredlichkeit - Fallgruppen
Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02
Es bedarf vielmehr der einzelfallbezogenen Feststellung des gesetzlich geforderten manipulativen Elements beim Erwerbsvorgang (vgl. Beschluss vom 2. April 1993 - BVerwG 7 B 22.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 1). - BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 20.94
Offene Vermögensfragen: Zivilrechtliche Wirksamkeit des Erwerbs als Voraussetzung …
Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02
Das folgt aus § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG, wonach ein möglicherweise zu zivilrechtlicher Unwirksamkeit führender Rechtsverstoß für die Annahme der Unredlichkeit allein nicht genügt, vielmehr die Kenntnis bzw. fahrlässige Unkenntnis des Erwerbers hiervon und sein fehlendes Vertrauen in den Bestand der Eigentümerstellung hinzukommen muss (stRspr des BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 25; Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12). - BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 3.00
Redlicher Erwerb; greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche …
- BVerwG, 22.11.2001 - 7 C 8.01
Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; redlicher Erwerb; …
- BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 4.00
Verzicht auf sanierungsbedürftiges Wohngrundstück im Gegenzug für Baugenehmigung …
- BGH, 07.05.1993 - V ZR 99/92
Rechtsfolgen eines Scheingeschäfts bei Zwangsveräußerung eines DDR-Grundstücks …
- BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 36.01
Ausreisebedingte Veräußerung; Redlichkeit; unlautere Machenschaft; Einflussnahme …
- BVerwG, 10.12.1998 - 7 C 42.97
Enteignung nach dem Aufbaugesetz; redlicher Erwerb; Rechtsverstoß; Konzentration …
- BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 12.99
Verpflichtungsklage; Rückübertragungsbescheid; Anspruch des …
- BVerwG, 13.07.2001 - 7 B 20.01
Rückübertragung des Eigentums an einem Hausgrundstück nach den Vorschriften des …
- BVerwG, 06.01.1994 - 7 B 200.93
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Zulassungsgrunds - …
- BVerwG, 20.02.2002 - 7 B 98.01
Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur Sachaufklärung im Verwaltungsprozess - …
- BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des …
Es soll einen sozial verträglichen Ausgleich zwischen den Interessen der Berechtigten an der Rückgabe ihrer in der DDR rechtsstaatswidrig entzogenen Vermögenswerte und dem Interesse von Bürgern der DDR herstellen, die daran in der Zwischenzeit Eigentum oder dingliche Nutzungsrechte redlich erworben haben (Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 ; Urteil des erkennenden Senats vom 30. April 2003 - BVerwG 8 C 10.02 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 19). - BVerwG, 03.03.2005 - 8 B 14.05
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die Darlegung …
Die von der Beschwerde zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. April 2003 - BVerwG 8 C 10.02 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 19) steht dem nicht entgegen.Auch von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG 8 C 10.02 vom 30. April 2003 (a.a.O.) weicht das angefochtene Urteil nicht ab.
- BVerwG, 23.05.2008 - 8 B 113.07
Aufstellung eines abstrakten Rechtssatzes durch das Gericht als Kriterium der …
Rn. 4 Soweit die Beschwerde eine Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. April 2003 - BVerwG 8 C 10.02 - (BVerwGE 118, 154 = Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 19) rügt, so stellt das Verwaltungsgericht überhaupt keinen anderslautenden abstrakten Rechtssatz auf, sondern legt die ständige Rechtsprechung zu § 4 Abs. 2 und 3 VermG ausdrücklich seiner Entscheidung zugrunde.Bei der Prüfung der Redlichkeit des Erwerbs ist mithin allein auf die Person des gegenwärtigen und damit letzten Rechtsinhabers und dessen rechtsgeschäftlichen Erwerb durch den Kaufvertragsabschluss abzustellen und nicht auf den Zeitpunkt der Genehmigung des Vertrages nach der GVVO der DDR oder gar auf den Zeitpunkt der Grundbucheintragung (Urteil vom 30. April 2003 - BVerwG 8 C 10.02 - a.a.O.).
- BVerwG, 31.03.2004 - 7 B 11.04
Rückübertragung eines Hausgrundstücks nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes …
Der Beklagte sieht eine Divergenz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. April 2003 - BVerwG 8 C 10.02 - (Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 19). - BVerwG, 26.05.2004 - 7 B 30.04
Klage auf Rückübertragung eines Hausgrundstücks nach den Vorschriften des …
Die Klägerin sieht eine Abweichung des angegriffenen Urteils von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darin, dass das Verwaltungsgericht bei dem Rückübertragungsausschluss für das Grundstück Z.-Straße 12 auf die Redlichkeit der Beigeladenen zu 1 und 2 und nicht auf die der Letzterwerber abgestellt habe, während das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 30. April 2003 - BVerwG 8 C 10.02 - (Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 19) unter Berufung auf das Urteil vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 7 C 56.94 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 24) vorgegeben habe, dass allein auf die Person des gegenwärtigen und damit letzten Rechtsinhabers und dessen rechtsgeschäftlichen Erwerb abzustellen sei. - BVerwG, 12.06.2002 - 8 B 64.02
Voraussetzungen für die Unredlichkeit des Erwerbers bei der Veräußerung eines …
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 10.02 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht. - BVerwG, 12.08.2005 - 8 B 45.05
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensfehlern und grundsätzlicher Bedeutung …
Die für die Annahme der Unredlichkeit in Betracht kommenden Umstände müssen jeweils erwerbsbezogen in dem Sinne sein, dass sie den Erwerbsvorgang selbst betreffen und ihn als auf einer sittlich anstößigen Manipulation beruhend erscheinen lassen (stRspr des BVerwG: Urteil vom 22. November 2001 - BVerwG 7 C 8.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 15 und Urteil vom 30. April 2003 - BVerwG 8 C 10.02 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 19).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 18.08.2003 - 20 W 302/2001, 20 W 302/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 21 Abs 4 WoEigG, § 26 Abs 1 WoEigG, § 43 Abs 1 Nr 1 WoEigG
Wohnungseigentumsverwaltung: Abberufung des verwaltenden Wohnungseigentümers wegen gemeinschaftsschädlichen Verhaltens - Judicialis
- rechtsportal.de
Zu den Voraussetzungen einer Abberufung des Rechtsstreitigkeiten verursachenden Verwalters
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Geeignetheit eines Verwalters; Provokation von Rechtsstreitigkeiten durch den Wohnungseigentumsverwalter; Ausnutzen des Vertrauens von Wohnungseigentümern, um Interessen gegen den einzelnen durchzusetzen; Geltung der Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung
- Wolters Kluwer
(Wohnungseigentumsverwaltung: Abberufung des verwaltenden Wohnungseigentümers wegen gemeinschaftsschädlichen Verhaltens)
- ibr-online
Zur Ungeeignetheit des Wohnungsverwalters
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden - II 71/00
- AG Wiesbaden, 16.11.2000 - 61 UR II 71/00
- AG Wiesbaden, 16.11.2000 - 61 UR II 71/20
- LG Wiesbaden, 10.07.2001 - 4 T 61/01
- LG Wiesbaden, 10.07.2001 - 4 T 61/20
- OLG Frankfurt, 18.08.2003 - 20 W 302/2001, 20 W 302/01
Papierfundstellen
- ZfIR 2004, 444 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (12)
- BayObLG, 21.10.1999 - 2Z BR 97/99
Vorzeitige Abberufung des Hausverwalters
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2003 - 20 W 302/01
Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG WE 90, 68, dass. NZM 2000, 510, 511 und NZM 2001, 754, 756; OLG Karlsruhe NZM 1998, 768, 769; OLG Köln NZM 1999, 128;… Merle, aaO., § 26 Rdnr. 40;… Niedenführ/Schulze, aaO., § 26 Rdnr. 16;… Staudinger/Bub: WEG 12. Aufl., § 26 Rdnr. 160).Es kann aber auch ausreichen, wenn das Vertrauensverhältnis eines Verwalters zu einer Gruppe von Wohnungseigentümern (wie dem Verwaltungsbeirat) oder zu einzelnen Wohnungseigentümern nicht mehr besteht, es sei denn das Zerwürfnis wurde von den Betroffenen in vorwerfbarer Weise herbeigeführt (BayObLG NZM 1999, 283 und NZM 2000, 510 für den Fall der vorzeitigen Abberufung des Verwalters), wovon vorliegend aber keine Rede sein kann.
- OLG Köln, 07.09.1998 - 16 Wx 73/98
Gerichtliche Abberufung des Verwalters
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2003 - 20 W 302/01
Denn nur eine bestandskräftige Neubestellung könnte zur einer Erledigung des Abberufungsverfahrens führen (OLG Köln NZM 1998, 959;… Niedenführ/Schulze, aaO., § 26 Rdnr. 76) und die Bestandskrraft des in der Eigentümerversammlung vom 06.05.2002 zu TOP 5 gefassten Beschlusses über die Bestellung der weiteren Beteiligten zur Verwalterin ist derzeit noch nicht eingetreten.Maßgeblicher Geschäftswert für das Begehren auf gerichtliche vorzeitige Abberufung des Verwalters ist die Verwaltervergütung für die restliche Amtszeit, für die der Verwalter bestellt war (OLG Köln NZM 1998, 959, 960;… Schulze/Niedenführ, aaO., § 48 Rdnr. 34).
- OLG Hamburg, 14.10.2002 - 2 Wx 69/02
Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2003 - 20 W 302/01
Noch weniger darf der Eindruck entstehen, der Verwalter könne seine Stellung und das Vertrauen der übrigen Wohnungseigentümer ausnutzen, um seine Interessen gegenüber einem einzelnen Wohnungseigentümer durchzusetzen (OLG Hamburg, Beschluss vom 14.10.2002 2 Wx 69/02-).
- BayObLG, 27.11.1998 - 2Z BR 150/98
Wichtiger Grund für die fristlose Kündigung eines Verwaltervertrags
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2003 - 20 W 302/01
Es kann aber auch ausreichen, wenn das Vertrauensverhältnis eines Verwalters zu einer Gruppe von Wohnungseigentümern (wie dem Verwaltungsbeirat) oder zu einzelnen Wohnungseigentümern nicht mehr besteht, es sei denn das Zerwürfnis wurde von den Betroffenen in vorwerfbarer Weise herbeigeführt (BayObLG NZM 1999, 283 und NZM 2000, 510 für den Fall der vorzeitigen Abberufung des Verwalters), wovon vorliegend aber keine Rede sein kann. - OLG Celle, 19.05.1999 - 4 W 49/99
Unwirksamkeit von Jahresabrechnungen für eine Wohnungseigentümergemeinschaft; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2003 - 20 W 302/01
Nur wenn auch unter Berücksichtigung dieses Beurteilungsspielraumes der wichtige Grund so schwerwiegend ist, dass die Nichtabberufung nicht mehr den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, d. h. nicht mehr vertretbar erscheint, kann ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft die Abberufung des Verwalters verlangen (OLG Celle, NZM 1999, 841). - BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2003 - 20 W 302/01
Dies war aber nach der Auffassung des Senats, der Eigentümerbeschlüsse ohne Bindung an die Auslegung der Tatrichter selbst auslegen kann (BGHZ 139, 288, 291;… Merle, aaO., § 23 Rdnr. 57), nicht der Fall. - BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01
Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2003 - 20 W 302/01
Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG WE 90, 68, dass. NZM 2000, 510, 511 und NZM 2001, 754, 756; OLG Karlsruhe NZM 1998, 768, 769; OLG Köln NZM 1999, 128;… Merle, aaO., § 26 Rdnr. 40;… Niedenführ/Schulze, aaO., § 26 Rdnr. 16;… Staudinger/Bub: WEG 12. Aufl., § 26 Rdnr. 160). - BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00
Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2003 - 20 W 302/01
Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG WE 90, 68, dass. NZM 2000, 510, 511 und NZM 2001, 754, 756; OLG Karlsruhe NZM 1998, 768, 769; OLG Köln NZM 1999, 128;… Merle, aaO., § 26 Rdnr. 40;… Niedenführ/Schulze, aaO., § 26 Rdnr. 16;… Staudinger/Bub: WEG 12. Aufl., § 26 Rdnr. 160). - BayObLG, 19.06.1997 - 2Z BR 35/97
Verfahrensvorschriften bei faktischer und werdender …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2003 - 20 W 302/01
Da die Wohnungseigentümer die Auswahl und Bestellung eines Verwalters wegen § 26 Abs. 1 Satz 4 WEG nicht einem Dritten übertragen können, kann sich ein Verwalter auch nicht vorbehalten, die Verwalterstellung auf einen anderen ganz oder teilweise zu übertragen, ohne dass den Wohnungseigentümern ein Mitspracherecht eingeräumt wird (BayObLGZ 1975, 327, 330; dass. NJW-RR 1997, 1443;… Staudinger/Bub, 12.Aufl., § 26, Rdnr. 364;… Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 26 Rdnr. 75). - OLG Köln, 06.03.1998 - 16 Wx 8/98
Wiederwahl des Verwalters trotz Abrechnungsfehler
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2003 - 20 W 302/01
Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG WE 90, 68, dass. NZM 2000, 510, 511 und NZM 2001, 754, 756; OLG Karlsruhe NZM 1998, 768, 769; OLG Köln NZM 1999, 128;… Merle, aaO., § 26 Rdnr. 40;… Niedenführ/Schulze, aaO., § 26 Rdnr. 16;… Staudinger/Bub: WEG 12. Aufl., § 26 Rdnr. 160). - OLG Karlsruhe, 10.09.1997 - 4 W 71/97
- BayObLG, 04.08.1975 - BReg. 2 Z 50/75
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
- OLG Frankfurt, 26.04.2005 - 20 W 279/03
Wohnungseigentum: Voraussetzungen für die Ungültigerklärung eines Beschlusses …
Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (Senat, Beschluss vom 18.08.2003, 20 W 302/2001 = ZfIR 2004, 444 unter Hinweis auf BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG WE 1990, 68; NZM 2000, 510; NZM 2001, 754; OLG Karlsruhe NZM 1998, 768; OLG Köln NZM 1999, 128;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 26 Rz. 40;… Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 26 Rz. 16;… Staudinger/Bub, BGB, Stand Juni 1997, § 26 WEG Rz. 160).Nach der bezeichneten Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 18.08.2003, 20 W 302/2001) gelten diese Grundsätze in gleicher Weise auch für einen Beschluss, mit dem die Abberufung eines Verwalters durch die Gemeinschaft abgelehnt wird bzw. ein Wohnungseigentümer die Zustimmung zur Abberufung begehrt.
Nur wenn auch unter Berücksichtigung dieses Beurteilungsspielraumes der wichtige Grund so schwerwiegend ist, dass die Nichtabberufung nicht mehr den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, d. h. nicht mehr vertretbar erscheint, kann ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft die Abberufung des Verwalters verlangen (Senat, Beschluss vom 18.08.2003, 20 W 302/2001, unter Hinweis auf OLG Celle NZM 1999, 841;… vgl. auch Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 26 Rz. 76;… Bärmann/Pick, a.a.O., § 26 Rz. 38).
- OLG Frankfurt, 05.01.2004 - 20 W 290/03
Wohnungseigentum: Abberufung eines verwaltenden Wohnungseigentümers; …
Der Senat hat mit Beschluss vom 18.08.2003 zu Az. 20 W 302/2001, auf dessen Inhalt Bezug genommen wird, den landgerichtlichen Beschluss aufgehoben und die Erstbeschwerde der Antragsgegner zurückgewiesen.Die Ungeeignetheit der Beteiligten zu 2) als Verwalterin ist in dem Vorverfahren 20 W 302/2001 bereits festgestellt worden, daran kann sich durch den Zeitablauf als solchen nichts ändern.
- OLG Rostock, 20.05.2009 - 3 W 181/08
Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für die gerichtliche Abberufung …
Ebenso würde es auch für die Ungültigkeitserklärung eines Verwalterbestellungsbeschlusses nicht genügen, dass ein wichtiger Grund im Sinne des § 26 Abs. 1 Satz 3 WEG vorliegt, sondern die Bestellung müsste gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung im Sinne des § 21 Abs. 3 und 4 WEG verstossen (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 05.01.2004, 20 W 290/03, zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Beschl. v. 18.08.2003, 20 W 302/2001, 20 W 302/2001, ZFIR 2004, 444). - LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07
Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in …
Rn. 88 aaa.) Ein wichtiger Grund für die Aufhebung des Beschlusses der Verwalterbestellung ist gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter, auch wenn die Umstände nicht vom Verwalter verschuldet sind, nicht mehr zugemutet werden kann und deshalb das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH, NJW 2002, 3249; BayObLG, WuM 1989, 264; WuM 1999, 354 = ZMR 1999, 269; OLG Düsseldorf, ZMR 2006, 144; WuM 1998, 311; OLG Karlsruhe, WE 1998, 189; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.08.2003 - 20 W 302/01; OLG Düsseldorf, ZMR 2004, 53; BayObLG, ZMR 2005, 301). - OLG Düsseldorf, 07.03.2006 - 3 Wx 107/05
WEG : Abberufung des Verwalters - Ordnungsgemäße Verwaltung
Der Senat weicht mit dieser Entscheidung nicht ab von dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 18.08.2003 -20 W 302/2001 (zitiert nach juris), so dass eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 FGG nicht geboten ist.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 11.09.2002 - 16 Wx 128/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de
WEG § 15 Abs. 3
Nutzung einer gewerblichen Sondereigentumseinheit zu Wohnzwecken - Wolters Kluwer
Nutzung einer im Eigentum eines Wohneigentümers befindlichen Einheit durch Wohneigentümergemeinschaft; Beeinträchtigung von Wohungseigentümer durch Benutzung von Räumen für gesellige Veranstaltungen
- ibr-online
Wohnungseigentum
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln - 202 II 234/99
- LG Köln, 22.04.2002 - 29 T 193/00
- OLG Köln, 11.09.2002 - 16 Wx 128/02
Papierfundstellen
- NZM 2003, 115
- ZMR 2003, 384
- ZfIR 2004, 444 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 15.02.2002 - 16 Wx 232/01
WEG : Nutzung einer Wohnung als Patentanwaltsbüro
Auszug aus OLG Köln, 11.09.2002 - 16 Wx 128/02
Entscheidend ist, ob diese in der Teilungserklärung nicht vorgesehene Nutzung über das Maß hinausgeht, was üblicherweise mit einer gewerblichen Nutzung verbunden ist ( vgl. Beschluss des Senats vom 15.2.2002 zum umgekehrt liegenden Sachverhalt - 16 Wx 232/01 - ). - BayObLG, 28.10.1998 - 2Z BR 137/98
Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung
Auszug aus OLG Köln, 11.09.2002 - 16 Wx 128/02
Dies entspricht der herrschenden Rechtsprechung, wonach auch eine abweichende Nutzung möglich ist, sofern dadurch andere Wohnungseigentümer nicht mehr als durch die ursprüngliche Nutzung beeinträchtigt werden ( vgl. z.B. OLG Düsseldorf, ZMR 98, 247; BayObLG, NZM 99, 130; BayObLG, FGPrax 97, 220; BayObLG, NJW-RR 96, 1358; KG, NJW-RR 91, 1421 ). - KG, 10.07.1991 - 24 W 6574/90
Verletzung von Gemeinschaftseigentum durch Entfernung einer tragenden …
Auszug aus OLG Köln, 11.09.2002 - 16 Wx 128/02
Dies entspricht der herrschenden Rechtsprechung, wonach auch eine abweichende Nutzung möglich ist, sofern dadurch andere Wohnungseigentümer nicht mehr als durch die ursprüngliche Nutzung beeinträchtigt werden ( vgl. z.B. OLG Düsseldorf, ZMR 98, 247; BayObLG, NZM 99, 130; BayObLG, FGPrax 97, 220; BayObLG, NJW-RR 96, 1358; KG, NJW-RR 91, 1421 ). - BayObLG, 23.05.1996 - 2Z BR 19/96
Nutzung einer Wohnung als Wachstation für Polizeibeamte
Auszug aus OLG Köln, 11.09.2002 - 16 Wx 128/02
Dies entspricht der herrschenden Rechtsprechung, wonach auch eine abweichende Nutzung möglich ist, sofern dadurch andere Wohnungseigentümer nicht mehr als durch die ursprüngliche Nutzung beeinträchtigt werden ( vgl. z.B. OLG Düsseldorf, ZMR 98, 247; BayObLG, NZM 99, 130; BayObLG, FGPrax 97, 220; BayObLG, NJW-RR 96, 1358; KG, NJW-RR 91, 1421 ).
- LG Frankfurt/Main, 31.03.2022 - 13 S 131/20
Sondereigentum zweckbestimmungswidrig genutzt - Unterlassungsanspruch aber …
Wenn der vom Wohnungseigentümer praktizierte Gebrauch der Zweckbestimmung widerspricht, begründet dies allerdings allein noch keinen Unterlassungsanspruch, sondern die übrigen Wohnungseigentümer können nur dann Unterlassung des zweckbestimmungswidrigen Gebrauchs verlangen, wenn dieser mehr stört als der zweckbestimmungsgemäße Gebrauch (vgl. OLG Köln NZM 2003, 115;… Niedenführ/ Vandenhouten, WEG, 12. Auflage 2017, § 15 Rn.12 mwN). - OLG Hamm, 12.04.2005 - 15 W 29/05
Nutzung eines als "gewerbliche Einheit" bezeichneten Teileigentums
Denn die Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter ist nach allgemeiner Ansicht dahin auszulegen, dass nur eine solche Nutzung der betreffenden Räumlichkeiten ausgeschlossen sein soll, von der bei einer typisierenden Betrachtungsweise stärkere Beeinträchtigungen ausgehen als sie mit der Nutzung entsprechend dem in der Teilungserklärung festgelegten Zweck verbunden sind (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 141; NJW-RR 1996, 1358; FGPrax 1997, 220; KG NJW-RR 1995, 333; OLG Düsseldorf FGPrax 1998, 95, OLG Köln NZM 2003, 115; Senat FGPrax 2004, 12).Die Begründung in diesem Beschluß, die Zweckbindung der Teilungserklärung solle ausschließen, daß im Sinne einer gegenseitigen wirtschaftlichen Befruchtung der dort betriebenen Geschäfte aus gewerblichen Zwecken dienenden Räumen Wohnraum geschaffen wird, bezieht sich in ihrem Zusammenhang ausschließlich auf die grundlegende Veränderung des Charakters der Anlage, die mit dem Übergang von einer gewerblichen zu einer Wohnraumnutzung verbunden ist (vgl. jetzt auch etwa OLG Köln NZM 2003, 115).
- LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 13 S 36/17
Sieht die Teilungserklärung nur eine Wohnnutzung vor, ist im Regelfall eine …
Wenn der vom Wohnungseigentümer praktizierte Gebrauch der Zweckbestimmung widerspricht, begründet dies allerdings allein noch keinen Unterlassungsanspruch, sondern die übrigen Wohnungseigentümer können nur dann Unterlassung des zweckbestimmungswidrigen Gebrauchs verlangen, wenn dieser mehr stört als der zweckbestimmungsgemäße Gebrauch (vgl. OLG Köln, NZM 2003, 115 [OLG Köln 11.09.2002 - 16 Wx 128/02] ;… Niedenführ/ Vandenhouten, WEG, 12. Auflage, 2017, § 15, Rdnr.12 mwN). - LG Berlin, 20.12.2022 - 67 T 77/22
Bemessung des Gebührenstreitwerts einer auf die Feststellung der preisrechtlich …
Wenn der vom Wohnungseigentümer praktizierte Gebrauch der Zweckbestimmung widerspricht, begründet dies allerdings allein noch keinen Unterlassungsanspruch, sondern die übrigen Wohnungseigentümer können nur dann Unterlassung des zweckbestimmungswidrigen Gebrauchs verlangen, wenn dieser mehr stört als der zweckbestimmungsgemäße Gebrauch (vgl. OLG Köln NZM 2003, 115;… Niedenführ/ Vandenhouten, WEG, 12. Auflage 2017, § 15 Rn.12 mwN). - LG Frankfurt/Main, 23.10.2017 - 9 S 49/17 Wenn der vom Wohnungseigentümer praktizierte Gebrauch der Zweckbestimmung widerspricht, begründet dies allein noch keinen Unterlassungsanspruch, sondern die übrigen Wohnungseigentümer können nur dann Unterlassung des zweckbestimmungswidrigen Gebrauch verlangen, wenn dieser mehr stört als der zweckbestimmungsgemäße Gebrauch (vgl. OLG Köln, NZM 2003, 115 [OLG Köln 11.09.2002 - 16 Wx 128/02] ;… Niedenführ/ VandenHouten, WEG, 12. Auflage, 2017, § 15, Rdnr.12 mwN).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 108/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de
WEG § 23 § 26
Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Abberufung des Verwalters - ibr-online
Zur Zulässigkeit der gerichtlichen Abberufung des Verwalters
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Antrag auf Abberufung des Verwalters durch das Gericht ; Antrag auf Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses ; Aufklärung von Amts wegen ; Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens; Entscheidung ohne vorherige Befassung der Eigentümerversammlung
Verfahrensgang
- AG München - 483 UR II 834/98
- LG München I - 13 AR 22373/99
- BayObLG, 23.03.2000 - 2Z BR 15/00
- BayObLG, 04.07.2002 - 2Z BR 139/01
- LG München I, 07.05.2003 - 1 T 1072/01
- BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 108/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 89
- NZM 2004, 110
- ZfIR 2004, 444 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 06.08.1985 - BReg. 2 Z 45/85
Sofortige Abberufung eines Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage aus wichtigem …
Auszug aus BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 108/03
Das führt nicht nur dazu, dass Gründe für die Abberufung der Verwalterin, die zum Zeitpunkt ihrer Neubestellung bereits berücksichtigt werden konnten, nicht mehr geltend gemacht werden können (BayObLG NJW-RR 1986, 445/446), sondern schließt auch die Berufung der Antragstellerin auf eine Unzumutbarkeit der vorherigen Befassung der Eigentümerversammlung aus.
- OLG Köln, 22.08.2008 - 16 Wx 228/07
Voraussetzungen der Abberufung eines Verwalters durch die Eigentümergemeinschaft
Dies führt dazu, dass Gründe für die Abberufung der Verwalterin, die zum Zeitpunkt ihrer Neubestellung bereits berücksichtigt werden konnten, nicht mehr geltend gemacht werden können (BayObLG NJW-RR 2004, 89; OLG Köln ZMR 2003, 703). - OLG Frankfurt, 26.04.2005 - 20 W 279/03
Wohnungseigentum: Voraussetzungen für die Ungültigerklärung eines Beschlusses …
Dabei hat es - mit dem amtsgerichtlichen Beschluss - zutreffend zugrunde gelegt, dass die Abberufung nicht auf Gründe gestützt werden kann, die der Wohnungseigentümergemeinschaft im Zeitpunkt der Wiederwahl des Verwalters bekannt gewesen waren (BayObLG ZMR 2004, 840; WuM 2004, 426; NZM 2004, 110; OLG Köln ZMR 2003, 703; OLG Düsseldorf WuM 1997, 67; NZM 2002, 487; OLG Celle NZM 1999, 841;… vgl. auch Bärmann/Pick, a.a.O., § 26 Rz. 36;… Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 26 Rz. 87;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 26 Rz. 11b).
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