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Rechtsprechung
   BGH, 12.05.1993 - IV ZR 120/92   

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https://dejure.org/1993,1085
BGH, 12.05.1993 - IV ZR 120/92 (https://dejure.org/1993,1085)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1993 - IV ZR 120/92 (https://dejure.org/1993,1085)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1993 - IV ZR 120/92 (https://dejure.org/1993,1085)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AFB § 16
    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Täuschungsversuchs des Versicherungsnehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1117
  • VersR 1993, 1351
  • zfs 1993, 274
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.1991 - IV ZR 82/90

    Voraussetzungen eines Beweises des ersten Anscheins; Wahrscheinlichkeit des

    Auszug aus BGH, 12.05.1993 - IV ZR 120/92
    Richtig ist, daß der Beweis des ersten Anscheins grundsätzlich auch bei der Feststellung von Brandursachen in Betracht kommen kann (Senatsurteil vom 6. März 1991 - IV ZR 82/90 - VersR 1991, 460 unter II 2 a m.w.N.; vgl. Boldt, Die Feuerversicherung, 6. Aufl. S. 37).

    Diese Beweiserleichterung greift nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber nur bei typischen Geschehensabläufen ein, d.h. in Fällen, bei denen ein bestimmter Sachverhalt feststeht, der nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder auf einen bestimmten Ablauf als maßgeblich für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs hinweist (Urteil vom 6. März 1991, aaO).

  • BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 99/85

    Einleitung eines Zwischenstreites nach rügelosem Verhandeln

    Auszug aus BGH, 12.05.1993 - IV ZR 120/92
    Ein solches Ausmaß der Täuschung, wie es hier vorliegt, läßt selbst bei einer Existenzbedrohung die volle Leistungsfreiheit der Beklagten nicht als übermäßige und unbillige Härte erscheinen (vgl. auch BGH, Urteil vom 18. November 1986 - IVa ZR 99/85 - VersR 1987, 149 a.E.).
  • BGH, 08.02.1984 - IVa ZR 203/81

    Anspruch auf Entschädigung für zerstörte oder beschädigte Sachen aus der

    Auszug aus BGH, 12.05.1993 - IV ZR 120/92
    Dabei kann von Bedeutung sein, ob die Versagung des gesamten Versicherungsschutzes den Versicherungsnehmer in seiner Existenz bedroht und welche Motive ihn zu seiner Tat verleitet haben, insbesondere ob Gewinnsucht im Spiel war oder lediglich die Durchsetzung eines gegebenen Anspruchs gefördert werden sollte (BGH, Urteil vom 8. Februar 1984 - IVa ZR 203/81 - VersR 1984, 453 unter II m.w.N.).
  • BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00

    Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei

    Kann nicht ausgeschlossen werden, daß die falschen Angaben bereits zu einem Nachteil für den Versicherer geführt haben oder nicht freiwillig berichtigt worden sind, bleibt es bei der Leistungsfreiheit (vgl. das vorstehend zitierte Senatsurteil sowie die Senatsurteile vom 28. Mai 1975 - IV ZR 112/73 - VersR 1975, 752 unter III und vom 12. Mai 1993 - IV ZR 120/92 - VersR 1993, 1351 unter II 3 b).
  • BGH, 22.06.2011 - IV ZR 174/09

    Versicherungsrecht: Wiederholung der Belehrung über die Rechtsfolgen einer

    Eine unzulässige Rechtsausübung ist demnach regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn die Täuschung lediglich einen geringen Teil des versicherten Schadens betrifft und bei der Billigkeitsprüfung weitere Gesichtspunkte zugunsten des Versicherungsnehmers ins Gewicht fallen (Senatsurteile vom 12. Mai 1993 - IV ZR 120/92, r+s 1993, 348 unter II 3 a; vom 2. Oktober 1985 aaO; vom 8. Februar 1984 - IVa ZR 203/81, VersR 1984, 453 unter II).

    Ferner ist zu berücksichtigen, inwieweit die Versagung des gesamten Versicherungsschutzes den Versicherungsnehmer in seiner Existenz bedroht (Senatsurteile vom 12. Mai 1993 aaO; vom 2. Oktober 1985 aaO; vom 29. Mai 1985 aaO Rn. 12; vom 8. Februar 1984 aaO; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 05.11.1996 - VI ZR 343/95

    Beweiswürdigung bei dem Brand eines Heizgerätes

    Kommt es deshalb im Aufstellbereich eines Heizgerätes, das auf einem solchen Fußboden ohne erforderliche zusätzliche Maßnahmen aufgestellt worden ist, tatsächlich zu einem Brand, spricht der Beweis des ersten Anscheins - rückschließend von dem Erfolg auf die Ursache - dafür, daß der Brand durch die Unterlassung verursacht worden ist (vgl. Senatsurteile vom 3. Juli 1990 und vom 22. Mai 1979, je aaO; vgl. noch BGH, Urteile vom 6. März 1991 aaO unter II 2 a); vom 12. Mai 1993 - IV ZR 120/92 - VersR 1993, 1351 unter I. 2)).
  • OLG Hamm, 12.07.2002 - 20 U 113/01

    Freiststellung des Versicherers von der Entschädigungspflicht bei einer

    BGH, Urt.v. 12.05.1993 - IV ZR 120/92 - VersR 1993, 1351).

    Die Existenzgefährdung allein reicht nicht aus, um die Berufung auf die Leistungsfreiheit als rechtsmißbräuchlich anzusehen (BGH, Urt.v. 02.10.1985, aaO; Urt.v. 12.05.1993, aaO.), vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, die hier jedoch nicht vorliegen.

  • OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 8 U 13/06

    Gebäudefeuerversicherung: Berufung eines Untermieters im Regressprozess des

    Wirken dagegen so viele Einzeltatsachen in so unterschiedlicher Weise zusammen, dass sich kein typischer Geschehensablauf feststellen lässt, so kann nach der Lebenserfahrung nicht der Schluss auf einen bestimmten Ursachenverlauf gezogen werden (BGH VersR 91, 460; BGH NJW-RR 93, 1117; OLG Düsseldorf WuM 2002, 489).
  • OLG Karlsruhe, 06.06.2013 - 12 U 204/12

    Jagdhaftpflichtversicherung: Folge falscher Darstellung des Geschehensablaufs in

    Eine nur teilweise Versagung der Leistung kommt zwar ausnahmsweise in Betracht, wenn die Täuschung nur einen geringen Teil des versicherten Schadens betrifft und weitere Billigkeitsmomente zugunsten des Versicherungsnehmers ins Gewicht fallen (BGH, VersR 1993, 1351; VersR 1987, 149; VersR 1984, 453; VersR 1969, 411).
  • OLG Hamm, 27.07.2011 - 20 U 146/10

    Leistungsfreiheit des Sachversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den

    Das wird angenommen, wenn Billigkeitsmomente zugunsten des Versicherungsnehmers ins Gewicht fielen und sein Verschulden als gering anzusehen war, etwa, weil die Täuschung nur einen geringen Teil des versicherten Schadens betraf, andererseits aber die Versagung des gesamten Versicherungsschutzes den Versicherungsnehmer in seiner wirtschaftlichen Existenz bedrohte (vgl. BGH, Urt. v. 08.02.1984, IVa ZR 203/81, Zitat nach juris = VersR 1084, 453; BGH, Urt. v. 02.10.1985, IVa ZR 18/84, Zitat nach juris = VersR 1986, 77; BGH, Urt.v. 23.09.1992, IV ZR 199/91, Zitat nach juris = VersR 1992, 1465; BGH, Urt. v. 12.05.1993, IV ZR 120/92, Zitat nach juris = VersR 1993, 1351, Senatsurteil vom 12.07.2002, 20 U 113/01, Zitat nach juris = RuS 2002, 423; Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch 2. Aufl., § 33 Rn 178 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 12 U 142/09

    Schadensersatzanspruch aus einem Brandschaden; behauptete Verursachung des

  • OLG Rostock, 16.05.2008 - 5 U 105/08

    Haftung des Grundstücksnutzers: Brandschäden auf dem Nachbargrundstück durch

  • OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 19 U 120/05

    Regress der Feuerversicherung: Anscheinsbeweis für die Schadensursächlichkeit von

  • OLG Frankfurt, 25.10.2021 - 14 U 401/20

    Anscheinsbeweis bei Brandschaden

  • OLG Oldenburg, 24.02.1999 - 2 U 272/98

    Zulässigkeit eines Anscheinsbeweises für die Feststellung von Brandursachen;

  • OLG Hamm, 06.02.2015 - 20 U 9/15

    Leistungsfreiheit des Hausratversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den

  • OLG Hamm, 20.11.1998 - 34 U 68/98

    Schadensersatzanspruch im Falle mehrerer in Betracht kommender Ursachen bzw.

  • OLG Köln, 09.09.2003 - 9 U 30/03

    Ausnahme von der Leistungsfreiheit eines Hausratversicherers trotz Vorlage eines

  • OLG Bamberg, 05.05.2011 - 1 U 122/09

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Brandstiftung als mögliche Schadensursache

  • BGH, 30.04.2008 - IV ZR 77/05

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Berufung des

  • OLG Celle, 13.12.2007 - 8 U 66/07

    Anscheinsbeweis für Feuerausbruch bei Schweißarbeiten

  • OLG Koblenz, 02.06.2006 - 10 U 1034/05

    Feuerversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers bei Unaufklärbarkeit der

  • OLG Hamm, 02.03.2011 - 20 U 124/10

    Rechtsfolgen einer Täuschung über die Umstände eines Einbruchsdiebstahls in der

  • OLG Stuttgart, 24.11.2005 - 7 U 124/05

    Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Auskunftsobliegenheit bezüglich Vorschäden;

  • OLG Oldenburg, 06.10.2006 - 6 U 224/05
  • OLG Schleswig, 16.06.2011 - 5 U 131/10

    Verletzung werkvertraglicher Sorgfaltspflichten durch Installation einer

  • OLG Schleswig, 01.06.2006 - 16 U 33/05

    Das Berufen des Versicherers auf eine arglistige Täuschung über einen Betrag von

  • OLG Hamm, 19.10.1999 - 27 U 2/99

    Anscheinsbeweis für Brandverursachung durch Lötarbeiten in einem Holzhaus

  • LG Köln, 26.11.2008 - 20 O 1/08

    Leistungsfreiheit der Versicherung aufgrund eines Verstoßes des Versicherten

  • OLG Naumburg, 11.10.2012 - 4 U 12/12

    Schadenersatzklage wegen Brandschadens: Anscheinsbeweis bei der Feststellung

  • LG Saarbrücken, 24.09.2013 - 14 O 122/13

    Hausratversicherung: Leistungsausschluss bei Verschweigen der Abgabe einer

  • OLG Oldenburg, 21.06.1995 - 2 U 104/95

    Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen Fristablauf; Fristwahrung durch

  • OLG Oldenburg, 29.01.1996 - 2 U 242/96

    Keine Widerlegung der Vorsatzvermutung durch behauptetes Vergessen; Pflicht zur

  • LG Essen, 19.10.2022 - 18 O 375/21

    Inhaltsversicherung, Brandschaden

  • LG Hamburg, 15.08.2003 - 331 O 198/00

    Vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalles

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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.05.1993 - 5 B 82.92   

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https://dejure.org/1993,1274
BVerwG, 13.05.1993 - 5 B 82.92 (https://dejure.org/1993,1274)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1993 - 5 B 82.92 (https://dejure.org/1993,1274)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1993 - 5 B 82.92 (https://dejure.org/1993,1274)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 418
  • zfs 1993, 274
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 5 B 82.92
    Denn in letzterer Hinsicht beschränkt sich das Beschwerdevorbringen auf Angriffe gegen die Rechtsanwendung im Einzelfall und die ihr zugrundeliegenden tatsächlichen Feststellungen und Würdigungen; soweit dabei "fehlende Sachaufklärung" geltend gemacht wird, genügt die Beschwerde nicht dem Erfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO, den Verfahrensmangel zu "bezeichnen" (zu den Anforderungen insoweit s. BVerwG, Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 B 31.90

    Rückforderung von Blindengeld

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 5 B 82.92
    Weil jede dieser Begründungen das angefochtene Urteil selbständig trägt, könnte die Revision nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder von ihnen ein Zulassungsgrund gegeben wäre (Senatsbeschluß vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 B 31.90 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 51.80

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bewilligung des Armenrechts

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 5 B 82.92
    Wie im angefochtenen Urteil zutreffend ausgeführt ist, hat das Bundesverwaltungsgericht zu § 31 Abs. 4 BSHG a.F. bereits klargestellt, daß die schon dort verwendete Formulierung "dem Grunde nach förderungsfähig" in der Bedeutung von "abstrakt förderungsfähig" zu verstehen ist (Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 5 C 51.80 - <BVerwGE 61, 352/354 = FEVS 29, 353/355>).
  • BVerwG, 07.06.1989 - 5 C 3.86

    Ausschluß von Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt - Ausbildung im Rahmen des

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 5 B 82.92
    Denn diese Regelung ist, wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls schon entschieden ist, mit dem Inkrafttreten des 2. Haushaltsstrukturgesetzes vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1523) ohne materielle Änderung an die Stelle des bis dahin gültig gewesenen § 31 Abs. 4 BSHG getreten (Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 5 C 54.81 - ; BVerwGE 71, 12 ; s. auch BVerwGE 82, 125 ).
  • BVerwG, 17.01.1985 - 5 C 29.84

    Vorschrift - Ausschlußwirkung - Ausbildungsbezogener Bedarf

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 5 B 82.92
    Denn diese Regelung ist, wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls schon entschieden ist, mit dem Inkrafttreten des 2. Haushaltsstrukturgesetzes vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1523) ohne materielle Änderung an die Stelle des bis dahin gültig gewesenen § 31 Abs. 4 BSHG getreten (Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 5 C 54.81 - ; BVerwGE 71, 12 ; s. auch BVerwGE 82, 125 ).
  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 71.85

    Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Vollzugsrahmen

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 5 B 82.92
    Diese Norm bildete zwar den maßgeblichen Vollzugsrahmen für das gesamte Bundesausbildungsförderungsgesetz, vom Vorliegen seiner Voraussetzungen hing also die "Förderung der Ausbildung dem Grunde nach" ab (BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1986 - BVerwG 5 C 71.85 - und - BVerwG 5 C 86.85 - <NJW 1987, 1961>).
  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 86.85

    Bafög - Ausbildungsförderung - Schüler - Erreichbarkeit einer Ausbildungsstätte

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 5 B 82.92
    Diese Norm bildete zwar den maßgeblichen Vollzugsrahmen für das gesamte Bundesausbildungsförderungsgesetz, vom Vorliegen seiner Voraussetzungen hing also die "Förderung der Ausbildung dem Grunde nach" ab (BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1986 - BVerwG 5 C 71.85 - und - BVerwG 5 C 86.85 - <NJW 1987, 1961>).
  • BVerwG, 29.04.1982 - 5 C 54.81

    Ausbildungshilfe - Ausbildungsförderung

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 5 B 82.92
    Denn diese Regelung ist, wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls schon entschieden ist, mit dem Inkrafttreten des 2. Haushaltsstrukturgesetzes vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1523) ohne materielle Änderung an die Stelle des bis dahin gültig gewesenen § 31 Abs. 4 BSHG getreten (Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 5 C 54.81 - ; BVerwGE 71, 12 ; s. auch BVerwGE 82, 125 ).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.04.2008 - L 2 AS 71/06

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungsausschluss bei Anspruch

    Bereits das Bundesverwaltungsgericht interpretierte die in § 26 BSHG verwendete Formulierung "dem Grunde nach förderungsfähig" in der Bedeutung von "abstrakt förderungsfähig" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1993, Az. 5 B 82/92, MDR 1994, Seite 418).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2010 - L 23 AY 1/07

    Anschluss Analogleistungen bei bestehender Immatrikulation; Pro-forma-Studium;

    Entscheidend ist allein, dass das BAföG eine Ausbildung als förderungsfähig erklärt (BVerwG FEVS 44, 138 m. w. N. zur gleich lautenden Vorgängervorschrift des Bundessozialhilfegesetzes - BSHG - § 26 BSHG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2014 - L 9 SO 279/14

    Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei

    Bei dem von der Antragstellerin absolvierten Bachelorstudiengang "Soziale Arbeit" der Fachhochschule N handelt es sich um eine nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 Nr. 6 BAföG dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung i.S.d. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB XII. Die grundsätzliche Anwendung des Ausschlusstatbestandes scheitert auch nicht daran, dass die Antragstellerin ausweislich des Bescheides des Studentenwerkes N vom 25.10.2012 keine Leistungen der Ausbildungsförderung wegen Fehlens persönlicher Voraussetzungen (hier: § 7 Abs. 3 BAföG) erhalten kann und tatsächlich nicht erhalten hat, weil alleine die abstrakte Förderungsfähigkeit der Ausbildung ("dem Grunde nach") die Folge des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB XII nach sich zieht; individuelle Versagensgründe, die im Verhältnis zum Träger der Förderungsleistung eingetreten sind, bleiben außer Betracht (vgl. zur Vorgängerregelung des § 26 Satz 1 BSHG nur BVerwG, Beschl. v. 13.05.1993 - 5 B 82/92 -, juris Rn. 3 f. [zu § 7 Abs. 2 BAföG]; zu § 7 Abs. 5 SGB II grdl. BSG, Urt. v. 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R -, juris Rn. 15 ff.; BSG, Urt. v. 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R -, juris Rn. 14; Grube, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl. 2014, § 22 Rn. 24 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.08.1992 - 27 U 48/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7398
OLG Frankfurt, 17.08.1992 - 27 U 48/91 (https://dejure.org/1992,7398)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.08.1992 - 27 U 48/91 (https://dejure.org/1992,7398)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. August 1992 - 27 U 48/91 (https://dejure.org/1992,7398)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Dienstunfähigkeitsrente ; Angabe von Vorerkrankungen bei Abschluss eines Versicherungsvertrages ; Rücktrittsrecht des Versicherers nach § 16 Abs. 2 Satz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 17 Abs. 1 VVG ; Information über den ...

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 16 f.
    Zurechnung des ärztlichen Wissens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 676
  • VersR 1993, 425
  • zfs 1993, 274
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.1982 - VII ZR 60/81

    Konto des Ehemanns - § 818 Abs. 4 BGB, § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>; §

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  • BGH, 23.05.1989 - IVa ZR 72/88

    Beweislast des Versicherers für eine Anzeigeobliegenheitsverletzung; Ausfüllung

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  • BGH, 21.11.1989 - IVa ZR 269/88

    Verletzung der Anzeigeobliegenheit durch den Versicherungsnehmer beim Ausfüllen

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  • OLG Frankfurt, 15.05.2002 - 7 U 134/01

    Lebensversicherung: Unterlassen der Anzeige einer gefahrerheblichen

    Ebenso kann es dahingestellt bleiben, ob der Beklagten die Kenntnis des Hausarztes Dr. ...., dem die Gehirnblutung aufgrund des Krankenhausberichtes bekannt geworden war, der allerdings nicht die Aufgabe übernommen hatte, den Ehemann der Klägerin selbst zu den Gesundheitsfragen zu befragen (vgl. hierzu OLG Ffm. r+s 1994, 193), zuzurechnen ist.
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