Rechtsprechung
| VG Regensburg, 21.10.2010 - RO 5 K 10.31 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Lotterierechtliche Nebenbestimmungen; Werbebeschränkungen; Regionalitätsprinzip; Datensicherheit; aktueller Stand der Technik; Einsichtsrecht; Einsatzgrenze; Befristung EuGH vom 8.9.2010
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZfWG 2011, 75
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08
Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten
Auszug aus VG Regensburg, 21.10.2010 - RO 5 K 10.31
Rn. 67 Die Werbebeschränkungen des § 5 GlüStV sind auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wie sich aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2006 a.a.O. und vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - unter anderem ergibt.Das Bundesverfassungsgericht hat im Nichtannahmebeschluss vom 14.10.2008 Az. 1 BvR 928/08 ausgeführt: "Die von der Beschwerdeführerin geäußerten Bedenken im Hinblick auf die Bestimmtheit einzelner Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrags (§ 4 Abs. 2, § 5 Abs. 1 bis 3 GlüStV) sind ebenfalls unbegründet.
Dass hierbei eine Auslegung der verwendeten Begrifflichkeit zu erfolgen hat, steht einer hinreichenden Bestimmtheit der genannten Vorschriften nicht entgegen (vgl. BVerfGE 45, 400, 420, so BVerfG vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 Rz. 26).".
Als direkter Ausfluss der Hoheitsgewalt eines Staates und damit des jeweiligen Landes können die zuständigen Behörden im Rahmen der landeseigenen Verwaltung ohnehin nur Erlaubnisse mit Wirkung für das Gebiet des jeweiligen Landes erteilen (BVerfG vom 14.8.2008 Az. 1 BvR 928/08, Rz 53;… Postel in: Dietlein/Hecker/Ruttig, Glücksspielrecht, 2008, § 4 GlüStV Rnr. 30).
Sie liegen in der Natur der landeseigenen Verwaltung (vgl. BVerfG vom 14.11.2008 Az. 1 BvR 928/08).
Rn. 105 Durch den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.10.2008, a.a.O., ist auch bereits verfassungsrechtlich geklärt, dass die Länder nicht gehalten waren, das Zahlenlotto oder Lotterien als weniger suchtgefährdende Glücksspielarten von dem Geltungsbereich des Glücksspielstaatsvertrages auszunehmen.
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus VG Regensburg, 21.10.2010 - RO 5 K 10.31
Soweit der EuGH Zweifel an der Kohärenz des Staatlichen Glücksspielsmonopols mit Blick auf Werbung geäußert habe, die zur aktiven Spielteilnahme anrege, sei darauf hinzuweisen, dass die vom EuGH in Bezug genommene Rechtslage noch den Lotteriestaatsvertrag betreffe und diese Problematik bereits nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2006 (Az. 1 BvR 1054/01) aufgegriffen worden sei.Rn. 67 Die Werbebeschränkungen des § 5 GlüStV sind auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wie sich aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2006 a.a.O. und vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - unter anderem ergibt.
Mit dem Gesetzestext (§ 5 Abs. 1 GlüStV) wurde die vom Bundesverfassungsgericht in diesem Zusammenhang formulierte Vorgabe (vgl. BVerfG, Urt. vom 28.3.2006 a.a.O., Rz. 151) wortgenau übernommen.
Aus der Zielsetzung des Staatsvertrages, dem sachlichen Zusammenhang der Vorschriften mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 115, 276, 314, 318) sowie den Materialien zu dem Staatsvertrag lassen sich Zweck und Inhalt ausreichend ermitteln und objektive Kriterien gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und Gerichte ausschließen (vgl. BVerfGE 21, 73, 80).
In seinem Urteil vom 28.3.2006 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 115, 276) im Zusammenhang mit Art. 12 Abs. 1 GG bereits festgestellt, dass die gesetzliche Errichtung eines staatlichen Glücksspielmonopols grundsätzlich ein zulässiges und geeignetes Mittel ist, die mit der Veranstaltung von Glückspielen verbundenen Gefahren zu bekämpfen.
- EuGH, 08.09.2010 - C-316/07
Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier …
Auszug aus VG Regensburg, 21.10.2010 - RO 5 K 10.31
Nach der Entscheidung des EuGH vom 8.9.2010 Rs. C-316/07 (Markus Stoß u.a.) ist eine Werbung zulässig, wenn sie maßvoll und strikt auf das begrenzt bleibt, was erforderlich ist, um den Verbraucher zu den genehmigten Spielnetzwerken zu lenken.Die Beispiele der unzulässigen Werbung sind mit den in der EuGH-Entscheidung vom 8.9.2010, Rs. C-316/07, vereinbar.
Deren Zulässigkeit setzt insbesondere voraus, dass die Finanzierung solcher sozialer Aktivitäten nur eine erfreuliche Nebenfolge, nicht aber der eigentliche Grund der betriebenen restriktiven Politik ist, was das nationale Gericht zu überprüfen hat (vgl. EuGH, Rs. C-316/07, Rz. 103 und 104).
- BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63
Grundstücksverkehrsgesetz
Auszug aus VG Regensburg, 21.10.2010 - RO 5 K 10.31
Die angegriffenen Regelungen des Staatsvertrags entsprechen den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Normklarheit und Justiziabilität (vgl. BVerfGE 21, 73, 79).Aus der Zielsetzung des Staatsvertrages, dem sachlichen Zusammenhang der Vorschriften mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 115, 276, 314, 318) sowie den Materialien zu dem Staatsvertrag lassen sich Zweck und Inhalt ausreichend ermitteln und objektive Kriterien gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und Gerichte ausschließen (vgl. BVerfGE 21, 73, 80).
- BFH, 21.03.2002 - VII B 152/01
Sammelauskunftsersuchen zur Aufdeckung unbekannter Steuerfälle grundsätzlich …
- VGH Bayern, 22.07.2009 - 10 CS 09.1184
Verbot von Sportwetten und Sportwettenwerbung im Internet in Bayern rechtmäßig
Auszug aus VG Regensburg, 21.10.2010 - RO 5 K 10.31
Die Befugnis zum Einschreiten für die Glücksspielaufsicht setzt in tatbestandlicher Hinsicht zumindest eine drohende Verletzung der öffentlich-rechtlichen Pflichten aus dem Glücksspielstaatsvertrag voraus (so auch BayVGH vom 22.7.2009 Az. 10 CS 09.1184, 10 CS 09.1185, dort Rz. 18). - VGH Bayern, 25.03.1999 - 22 B 98.1746
Auszug aus VG Regensburg, 21.10.2010 - RO 5 K 10.31
Das Rechtssicherheitsinteresse erfordert im Hinblick auf die Rechte des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung und Art. 12 Abs. 1 GG eine Einzelfallregelung durch Verwaltungsakt und zureichende Anhaltspunkte für den Erlass eines solchen Verwaltungsaktes (vgl. BayVGH vom 25.3.1999, Az. 22 B 98.1746 zu § 17 Abs. 2 HandwO, dort Rz. 8 und 22). - BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04
Erfolgshonorare
Auszug aus VG Regensburg, 21.10.2010 - RO 5 K 10.31
Der Beurteilungsspielraum ist erst dann überschritten, wenn die Erwägungen des Gesetzgebers so offensichtlich fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für die angegriffenen gesetzgeberischen Maßnahmen abgeben können (vgl. BVerfGE 117, 163, 183 m.w.N.). - EuGH, 06.11.2003 - C-243/01
GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …
Auszug aus VG Regensburg, 21.10.2010 - RO 5 K 10.31
Der Europäische Gerichtshof hielt auch in seinen Urteilen vom 8.9.2010 Az. C-316/08, Rz. 79, an seiner Glücksspielrechtsprechung fest, dass Beschränkungen der Spieltätigkeiten durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen gerechtfertigt sein können (vgl. EuGH vom 6.11.2003, C-243/01 "Gambelli"; EuGH vom 6.3.2007, C-238/04 "Placanica"). - BVerfG, 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07
Kreditkartenfahndung verfassungsgemäß
Auszug aus VG Regensburg, 21.10.2010 - RO 5 K 10.31
So stehen etwa Eingriffsgrundlagen wie § 161 Abs. 1 StPO unter einer strengen Begrenzung auf den Ermittlungszweck der Aufklärung von Straftaten (vgl. dazu BVerfG vom 17.2.2009 Az. 2 BvR 1372/07, 2 BvR 1742/07). - BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00
Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt …
- BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76
Oberstufenreform
- BVerwG, 14.12.1977 - 8 C 28.77
Gebäudeabbruch
- VG Hamburg, 03.07.2014 - 4 K 2865/12
Lotto; Internet; Nebenbestimmungen; Regionalitätsprinzip; Sperrdateiabgleich
Nach der neueren Rechtsprechung kann jedoch jede Art von Nebenbestimmungen mit der Anfechtungsklage isoliert angefochten werden (vgl. VG Regensburg, Urt. v. 21.10.2010, RO 5 K 10.31, BeckRS 2010, 32696, unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 22.11.2000, 11 C 2/00, juris).Denn nach der Systematik des Glücksspielstaatsvertrages besteht ein umfassendes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (vgl. zum GlüStV a.F. VG Regensburg, Urt. v. 21.10.2010, RO 5 K 10.31, BeckRS 2010, 32696).
Im Vordergrund steht danach die Förderung der Ziele des § 1 GlüStV, soweit nicht ein Widerspruch zu diesen Zielen bereits den zwingenden Versagungsgrund nach § 4 Abs. 2 Satz 1 GlüStV begründet (vgl. zu § 4 Abs. 1 GlüStV a.F. VG Regensburg, Urt. v. 21.10.2010, RO 5 K 10.31, BeckRS 2010, 32696).
Nebenbestimmungen sind danach nur dann zulässig, wenn sie dem Zweck des Verwaltungsaktes in der Hauptsache bzw. der gesetzlichen Regelungen, die für den Erlass des Verwaltungsaktes maßgeblich sind, dienen (VG Regensburg, Urt. v. 21.10.2010, RO 5 K 10.31, BeckRS 2010, 32696).
Sie dient dem Ziel des § 1 Nr. 4 GlüStV, sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt und die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden sowie der ordnungsgemäßen Umsetzung von § 23 Abs. 6 GlüStV und dem Jugend- und Spielerschutz nach § 1 Nr. 3 GlüStV (vgl. auch VG Regensburg, Urt. v. 21.10.2010, RO 5 K 10.31, Rn. 77) und konnte daher nach der o.g. genannten Maßgabe, dass Nebenbestimmungen zulässig sind, wenn sie dem Zweck des Verwaltungsaktes in der Hauptsache bzw. der gesetzlichen Regelungen, die für den Erlass des Verwaltungsaktes maßgeblich sind, dienen, auf § 9 Abs. 4 Satz 3 GlüStV gestützt werden.
- OVG Hamburg, 22.06.2017 - 4 Bf 160/14
Erlaubnis für die Vermittlung von Lotterien im Internet ohne beschränkende …
Die Auflage trägt andererseits auch zur Verfolgung des Ziels der Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes in § 1 Nr. 3 GlüStV bei, indem die Informationssicherheit auch im Hinblick auf die Einhaltung des Jugendschutzes zu beachten ist (vgl. VG Regensburg, Urt. v. 21.10.2010, RO 5 K 10.31, juris Rn. 77). - VG Hamburg, 03.07.2014 - 4 K 1368/13
Zur Rechtmäßigkeit von "Inhalts- und Nebenbestimmungen" für eine Werbeerlaubnis …
Nach der neueren Rechtsprechung kann jedoch jede Art von Nebenbestimmungen mit der Anfechtungsklage isoliert angefochten werden (vgl. VG Regensburg, Urt. v. 21.10.2010, RO 5 K 10.31, BeckRS 2010, 32696, unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 22.11.2000, 11 C 2/00, juris).Denn die Werbebeschränkungen sind mit Unions- und Verfassungsrecht vereinbar (vgl. zum GlüStV a.F. VG Regensburg, Urt. v. 21.10.2010, RO 5 K 10.31, BeckRS 2010, 32696 m.w.N.;… OVG Münster, Urt. v. 25.2.2014, 13 A 3027/11, juris).
Nebenbestimmungen sind danach dann zulässig, wenn sie dem Zweck des Verwaltungsaktes in der Hauptsache bzw. der gesetzlichen Regelungen, die für den Erlass des Verwaltungsaktes maßgeblich sind, dienen (vgl. zu § 4 Abs. 1 GlüStV a.F. VG Regensburg, Urt. v. 21.10.2010, RO 5 K 10.31, BeckRS 2010, 32696).
Durch sie sollen einerseits Glücksspielsucht fördernde Formen der Werbung ausgeschlossen und damit dem Ziel des § 1 Nr. 1 GlüStV, das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern, Rechnung getragen werden (vgl. auch VG Regensburg, Urt. v. 21.10.2010, RO K 10.31, BeckRS 2010, 32696).
Rn. 104 hh) Nicht zu beanstanden ist, dass in Ziffer II.10. pauschal auf alle Angaben im Antrag und die vorgelegten Unterlagen Bezug genommen und die Erlaubnis auf das vorgelegte Werbekonzept beschränkt wird (vgl. VG Regensburg, Urt. v. 21.10.2010, RO 5 K 10.31, BeckRS 2010, 32696).
- VG Saarlouis, 21.06.2012 - 6 K 177/10
Glücksspielrecht: Erlaubnisvorbehalt und Internetverbot für die gewerbliche …
Rn. 94 Vgl. VG Regensburg, Urteil vom 21.10.2010 - RO 5 K 10.31 -, bei Juris.Rn. 128 Vgl. BVerfG vom 14.11.2008 - 1 BvR 928/08 - sowie VG Regensburg, Urteil vom 21.10.2010 - RO 5 K 10.31 -, jeweils bei Juris.
Rn. 162 Vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 14. April 2010 - 3 K 3851/09 - VG Regensburg, Urteil vom 21.10.2010 - RO 5 K 10.31 -, bei Juris; dagegen eine unverhältnismäßige Belastung durch die Pflicht zur Vorlage eines Wirtschaftsprüferberichts annehmend: VG Wiesbaden, Urteil vom 17.02.2011 - 5 K 1328/09.WI - VG B-Stadt, Urteil vom 04.11.2009 - 18 K 551/09 - jeweils bei Juris.
Rn. 168 Vgl. VG Regensburg, Urteil vom 21.10.2010 - RO 5 K 10.31 -, bei Juris.
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2023 - 3 M 14/23
Nebenbestimmungen zu einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum virtuelle …
Rn. 44 Bei der Werbung mit Rabatten und Boni handelt es sich um verkaufsfördernde Maßnahmen, die geeignet sind, eine unreflektierte Spielteilnahme und damit die Glücksspielsucht zu fördern (vgl. VG Düsseldorf…, Urteil vom 24. Januar 2017 - 3 K 4182/15 - juris Rn. 152; VG Hamburg…, Urteil vom 3. Juli 2014 - 4 K 1368/13 - juris Rn. 94; VG Regensburg, Urteil vom 21. Oktober 2010 - RO 5 K 10.31 - juris 59). - VG Regensburg, 28.02.2013 - RO 5 K 12.1196
Lotterievermittlung im Internet, Kohärenz des § 4 Abs. 4 GlüStV und § 5 Ab. 3 …
Wie dem Gericht aus anderen Verfahren - z.B. RO 5 K 10.31 - bekannt ist, hat das Bayerische Staatsministerium des Innern mit Schreiben vom 27.9.2010 an die Regierungen und die Landratsämter auf diese Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes reagiert und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass solch eine Werbung als bedenklich eingestuft wird, mit der der Finanzbedarf sozialer, kultureller und sportlicher Aktivitäten, denen die erzielten Gewinne zugute kommen, herausgestellt (Imagewerbung) und somit der Eindruck erweckt wird, dass nicht die Kanalisierung des natürlichen Spieltriebs (§ 1 Nr. 1 GlüStV), sondern die Maximierung der diesen gemeinnützigen Aktivitäten zugedachten Erträge das eigentliche Ziel darstellt.Dies belegt aber nicht die Inkohärenz der auferlegten Werbebeschränkungen, sondern zeigt, dass eine Kontrolle durch Mitbewerber wirksam möglich ist, selbst wenn die Glücksspielaufsichtsbehörden nicht rechtzeitig einschreiten (so Rechtsprechung der Kammer im Urteil vom 21.10.2010 RO 5 K 10.31).
- VG Regensburg, 05.07.2012 - RO 5 K 12.568
Hausverlosung als Glücksspiel
Wie dem Gericht aus anderen Verfahren - z.B. RO 5 K 10.31 - bekannt ist, hat das Bayerische Staatsministerium des Innern mit Schreiben vom 27.09.2010 an die Regierungen und die Landratsämter auf diese Rechtsprechung des EuGH reagiert und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass solch eine Werbung als bedenklich eingestuft wird, mit der der Finanzbedarf sozialer, kultureller und sportlicher Aktivitäten, denen die erzielten Gewinne zugute kommen, herausgestellt (Imagewerbung) und somit der Eindruck erweckt wird, dass nicht die Kanalisierung des natürlichen Spieltriebs (§ 1 Nr. 1 GlüStV/GlüÄndStV), sondern die Maximierung der diesen gemeinnützigen Aktivitäten zugedachten Erträge das eigentliche Ziel darstellt.Dies belegt aber nicht die Inkohärenz der auferlegten Werbebeschränkungen, sondern zeigt, dass eine Kontrolle durch Mitbewerber wirksam möglich ist, selbst wenn die Glücksspielaufsichtsbehörden nicht rechtzeitig einschreiten (so Rechtsprechung der Kammer im Urteil vom 21.10.2010 RO 5 K 10.31).
- VG Regensburg, 21.07.2011 - RN 5 K 11.12
Sportwettenvermittlung; Untersagungsbescheid; Erlaubnisvorbehalt; …
Wie dem Gericht aus anderen Verfahren - z.B. RO 5 K 10.31 - bekannt ist, hat das Bayerische Staatsministerium des Innern mit Schreiben vom 27.9.2010 an die Regierungen und die Landratsämter auf diese Rechtsprechung des EuGH reagiert und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass solch eine Werbung als bedenklich eingestuft wird, mit der der Finanzbedarf sozialer, kultureller und sportlicher Aktivitäten, denen die erzielten Gewinne zugute kommen, herausgestellt (Imagewerbung) und somit der Eindruck erweckt wird, dass nicht die Kanalisierung des natürlichen Spieltriebs (§ 1 Nr. 1 GlüStV), sondern die Maximierung der diesen gemeinnützigen Aktivitäten zugedachten Erträge das eigentliche Ziel darstellt.Dies belegt aber nicht die Inkohärenz der auferlegten Werbebeschränkungen, sondern zeigt, dass eine Kontrolle durch Mitbewerber wirksam möglich ist, selbst wenn die Glücksspielaufsichtsbehörden nicht rechtzeitig einschreiten (so Rechtsprechung der Kammer im Urteil vom 21.10.2010 RO 5 K 10.31).
- VG Regensburg, 13.09.2012 - RO 5 K 11.616
Werbeauflagen für Lotterieeinnehmer; Kohärenzprüfung; behördlicher …
Wie dem Gericht aus anderen Verfahren - z.B. RO 5 K 10.31 - bekannt ist, hat das Bayerische Staatsministerium des Innern mit Schreiben vom 27.9.2010 an die Regierungen und die Landratsämter auf diese Rechtsprechung des EuGH reagiert und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass solch eine Werbung als bedenklich eingestuft wird, mit der der Finanzbedarf sozialer, kultureller und sportlicher Aktivitäten, denen die erzielten Gewinne zugute kommen, herausgestellt (Imagewerbung) und somit der Eindruck erweckt wird, dass nicht die Kanalisierung des natürlichen Spieltriebs (§ 1 Nr. 1 GlüStV), sondern die Maximierung der diesen gemeinnützigen Aktivitäten zugedachten Erträge das eigentliche Ziel darstellt.Dies belegt aber nicht die Inkohärenz der auferlegten Werbebeschränkungen, sondern zeigt, dass eine Kontrolle durch Mitbewerber wirksam möglich ist, selbst wenn die Glücksspielaufsichtsbehörden nicht rechtzeitig einschreiten (so Rechtsprechung der Kammer im Urteil vom 21.10.2010 RO 5 K 10.31).
- VG Regensburg, 19.05.2011 - RO 5 S 11.615 Wie dem Gericht aus anderen Verfahren - z.B. RO 5 K 10.31 - bekannt ist, hat das Bayerische Staatsministerium des Innern mit Schreiben vom 27.9.2010 an die Regierungen und die Landratsämter auf diese Rechtsprechung des EuGH reagiert und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass solch eine Werbung als bedenklich eingestuft wird, mit der der Finanzbedarf sozialer, kultureller und sportlicher Aktivitäten, denen die erzielten Gewinne zugute kommen, herausgestellt (Imagewerbung) und somit der Eindruck erweckt wird, dass nicht die Kanalisierung des natürlichen Spieltriebs (§ 1 Nr. 1 GlüStV), sondern die Maximierung der diesen gemeinnützigen Aktivitäten zugedachten Erträge das eigentliche Ziel darstellt.
Dies belegt aber nicht die Inkohärenz der auferlegten Werbebeschränkungen, sondern zeigt, dass eine Kontrolle durch Mitbewerber wirksam möglich ist, selbst wenn die Glücksspielaufsichtsbehörden nicht rechtzeitig einschreiten (so Rechtsprechung der Kammer im Urteil vom 21.10.2010 RO 5 K 10.31).
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2023 - 3 M 6/23
Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Beschränkungen; Inhalts- oder Nebenbestimmungen; …
- VG Regensburg, 06.04.2011 - RO 5 S 11.268
Glücksspiel; Hausverlosung; E-Mailverkehr/Telemedien
- VG Regensburg, 01.03.2011 - RN 5 S 10.2324
Untersagungsverfügung bei privaten Sportwetten; Erlaubnisvorbehalt/Unwirksamkeit …
- VG Wiesbaden, 17.02.2011 - 5 K 1328/09
Gewerbliche Spielvermittlung
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2023 - 3 M 24/23
Nebenbestimmungen zu einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis; Online-Poker; …
- VG Augsburg, 09.03.2018 - Au 8 S 17.1698
Glücksspielrechtliche Untersagung
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.2011 - 6 S 2577/10
Zum Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel über …
- VG Regensburg, 23.01.2020 - RN 5 K 19.1163
Isolierte Anfechtung der Nebenstimmungen eines Verwaltungsaktes
- VG Arnsberg, 27.11.2018 - 1 K 9200/17
- VG Augsburg, 26.02.2019 - Au 8 K 17.1005
Glücksspielrechtliche Erlaubnis und Spielerschutz
- VG Regensburg, 27.02.2020 - RO 5 K 17.1241
Nebenbestimmungen der glücksspielrechtlichen Erlaubnis
- VG Regensburg, 27.02.2020 - RN 5 K 19.1479
Befristung und Nebenbestimmungen der glücksspielrechtlichen Erlaubnis
- VG Wiesbaden, 06.01.2011 - 5 K 9/11
Gewerbliche Spielvermittlung
- VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 948/10
Rechtmäßigkeit dreier Nebenbestimmungen einer erteilten Erlaubnis zur …
- VG Würzburg, 16.07.2012 - W 5 K 11.339
Isolierte Aufhebung einer Befristung; Erstaufforstung; Sinngrund; …
- VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 757/10
Zulässigkeit der Begrenzung der Erlaubnis auf die Spielvermittlung im Auftrag von …
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Rechtsprechung
| VG Hamburg, 04.11.2010 - 4 K 26/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Angebot von Internet-Sportwetten von einer im Ausland ansässigen Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Justiz Hamburg
Angebot von Internet-Sportwetten von einer im Ausland ansässigen Körperschaft des öffentlichen Rechts
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZfWG 2011, 75
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (42)
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus VG Hamburg, 04.11.2010 - 4 K 26/07
Daraus ist zu entnehmen, dass mit § 4 Abs. 4 GlüStV den besonderen Gefahren der Wettteilnahme im Internet begegnet werden sollte, auf die auch das Bundesverfassungsgericht hingewiesen hatte (BVerfG, Urt. v. 28.3.2006, BVerfGE 115, 276 [315]):.Nach der hier maßgebenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (1 BvR 1054/01, juris) ist die Beschränkung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten in erster Linie am Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG zu messen.
Auch die weiteren in § 1 GlüStV genannten Ziele, wie die Schaffung der Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung (§ 1 Nr. 1 GlüStV), die Begrenzung des Glücksspielangebots und Lenkung des Spieltriebs der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen (§ 1 Nr. 2 GlüStV), die Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes (§ 1 Nr. 3 GlüStV) sowie die ordnungsgemäße Durchführung von Glücksspielen, Schutz vor betrügerischen Machenschaften und Abwehr der mit Glücksspielen verbundenen Folge- und Begleitkriminalität (§ 1 Nr. 4 GlüStV), entsprechen den vom Bundesverfassungsgericht anerkannten Gründen des Gemeinwohls (vgl. Urt. v. 28.3.2006, 1 BvR 1054/01, Rn. 98, 103, 105, juris).
Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu in seinem Urteil vom 28. März 2006 (BVerfG, Urt. v. 28.3.2006, 1 BvR 1054/01, Rn. 101 f., juris) festgestellt, dass das Suchtpotenzial von Sportwetten mit festen Gewinnquoten derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden könne.
Der Gesetzgeber dürfe aufgrund des gegenwärtigen Erkenntnisstands mit einem nicht unerheblichen Suchtpotenzial rechnen und dies mit dem Ziel der Abwehr einer höchstwahrscheinlichen Gefahr zum Anlass für Prävention nehmen (BVerfG, Urt. v. 28.3.2006, 1 BvR 1054/01, Rn. 101 f., juris).
Wie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 28. März 2006 (1 BvR 1054/01, juris) zur alten Rechtslage nach dem Lotteriestaatsvertrag zu entnehmen ist, dürfen die mit dem Wetten verbundenen Gefahren durch den Gesetzgeber bekämpft werden.
Solche Vollzugshindernisse machen die Verfolgung des Ziels der Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht aber nicht prinzipiell ungeeignet (vgl. BVerfG, Urt. v. 28.3.2006, 1 BvR 1054/01, Rn. 114, juris).
Maßnahmen des Gesetzgebers können nur dann verfassungsrechtlich beanstandet werden, wenn andere Beschränkungen, die als Alternative in Betracht kommen, die gleiche Wirksamkeit versprechen und die Betroffenen weniger belasten (BVerfG, Urt. v. 28.3.2006, 1 BvR 1054/01, Rn. 116, juris).
Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang im Urteil vom 28. März 2006 (1 BvR 1054/01, Rn. 149, juris), allerdings für das staatliche Wettmonopol, ausgeführt, dass jede Beschränkung konsequent am Ziel des Jugendschutzes, der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung der Spielleidenschaft auszurichten sei.
Nur zur Verfolgung dieser Ziele seien Regelungen zur Beschränkung der Vertriebswege zu treffen (vgl. BVerfG, Urt. v. 28.3.2006, 1 BvR 1054/01, Rn. 150 ff., juris).
- EuGH, 06.11.2003 - C-243/01
GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …
Auszug aus VG Hamburg, 04.11.2010 - 4 K 26/07
Entgegen den Anforderungen, die der Europäische Gerichtshof u. a. in seinen Urteilen vom 6. März 2007, Placanica (C-338/04) und vom 6. November 2003, Gambelli (C-243/01), aufgestellt habe, erlaube es die rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung des staatlichen Monopols auf dem Gebiet der Sportwetten und Lotterien nach dem Lotteriestaatsvertrag nämlich nicht, eine kohärente und systematische Bekämpfung der Spielsucht sicherzustellen.Bei der europaweiten Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen im Internet handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (vgl. EuGH, Urt. v. 6.11.2003, C-243/01, Gambelli, Rn. 52, juris;… Urt. v. 21.10.1999, C-67/98, Zenatti, Rn. 24, juris).
Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit sind zulässig, soweit diese wirklich dem Ziel dienen, die Gelegenheit zum Spiel zu vermindern und sie geeignet sind, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Ziels zu gewährleisten; weiterhin müssen die auferlegten Beschränkungen erforderlich sein, mithin nicht außer Verhältnis zu diesen Zielen stehen (…vgl. EuGH, Urt. v. 6.3.2007, C-338/04 u.a., Placanica u.a., juris; Urt. v. 6.11.2003, C-243/01, Gambelli, Rn. 76, juris;… Urt. v. 21.10.1999, C-67/98, Zenatti, Rn. 38, juris;… Urt. v. 21.9.1999, C-124/97, Läärä, juris), dabei müssen sie auf jeden Fall in nicht diskriminierender Form angewandt werden.
(aa) Der Erforderlichkeit des Internetverbots steht zunächst einmal nicht entgegen, dass bereits der Herkunftstaat der Klägerin, von dem aus sie ihre Dienstleistung erbringt, bestimmte Beschränkungen im Rahmen der Erlaubniserteilung vorgenommen bzw. geprüft hat und es deshalb an der Erforderlichkeit der Beschränkung fehlt (zu derartigen Überlegungen: EuGH, Urt. v. 6.11.2003, C-243/01, Gambelli, Rn. 76, juris).
(cc) Im Übrigen hat der Gerichtshof entschieden, dass es Sache jedes Mitgliedstaats ist, zu beurteilen, ob es im Zusammenhang mit den von ihm verfolgten legitimen Zielen erforderlich ist, Tätigkeiten dieser Art vollständig oder teilweise zu verbieten, oder ob es genügt, sie zu beschränken und zu diesem Zweck mehr oder weniger strenge Kontrollformen vorzusehen, wobei die Notwendigkeit und die Verhältnismäßigkeit der erlassenen Maßnahmen allein im Hinblick auf die verfolgten Ziele und das von den betreffenden nationalen Stellen angestrebte Schutzniveau zu beurteilen sind (…vgl. EuGH, Urt. v. 6.3.2007, C-338/04 u.a., Placanica u.a., juris; Urt. v. 6.11.2003, C-243/01, Gambelli, Rn. 76, juris;… Urt. v. 21.9.1999, C-124/97, Läärä, Rn. 35 f., juris;… Urt. v. 21.10.1999, C-67/98, Zenatti, Rn. 33 f., juris;… Urt. v. 25.2.2010, C-55/08, Liga Portuguesa de Futebol Profissional, Rn. 58, juris).
Insbesondere im Zusammenhang mit dem Glücksspielrecht stellt der Europäische Gerichtshof (Urt. v. 6.11.2003, C-243/01, Gambelli, Rn. 67, juris) diese Anforderungen klar:.
Zu diesem Ergebnis kommt das Gericht zum Einen aufgrund der Überzeugung, dass der Kohärenzgedanke ein unionsrechtlicher Maßstab für die Gesetzgebungstätigkeiten eines Mitgliedstaates im Hinblick auf die unionsrechtliche Systemgerechtigkeit legislativen Handelns ist, es mithin auf rechtliche Regelungsdefizite und nicht auf tatsächliche Vollzugsdefizite ankommt (vgl. Dörr, Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Teilliberalisierung des deutschen Glücksspielmarktes S. 44 f. unter Hinweis auf EuGH, Urt. v. 6.11.2003, C-243/01, Gambelli, Rn. 76, juris, wo auf den Begriff der "nationalen Regelung" abgestellt wird;… vgl. auch insoweit zum Fokus auf das legislative Handeln des Mitgliedstaates auch EuGH, Urt. v. 8.9.2010, C-46/08, Carmen Media, juris, …und Urt. v. 8.9.2010, C-316/07 u.a., Stoß u.a., juris;… a.A. VG Berlin, Urt. v. 6.7.2009, 35 A 168.08, juris).
- EuGH, 08.09.2010 - C-46/08
Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer …
Auszug aus VG Hamburg, 04.11.2010 - 4 K 26/07
Vor dem Hintergrund, dass das Glücksspielrecht innerhalb der Europäischen Union bislang nicht harmonisiert ist, gesteht der Europäische Gerichtshof den Mitgliedsstaaten Ermessensspielräume bei der Rechtfertigung von Einschränkungen im Rahmen gesetzlicher Regelungen im Glücksspielwesen zu, indem er in seiner Entscheidung vom 8. September 2010 (EuGH, Urt. v. 8.9.2010, C-46/08, Carmen Media, Rn. 45 f., juris) ausführt:.Der Europäische Gerichtshof hat sich zur grundsätzlichen Eignung der mitgliedsstaatlichen Beschränkung durch das Internetverbot nach § 4 Abs. 4 GlüStV im Hinblick auf das Erreichen der Ziele der Vermeidung von Anreizen zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen und der Bekämpfung der Spielsucht sowie des Jugendschutzes in seiner Entscheidung vom 8. September 2010 (EuGH, Urt. v. 8.9.2010, C-46/08, Carmen Media, Rn. 98 f., juris) bejahend geäußert:.
Insoweit geht auch der Europäische Gerichtshof von der Evidenz der dem § 4 Abs. 4 GlüStV zugrundeliegenden Gefährdungsannahme aus, wenn er in seiner Entscheidung vom 8. September 2010 (EuGH, Urt. v. 8.9.2010, C-46/08, Carmen Media, Rn. 102 f., juris) ausführt:.
Danach ist jeder mitgliedstaatliche Gesetzgeber dazu gehalten, die gleiche Zielsetzung der Begrenzung von Wetttätigkeiten mit vergleichbaren Mitteln in verschiedenen Bereichen im Sinne einer Gesamtkohärenz des Glücksspielwesens (vgl. EuGH, Urt. v. 8.9.2010, C-46/08, Carmen Media, Rn. 71 f., juris) zu verfolgen und dadurch eine widerspruchsfreie Politik zu ermöglichen.
Zu diesem Ergebnis kommt das Gericht zum Einen aufgrund der Überzeugung, dass der Kohärenzgedanke ein unionsrechtlicher Maßstab für die Gesetzgebungstätigkeiten eines Mitgliedstaates im Hinblick auf die unionsrechtliche Systemgerechtigkeit legislativen Handelns ist, es mithin auf rechtliche Regelungsdefizite und nicht auf tatsächliche Vollzugsdefizite ankommt (…vgl. Dörr, Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Teilliberalisierung des deutschen Glücksspielmarktes S. 44 f. unter Hinweis auf EuGH, Urt. v. 6.11.2003, C-243/01, Gambelli, Rn. 76, juris, wo auf den Begriff der "nationalen Regelung" abgestellt wird; vgl. auch insoweit zum Fokus auf das legislative Handeln des Mitgliedstaates auch EuGH, Urt. v. 8.9.2010, C-46/08, Carmen Media, juris, …und Urt. v. 8.9.2010, C-316/07 u.a., Stoß u.a., juris;… a.A. VG Berlin, Urt. v. 6.7.2009, 35 A 168.08, juris).
Dem steht, wie der Europäische Gerichtshof bereits in seiner Entscheidung vom 8. September 2010 (EUGH, Urt. v. 8.9.2010, C-46/08, Carmen Media, Rn. 111, juris) dargelegt hat, im Übrigen auch nicht entgegen, dass das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen "über herkömmlichere Kanäle" zulässig bleibt.
- EuGH, 08.09.2010 - C-316/07
Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier …
Auszug aus VG Hamburg, 04.11.2010 - 4 K 26/07
Insbesondere ergibt sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes vom 8. September 2010 (vgl. EuGH, Urt. v. 8.9.2010, C-316/07 u.a, Stoß u.a., Rn 81, juris) nicht, dass der Glücksspielstaatsvertrag in seiner Gesamtheit aufgrund des Anwendungsvorrangs des (primären) europäischen Unionsrechts unanwendbar wäre.Insoweit führt der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 8. September 2010 (C-316/07 u.a., Stoß u.a., Rn. 86, juris) aus:.
Im Übrigen hat der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 8. September 2010 (C-316/07 u.a., Stoß u.a., Rn. 112 f., juris) ausgeführt, dass angesichts eines Wertungsspielraums jedes mitgliedstaatlichen Gesetzgebers und in Ermangelung jeglicher Harmonisierung des betreffenden Gebiets auf Unionsebene es beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts keine Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung der von den verschiedenen Mitgliedstaaten erteilten Erlaubnisse im Glücksspielrecht geben könne:.
"Daraus folgt insbesondere, dass jeder Mitgliedstaat berechtigt bleibt, die Möglichkeit, den Verbrauchern in seinem Hoheitsgebiet Glücksspiele anzubieten, für alle daran interessierten Veranstalter vom Besitz einer von seinen zuständigen Behörden erteilten Erlaubnis abhängig zu machen, ohne dass der Umstand, dass ein bestimmter Veranstalter bereits über eine in einem anderen Mitgliedstaat erteilte Erlaubnis verfügt, dem entgegenstehen kann" (EuGH, Urt. v. 8.9.2010, C-316/07, Stoß u.a., a.a.O.).
Das folgt aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urt. v. 8.9.2010, C-316/07 u.a., Stoß u.a., Rn. 70 ff., juris):.
Zu diesem Ergebnis kommt das Gericht zum Einen aufgrund der Überzeugung, dass der Kohärenzgedanke ein unionsrechtlicher Maßstab für die Gesetzgebungstätigkeiten eines Mitgliedstaates im Hinblick auf die unionsrechtliche Systemgerechtigkeit legislativen Handelns ist, es mithin auf rechtliche Regelungsdefizite und nicht auf tatsächliche Vollzugsdefizite ankommt (…vgl. Dörr, Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Teilliberalisierung des deutschen Glücksspielmarktes S. 44 f. unter Hinweis auf EuGH, Urt. v. 6.11.2003, C-243/01, Gambelli, Rn. 76, juris, wo auf den Begriff der "nationalen Regelung" abgestellt wird;… vgl. auch insoweit zum Fokus auf das legislative Handeln des Mitgliedstaates auch EuGH, Urt. v. 8.9.2010, C-46/08, Carmen Media, juris, und Urt. v. 8.9.2010, C-316/07 u.a., Stoß u.a., juris;… a.A. VG Berlin, Urt. v. 6.7.2009, 35 A 168.08, juris).
- EuGH, 06.03.2007 - C-338/04
DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN …
Auszug aus VG Hamburg, 04.11.2010 - 4 K 26/07
Entgegen den Anforderungen, die der Europäische Gerichtshof u. a. in seinen Urteilen vom 6. März 2007, Placanica (C-338/04) und vom 6. November 2003, Gambelli (C-243/01), aufgestellt habe, erlaube es die rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung des staatlichen Monopols auf dem Gebiet der Sportwetten und Lotterien nach dem Lotteriestaatsvertrag nämlich nicht, eine kohärente und systematische Bekämpfung der Spielsucht sicherzustellen.Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit sind zulässig, soweit diese wirklich dem Ziel dienen, die Gelegenheit zum Spiel zu vermindern und sie geeignet sind, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Ziels zu gewährleisten; weiterhin müssen die auferlegten Beschränkungen erforderlich sein, mithin nicht außer Verhältnis zu diesen Zielen stehen (vgl. EuGH, Urt. v. 6.3.2007, C-338/04 u.a., Placanica u.a., juris;… Urt. v. 6.11.2003, C-243/01, Gambelli, Rn. 76, juris;… Urt. v. 21.10.1999, C-67/98, Zenatti, Rn. 38, juris;… Urt. v. 21.9.1999, C-124/97, Läärä, juris), dabei müssen sie auf jeden Fall in nicht diskriminierender Form angewandt werden.
Dabei sollte mit der Einführung des sogenannten Herkunftslandprinzips auch der Glücksspielbereich in den gemeinsamen Markt überführt werden (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Colomer vom 16.5.2006, C-338/04 u.a., Placanica u.a., Rn. 144 ff., juris).
(cc) Im Übrigen hat der Gerichtshof entschieden, dass es Sache jedes Mitgliedstaats ist, zu beurteilen, ob es im Zusammenhang mit den von ihm verfolgten legitimen Zielen erforderlich ist, Tätigkeiten dieser Art vollständig oder teilweise zu verbieten, oder ob es genügt, sie zu beschränken und zu diesem Zweck mehr oder weniger strenge Kontrollformen vorzusehen, wobei die Notwendigkeit und die Verhältnismäßigkeit der erlassenen Maßnahmen allein im Hinblick auf die verfolgten Ziele und das von den betreffenden nationalen Stellen angestrebte Schutzniveau zu beurteilen sind (vgl. EuGH, Urt. v. 6.3.2007, C-338/04 u.a., Placanica u.a., juris;… Urt. v. 6.11.2003, C-243/01, Gambelli, Rn. 76, juris;… Urt. v. 21.9.1999, C-124/97, Läärä, Rn. 35 f., juris;… Urt. v. 21.10.1999, C-67/98, Zenatti, Rn. 33 f., juris;… Urt. v. 25.2.2010, C-55/08, Liga Portuguesa de Futebol Profissional, Rn. 58, juris).
- EuGH, 21.09.1999 - C-124/97
Läärä u.a. - Freier Dienstleistungsverkehr - Ausschließliches Recht zum Betrieb …
Auszug aus VG Hamburg, 04.11.2010 - 4 K 26/07
Denn neben diesen ausdrücklich vorgesehenen Rechtfertigungsgründen sind Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit aufgrund unterschiedslos anwendbarer nationaler Maßnahmen auch dann - wie hier - mit dem Unionsrecht vereinbar, wenn sie durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt und verhältnismäßig sind und auch nicht diskriminierend angewendet werden (vgl. EuGH, Urt. v. 21.9.1999, C-124/97, Läärä, Rn. 31, juris).Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit sind zulässig, soweit diese wirklich dem Ziel dienen, die Gelegenheit zum Spiel zu vermindern und sie geeignet sind, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Ziels zu gewährleisten; weiterhin müssen die auferlegten Beschränkungen erforderlich sein, mithin nicht außer Verhältnis zu diesen Zielen stehen (…vgl. EuGH, Urt. v. 6.3.2007, C-338/04 u.a., Placanica u.a., juris;… Urt. v. 6.11.2003, C-243/01, Gambelli, Rn. 76, juris;… Urt. v. 21.10.1999, C-67/98, Zenatti, Rn. 38, juris; Urt. v. 21.9.1999, C-124/97, Läärä, juris), dabei müssen sie auf jeden Fall in nicht diskriminierender Form angewandt werden.
(cc) Im Übrigen hat der Gerichtshof entschieden, dass es Sache jedes Mitgliedstaats ist, zu beurteilen, ob es im Zusammenhang mit den von ihm verfolgten legitimen Zielen erforderlich ist, Tätigkeiten dieser Art vollständig oder teilweise zu verbieten, oder ob es genügt, sie zu beschränken und zu diesem Zweck mehr oder weniger strenge Kontrollformen vorzusehen, wobei die Notwendigkeit und die Verhältnismäßigkeit der erlassenen Maßnahmen allein im Hinblick auf die verfolgten Ziele und das von den betreffenden nationalen Stellen angestrebte Schutzniveau zu beurteilen sind (…vgl. EuGH, Urt. v. 6.3.2007, C-338/04 u.a., Placanica u.a., juris;… Urt. v. 6.11.2003, C-243/01, Gambelli, Rn. 76, juris; Urt. v. 21.9.1999, C-124/97, Läärä, Rn. 35 f., juris;… Urt. v. 21.10.1999, C-67/98, Zenatti, Rn. 33 f., juris;… Urt. v. 25.2.2010, C-55/08, Liga Portuguesa de Futebol Profissional, Rn. 58, juris).
- EuGH, 21.10.1999 - C-67/98
Zenatti - "Dienstleistungsfreiheit - Annahme von Wetten"
Auszug aus VG Hamburg, 04.11.2010 - 4 K 26/07
Bei der europaweiten Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen im Internet handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (…vgl. EuGH, Urt. v. 6.11.2003, C-243/01, Gambelli, Rn. 52, juris; Urt. v. 21.10.1999, C-67/98, Zenatti, Rn. 24, juris).Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit sind zulässig, soweit diese wirklich dem Ziel dienen, die Gelegenheit zum Spiel zu vermindern und sie geeignet sind, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Ziels zu gewährleisten; weiterhin müssen die auferlegten Beschränkungen erforderlich sein, mithin nicht außer Verhältnis zu diesen Zielen stehen (…vgl. EuGH, Urt. v. 6.3.2007, C-338/04 u.a., Placanica u.a., juris;… Urt. v. 6.11.2003, C-243/01, Gambelli, Rn. 76, juris; Urt. v. 21.10.1999, C-67/98, Zenatti, Rn. 38, juris;… Urt. v. 21.9.1999, C-124/97, Läärä, juris), dabei müssen sie auf jeden Fall in nicht diskriminierender Form angewandt werden.
(cc) Im Übrigen hat der Gerichtshof entschieden, dass es Sache jedes Mitgliedstaats ist, zu beurteilen, ob es im Zusammenhang mit den von ihm verfolgten legitimen Zielen erforderlich ist, Tätigkeiten dieser Art vollständig oder teilweise zu verbieten, oder ob es genügt, sie zu beschränken und zu diesem Zweck mehr oder weniger strenge Kontrollformen vorzusehen, wobei die Notwendigkeit und die Verhältnismäßigkeit der erlassenen Maßnahmen allein im Hinblick auf die verfolgten Ziele und das von den betreffenden nationalen Stellen angestrebte Schutzniveau zu beurteilen sind (…vgl. EuGH, Urt. v. 6.3.2007, C-338/04 u.a., Placanica u.a., juris;… Urt. v. 6.11.2003, C-243/01, Gambelli, Rn. 76, juris;… Urt. v. 21.9.1999, C-124/97, Läärä, Rn. 35 f., juris; Urt. v. 21.10.1999, C-67/98, Zenatti, Rn. 33 f., juris;… Urt. v. 25.2.2010, C-55/08, Liga Portuguesa de Futebol Profissional, Rn. 58, juris).
- VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2399
Verbot von Internetwerbung für Glücksspiele
Auszug aus VG Hamburg, 04.11.2010 - 4 K 26/07
Entgegen der Auffassung der Klägerin führt das auf das Bundesgebiet beschränkte Veranstaltungs- und Vermittlungsverbot für Glücksspiele im Internet nicht zu unverhältnismäßigen Folgen für die Adressaten des Verbots nach § 4 Abs. 4 GlüStV, weil diesen zur weiteren Erschließung eines im Ausland befindlichen Nutzerkreises jedenfalls der Einsatz von Internet-Geolokalisation nach Nationalstaaten (Geolokalisationstechnologie) zur Verfügung steht (vgl. auch VGH München, Beschl. v. 20.11.2008, 10 CS 08.2399, Rn. 50, …sowie vom 20.11.2008, 10 Cs 08.2436, Rn. 45, juris).Wie der Verwaltungsgerichtshof München in seiner Entscheidung vom 20. November 2008 (10 C 08.2399, juris) und das Oberverwaltungsgericht Münster in seiner Entscheidung vom 8. Dezember 2009 (13 B 958/09, juris unter Hinweise auf: TÜV Rheinland, Gutachten zum Thema Geolokalisation von IP-Hosts vom 12. August 2008; Stellungnahme vom 22. April 2009; Hoeren, "Gutachten IP-Geolokalisation" vom 1. Oktober 2008; "Geolokalisation und Glücksspielrecht" vom 24. April 2008; zur Anwendung der Geolokalisationstechnologie: VGH München, Beschl. v. 22.11.2008, 10 CS 08.2399, ZfWG 2008, 455; OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.4.2009, 1 ME 399/08, ZfWG 2009, 184; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16.3.2009, 1 S 224.08, juris) unter nach den in den dortigen Verfahren ausgewerteten Gutachten gewonnenen Erkenntnissen dargelegt haben, bestehen bereits leistungsfähige Geolokalisationsprogramme, die mit 99%iger Wahrscheinlichkeit den Standort des Nutzers zwischen den europäischen Ländern unterscheiden.
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2005 - 1 M 297/04
Begründetheit einer Beschwerde gerichtet auf eine Untersagungsverfügung eines …
Auszug aus VG Hamburg, 04.11.2010 - 4 K 26/07
Denn solche Automatenspiele, bei denen Gewinn und Verlust vom Zufall abhängen, sind Glücksspiele (…Landmann/Rohmer-Marcks, GewO, § 33 c, Rn. 4;… Dietlein u.a. - Dietlein/Hüsken, Glücksspielrecht, § 33 c GewO, Rn. 4; VG Halle, Beschl. v. 4.8.2004, 1 B 25/04, juris; OVG Magdeburg, Beschl. v. 29.8.2005, 1 M 297/04, juris;… Schönke/ Schröder-Eser/Heine, StGB, § 284, Rn. 6).Auch eine analoge Anwendung der Vorschriften scheidet aus (so auch VG Halle, Beschl. v. 4.8.2004, 1 B 25/04, juris; OVG Magdeburg, Beschl. v 29.8.2005, 1 M 297/04, juris;… VG Augsburg, Urt. v. 18.7.2007, 4 K 06.1474, juris;… Hahn, in: Friauf, GewO, 2009, § 33 c, Rn. 4; Odenthal, Virtuelle Geldspielgeräte im Internet, Gewerbearchiv 2006, 58 ff.; Liesching, Anmerkung zu VG Berlin zur Gewerbeerlaubnis für Internet-Gewinnspiel, MMR 2009, 795 (796)).
- EuGH, 25.02.2010 - C-55/08
Santa Casa da Misericórdia de Lisboa gegen Liga Portuguesa de Futebol …
Auszug aus VG Hamburg, 04.11.2010 - 4 K 26/07
(cc) Im Übrigen hat der Gerichtshof entschieden, dass es Sache jedes Mitgliedstaats ist, zu beurteilen, ob es im Zusammenhang mit den von ihm verfolgten legitimen Zielen erforderlich ist, Tätigkeiten dieser Art vollständig oder teilweise zu verbieten, oder ob es genügt, sie zu beschränken und zu diesem Zweck mehr oder weniger strenge Kontrollformen vorzusehen, wobei die Notwendigkeit und die Verhältnismäßigkeit der erlassenen Maßnahmen allein im Hinblick auf die verfolgten Ziele und das von den betreffenden nationalen Stellen angestrebte Schutzniveau zu beurteilen sind (…vgl. EuGH, Urt. v. 6.3.2007, C-338/04 u.a., Placanica u.a., juris;… Urt. v. 6.11.2003, C-243/01, Gambelli, Rn. 76, juris;… Urt. v. 21.9.1999, C-124/97, Läärä, Rn. 35 f., juris;… Urt. v. 21.10.1999, C-67/98, Zenatti, Rn. 33 f., juris; Urt. v. 25.2.2010, C-55/08, Liga Portuguesa de Futebol Profissional, Rn. 58, juris).Damit unterscheidet sich die vorliegende Rechtslage von der, die der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in dem Verfahren Liga Portuguesa (Urt. v. 25.2.2010, C-55/08, Liga Portuguesa de Futebol Profissional, Rn. 68 ff., 73, juris) zugrunde lag.
- VG Halle, 04.08.2004 - 1 B 25/04
- EuGH, 08.09.2009 - C-42/07
Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote
- BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71
Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des …
- EuGH, 25.07.1991 - C-76/90
Säger / Dennemeyer
- BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85
Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf …
- EuGH, 28.04.2009 - C-518/06
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
- VGH Bayern, 30.08.2000 - 22 B 00.1833
Gewerberecht: Erlaubnisvorbehalt bei Sportwetten durch private Veranstalter, …
- EuGH, 11.09.2003 - C-6/01
DIE PORTUGIESISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN, DURCH DIE GLÜCKS- ODER GELDSPIELE AUF …
- OVG Niedersachsen, 03.04.2009 - 11 ME 399/08
Rechtmäßigkeit einer Untersagung des Vertriebs von Online-Glücksspielen; Zweifel …
- VGH Bayern, 22.07.2009 - 10 CS 09.1184
Verbot von Sportwetten und Sportwettenwerbung im Internet in Bayern rechtmäßig
- EuGH, 13.03.2008 - C-227/06
Kommission / Belgien
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2010 - 1 S 154.10
Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten privater Anbieter
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2009 - 1 S 224.08
Untersagung von Werbung für Sportwetten: Zwangsgeldverhängung bei Werbung im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2009 - 13 B 958/09
Zulässigkeit einer Verfügung gegenüber einem Internet-Glücksspielveranstalter zur …
- VGH Baden-Württemberg, 25.11.2003 - 9 S 2526/03
Approbation: kein vorbeugender Rechtsschutz gegen angekündigte Ruhensanordnung
- VGH Baden-Württemberg, 24.05.1994 - 10 S 451/94
Kein vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz eines Rundfunkunternehmens gegen …
- VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2436
Sportwetten; Internetwerbung; Untersagung; Verbandskompetenz; Verhältnismäßigkeit
- VG Berlin, 06.07.2009 - 35 A 168.08
Rechtsschutz gegen Untersagung der Sportwettenvermittlung
- VG Augsburg, 18.07.2007 - Au 4 K 06.1474
Nachträglicher Erlass einer Auflage für eine Spielhalle mit der Untersagung des …
- VG Potsdam, 16.03.2010 - 3 L 546/09
- VG Karlsruhe, 04.05.2010 - 3 K 2526/09
Untersagung der Werbung für verbotenes Glücksspiel im Internet
- VG Ansbach, 12.08.2010 - AN 4 S 10.01552
Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet im Freistaat Bayern …
- BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
- BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06
Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen
- BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01
Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.2008 - 6 S 3069/07
Untersagung von Sportwetten
- VG Schleswig, 30.01.2008 - 12 A 102/06
EuGH-Vorlage zur Frage der Vereinbarkeit von Sportwettenrecht und EU-Recht
- OVG Hamburg, 26.09.2008 - 4 Bs 96/08
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung von Sportwetten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2010 - 4 B 581/10
Gesetzgebungskompetenz der Länder hinsichtlich des Internetverbots für …
- VG Stade, 06.05.2008 - 6 B 364/08
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten
- OVG Berlin, 17.07.2002 - 1 SN 36.00
Der Begriff "Glücksspiel(monopol)" und die Einheit der Rechtsordnung
- OVG Hamburg, 26.09.2008 - 4 Bs 101/08
- VG Karlsruhe, 26.04.2012 - 3 K 330/10
Werbeverbot für Glücksspiele über das Internet
Soweit für die Spielbank Niedersachsen noch vor dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages erteilte Erlaubnisse fortbestehen sollten (…vgl. dazu VG Hannover, Urt. v. 20.08.2007 - 10 A 1224/07 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 31.03.2008 - 11 LA 458/07 -, NdsVBI 2008, 258), wird hiervon kein Gebrauch gemacht (…vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.11.2010, a.a.O.; VG Hamburg, Urt. v. 04.11.2010 - 4 K 26/07 -, juris).Was den Vortrag der Klägerin angeht, dass seit Mitte 2010 Spielaufträge an Lotto Hessen mittels eines E-Postbriefes durch Spieler mit Wohnsitz in Hessen eingereicht werden können und dass Lotto Hamburg bei Oddset-Wetten die Tippabgabe an interaktiven Selbstbedienungsterminals (sog. JackPoints) unter Verzicht auf die bislang erforderliche Lotto-Ident-Card anbietet, geht die Kammer nicht davon aus, dass es sich bei einem solchen Vorgehen überhaupt um Glücksspiele "im Internet", wie sie von § 4 Abs. 4 GlüStV erfasst sind, handelt (vgl. dazu VG Hamburg, Urt. v. 04.11.2010, a.a.O.).
Doch wurde und wird auch von anderen Bundesländern gegen diese von Lotto Hessen eröffnete Möglichkeit der Annahme von Spielaufträgen mittels E-Postbrief in Hessen vorgegangen und sie im Sinne einer "Abmahnung" beanstandet (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 04.11.2010, a.a.O.).
- VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 27 K 6026/09
Vermittlung öffentlichen Glücksspiels i.S.d. § 3 GlüStV im Internet durch ein im …
Rn. 260 Vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 C 5.10 -, Juris (…Rn. 37 ff.) und in gleicher Weise VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 6 S 1685/10 -, Juris (…Rn. 15); Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11. November 2010 - 11 MC 429/10 -, Juris (…Rn. 32), und Urteil vom 21. Juni 2011 - 11 LC 348/10 -, Juris (…Rn. 76); VG Hamburg, Urteil vom 4. November 2010 - 4 K 26/07 -, Juris (…Rn. 64 f.).Rn. 262 Vgl. VG Hamburg, Urteil vom 4. November 2010 - 4 K 26/07 -, Juris (…Rn. 64 f.).
Rn. 291 Vgl. VG Hamburg, Urteil vom 4. November 2010 - 4 K 26/07 -, Juris (…Rn. 76).
- VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 27 K 6714/08
Lotto Vermittlung Sucht Kohärenz Feststellung
Rn. 200 Vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 C 5.10 -, Juris (…Rn. 37 ff.) und in gleicher Weise VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 6 S 1685/10 -, Juris (…Rn. 15); Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11. November 2010 - 11 MC 429/10 -, Juris (…Rn. 32), und Urteil vom 21. Juni 2011 - 11 LC 348/10 -, Juris (…Rn. 76); VG Hamburg, Urteil vom 4. November 2010 4 K 26/07 , Juris (…Rn. 64 f.).Rn. 202 Vgl. VG Hamburg, Urteil vom 4. November 2010 - 4 K 26/07 -, Juris (…Rn. 64 f.).
Rn. 231 Vgl. VG Hamburg, Urteil vom 4. November 2010 - 4 K 26/07 -, Juris (…Rn. 76).
- VG Düsseldorf, 13.09.2011 - 27 K 2813/09
Glücksspiel Internetverbot Gefahr Kohärenz Pferdewette Markt Größe Buchmacher …
Rn. 230 Vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 C 5.10 -, Juris (…Rn. 37 ff.) und in gleicher Weise VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 6 S 1685/10 -, Juris (…Rn. 15); Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11. November 2010 - 11 MC 429/10 -, Juris (…Rn. 32), und Urteil vom 21. Juni 2011 - 11 LC 348/10 -, Juris (…Rn. 76); VG Hamburg, Urteil vom 4. November 2010 - 4 K 26/07 -, Juris (…Rn. 64 f.).Rn. 232 Vgl. VG Hamburg, Urteil vom 4. November 2010 - 4 K 26/07 -, Juris (…Rn. 64 f.).
- VG Düsseldorf, 13.09.2011 - 27 K 1005/09
Glücksspiel Internetverbot Gefahr Kohärenz Pferdewette Markt Größe Buchmacher …
Rn. 232 Vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 C 5.10 -, Juris (…Rn. 37 ff.) und in gleicher Weise VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 6 S 1685/10 -, Juris (…Rn. 15); Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11. November 2010 - 11 MC 429/10 -, Juris (…Rn. 32), und Urteil vom 21. Juni 2011 - 11 LC 348/10 -, Juris (…Rn. 76); VG Hamburg, Urteil vom 4. November 2010 - 4 K 26/07 -, Juris (…Rn. 64 f.).Rn. 234 Vgl. VG Hamburg, Urteil vom 4. November 2010 - 4 K 26/07 -, Juris (…Rn. 64 f.).
- VG Düsseldorf, 22.09.2011 - 27 K 4285/09
Glücksspiel Internetverbot Gefahr Kohärenz Pferdewette Markt Größe Buchmacher …
Rn. 229 Vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 C 5.10 -, Juris (…Rn. 37 ff.) und in gleicher Weise VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 6 S 1685/10 -, Juris (…Rn. 15); Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11. November 2010 - 11 MC 429/10 -, Juris (…Rn. 32), und Urteil vom 21. Juni 2011 - 11 LC 348/10 -, Juris (…Rn. 76); VG Hamburg, Urteil vom 4. November 2010 - 4 K 26/07 -, Juris (…Rn. 64 f.).Rn. 231 Vgl. VG Hamburg, Urteil vom 4. November 2010 - 4 K 26/07 -, Juris (…Rn. 64 f.).
- VG Düsseldorf, 13.09.2011 - 27 K 128/10
Anordnung zur Untersagung zum Durchführen von öffentlichen Glücksspielen im …
Rn. 207 Vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 C 5.10 -, Juris (…Rn. 37 ff.) und in gleicher Weise VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 6 S 1685/10 -, Juris (…Rn. 15); Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11. November 2010 - 11 MC 429/10 -, Juris (…Rn. 32), und Urteil vom 21. Juni 2011 - 11 LC 348/10 -, Juris (…Rn. 76); VG Hamburg, Urteil vom 4. November 2010 - 4 K 26/07 -, Juris (…Rn. 64 f.).Rn. 209 Vgl. VG Hamburg, Urteil vom 4. November 2010 - 4 K 26/07 -, Juris (…Rn. 64 f.).
- VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 5009/08
Untersagungsverfügung hinsichtlich der Veranstaltung und Vermittlung unerlaubten …
- VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 8790/08
Glücksspiel Werbung Datenschutz Geolokalisation
- VG Düsseldorf, 21.06.2011 - 27 K 6586/08
Glücksspiel Poker Internet Veranstaltung Handlungspflichten Kohärenz
- VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 5538/09
Glücksspiel Pokerschlule kostenlos Werbung
- VG Köln, 24.11.2011 - 6 K 357/07
Verbot der Werbung für nicht genehmigte Sportwetten im Internet
- VG Köln, 10.11.2011 - 6 K 3665/06
Internetverbot
- VG Köln, 10.11.2011 - 6 K 1008/07
Internetverbot, Kohärenz
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Rechtsprechung
| LG Hannover, 25.11.2010 - 14 O 57/10 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZfWG 2011, 75
Wird zitiert von ...
- LG Bochum, 09.09.2011 - 5 O 5/11
Schadensersatzanspruch eines Sportwettenvermittlers gegen Land oder Stadt wegen …
Zu den maßgeblichen Gesichtspunkten gehören insbesondere das Maß an Klarheit und Genauigkeit der verletzten Norm und der Umfang des Ermessensspielraums, den die verletzte Norm der nationalen Behörde belässt (vgl. LG Hannover ZfWG 2011, 75; LG München ZfWG 2009, 279).Dies gilt auch hinsichtlich der Ausgestaltung des nationalen Glücksspielrechts (vgl. EuGH NJW 1994, 213;… EuGH Urteile vom 08.09.2010, a.a.O.; LG Hannover ZfWG 2011, 75; LG München ZfWG 2009, 279).
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