Rechtsprechung
| VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1477 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- vdai.de
§ 29 Abs. 4 S. 3 GlüStV hinsichtlich Stichtag verfassungsgemäß; Übergangsfrist genügt Vertrauens- und Bestandschutzinteresse der Spielhallenbetreiber; Beschlussfassung der Ministerpräsidentenkonferenz zum Staatsvertrag erschüttert bereits Vertrauen von betroffenen und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 09.07.2013 - Au 5 E 13.928
- VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1477
Papierfundstellen
- ZfWG 2014, 151
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (11)
- VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12
Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1477
Dadurch wird der Grundsatz bestätigt, dass die Anforderungen der §§ 24, 25 und 26 GlüStV ab Inkrafttreten anzuwenden sind (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 32; BayVerfGH, E.v. 28.6. 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 91).Im Hinblick auf das durch sämtliche vorliegenden Studien belegte, besonders hohe Suchtpotenzial bei Geldspielgeräten in Gastronomiebetrieben und vor allem in Spielhallen und das flächendeckende Angebot an Geldspielgeräten hat der Gesetzgeber gerade für den Bereich der Spielhallen Handlungsbedarf gesehen, um auch und gerade für diesen Bereich einen kohärenten Schutz vor Spielsucht zu schaffen (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 30; vgl. auch BayVerfGH, E.v. 28.6. 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 95).
Mit den in § 29 Abs. 4 GlüStV vorgesehenen Übergangsfristen hat der Gesetzgeber dem Vertrauens- und Bestandsschutzinteresse der Spielhallenbetreiber und ihren Erwartungen an die Amortisation getätigter Investitionen in Abwägung mit den in den §§ 24 und 25 GlüStV verfolgten Allgemeinwohlinteressen Rechnung getragen (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 32; vgl. auch BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 95).
Wenn der Gesetzgeber derartige Mitnahmeeffekte für den Übergangszeitraum bis zum Inkrafttreten der Neuregelung verhindern wollte (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 32), ist dies gerade im Hinblick auf den besonders wichtigen Gemeinwohlbelang des Schutzes der Bevölkerung vor den Gefahren der Spielsucht ein sachlich hinreichend begründeter Gesichtspunkt für die Wahl dieses Stichtags (BayVerfGH, E.v. 28.6. 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 96).
Davon geht allerdings der Bayerische Verfassungsgerichtshof (E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 114) aus.
- BVerfG, 24.02.2010 - 1 BvR 27/09
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) …
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1477
Dies kann allerdings dann der Fall sein, wenn zu der öffentlich-rechtlichen Gewährung einer Rechtsposition (hier der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle) hinzukommt, dass diese Rechtsposition auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruht (vgl. BVerfG, B.v. 24.2.2010 - 1 BvR 27/09 - juris Rn. 62).Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass der Gesetzgeber bei der Neuordnung eines Rechtsgebiets durch eine angemessene und zumutbare Überleitungsregelung individuelle Rechtspositionen umgestalten kann, wenn Gründe des Gemeinwohls vorliegen, die den Vorrang vor dem berechtigten Vertrauen auf den Fortbestand eines erworbenen Rechts verdienen (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 24.2.2010 a.a.O. Rn. 65).
Dabei ist er an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden (BVerfG, B.v. 24.2.2010 a.a.O. Rn. 64).
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1477
Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht hierüber noch nicht abschließend entschieden (vgl. B.v. 10.6.2009 a.a.O. Rn. 17).Hingegen sind objektive oder subjektive Berufswahlbeschränkungen nur zum Schutz überragender Gemeinwohlgüter zulässig (BVerfG, U.v. 10.6.2009 - 1 BvR 706/08 u.a. - juris Rn. 165).
- BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97
Singularzulassung zum OLG
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1477
Regelungen der Berufsausübung sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des gemeinen Wohls gerechtfertigt sind, wenn das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfG, U.v. 13.12.2000 -1 BvR 335/97 - juris Rn. 26). - BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91
Denkmalschutz
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1477
Denn eine Enteignung im Rechtssinne liegt nur dann vor, wenn sie darauf gerichtet ist, konkrete Rechtspositionen, die durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt sind, zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben vollständig oder teilweise zu entziehen (BVerfG, B.v. 2.3.1999 -1 BvL 7/91 -juris Rn. 73). - BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1477
Auch hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass schon mit der Einbringung eines Gesetzesentwurfs im Bundestag durch ein initiativberechtigtes Organ geplante Gesetzesänderungen öffentlich und ab diesem Zeitpunkt mögliche zukünftige Gesetzesänderungen allgemein vorhersehbar werden (BVerfG, B.v.10.10.2012 - 1 BvL 6/07 - Rn. 56). - BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11
Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949 …
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1477
Um seine Ziele baldmöglichst umsetzen zu können, konnte der Gesetzgeber insbesondere im Hinblick auf den ihm bei der Ausgestaltung von Übergangsvorschriften zukommenden breiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfG, B.v. 18.3.2013 - 1 BvR 2436/11 - juris Rn. 34) unter Berücksichtigung der berechtigten Bestandsschutzinteressen der Spielhallenbetreiber in rechtlich nicht zu beanstandender Weise eine Differenzierung der Übergangsfristen je nach dem für die einzelnen Spielhallenbetreiber bestehenden Vertrauensschutz vornehmen. - BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
Schiffbauverträge
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1477
Dem steht nicht entgegen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das schutzwürdige Vertrauen in den Bestand der bisherigen Rechtsfolgenlage für die Betroffenen im Zeitpunkt des endgültigen Gesetzesbeschlusses über die Neuregelung entfällt, weshalb der Gesetzgeber deshalb berechtigt ist, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Regelung auch auf den Zeitpunkt von dem Gesetzesbeschluss bis zur Verkündung zu erstrecken (BVerfG, B.v. 3.12.1997 - 2 BvR 882/97 - juris Rn. 42 m.w.N.). - BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12
Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot; …
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1477
Rn. 23 Keine andere Beurteilung gebietet die (noch nicht veröffentlichte) Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 2013 (8 C 46.12). - BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08
Verfassungsmäßigkeit der Behandlung der Klage eines Busunternehmers gegen die …
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1477
Rn. 28 Allerdings unterfällt wohl nicht bereits die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33i GewO dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (…vgl. dazu BVerfG, E.v. 13.2.1964 -1 BvL 17/61 - juris Rn. 58; B.v. 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 - juris Rn. 18). - BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61
Mehrbetrieb Apotheken
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Rn. 188 (b) Die Bestimmungen sind mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem in Art. 12 GG enthaltenen Grundsatz des Vertrauensschutzes vereinbar (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, juris, Rn. 72 ff.;… so auch BayVerfGH, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. -, NVwZ 2014, S. 141 ; BayVGH, Beschluss vom 30. September 2013 - 10 CE 13.1477 -, juris, Rn. 16 ff.; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 14. November 2013 - 1 M 124/13 -, juris, Rn. 5 ff.; SächsOVG…, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 3 B 418/13 -, juris, Rn. 15 ff.; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 7 ME 90/13 -, juris, Rn. 35 ff.; OVG Saarland…, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 1 B 476/13 -, juris, Rn. 14 ff.; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 6 B 10343/14 -, NVwZ-RR 2014, S. 682 ; HmbOVG…, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 4 Bs 279/13 -, juris, Rn. 17 ff.; HessVGH…, Beschluss vom 5. September 2014 - 8 B 1036/14 -, juris, Rn. 18 ff.; a.A. StGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 17. Juni 2014 - 1 VB 15/13 -, juris, Rn. 461 ff.; VG Osnabrück…, Beschluss vom 24. September 2013 - 1 B 36/13 -, juris, Rn. 23 ff.; offen gelassen OVG Thüringen…, Beschluss vom 8. April 2015 - 3 EO 775/13 -, juris, Rn. 6 ff.;… vgl. auch für eine vierjährige Übergangsperiode die Entscheidung des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs vom 12. März 2015 - G 205/2014-15 u.a. -, www.vfgh.gv.at, Rn. 76 f.).Hinzu kommt, dass Änderungen am Staatsvertrag durch die Länderparlamente nach Unterzeichnung durch die Ministerpräsidenten ausgeschlossen sind, da der Vertragstext schon mit der Unterzeichnung feststeht und nur noch einvernehmlich geändert werden kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30. September 2013 - 10 CE 13.1477 -, juris, Rn. 22; StGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 17. Juni 2014 - 1 VB 15/13 -, juris, Rn. 463).
- StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13
Spielhallen
Entsprechendes muss für Übergangsfristen gelten, welche die Amortisierung von Investitionen berücksichtigen sollen und denen im Verhältnis zu finanziellen Ausgleichsregelungen Vorrang einzuräumen ist (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 -, Juris Rn. 31).Der Gesetzgeber hat insoweit den ihm von Verfassungs wegen zustehenden Spielraum überschritten (…a.A. Bay. VerfGH, Entscheidung vom 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. -, Juris Rn. 90 - 96; Bay. VGH, Beschluss vom 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 -, Juris Rn. 16 ff. und 31; Nds. OVG…, Beschluss vom 7.1.2014 - 7 ME 90/13 -, Juris Rn. 35 ff.; OVG LSA, Beschluss vom 14.11.2013 - 1 M 124/13 -, Juris; Sächs. OVG…, Beschluss vom 17.12.2013 - 3 B 418/13 -, Juris Rn. 15 ff.; OVG Saarl., Beschluss vom 10.2.2014 - 1 B 476/13 -, Juris; die Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg lassen die Frage derzeit noch offen, vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.6.2013 - 6 S 940/13 -, nicht veröffentlicht).
Das Bestehen dieser Praxis hat die Landesregierung am 21. Februar 2014 auf Anfrage des Staatsgerichthofs ausdrücklich bestätigt (ebenso Bay. VGH, Beschlüsse vom 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 -, Juris Rn. 28 …und vom 22.10.2013 - 10 CE 13.2008 -, Juris Rn. 25).
Bereits mit Beschluss der Ministerpräsidenten über den Entwurf eines Staatsvertrages liegen konkrete Regelungen vor, die - vorbehaltlich von Änderungen aufgrund der vor der Unterzeichnung erfolgenden Unterrichtung der Landtage - mit hoher Wahrscheinlichkeit geltendes Recht werden (…so auch Bay. VGH, Beschlüsse vom 28.8.2013 - 10 CE 13.1414 - , Juris Rn. 25, und vom 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 -, Juris Rn. 22).
Rn. 468 Die im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. September 2013 (10 CE 13.1477 - Juris Rn. 22) genannte Presseinformation des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Sitzung des Niedersächsischen Landtags am 13. Oktober 2011 enthält nur die Ankündigung, dass der entworfene Staatsvertrag am 15. Dezember 2011 von den Ministerpräsidenten unterzeichnet werden sollte.
- VG Augsburg, 31.10.2013 - Au 5 K 13.262
Mehrere Spielhallen in einem Gebäude; neue glücksspielrechtliche Anforderungen; …
Im Hinblick auf das durch sämtliche vorliegenden Studien belegte, besonders hohe Suchtpotential bei Geldspielgeräten in Gastronomiebetrieben und vor allem in Spielhallen und das flächendeckende Angebot an Geldspielgeräten hat der Gesetzgeber gerade für den Bereich der Spielhallen Handlungsbedarf gesehen, um auch und gerade für diesen Bereich einen kohärenten Schutz vor Spielsucht zu schaffen (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 30;… BayVerfGH, E. v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 95; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 18).Mit den in § 29 Abs. 4 GlüStV vorgesehenen Übergangsfristen hat der Gesetzgeber dem Vertrauens- und Bestandsschutzinteresse der Spielhallenbetreiber und ihren Erwartungen an die Amortisation getätigter Investitionen in Abwägung mit den in den §§ 24 und 25 GlüStV verfolgten Allgemeinwohlinteressen Rechnung getragen (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 32;… BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 95; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 18).
Um seine Ziele baldmöglichst umsetzen zu können, konnte der Gesetzgeber insbesondere im Hinblick auf den ihm bei der Ausgestaltung von Übergangsvorschriften zukommenden breiten Gestaltungsspielraum unter Berücksichtigung der berechtigten Bestandsschutzinteressen der Spielhallenbetreiber in rechtlich nicht zu beanstandender Weise eine Differenzierung der Übergangsfristen je nach dem für die einzelnen Spielhallenbetreiber bestehenden Vertrauensschutz vornehmen (…vgl. BVerfG, B.v. 18.3.2013 - 1 BvR 2436/11 - juris Rn. 34; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 Rn. 19).
Dabei ist mit zu berücksichtigen, dass mit diesem schrittweisen Rückbau bei Spielhallenkomplexen ein wirtschaftlicher Betrieb von Spielhallen auch künftig nicht unmöglich gemacht wird und auch nicht alle insoweit getätigten Investitionen völlig entwertet werden (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 20).
Dem steht nicht entgegen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das schutzwürdige Vertrauen in den Bestand der bisherigen Rechtsfolgenlage für die Betroffenen im Zeitpunkt des endgültigen Gesetzesbeschlusses über die Neuregelung entfällt, weshalb der Gesetzgeber berechtigt ist, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Regelung auch auf den Zeitpunkt von dem Gesetzesbeschluss bis zur Verkündung zu erstrecken (…vgl. BVerfG, E.v. 3.12.1997 - 2 BvR 882/97 - juris Rn. 42; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 22).
Auch hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass schon mit der Einbringung eines Gesetzesentwurfs im Bundestag durch ein initiativberechtigtes Organ geplante Gesetzesänderungen öffentlich und ab diesem Zeitpunkt mögliche zukünftige Gesetzesänderungen allgemein vorhersehbar werden (…vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2012 - 1 BvL 6/07 - Rn. 56; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 22).
Aufgrund dieses Verfahrens steht der Inhalt des abzuschließenden Staatsvertrages letztlich bereits mit dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, dass der Vertrag mit dem beschlossenen Inhalt unterschrieben werden soll, fest (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477).
Denn die jeweilige Problematik ist bereits vom Ansatzpunkt her eine völlig unterschiedliche (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 23).
Mit der Antragstellung steht nämlich gerade noch nicht fest, ob der Spielhallenbetreiber jemals eine Erlaubnis nach § 33 i Gewerbeordnung erhalten und demgemäß die Spielhallen legal betreiben kann (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 24).
Ein auf die Antragstellung abstellender Stichtag wäre damit letztlich nicht geeignet, eine eindeutige Differenzierung zwischen den beiden Fallgruppen mit jeweils unterschiedlichen Übergangsfristen vorzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 Rn. 25).
Rn. 56 Die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33 i GewO unterfällt wohl nicht bereits grundsätzlich dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (…vgl. dazu BVerfG, E.v. 13.2.1964 - 1 BvL 17/61 - juris Rn. 58;… BVerfG, B.v. 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 28).
Auch wenn es, wie die Klägerin geltend macht, gängige Praxis bei der Beklagten sein sollte, die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33 i GewO zum Betrieb einer Spielhalle erst nach der Errichtung und der Abnahme der Spielhalle zu erteilen, schließt diese Vorgehensweise - ungeachtet ihrer Rechtmäßigkeit oder Zweckmäßigkeit - jedenfalls ein Vertrauen auf den Bestand der gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 33 i GewO bis zu deren Erteilung aus (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 28).
Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht hierüber noch nicht abschließend entschieden (…vgl. BVerfG, B.v. 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 - juris Rn. 17; BayVGH B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 29).
Die Investitionen für den Bau an sich sind damit nicht verloren und die Investitionen nicht "völlig in den Sand gesetzt" (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 31).
Der Gesetzeszweck, die Spielmöglichkeiten zu beschränken und damit im Hinblick auf das hohe Suchtpotential bei Geldspielgeräten die Gefahren der Spielsucht einzudämmen, stellt einen wichtigen gesetzgeberischen Belang dar, der es rechtfertigt, private, insbesondere wirtschaftliche Belange einzelner Spielhallenbetreiber geringer zu gewichten (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn 31).
Die gesetzlichen Regelungen beschränken daher lediglich die ortsbezogene Ausübung dieser beruflichen Tätigkeit (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 35).
Bei der Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ist die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt, zumal im Hinblick auf die Berufsausübung des einzelnen Spielhallenbetreibers lediglich eine geringe Beeinträchtigung seines Rechts auf Berufsfreiheit vorliegt, so dass die einjährige Übergangsfrist mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 37).
- VG Augsburg, 31.10.2013 - Au 5 K 13.604
Mehrere Spielhallen in einem Gebäude; neue glücksspielrechtliche Anforderungen; …
Im Hinblick auf das durch sämtliche vorliegenden Studien belegte, besonders hohe Suchtpotential bei Geldspielgeräten in Gastronomiebetrieben und vor allem in Spielhallen und das flächendeckende Angebot an Geldspielgeräten hat der Gesetzgeber gerade für den Bereich der Spielhallen Handlungsbedarf gesehen, um auch und gerade für diesen Bereich einen kohärenten Schutz vor Spielsucht zu schaffen (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 30;… BayVerfGH, E. v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 95; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 18).Mit den in § 29 Abs. 4 GlüStV vorgesehenen Übergangsfristen hat der Gesetzgeber dem Vertrauens- und Bestandsschutzinteresse der Spielhallenbetreiber und ihren Erwartungen an die Amortisation getätigter Investitionen in Abwägung mit den in den §§ 24 und 25 GlüStV verfolgten Allgemeinwohlinteressen Rechnung getragen (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 32;… BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 95; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 18).
Um seine Ziele baldmöglichst umsetzen zu können, konnte der Gesetzgeber insbesondere im Hinblick auf den ihm bei der Ausgestaltung von Übergangsvorschriften zukommenden breiten Gestaltungsspielraum unter Berücksichtigung der berechtigten Bestandsschutzinteressen der Spielhallenbetreiber in rechtlich nicht zu beanstandender Weise eine Differenzierung der Übergangsfristen je nach dem für die einzelnen Spielhallenbetreiber bestehenden Vertrauensschutz vornehmen (…vgl. BVerfG, B.v. 18.3.2013 - 1 BvR 2436/11 - juris Rn. 34; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 Rn. 19).
Dabei ist mit zu berücksichtigen, dass mit diesem schrittweisen Rückbau bei Spielhallenkomplexen ein wirtschaftlicher Betrieb von Spielhallen auch künftig nicht unmöglich gemacht wird und auch nicht alle insoweit getätigten Investitionen völlig entwertet werden (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 20).
Dem steht nicht entgegen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das schutzwürdige Vertrauen in den Bestand der bisherigen Rechtsfolgenlage für die Betroffenen im Zeitpunkt des endgültigen Gesetzesbeschlusses über die Neuregelung entfällt, weshalb der Gesetzgeber berechtigt ist, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Regelung auch auf den Zeitpunkt von dem Gesetzesbeschluss bis zur Verkündung zu erstrecken (…vgl. BVerfG, E.v. 3.12.1997 - 2 BvR 882/97 - juris Rn. 42; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 22).
Auch hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass schon mit der Einbringung eines Gesetzesentwurfs im Bundestag durch ein initiativberechtigtes Organ geplante Gesetzesänderungen öffentlich und ab diesem Zeitpunkt mögliche zukünftige Gesetzesänderungen allgemein vorhersehbar werden (…vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2012 - 1 BvL 6/07 - Rn. 56; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 22).
Aufgrund dieses Verfahrens steht der Inhalt des abzuschließenden Staatsvertrages letztlich bereits mit dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, dass der Vertrag mit dem beschlossenen Inhalt unterschrieben werden soll, fest (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477).
Denn die jeweilige Problematik ist bereits vom Ansatzpunkt her eine völlig unterschiedliche (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 23).
Mit der Antragstellung steht nämlich gerade noch nicht fest, ob der Spielhallenbetreiber jemals eine Erlaubnis nach § 33 i Gewerbeordnung erhalten und demgemäß die Spielhallen legal betreiben kann (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 24).
Ein auf die Antragstellung abstellender Stichtag wäre damit letztlich nicht geeignet, eine eindeutige Differenzierung zwischen den beiden Fallgruppen mit jeweils unterschiedlichen Übergangsfristen vorzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 Rn. 25).
Rn. 56 Die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33 i GewO unterfällt wohl nicht bereits grundsätzlich dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (…vgl. dazu BVerfG, E.v. 13.2.1964 - 1 BvL 17/61 - juris Rn. 58;… BVerfG, B.v. 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 28).
Auch wenn es, wie die Klägerin geltend macht, gängige Praxis bei der Beklagten sein sollte, die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33 i GewO zum Betrieb einer Spielhalle erst nach der Errichtung und der Abnahme der Spielhalle zu erteilen, schließt diese Vorgehensweise - ungeachtet ihrer Rechtmäßigkeit oder Zweckmäßigkeit - jedenfalls ein Vertrauen auf den Bestand der gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 33 i GewO bis zu deren Erteilung aus (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 28).
Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht hierüber noch nicht abschließend entschieden (…vgl. BVerfG, B.v. 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 - juris Rn. 17; BayVGH B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 29).
Die Investitionen für den Bau an sich sind damit nicht verloren und die Investitionen nicht "völlig in den Sand gesetzt" (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 31).
Der Gesetzeszweck, die Spielmöglichkeiten zu beschränken und damit im Hinblick auf das hohe Suchtpotential bei Geldspielgeräten die Gefahren der Spielsucht einzudämmen, stellt einen wichtigen gesetzgeberischen Belang dar, der es rechtfertigt, private, insbesondere wirtschaftliche Belange einzelner Spielhallenbetreiber geringer zu gewichten (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn 31).
Die gesetzlichen Regelungen beschränken daher lediglich die ortsbezogene Ausübung dieser beruflichen Tätigkeit (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 35).
Bei der Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ist die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt, zumal im Hinblick auf die Berufsausübung des einzelnen Spielhallenbetreibers lediglich eine geringe Beeinträchtigung seines Rechts auf Berufsfreiheit vorliegt, so dass die einjährige Übergangsfrist mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 37).
- VG Augsburg, 08.05.2014 - Au 5 K 13.1539
Untersagung des Betriebs einer Spielhalle; baulicher Verbund mehrerer …
Im Hinblick auf das durch sämtliche vorliegenden Studien belegte, besonders hohe Suchtpotential bei Geldspielgeräten in Gastronomiebetrieben und vor allem in Spielhallen und das flächendeckende Angebot an Geldspielgeräten hat der Gesetzgeber gerade für den Bereich der Spielhallen Handlungsbedarf gesehen, um auch und gerade für diesen Bereich einen kohärenten Schutz vor Spielsucht zu schaffen (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 30;… BayVerfGH, E. v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 95; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 18).Mit den in § 29 Abs. 4 GlüStV vorgesehenen Übergangsfristen hat der Gesetzgeber dem Vertrauens- und Bestandsschutzinteresse der Spielhallenbetreiber und ihren Erwartungen an die Amortisation getätigter Investitionen in Abwägung mit den in den §§ 24 und 25 GlüStV verfolgten Allgemeinwohlinteressen Rechnung getragen (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 32;… BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 95; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 18).
Um seine Ziele baldmöglichst umsetzen zu können, konnte der Gesetzgeber insbesondere im Hinblick auf den ihm bei der Ausgestaltung von Übergangsvorschriften zukommenden breiten Gestaltungsspielraum unter Berücksichtigung der berechtigten Bestandsschutzinteressen der Spielhallenbetreiber in rechtlich nicht zu beanstandender Weise eine Differenzierung der Übergangsfristen je nach dem für die einzelnen Spielhallenbetreiber bestehenden Vertrauensschutz vornehmen (…vgl. BVerfG, B.v. 18.3.2013 - 1 BvR 2436/11 - juris Rn. 34; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 Rn. 19).
Dabei ist mit zu berücksichtigen, dass mit diesem schrittweisen Rückbau bei Spielhallenkomplexen ein wirtschaftlicher Betrieb von Spielhallen auch künftig nicht unmöglich gemacht wird und auch nicht alle insoweit getätigten Investitionen völlig entwertet werden (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 20).
Dem steht nicht entgegen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das schutzwürdige Vertrauen in den Bestand der bisherigen Rechtsfolgenlage für die Betroffenen im Zeitpunkt des endgültigen Gesetzesbeschlusses über die Neuregelung entfällt, weshalb der Gesetzgeber berechtigt ist, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Regelung auch auf den Zeitpunkt von dem Gesetzesbeschluss bis zur Verkündung zu erstrecken (…vgl. BVerfG, E.v. 3.12.1997 - 2 BvR 882/97 - juris Rn. 42; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 22).
Auch hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass schon mit der Einbringung eines Gesetzesentwurfs im Bundestag durch ein initiativberechtigtes Organ geplante Gesetzesänderungen öffentlich und ab diesem Zeitpunkt mögliche zukünftige Gesetzesänderungen allgemein vorhersehbar werden (…vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2012 - 1 BvL 6/07 - Rn. 56; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 22).
Aufgrund dieses Verfahrens steht der Inhalt des abzuschließenden Staatsvertrages letztlich bereits mit dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, dass der Vertrag mit dem beschlossenen Inhalt unterschrieben werden soll, fest (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 22).
Mit der Antragstellung steht nämlich gerade noch nicht fest, ob der Spielhallenbetreiber jemals eine Erlaubnis nach § 33 i GewO erhalten und demgemäß die Spielhallen legal betreiben kann (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 24).
Ein auf die Antragstellung abstellender Stichtag wäre damit letztlich nicht geeignet, eine eindeutige Differenzierung zwischen den beiden Fallgruppen mit jeweils unterschiedlichen Übergangsfristen vorzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 Rn. 25).
Rn. 50 Die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33 i GewO unterfällt wohl nicht bereits grundsätzlich dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (…vgl. dazu BVerfG, E.v. 13.2.1964 - 1 BvL 17/61 - juris Rn. 58;… BVerfG, B.v. 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 28).
Auch wenn es, wie der Kläger geltend macht, gängige Praxis bei der Beklagten sein sollte, die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33 i GewO zum Betrieb einer Spielhalle erst nach der Errichtung und der Abnahme der Spielhalle zu erteilen, schließt diese Vorgehensweise - ungeachtet ihrer Rechtmäßigkeit oder Zweckmäßigkeit - jedenfalls ein Vertrauen auf den Bestand der gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 33 i GewO bis zu deren Erteilung aus (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 28).
Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht hierüber noch nicht abschließend entschieden (…vgl. BVerfG, B.v. 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 - juris Rn. 17; BayVGH B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 29).
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass der Gesetzgeber bei der Neuordnung eines Rechtsgebiets durch eine angemessene und zumutbare Überleitungsregelung individuelle Rechtspositionen umgestalten kann, wenn Gründe des Gemeinwohls vorliegen, die den Vorrang vor dem berechtigten Vertrauen auf den Fortbestand eines erworbenen Rechts verdienen (…vgl. z.B. BVerfG, B.v. 24.2.2010 - 1 BvR 27/09 - juris Rn. 65; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 30).
Die Investitionen für den Bau an sich sind damit nicht verloren und die Investitionen nicht "völlig in den Sand gesetzt" (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 31).
Der Gesetzeszweck, die Spielmöglichkeiten zu beschränken und damit im Hinblick auf das hohe Suchtpotential bei Geldspielgeräten die Gefahren der Spielsucht einzudämmen, stellt einen wichtigen gesetzgeberischen Belang dar, der es rechtfertigt, private, insbesondere wirtschaftliche Belange einzelner Spielhallenbetreiber geringer zu gewichten (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn 31).
Die gesetzlichen Regelungen beschränken daher lediglich die ortsbezogene Ausübung dieser beruflichen Tätigkeit (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 35).
Bei der Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ist die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt, zumal im Hinblick auf die Berufsausübung des einzelnen Spielhallenbetreibers lediglich eine geringe Beeinträchtigung seines Rechts auf Berufsfreiheit vorliegt, so dass die einjährige Übergangsfrist mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 37).
- VG Augsburg, 08.05.2014 - Au 5 K 13.975
Feststellungsklage; neue glücksspielrechtliche Anforderungen; …
Rn. 17 Das hiergegen von der Klägerin zur Weiterverfolgung ihres Begehrens angestrengte Beschwerdeverfahren wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. September 2013 zurückgewiesen (10 CE 13.1477).Im Hinblick auf das durch sämtliche vorliegenden Studien belegte, besonders hohe Suchtpotential bei Geldspielgeräten in Gastronomiebetrieben und vor allem in Spielhallen und das flächendeckende Angebot an Geldspielgeräten hat der Gesetzgeber gerade für den Bereich der Spielhallen Handlungsbedarf gesehen, um auch und gerade für diesen Bereich einen kohärenten Schutz vor Spielsucht zu schaffen (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 30;… BayVerfGH, E. v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 95; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 18).
Mit den in § 29 Abs. 4 GlüStV vorgesehenen Übergangsfristen hat der Gesetzgeber dem Vertrauens- und Bestandsschutzinteresse der Spielhallenbetreiber und ihren Erwartungen an die Amortisation getätigter Investitionen in Abwägung mit den in den §§ 24 und 25 GlüStV verfolgten Allgemeinwohlinteressen Rechnung getragen (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 32;… BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 95; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 18).
Um seine Ziele baldmöglichst umsetzen zu können, konnte der Gesetzgeber insbesondere im Hinblick auf den ihm bei der Ausgestaltung von Übergangsvorschriften zukommenden breiten Gestaltungsspielraum unter Berücksichtigung der berechtigten Bestandsschutzinteressen der Spielhallenbetreiber in rechtlich nicht zu beanstandender Weise eine Differenzierung der Übergangsfristen je nach dem für die einzelnen Spielhallenbetreiber bestehenden Vertrauensschutz vornehmen (…vgl. BVerfG, B.v. 18.3.2013 - 1 BvR 2436/11 - juris Rn. 34; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 Rn. 19).
Dabei ist mit zu berücksichtigen, dass mit diesem schrittweisen Rückbau bei Spielhallenkomplexen ein wirtschaftlicher Betrieb von Spielhallen auch künftig nicht unmöglich gemacht wird und auch nicht alle insoweit getätigten Investitionen völlig entwertet werden (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 20).
Dem steht nicht entgegen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das schutzwürdige Vertrauen in den Bestand der bisherigen Rechtsfolgenlage für die Betroffenen im Zeitpunkt des endgültigen Gesetzesbeschlusses über die Neuregelung entfällt, weshalb der Gesetzgeber berechtigt ist, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Regelung auch auf den Zeitpunkt von dem Gesetzesbeschluss bis zur Verkündung zu erstrecken (…vgl. BVerfG, E.v. 3.12.1997 - 2 BvR 882/97 - juris Rn. 42; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 22).
Auch hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass schon mit der Einbringung eines Gesetzesentwurfs im Bundestag durch ein initiativberechtigtes Organ geplante Gesetzesänderungen öffentlich und ab diesem Zeitpunkt mögliche zukünftige Gesetzesänderungen allgemein vorhersehbar werden (…vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2012 - 1 BvL 6/07 - Rn. 56; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 22).
Aufgrund dieses Verfahrens steht der Inhalt des abzuschließenden Staatsvertrages letztlich bereits mit dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, dass der Vertrag mit dem beschlossenen Inhalt unterschrieben werden soll, fest (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 22).
Mit der Antragstellung steht nämlich gerade noch nicht fest, ob der Spielhallenbetreiber jemals eine Erlaubnis nach § 33 i Gewerbeordnung erhalten und demgemäß die Spielhallen legal betreiben kann (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 24).
Ein auf die Antragstellung abstellender Stichtag wäre damit letztlich nicht geeignet, eine eindeutige Differenzierung zwischen den beiden Fallgruppen mit jeweils unterschiedlichen Übergangsfristen vorzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477- juris Rn. 25).
Rn. 41 Die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33 i GewO unterfällt wohl nicht bereits grundsätzlich dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (…vgl. dazu BVerfG, E.v. 13.2.1964 - 1 BvL 17/61 - juris Rn. 58;… BVerfG, B.v. 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 28).
Die Tatsache, dass ausweislich der Akten die Antragsunterlagen erst nach Eintritt des Stichtages (28. November 2011) vollständig bei der Beklagten vorlagen, schließt jedenfalls ein Vertrauen auf den Bestand der gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 33 i GewO bis zu deren Erteilung aus (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 28).
Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht hierüber noch nicht abschließend entschieden (…vgl. BVerfG, B.v. 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 - juris Rn. 17; BayVGH B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 29).
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass der Gesetzgeber bei der Neuordnung eines Rechtsgebiets durch eine angemessene und zumutbare Überleitungsregelung individuelle Rechtspositionen umgestalten kann, wenn Gründe des Gemeinwohls vorliegen, die den Vorrang vor dem berechtigten Vertrauen auf den Fortbestand eines erworbenen Rechts verdienen (…vgl. z.B. BVerfG, B.v. 24.2.2010 - 1 BvR 27/09 - juris Rn. 65; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 30).
Die von der Klägerin getätigten Investitionen sind damit nicht vollständig verloren (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 31).
Der Gesetzeszweck, die Spielmöglichkeiten zu beschränken und damit im Hinblick auf das hohe Suchtpotential bei Geldspielgeräten die Gefahren der Spielsucht einzudämmen, stellt einen wichtigen gesetzgeberischen Belang dar, der es rechtfertigt, private, insbesondere wirtschaftliche Belange einzelner Spielhallenbetreiber geringer zu gewichten (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn 31).
Die gesetzlichen Regelungen beschränken daher lediglich die ortsbezogene Ausübung dieser beruflichen Tätigkeit (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 35).
Bei der Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ist die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt, zumal im Hinblick auf die Berufsausübung des einzelnen Spielhallenbetreibers lediglich eine geringe Beeinträchtigung seines Rechts auf Berufsfreiheit vorliegt, so dass die einjährige Übergangsfrist mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 37).
- VG Augsburg, 12.12.2013 - Au 5 K 13.1568
Betrieb einer Spielhalle ohne die erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis
Im Hinblick auf das durch sämtliche vorliegenden Studien belegte, besonders hohe Suchtpotential bei Geldspielgeräten in Gastronomiebetrieben und vor allem in Spielhallen und das flächendeckende Angebot an Geldspielgeräten hat der Gesetzgeber gerade für den Bereich der Spielhallen Handlungsbedarf gesehen, um auch und gerade für diesen Bereich einen kohärenten Schutz vor Spielsucht zu schaffen (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 30;… BayVerfGH, E. v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 95; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 18).Mit den in § 29 Abs. 4 GlüStV vorgesehenen Übergangsfristen hat der Gesetzgeber dem Vertrauens- und Bestandsschutzinteresse der Spielhallenbetreiber und ihren Erwartungen an die Amortisation getätigter Investitionen in Abwägung mit den in den §§ 24 und 25 GlüStV verfolgten Allgemeinwohlinteressen Rechnung getragen (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 32;… BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 95; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 18).
Um seine Ziele baldmöglichst umsetzen zu können, konnte der Gesetzgeber insbesondere im Hinblick auf den ihm bei der Ausgestaltung von Übergangsvorschriften zukommenden breiten Gestaltungsspielraum unter Berücksichtigung der berechtigten Bestandsschutzinteressen der Spielhallenbetreiber in rechtlich nicht zu beanstandender Weise eine Differenzierung der Übergangsfristen je nach dem für die einzelnen Spielhallenbetreiber bestehenden Vertrauensschutz vornehmen (…vgl. BVerfG, B.v. 18.3.2013 - 1 BvR 2436/11 - juris Rn. 34; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 Rn. 19).
Dabei ist mit zu berücksichtigen, dass mit diesem schrittweisen Rückbau bei Spielhallenkomplexen ein wirtschaftlicher Betrieb von Spielhallen auch künftig nicht unmöglich gemacht wird und auch nicht alle insoweit getätigten Investitionen völlig entwertet werden (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 20).
Dem steht nicht entgegen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das schutzwürdige Vertrauen in den Bestand der bisherigen Rechtsfolgenlage für die Betroffenen im Zeitpunkt des endgültigen Gesetzesbeschlusses über die Neuregelung entfällt, weshalb der Gesetzgeber berechtigt ist, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Regelung auch auf den Zeitpunkt von dem Gesetzesbeschluss bis zur Verkündung zu erstrecken (…vgl. BVerfG, E.v. 3.12.1997 - 2 BvR 882/97 - juris Rn. 42; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 22).
Auch hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass schon mit der Einbringung eines Gesetzesentwurfs im Bundestag durch ein initiativberechtigtes Organ geplante Gesetzesänderungen öffentlich und ab diesem Zeitpunkt mögliche zukünftige Gesetzesänderungen allgemein vorhersehbar werden (…vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2012 - 1 BvL 6/07 - Rn. 56; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 22).
Aufgrund dieses Verfahrens steht der Inhalt des abzuschließenden Staatsvertrages letztlich bereits mit dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, dass der Vertrag mit dem beschlossenen Inhalt unterschrieben werden soll, fest (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477).
Mit der Antragstellung steht nämlich gerade noch nicht fest, ob der Spielhallenbetreiber jemals eine Erlaubnis nach § 33 i Gewerbeordnung erhalten und demgemäß die Spielhallen legal betreiben kann (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 24).
Ein auf die Antragstellung abstellender Stichtag wäre damit letztlich nicht geeignet, eine eindeutige Differenzierung zwischen den beiden Fallgruppen mit jeweils unterschiedlichen Übergangsfristen vorzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 Rn. 25).
Rn. 53 Die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33 i GewO unterfällt wohl nicht bereits grundsätzlich dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (…vgl. dazu BVerfG, E.v. 13.2.1964 - 1 BvL 17/61 - juris Rn. 58;… BVerfG, B.v. 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 28).
Auch wenn es, wie die Klägerin geltend macht, gängige Praxis bei der Beklagten sein sollte, die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33 i GewO zum Betrieb einer Spielhalle erst nach der Errichtung und der Abnahme der Spielhalle zu erteilen, schließt diese Vorgehensweise - ungeachtet ihrer Rechtmäßigkeit oder Zweckmäßigkeit - jedenfalls ein Vertrauen auf den Bestand der gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 33 i GewO bis zu deren Erteilung aus (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 28).
Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht hierüber noch nicht abschließend entschieden (…vgl. BVerfG, B.v. 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 - juris Rn. 17; BayVGH B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 29).
Die Investitionen für den Bau an sich sind damit nicht verloren und die Investitionen nicht "völlig in den Sand gesetzt" (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 31).
Der Gesetzeszweck, die Spielmöglichkeiten zu beschränken und damit im Hinblick auf das hohe Suchtpotential bei Geldspielgeräten die Gefahren der Spielsucht einzudämmen, stellt einen wichtigen gesetzgeberischen Belang dar, der es rechtfertigt, private, insbesondere wirtschaftliche Belange einzelner Spielhallenbetreiber geringer zu gewichten (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn 31).
Die gesetzlichen Regelungen beschränken daher lediglich die ortsbezogene Ausübung dieser beruflichen Tätigkeit (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 35).
Bei der Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ist die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt, zumal im Hinblick auf die Berufsausübung des einzelnen Spielhallenbetreibers lediglich eine geringe Beeinträchtigung seines Rechts auf Berufsfreiheit vorliegt, so dass die einjährige Übergangsfrist mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 37).
- VG Augsburg, 12.12.2013 - Au 5 K 13.1571
Betrieb einer Spielhalle ohne die erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis; …
Im Hinblick auf das durch sämtliche vorliegenden Studien belegte, besonders hohe Suchtpotential bei Geldspielgeräten in Gastronomiebetrieben und vor allem in Spielhallen und das flächendeckende Angebot an Geldspielgeräten hat der Gesetzgeber gerade für den Bereich der Spielhallen Handlungsbedarf gesehen, um auch und gerade für diesen Bereich einen kohärenten Schutz vor Spielsucht zu schaffen (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 30;… BayVerfGH, E. v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 95; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 18).Mit den in § 29 Abs. 4 GlüStV vorgesehenen Übergangsfristen hat der Gesetzgeber dem Vertrauens- und Bestandsschutzinteresse der Spielhallenbetreiber und ihren Erwartungen an die Amortisation getätigter Investitionen in Abwägung mit den in den §§ 24 und 25 GlüStV verfolgten Allgemeinwohlinteressen Rechnung getragen (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 32;… BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 95; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 18).
Um seine Ziele baldmöglichst umsetzen zu können, konnte der Gesetzgeber insbesondere im Hinblick auf den ihm bei der Ausgestaltung von Übergangsvorschriften zukommenden breiten Gestaltungsspielraum unter Berücksichtigung der berechtigten Bestandsschutzinteressen der Spielhallenbetreiber in rechtlich nicht zu beanstandender Weise eine Differenzierung der Übergangsfristen je nach dem für die einzelnen Spielhallenbetreiber bestehenden Vertrauensschutz vornehmen (…vgl. BVerfG, B.v. 18.3.2013 - 1 BvR 2436/11 - juris Rn. 34; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 Rn. 19).
Dabei ist mit zu berücksichtigen, dass mit diesem schrittweisen Rückbau bei Spielhallenkomplexen ein wirtschaftlicher Betrieb von Spielhallen auch künftig nicht unmöglich gemacht wird und auch nicht alle insoweit getätigten Investitionen völlig entwertet werden (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 20).
Dem steht nicht entgegen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das schutzwürdige Vertrauen in den Bestand der bisherigen Rechtsfolgenlage für die Betroffenen im Zeitpunkt des endgültigen Gesetzesbeschlusses über die Neuregelung entfällt, weshalb der Gesetzgeber berechtigt ist, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Regelung auch auf den Zeitpunkt von dem Gesetzesbeschluss bis zur Verkündung zu erstrecken (…vgl. BVerfG, E.v. 3.12.1997 - 2 BvR 882/97 - juris Rn. 42; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 22).
Auch hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass schon mit der Einbringung eines Gesetzesentwurfs im Bundestag durch ein initiativberechtigtes Organ geplante Gesetzesänderungen öffentlich und ab diesem Zeitpunkt mögliche zukünftige Gesetzesänderungen allgemein vorhersehbar werden (…vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2012 - 1 BvL 6/07 - Rn. 56; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 22).
Aufgrund dieses Verfahrens steht der Inhalt des abzuschließenden Staatsvertrages letztlich bereits mit dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, dass der Vertrag mit dem beschlossenen Inhalt unterschrieben werden soll, fest (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477).
Mit der Antragstellung steht nämlich gerade noch nicht fest, ob der Spielhallenbetreiber jemals eine Erlaubnis nach § 33 i Gewerbeordnung erhalten und demgemäß die Spielhallen legal betreiben kann (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 24).
Ein auf die Antragstellung abstellender Stichtag wäre damit letztlich nicht geeignet, eine eindeutige Differenzierung zwischen den beiden Fallgruppen mit jeweils unterschiedlichen Übergangsfristen vorzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 Rn. 25).
Rn. 53 Die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33 i GewO unterfällt wohl nicht bereits grundsätzlich dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (…vgl. dazu BVerfG, E.v. 13.2.1964 - 1 BvL 17/61 - juris Rn. 58;… BVerfG, B.v. 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 28).
Auch wenn es, wie die Klägerin geltend macht, gängige Praxis bei der Beklagten sein sollte, die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33 i GewO zum Betrieb einer Spielhalle erst nach der Errichtung und der Abnahme der Spielhalle zu erteilen, schließt diese Vorgehensweise - ungeachtet ihrer Rechtmäßigkeit oder Zweckmäßigkeit - jedenfalls ein Vertrauen auf den Bestand der gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 33 i GewO bis zu deren Erteilung aus (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 28).
Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht hierüber noch nicht abschließend entschieden (…vgl. BVerfG, B.v. 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 - juris Rn. 17; BayVGH B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 29).
Die Investitionen für den Bau an sich sind damit nicht verloren und die Investitionen nicht "völlig in den Sand gesetzt" (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 31).
Der Gesetzeszweck, die Spielmöglichkeiten zu beschränken und damit im Hinblick auf das hohe Suchtpotential bei Geldspielgeräten die Gefahren der Spielsucht einzudämmen, stellt einen wichtigen gesetzgeberischen Belang dar, der es rechtfertigt, private, insbesondere wirtschaftliche Belange einzelner Spielhallenbetreiber geringer zu gewichten (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn 31).
Die gesetzlichen Regelungen beschränken daher lediglich die ortsbezogene Ausübung dieser beruflichen Tätigkeit (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 35).
Bei der Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ist die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt, zumal im Hinblick auf die Berufsausübung des einzelnen Spielhallenbetreibers lediglich eine geringe Beeinträchtigung seines Rechts auf Berufsfreiheit vorliegt, so dass die einjährige Übergangsfrist mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 37).
- VG Augsburg, 08.05.2014 - Au 5 K 13.990
Feststellungsklage; Verpflichtungsklage; Verfassungskonformität des GlüStV; …
Im Hinblick auf das durch sämtliche vorliegenden Studien belegte, besonders hohe Suchtpotential bei Geldspielgeräten in Gastronomiebetrieben und vor allem in Spielhallen und das flächendeckende Angebot an Geldspielgeräten hat der Gesetzgeber gerade für den Bereich der Spielhallen Handlungsbedarf gesehen, um auch und gerade für diesen Bereich einen kohärenten Schutz vor Spielsucht zu schaffen (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 30;… BayVerfGH, E. v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 95; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 18).Mit den in § 29 Abs. 4 GlüStV vorgesehenen Übergangsfristen hat der Gesetzgeber dem Vertrauens- und Bestandsschutzinteresse der Spielhallenbetreiber und ihren Erwartungen an die Amortisation getätigter Investitionen in Abwägung mit den in den §§ 24 und 25 GlüStV verfolgten Allgemeinwohlinteressen Rechnung getragen (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 32;… BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 95; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 18).
Um seine Ziele baldmöglichst umsetzen zu können, konnte der Gesetzgeber insbesondere im Hinblick auf den ihm bei der Ausgestaltung von Übergangsvorschriften zukommenden breiten Gestaltungsspielraum unter Berücksichtigung der berechtigten Bestandsschutzinteressen der Spielhallenbetreiber in rechtlich nicht zu beanstandender Weise eine Differenzierung der Übergangsfristen je nach dem für die einzelnen Spielhallenbetreiber bestehenden Vertrauensschutz vornehmen (…vgl. BVerfG, B.v. 18.3.2013 - 1 BvR 2436/11 - juris Rn. 34; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 Rn. 19).
Dabei ist mit zu berücksichtigen, dass mit diesem schrittweisen Rückbau bei Spielhallenkomplexen ein wirtschaftlicher Betrieb von Spielhallen auch künftig nicht unmöglich gemacht wird und auch nicht alle insoweit getätigten Investitionen völlig entwertet werden (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 20).
Dem steht nicht entgegen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das schutzwürdige Vertrauen in den Bestand der bisherigen Rechtsfolgenlage für die Betroffenen im Zeitpunkt des endgültigen Gesetzesbeschlusses über die Neuregelung entfällt, weshalb der Gesetzgeber berechtigt ist, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Regelung auch auf den Zeitpunkt von dem Gesetzesbeschluss bis zur Verkündung zu erstrecken (…vgl. BVerfG, E.v. 3.12.1997 - 2 BvR 882/97 - juris Rn. 42; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 22).
Auch hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass schon mit der Einbringung eines Gesetzesentwurfs im Bundestag durch ein initiativberechtigtes Organ geplante Gesetzesänderungen öffentlich und ab diesem Zeitpunkt mögliche zukünftige Gesetzesänderungen allgemein vorhersehbar werden (…vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2012 - 1 BvL 6/07 - Rn. 56; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 22).
Aufgrund dieses Verfahrens steht der Inhalt des abzuschließenden Staatsvertrages letztlich bereits mit dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, dass der Vertrag mit dem beschlossenen Inhalt unterschrieben werden soll, fest (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 22).
Mit der Antragstellung steht nämlich gerade noch nicht fest, ob der Spielhallenbetreiber jemals eine Erlaubnis nach § 33 i Gewerbeordnung erhalten und demgemäß die Spielhallen legal betreiben kann (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 24).
Ein auf die Antragstellung abstellender Stichtag wäre damit letztlich nicht geeignet, eine eindeutige Differenzierung zwischen den beiden Fallgruppen mit jeweils unterschiedlichen Übergangsfristen vorzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477- juris Rn. 25).
Rn. 51 Die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33 i GewO unterfällt wohl nicht bereits grundsätzlich dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (…vgl. dazu BVerfG, E.v. 13.2.1964 - 1 BvL 17/61 - juris Rn. 58;… BVerfG, B.v. 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 28).
Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht hierüber noch nicht abschließend entschieden (…vgl. BVerfG, B.v. 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 - juris Rn. 17; BayVGH B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 29).
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass der Gesetzgeber bei der Neuordnung eines Rechtsgebiets durch eine angemessene und zumutbare Überleitungsregelung individuelle Rechtspositionen umgestalten kann, wenn Gründe des Gemeinwohls vorliegen, die den Vorrang vor dem berechtigten Vertrauen auf den Fortbestand eines erworbenen Rechts verdienen (…vgl. z.B. BVerfG, B.v. 24.2.2010 - 1 BvR 27/09 - juris Rn. 65; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 30).
Die von der Klägerin getätigten Investitionen sind damit nicht vollständig verloren (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 31).
Der Gesetzeszweck, die Spielmöglichkeiten zu beschränken und damit im Hinblick auf das hohe Suchtpotential bei Geldspielgeräten die Gefahren der Spielsucht einzudämmen, stellt einen wichtigen gesetzgeberischen Belang dar, der es rechtfertigt, private, insbesondere wirtschaftliche Belange einzelner Spielhallenbetreiber geringer zu gewichten (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn 31).
Die gesetzlichen Regelungen beschränken daher lediglich die ortsbezogene Ausübung dieser beruflichen Tätigkeit (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 35).
Bei der Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ist die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt, zumal im Hinblick auf die Berufsausübung des einzelnen Spielhallenbetreibers lediglich eine geringe Beeinträchtigung seines Rechts auf Berufsfreiheit vorliegt, so dass die einjährige Übergangsfrist mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 37).
- VG Augsburg, 12.12.2013 - Au 5 K 13.1573
Betrieb einer Spielhalle ohne die erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis; …
Im Hinblick auf das durch sämtliche vorliegenden Studien belegte, besonders hohe Suchtpotential bei Geldspielgeräten in Gastronomiebetrieben und vor allem in Spielhallen und das flächendeckende Angebot an Geldspielgeräten hat der Gesetzgeber gerade für den Bereich der Spielhallen Handlungsbedarf gesehen, um auch und gerade für diesen Bereich einen kohärenten Schutz vor Spielsucht zu schaffen (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 30;… BayVerfGH, E. v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 95; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 18).Mit den in § 29 Abs. 4 GlüStV vorgesehenen Übergangsfristen hat der Gesetzgeber dem Vertrauens- und Bestandsschutzinteresse der Spielhallenbetreiber und ihren Erwartungen an die Amortisation getätigter Investitionen in Abwägung mit den in den §§ 24 und 25 GlüStV verfolgten Allgemeinwohlinteressen Rechnung getragen (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 32;… BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 95; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 18).
Um seine Ziele baldmöglichst umsetzen zu können, konnte der Gesetzgeber insbesondere im Hinblick auf den ihm bei der Ausgestaltung von Übergangsvorschriften zukommenden breiten Gestaltungsspielraum unter Berücksichtigung der berechtigten Bestandsschutzinteressen der Spielhallenbetreiber in rechtlich nicht zu beanstandender Weise eine Differenzierung der Übergangsfristen je nach dem für die einzelnen Spielhallenbetreiber bestehenden Vertrauensschutz vornehmen (…vgl. BVerfG, B.v. 18.3.2013 - 1 BvR 2436/11 - juris Rn. 34; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 Rn. 19).
Dabei ist mit zu berücksichtigen, dass mit diesem schrittweisen Rückbau bei Spielhallenkomplexen ein wirtschaftlicher Betrieb von Spielhallen auch künftig nicht unmöglich gemacht wird und auch nicht alle insoweit getätigten Investitionen völlig entwertet werden (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 20).
Dem steht nicht entgegen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das schutzwürdige Vertrauen in den Bestand der bisherigen Rechtsfolgenlage für die Betroffenen im Zeitpunkt des endgültigen Gesetzesbeschlusses über die Neuregelung entfällt, weshalb der Gesetzgeber berechtigt ist, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Regelung auch auf den Zeitpunkt von dem Gesetzesbeschluss bis zur Verkündung zu erstrecken (…vgl. BVerfG, E.v. 3.12.1997 - 2 BvR 882/97 - juris Rn. 42; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 22).
Auch hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass schon mit der Einbringung eines Gesetzesentwurfs im Bundestag durch ein initiativberechtigtes Organ geplante Gesetzesänderungen öffentlich und ab diesem Zeitpunkt mögliche zukünftige Gesetzesänderungen allgemein vorhersehbar werden (…vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2012 - 1 BvL 6/07 - Rn. 56; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 22).
Aufgrund dieses Verfahrens steht der Inhalt des abzuschließenden Staatsvertrages letztlich bereits mit dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, dass der Vertrag mit dem beschlossenen Inhalt unterschrieben werden soll, fest (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477).
Mit der Antragstellung steht nämlich gerade noch nicht fest, ob der Spielhallenbetreiber jemals eine Erlaubnis nach § 33 i Gewerbeordnung erhalten und demgemäß die Spielhallen legal betreiben kann (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 24).
Ein auf die Antragstellung abstellender Stichtag wäre damit letztlich nicht geeignet, eine eindeutige Differenzierung zwischen den beiden Fallgruppen mit jeweils unterschiedlichen Übergangsfristen vorzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 Rn. 25).
Rn. 48 Die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33 i GewO unterfällt wohl nicht bereits grundsätzlich dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (…vgl. dazu BVerfG, E.v. 13.2.1964 - 1 BvL 17/61 - juris Rn. 58;… BVerfG, B.v. 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 28).
Auch wenn es, wie der Kläger geltend macht, gängige Praxis bei der Beklagten sein sollte, die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33 i GewO zum Betrieb einer Spielhalle erst nach der Errichtung und der Abnahme der Spielhalle zu erteilen, schließt diese Vorgehensweise - ungeachtet ihrer Rechtmäßigkeit oder Zweckmäßigkeit - jedenfalls ein Vertrauen auf den Bestand der gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 33 i GewO bis zu deren Erteilung aus (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 28).
Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht hierüber noch nicht abschließend entschieden (…vgl. BVerfG, B.v. 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 - juris Rn. 17; BayVGH B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 29).
Die Investitionen für den Bau an sich sind damit nicht verloren und die Investitionen nicht "völlig in den Sand gesetzt" (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 31).
Der Gesetzeszweck, die Spielmöglichkeiten zu beschränken und damit im Hinblick auf das hohe Suchtpotential bei Geldspielgeräten die Gefahren der Spielsucht einzudämmen, stellt einen wichtigen gesetzgeberischen Belang dar, der es rechtfertigt, private, insbesondere wirtschaftliche Belange einzelner Spielhallenbetreiber geringer zu gewichten (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn 31).
Die gesetzlichen Regelungen beschränken daher lediglich die ortsbezogene Ausübung dieser beruflichen Tätigkeit (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 35).
Bei der Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ist die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt, zumal im Hinblick auf die Berufsausübung des einzelnen Spielhallenbetreibers lediglich eine geringe Beeinträchtigung seines Rechts auf Berufsfreiheit vorliegt, so dass die einjährige Übergangsfrist mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris Rn. 37).
- VG Augsburg, 12.12.2013 - Au 5 K 13.572
Mehrere Spielhallen in einem Gebäude; neue glücksspielrechtliche Anforderungen; …
- VG Augsburg, 08.01.2014 - Au 5 S 13.2058
Vorläufiger Rechtsschutz; Untersagung des Betriebs einer Spielhalle; gesetzlicher …
- OVG Hamburg, 04.03.2014 - 4 Bs 328/13
Betreiben von Spielhallen in Hamburg; Regelung von Sperrzeiten als …
- VG Augsburg, 18.10.2013 - Au 5 S 13.1545
Einstweiliger Rechtsschutz; Untersagung des Betriebs einer Spielhalle; …
- VG Augsburg, 18.10.2013 - Au 5 S 13.1543
Einstweiliger Rechtsschutz; Untersagung des Betriebs einer Spielhalle; …
- VG Augsburg, 18.10.2013 - Au 5 S 13.1540
Einstweiliger Rechtsschutz; Untersagung des Betriebs einer Spielhalle; …
- VG Bayreuth, 25.02.2014 - B 1 S 13.599
Glücksspielrecht
- OVG Sachsen, 17.12.2013 - 3 B 418/13
Einbeziehung von "Altspielhallen" in den glücksspielrechtlichen …
- VG Schleswig, 10.12.2015 - 12 A 192/15
Rechtmäßigkeit des Spielhallengesetzes Schleswig-Holstein vom 27. Juni 2014
- VGH Bayern, 29.11.2013 - 10 CS 13.1966
Untersagungsverfügung für drei Spielhallen in einem Gebäudekomplex; Neue …
- VGH Bayern, 24.10.2013 - 10 CE 13.1949
Mehrere Spielhallen in einem Gebäude; Unterschreiten des Mindestabstands zu …
- VG München, 17.12.2013 - M 16 K 12.6396
Spielhalle; Mindestabstand; glücksspielrechtliche Erlaubnis; gewerberechtliche …
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Rechtsprechung
| VGH Bayern, 07.10.2013 - 10 CS 13.1715 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- vdai.de
§ 29 Abs. 4 S. 3 GlüStV hinsichtlich Stichtag verfassungsgemäß; Übergangsfrist genügt Vertrauens- und Bestandschutzinteresse der Spielhallenbetreiber; Beschlussfassung der Ministerpräsidentenkonferenz zum Staatsvertrag erschüttert bereits Vertrauen von betroffenen und ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 06.08.2013 - RN 5 S 13.1127
- VGH Bayern, 07.10.2013 - 10 CS 13.1715
Papierfundstellen
- ZfWG 2014, 151
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (12)
- VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12
Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags
Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2013 - 10 CS 13.1715
Dadurch wird der Grundsatz bestätigt, dass die Anforderungen der §§ 24, 25 und 26 GlüStV ab Inkrafttreten anzuwenden sind (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 32; BayVerfGH, E.v. 28.6. 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 91).Im Hinblick auf das durch sämtliche vorliegenden Studien belegte, besonders hohe Suchtpotenzial bei Geldspielgeräten in Gastronomiebetrieben und vor allem in Spielhallen und das flächendeckende Angebot an Geldspielgeräten hat der Gesetzgeber gerade für den Bereich der Spielhallen Handlungsbedarf gesehen, um auch und gerade für diesen Bereich einen kohärenten Schutz vor Spielsucht zu schaffen (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 30; vgl. auch BayVerfGH, E.v. 28.6. 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 95).
Mit den in § 29 Abs. 4 GlüStV vorgesehenen Übergangsfristen hat der Gesetzgeber dem Vertrauens- und Bestandsschutzinteresse der Spielhallenbetreiber und ihren Erwartungen an die Amortisation getätigter Investitionen in Abwägung mit den in den §§ 24 und 25 GlüStV verfolgten Allgemeinwohlinteressen Rechnung getragen (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 32; vgl. auch BayVerfGH, E.v. 28.6. 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 95).
Wenn der Gesetzgeber derartige Mitnahmeeffekte für den Übergangszeitraum bis zum Inkrafttreten der Neuregelung verhindern wollte (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 32), ist dies gerade im Hinblick auf den besonders wichtigen Gemeinwohlbelang des Schutzes der Bevölkerung vor den Gefahren der Spielsucht ein sachlich hinreichend begründeter Gesichtspunkt für die Wahl dieses Stichtags (BayVerfGH, E.v. 28.6. 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 96).
Davon geht allerdings der Bayerische Verfassungsgerichtshof (E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 114) aus.
- BVerfG, 24.02.2010 - 1 BvR 27/09
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) …
Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2013 - 10 CS 13.1715
Dies kann zwar dann der Fall sein, wenn zu der öffentlich-rechtlichen Gewährung einer Rechtsposition (hier der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle) hinzukommt, dass diese Rechtsposition auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruht (vgl. BVerfG, B.v. 24.2.2010 - 1 BvR 27/09 - juris Rn. 62).Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass der Gesetzgeber bei der Neuordnung eines Rechtsgebiets durch eine angemessene und zumutbare Überleitungsregelung individuelle Rechtspositionen umgestalten kann, wenn Gründe des Gemeinwohls vorliegen, die den Vorrang vor dem berechtigten Vertrauen auf den Fortbestand eines erworbenen Rechts verdienen (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 24.2.2010 a.a.O. Rn. 65).
Dabei ist er an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden (BVerfG, B.v. 24.2.2010 a.a.O. Rn . 64).
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2013 - 10 CS 13.1715
Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht hierüber noch nicht abschließend entschieden (vgl. B.v. 10.6.2009 a.a.O. Rn. 17).Hingegen sind objektive oder subjektive Berufswahlbeschränkungen nur zum Schutz überragender Gemeinwohlgüter zulässig (BVerfG, U.v. 10.6.2009 - 1 BvR 706/08 u.a. - juris Rn. 165).
- BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97
Singularzulassung zum OLG
Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2013 - 10 CS 13.1715
Regelungen der Berufsausübung sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des gemeinen Wohls gerechtfertigt sind, wenn das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfG, U.v. 13.12.2000 - 1 BvR 335/97 - juris Rn. 26). - BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 15.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2013 - 10 CS 13.1715
Rn. 36 Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 63 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, § 47, § 53 Abs. 2 Nr. 2, § 52 Abs. 1 GKG und erfolgt in Anlehnung an die ständige Praxis des Senats bei Untersagungsverfügungen gegenüber Sportwettenannahmestellen, die im Übrigen vom Bundesverwaltungsgericht auch in der vom Erstgericht zitierten Entscheidung (U.v. 16.5.2013 - 8 C 15.12 - juris) Anerkennung gefunden hat. - BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91
Denkmalschutz
Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2013 - 10 CS 13.1715
Denn eine Enteignung im Rechtssinne liegt nur dann vor, wenn sie darauf gerichtet ist, konkrete Rechtspositionen, die durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt sind, zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben vollständig oder teilweise zu entziehen (BVerfG, B.v. 2.3.1999 -1 BvL 7/91 -juris Rn. 73). - BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung
Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2013 - 10 CS 13.1715
Auch hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass schon mit der Einbringung eines Gesetzesentwurfs im Bundestag durch ein initiativberechtigtes Organ geplante Gesetzesänderungen öffentlich und ab diesem Zeitpunkt mögliche zukünftige Gesetzesänderungen allgemein vorhersehbar werden (BVerfG, B.v.10.10.2012 - 1 BvL 6/07 - Rn. 56). - BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11
Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949 …
Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2013 - 10 CS 13.1715
Um seine Ziele baldmöglichst umsetzen zu können, konnte der Gesetzgeber insbesondere im Hinblick auf den ihm bei der Ausgestaltung von Übergangsvorschriften zukommenden breiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfG, B.v. 18.3.2013 - 1 BvR 2436/11 - juris Rn. 34) unter Berücksichtigung der berechtigten Bestandsschutzinteressen der Spielhallenbetreiber in rechtlich nicht zu beanstandender Weise eine Differenzierung der Übergangsfristen je nach dem für die einzelnen Spielhallenbetreiber bestehenden Vertrauensschutz vornehmen. - BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
Schiffbauverträge
Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2013 - 10 CS 13.1715
Dem steht nicht entgegen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das schutzwürdige Vertrauen in den Bestand der bisherigen Rechtslage für die Betroffenen im Zeitpunkt des endgültigen Gesetzesbeschlusses über die Neuregelung entfällt, weshalb der Gesetzgeber deshalb berechtigt ist, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Regelung auch auf den Zeitraum von dem Gesetzesbeschluss bis zur Verkündung zu erstrecken (BVerfG, B.v. 3.12.1997 - 2 BvR 882/97 - juris Rn. 42 m.w.N.). - BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12
Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot; …
Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2013 - 10 CS 13.1715
Rn. 20 Keine andere Beurteilung gebietet die (noch nicht veröffentlichte) Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 2013 (8 C 46.12). - BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08
Verfassungsmäßigkeit der Behandlung der Klage eines Busunternehmers gegen die …
- BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61
Mehrbetrieb Apotheken
- VG Regensburg, 09.01.2014 - RN 5 K 13.1129
Das Verbot von Mehrfachkonzessionen (§ 25 Abs. 2 GlüStV), das Abstandsgebot (§ 25 …
Die dagegen eingelegte Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Aktenzeichen 10 CS 13.1715) wurde mit Beschluss vom 07.10.2013 zurückgewiesen.Nachdem die Klägerin ab dem 01.07.2013 weder über die erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis verfügt, noch eine Erlaubniserteilung überhaupt möglich ist, handelt es sich bei der zum 30.06.2013 verfügten Betriebseinstellung nicht um eine unzulässige prophylaktische Untersagungsverfügung (BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715 - Rn. 11).
Die Befugnis des Ministerpräsidenten ergibt sich dabei aus Art. 47. Abs. 3 BV (BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715).
Mit der Antragstellung steht grade noch nicht fest, ob der Spielhallenbetreiber jemals eine Erlaubnis nach § 33i GewO erhalten wird (BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715).
Mit den in § 29 Abs. 4 GlüStV unterschiedlich festgelegten Übergangsfristen hat der Gesetzgeber den Vertrauens- und Bestandsschutzinteressen der Spielhallenbetreiber und ihren Erwartungen an die Amortisation getätigter Investitionen mit den verfolgten Allgemeinwohlinteressen in einer gerechten Abwägung Rechnung getragen (BayVerfGH, E.v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12; BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715).
Rn. 59 a. Zuerst muss festgehalten werden, dass die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33i GewO nicht dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG unterfällt (BayVGH, B.v. 07.10.2012 - 10 CS 13.1715).
Zieht man zudem in Erwägung, dass die Klägerin nur einen sehr eingeschränkten Vertrauensschutz besitzt, weil sie bereits bei Erlaubniserteilung nach § 33i GewO auf die zukünftige Rechtslage hingewiesen worden ist, erweist sich die einjährige Übergangsfrist auch nicht als unangemessen kurz (BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715).
- VG Regensburg, 18.10.2018 - RN 5 K 17.1547
Ablehnung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis - Nichteinhaltung des …
Die Befugnis des Ministerpräsidenten ergibt sich dabei aus Art. 47. Abs. 3 BV (BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715).Mit der Antragstellung steht grade noch nicht fest, ob der Spielhallenbetreiber jemals eine Erlaubnis nach § 33i GewO erhalten wird (BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715) oder sich die Rechtslage noch ändern wird (…so BVerfG v. 7.3.2017 a.a.O. Rn. 206).
Mit den in § 29 Abs. 4 GlüStV unterschiedlich festgelegten Übergangsfristen hat der Gesetzgeber den Vertrauens- und Bestandsschutzinteressen der Spielhallenbetreiber und ihren Erwartungen an die Amortisation getätigter Investitionen mit den verfolgten Allgemeinwohlinteressen in einer gerechten Abwägung Rechnung getragen (BayVerfGH, E.v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12; BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715).
Rn. 48 a. Zuerst muss festgehalten werden, dass die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33i GewO nicht dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG unterfällt (BayVGH, B.v. 07.10.2012 - 10 CS 13.1715).
Zieht man zudem in Erwägung, dass der Kläger nur einen sehr eingeschränkten Vertrauensschutz besitzt, weil er bereits bei Erlaubniserteilung nach § 33 i GewO auf die zukünftige Rechtslage hingewiesen worden ist, erweist sich die einjährige Übergangsfrist auch nicht als unangemessen kurz (so Bundesverfassungsgericht vom 7.3.2017 a. a.. O. Rn. 197 bis 211 und BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715).
- VG Regensburg, 09.01.2014 - RN 5 K 13.1221
Einjährige Übergangsfrist verfassungsgemäß; keine Anwendung der fünfjährigen …
Die Befugnis des Ministerpräsidenten ergibt sich dabei aus Art. 47. Abs. 3 BV (BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715).Mit der Antragstellung steht grade noch nicht fest, ob der Spielhallenbetreiber jemals eine Erlaubnis nach § 33i GewO erhalten wird (BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715).
Mit den in § 29 Abs. 4 GlüStV unterschiedlich festgelegten Übergangsfristen hat der Gesetzgeber den Vertrauens- und Bestandsschutzinteressen der Spielhallenbetreiber und ihren Erwartungen an die Amortisation getätigter Investitionen mit den verfolgten Allgemeinwohlinteressen in einer gerechten Abwägung Rechnung getragen (BayVerfGH, E.v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12; BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715).
Rn. 50 a. Zuerst muss festgehalten werden, dass die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33i GewO nicht dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG unterfällt (BayVGH, B.v. 07.10.2012 - 10 CS 13.1715).
Zieht man zudem in Erwägung, dass die Klägerin nur einen sehr eingeschränkten Vertrauensschutz besitzt, weil sie bereits bei Erlaubniserteilung nach § 33i GewO auf die zukünftige Rechtslage hingewiesen worden ist, erweist sich die einjährige Übergangsfrist auch nicht als unangemessen kurz (BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715).
- VG Regensburg, 09.01.2014 - RN 5 K 13.1217
Spielhallenerlaubnis; Verbot von Mehrfachkonzessionen; Spielhallenkomplex; …
Die Befugnis des Ministerpräsidenten ergibt sich dabei aus Art. 47. Abs. 3 BV (BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715).Mit der Antragstellung steht grade noch nicht fest, ob der Spielhallenbetreiber jemals eine Erlaubnis nach § 33i GewO erhalten wird (BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715).
Mit den in § 29 Abs. 4 GlüStV unterschiedlich festgelegten Übergangsfristen hat der Gesetzgeber den Vertrauens- und Bestandsschutzinteressen der Spielhallenbetreiber und ihren Erwartungen an die Amortisation getätigter Investitionen mit den verfolgten Allgemeinwohlinteressen in einer gerechten Abwägung Rechnung getragen (BayVerfGH, E.v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12; BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715).
Rn. 48 a. Zuerst muss festgehalten werden, dass die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33i GewO nicht dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG unterfällt (BayVGH, B.v. 07.10.2012 - 10 CS 13.1715).
Zieht man zudem in Erwägung, dass die Klägerin nur einen sehr eingeschränkten Vertrauensschutz besitzt, weil sie bereits bei Erlaubniserteilung nach § 33i GewO auf die zukünftige Rechtslage hingewiesen worden ist, erweist sich die einjährige Übergangsfrist auch nicht als unangemessen kurz (BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715).
- VG Regensburg, 20.03.2014 - RN 5 K 13.922
Eine Ausnahme vom Mindestabstand nach Art. 9 Abs. 3 Satz 2 BayAGGlüStV ist auch …
Die Befugnis des Ministerpräsidenten ergibt sich dabei aus Art. 47. Abs. 3 BV (BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715).Mit der Antragstellung steht grade noch nicht fest, ob der Spielhallenbetreiber jemals eine Erlaubnis nach § 33i GewO erhalten wird (BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715).
Mit den in § 29 Abs. 4 GlüStV unterschiedlich festgelegten Übergangsfristen hat der Gesetzgeber den Vertrauens- und Bestandsschutzinteressen der Spielhallenbetreiber und ihren Erwartungen an die Amortisation getätigter Investitionen mit den verfolgten Allgemeinwohlinteressen in einer gerechten Abwägung Rechnung getragen (BayVerfGH, E.v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12; BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715).
Rn. 46 a. Zuerst muss festgehalten werden, dass die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33i GewO nicht dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG unterfällt (BayVGH, B.v. 07.10.2012 - 10 CS 13.1715).
Zieht man zudem in Erwägung, dass der Kläger nur einen sehr eingeschränkten Vertrauensschutz besitzt, weil sie bereits bei Erlaubniserteilung nach § 33 i GewO auf die zukünftige Rechtslage hingewiesen worden ist, erweist sich die einjährige Übergangsfrist auch nicht als unangemessen kurz (BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715).
- VG Regensburg, 20.03.2014 - 5 K 13.922
Erteilung einer Erlaubnis für eine Spielhalle - Einhaltung des Mindestabstands
Die Befugnis des Ministerpräsidenten ergibt sich dabei aus Art. 47. Abs. 3 BV (BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715).Mit der Antragstellung steht grade noch nicht fest, ob der Spielhallenbetreiber jemals eine Erlaubnis nach § 33i GewO erhalten wird (BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715).
Mit den in § 29 Abs. 4 GlüStV unterschiedlich festgelegten Übergangsfristen hat der Gesetzgeber den Vertrauens- und Bestandsschutzinteressen der Spielhallenbetreiber und ihren Erwartungen an die Amortisation getätigter Investitionen mit den verfolgten Allgemeinwohlinteressen in einer gerechten Abwägung Rechnung getragen (BayVerfGH, E.v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12; BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715).
Zuerst muss festgehalten werden, dass die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33i GewO nicht dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG unterfällt (BayVGH, B.v. 07.10.2012 - 10 CS 13.1715).
Zieht man zudem in Erwägung, dass der Kläger nur einen sehr eingeschränkten Vertrauensschutz besitzt, weil sie bereits bei Erlaubniserteilung nach § 33 i GewO auf die zukünftige Rechtslage hingewiesen worden ist, erweist sich die einjährige Übergangsfrist auch nicht als unangemessen kurz (BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715).
- VG Regensburg, 09.01.2014 - RO 5 K 12.1205
Auf Feststellung gerichtete Klage, dass der Betrieb einer Spielhalle ohne …
Mit den in § 29 Abs. 4 GlüStV unterschiedlich festgelegten Übergangsfristen hat der Gesetzgeber den Vertrauens- und Bestandsschutzinteressen der Spielhallenbetreiber und ihren Erwartungen an die Amortisation getätigter Investitionen mit den verfolgten Allgemeinwohlinteressen in einer gerechten Abwägung Rechnung getragen (BayVerfGH, E.v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12; BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715 und B.v. 22.10.2013 10 CE 13.2008). - VG Regensburg, 09.01.2014 - RO 5 K 13.1206
Spielhallenerlaubnis; Verbot von Mehrfachkonzessionen; Vereinbarkeit der …
Mit den in § 29 Abs. 4 GlüStV unterschiedlich festgelegten Übergangsfristen hat der Gesetzgeber den Vertrauens- und Bestandsschutzinteressen der Spielhallenbetreiber und ihren Erwartungen an die Amortisation getätigter Investitionen mit den verfolgten Allgemeinwohlinteressen in einer gerechten Abwägung Rechnung getragen (BayVerfGH, E.v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12; BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715 und B.v. 22.10.2013 10 CE 13.2008). - VG Augsburg, 30.01.2014 - Au 5 K 13.59
Verpflichtungsklage; Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis; …
Auch eventuell beschafftes Inventar kann anderweitig verwendet bzw. wieder veräußert werden (vgl. BayVGH, B.v. 17.10.2013 - 10 CS 13.1715 - juris Rn. 28). - VG Augsburg, 30.01.2014 - Au 5 K 13.60
Verpflichtungsklage; Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis; …
Auch eventuell beschafftes Inventar kann anderweitig verwendet bzw. wieder veräußert werden (vgl. BayVGH, B.v. 17.10.2013 - 10 CS 13.1715 - juris Rn. 28). - VGH Bayern, 07.10.2013 - 10 CE 13.1710
Mehrere Spielhallen in einem Spielcenter; neue glücksspielrechtliche …
- VG München, 17.12.2013 - M 16 K 12.6396
Spielhalle; Mindestabstand; glücksspielrechtliche Erlaubnis; gewerberechtliche …
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Rechtsprechung
| VG Osnabrück, 24.09.2013 - 1 B 36/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 29 GlSpielWStVtr; § 25 GlSpielWStVtr
Mehrfachkonzession; Mehrfachspielhalle; Spielhallenerlaubnis; Stichtag; Übergangsfrist; Übergangsregelung - vdai.de
Die Stichtagsregelung des § 29 Abs. 4 Satz 2 und 3 GlüStV begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf Spielhallen, denen eine Erlaubnis zwischen der Beschlussfassung der Ministerpräsidentenkonferenz (28.10.2011) und der Einbringung des Entwurfs des ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 2014, 313
- ZfWG 2014, 151
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung
Auszug aus VG Osnabrück, 24.09.2013 - 1 B 36/13
(vgl. BVerfG, B. v. 10.10.2012, 1 BvL 6/07, juris Rn. 55 56).Der Gesetzgeber ist deshalb berechtigt, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Regelung auch auf den Zeitpunkt von dem Gesetzesbeschluss bis zur Verkündung zu erstrecken (…BVerfG, B. v. 03.12.1997, 2 BvR 882/97, juris Rn. 42; BVerfG, B. v. 10.10.2012, 1 BvL 6/07, juris Rn. 57).
Deshalb können Betroffene regelmäßig nicht mehr darauf vertrauen, das gegenwärtig geltende Recht werde auch in Zukunft unverändert fortbestehen; es ist ihnen vielmehr grundsätzlich möglich, ihre wirtschaftlichen Dispositionen durch entsprechende Anpassungsklauseln auf mögliche zukünftige Änderungen einzustellen (BVerfG, B. v. 10.10.2012, 1 BvL 6/07, juris Rn. 55-56).
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03
Entgangene Einnahmen
Auszug aus VG Osnabrück, 24.09.2013 - 1 B 36/13
Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss, muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (BVerfG, B. v. 07.07.2010, 2 BvL 1/03, juris Rn. 67).Eine unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes daher nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (BVerfG, B. v. 07.07.2010, 2 BvL 1/03, juris Rn. 68-69).
- BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01
Geldwäsche
Auszug aus VG Osnabrück, 24.09.2013 - 1 B 36/13
Rn. 33 3. Ob sich die verfassungsrechtlichen Bedenken durch Anwendung der fünfjährigen Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV auf die streitgegenständlichen Spielhallen der Antragstellerin - entgegen dessen eindeutigen Wortlauts (vgl. BVerfG, U. v. 30.03.2004, 2 BvR 1520/01, juris Rn. 145;… BVerfG, U. v. 20.03.2002, 2 BvR 794/95 juris Rn. 79;… BVerfG, B. v. 27.01.1998, 1 BvL 22/93 juris Rn. 34) und trotz der gebotenen Zurückhaltung bei der gerichtlichen Anpassung gesetzlicher Übergangsregelungen (…vgl. BVerfG, B. v. 08.12.1976, 1 BvR 810/70, juris Rn. 73) - im Wege der verfassungskonformen Auslegung der Stichtagsreglung des § 29 Abs. 4 Satz 2 und 3 GlüStV beseitigen lassen oder ob es einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG bedarf, weil sich das Verbot von Mehrfachkonzessionen mangels verfassungsrechtlich hinreichender Übergangsregelungen für bestimmte Altfälle als unverhältnismäßig erweist, kann im vorläufigen Rechtsschutzverfahren dahingestellt bleiben.
- BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95
Vermögensstrafe
Auszug aus VG Osnabrück, 24.09.2013 - 1 B 36/13
Rn. 33 3. Ob sich die verfassungsrechtlichen Bedenken durch Anwendung der fünfjährigen Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV auf die streitgegenständlichen Spielhallen der Antragstellerin - entgegen dessen eindeutigen Wortlauts (…vgl. BVerfG, U. v. 30.03.2004, 2 BvR 1520/01, juris Rn. 145; BVerfG, U. v. 20.03.2002, 2 BvR 794/95 juris Rn. 79;… BVerfG, B. v. 27.01.1998, 1 BvL 22/93 juris Rn. 34) und trotz der gebotenen Zurückhaltung bei der gerichtlichen Anpassung gesetzlicher Übergangsregelungen (…vgl. BVerfG, B. v. 08.12.1976, 1 BvR 810/70, juris Rn. 73) - im Wege der verfassungskonformen Auslegung der Stichtagsreglung des § 29 Abs. 4 Satz 2 und 3 GlüStV beseitigen lassen oder ob es einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG bedarf, weil sich das Verbot von Mehrfachkonzessionen mangels verfassungsrechtlich hinreichender Übergangsregelungen für bestimmte Altfälle als unverhältnismäßig erweist, kann im vorläufigen Rechtsschutzverfahren dahingestellt bleiben. - BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus VG Osnabrück, 24.09.2013 - 1 B 36/13
Das Bekanntwerden von Gesetzesinitiativen und die öffentliche Berichterstattung über die Vorbereitung einer Neuregelung durch die gesetzgebenden Körperschaften lassen die Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die bisherige Rechtslage hingegen noch nicht entfallen (BVerfG, B. v. 14.05.1986, 2 BvL 2/83, juris Rn. 136). - BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen …
Auszug aus VG Osnabrück, 24.09.2013 - 1 B 36/13
Die Fachgerichte sind jedoch durch Art. 100 Abs. 1 GG nicht gehindert, schon vor der im Hauptsacheverfahren einzuholenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn dies nach den Umständen des Falles im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsacheentscheidung dadurch nicht vorweggenommen wird (BVerfG, B. v. 24.06.1992, 1 BvR 1028/91, juris Rn. 29;… BVerfG, B. v. 14.08.2013, 2 BvR 1601/13, juris Rn. 3). - BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 22/93
Kleinbetriebsklausel II
Auszug aus VG Osnabrück, 24.09.2013 - 1 B 36/13
Rn. 33 3. Ob sich die verfassungsrechtlichen Bedenken durch Anwendung der fünfjährigen Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV auf die streitgegenständlichen Spielhallen der Antragstellerin - entgegen dessen eindeutigen Wortlauts (…vgl. BVerfG, U. v. 30.03.2004, 2 BvR 1520/01, juris Rn. 145;… BVerfG, U. v. 20.03.2002, 2 BvR 794/95 juris Rn. 79; BVerfG, B. v. 27.01.1998, 1 BvL 22/93 juris Rn. 34) und trotz der gebotenen Zurückhaltung bei der gerichtlichen Anpassung gesetzlicher Übergangsregelungen (…vgl. BVerfG, B. v. 08.12.1976, 1 BvR 810/70, juris Rn. 73) - im Wege der verfassungskonformen Auslegung der Stichtagsreglung des § 29 Abs. 4 Satz 2 und 3 GlüStV beseitigen lassen oder ob es einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG bedarf, weil sich das Verbot von Mehrfachkonzessionen mangels verfassungsrechtlich hinreichender Übergangsregelungen für bestimmte Altfälle als unverhältnismäßig erweist, kann im vorläufigen Rechtsschutzverfahren dahingestellt bleiben. - BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70
Universitätsgesetz Hamburg
Auszug aus VG Osnabrück, 24.09.2013 - 1 B 36/13
Der gerichtlichen Nachprüfung unterliegt nur, ob der Gesetzgeber bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe unter Berücksichtigung aller Umstände die Grenze der Zumutbarkeit überschritten hat (BVerfG, U. v. 08.02.1977, 1 BvR 79/70, juris Rn. 129-130). - BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70
Nichtehelichen-Erbrecht
Auszug aus VG Osnabrück, 24.09.2013 - 1 B 36/13
Rn. 33 3. Ob sich die verfassungsrechtlichen Bedenken durch Anwendung der fünfjährigen Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV auf die streitgegenständlichen Spielhallen der Antragstellerin - entgegen dessen eindeutigen Wortlauts (…vgl. BVerfG, U. v. 30.03.2004, 2 BvR 1520/01, juris Rn. 145;… BVerfG, U. v. 20.03.2002, 2 BvR 794/95 juris Rn. 79;… BVerfG, B. v. 27.01.1998, 1 BvL 22/93 juris Rn. 34) und trotz der gebotenen Zurückhaltung bei der gerichtlichen Anpassung gesetzlicher Übergangsregelungen (vgl. BVerfG, B. v. 08.12.1976, 1 BvR 810/70, juris Rn. 73) - im Wege der verfassungskonformen Auslegung der Stichtagsreglung des § 29 Abs. 4 Satz 2 und 3 GlüStV beseitigen lassen oder ob es einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG bedarf, weil sich das Verbot von Mehrfachkonzessionen mangels verfassungsrechtlich hinreichender Übergangsregelungen für bestimmte Altfälle als unverhältnismäßig erweist, kann im vorläufigen Rechtsschutzverfahren dahingestellt bleiben. - BVerfG, 14.08.2013 - 2 BvR 1601/13
Nichtannahmebeschluss: Rechtswegerschöpfung gem § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG auch dann …
Auszug aus VG Osnabrück, 24.09.2013 - 1 B 36/13
Die Fachgerichte sind jedoch durch Art. 100 Abs. 1 GG nicht gehindert, schon vor der im Hauptsacheverfahren einzuholenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn dies nach den Umständen des Falles im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsacheentscheidung dadurch nicht vorweggenommen wird (…BVerfG, B. v. 24.06.1992, 1 BvR 1028/91, juris Rn. 29; BVerfG, B. v. 14.08.2013, 2 BvR 1601/13, juris Rn. 3). - BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
Schiffbauverträge
- VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12
Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags
- BVerfG, 23.09.2010 - 1 BvQ 28/10
Zeitliche Beschränkung der staatlichen Förderung von Strom aus solarer …
- VG Freiburg, 25.04.2013 - 5 K 212/13
Zusätzliche Erlaubnis für bestehende Spielhalle - zur Übergangsregelung in § 51 …
- VG Würzburg, 02.07.2013 - W 5 E 13.522
Antrag auf einstweilige Anordnung; kein Anordnungsanspruch; …
- VG Ansbach, 09.08.2013 - AN 4 E 13.01186
(Kein) Anspruch auf einstweilige Anordnung, die Schließung von Spielhallen …
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Rn. 188 (b) Die Bestimmungen sind mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem in Art. 12 GG enthaltenen Grundsatz des Vertrauensschutzes vereinbar (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, juris, Rn. 72 ff.;… so auch BayVerfGH, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. -, NVwZ 2014, S. 141 ; BayVGH…, Beschluss vom 30. September 2013 - 10 CE 13.1477 -, juris, Rn. 16 ff.; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 14. November 2013 - 1 M 124/13 -, juris, Rn. 5 ff.; SächsOVG…, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 3 B 418/13 -, juris, Rn. 15 ff.; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 7 ME 90/13 -, juris, Rn. 35 ff.; OVG Saarland…, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 1 B 476/13 -, juris, Rn. 14 ff.; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 6 B 10343/14 -, NVwZ-RR 2014, S. 682 ; HmbOVG…, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 4 Bs 279/13 -, juris, Rn. 17 ff.; HessVGH…, Beschluss vom 5. September 2014 - 8 B 1036/14 -, juris, Rn. 18 ff.; a.A. StGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 17. Juni 2014 - 1 VB 15/13 -, juris, Rn. 461 ff.; VG Osnabrück, Beschluss vom 24. September 2013 - 1 B 36/13 -, juris, Rn. 23 ff.; offen gelassen OVG Thüringen…, Beschluss vom 8. April 2015 - 3 EO 775/13 -, juris, Rn. 6 ff.;… vgl. auch für eine vierjährige Übergangsperiode die Entscheidung des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs vom 12. März 2015 - G 205/2014-15 u.a. -, www.vfgh.gv.at, Rn. 76 f.). - OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 7 ME 121/13
Anordnung einer sofortigen Vollziehung der Schließung einer nach neuem …
Rn. 54 c) Die Antragstellerin beanstandet unter Bezugnahme auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 24. September 2013 - 1 B 36/13 - (juris), die Anknüpfung der Stichtagsregelung an den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 28. Oktober 2011 sei verfassungsrechtlich unzulässig. - VGH Bayern, 12.09.2018 - 22 ZB 17.960
Unionsrechtswidrigkeit von Bestimmungen des Glücksspiel-Staatsvertrags und des …
Soweit sich die Klägerin u. a. in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 24. September 2013 (1 B 36/13 - juris) bezieht, kann den darin vertretenen Rechtsauffassungen mit Blickrichtung auf § 31 Abs. 1 BVerfGG und Art. 29 Abs. 1 VerfGHG keine Maßgeblichkeit mehr zuerkannt werden.
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2014 - 6 B 10343/14
Sofortige Vollziehung der Schließung einer Spielhalle; Gesetzgebungskompetenz des …
Soweit die Beschwerde auf verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (VG Freiburg/Brsg., 5 K 1260/13, juris; VG Osnabrück, 1 B 36/13, juris) hinweist, die eine einjährige Übergangsfrist für nach dem 28. Oktober 2011 konzessionierte Spielhallen aus verfassungsrechtlichen Gründen für bedenklich hält, folgt ihr der Senat nicht.Rn. 8 Anders als das VG Osnabrück (1 B 36/13, juris) meint, spricht Überwiegendes dafür, dass dabei auf den Beschluss der am 28. Oktober 2011 zu Ende gegangenen Ministerpräsidentenkonferenz, mit dem sich 15 der 16 Bundesländer auf den neuen Glücksspielstaatsvertrag geeinigt und dessen Unterzeichnung am 15. Dezember 2011 beschlossen haben, als maßgebliche Zäsur für die Anerkennung des Vertrauens in den Fortbestand der alten Rechtslage abgestellt werden durfte (…vgl. Begründung zum Entwurf des LGlüG, LT-Drs. 16/1179, S. 50; vgl. auch Nds OVG, 7 ME 90/13, ZfWG 2014, 115, juris; BayVGH, 10 CE 13.1416, ZfWG 2013, 423, juris; OVG Saarland, 1 B 476/13, ZfWG 2014, 124, juris).
- OVG Niedersachsen, 07.01.2014 - 7 ME 90/13
Anknüpfung der Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 S. 3 GlüStV an das Datum der …
Rn. 34 Viel spricht dafür, dass die Antragstellerin, die in ihrer Beschwerdebegründungsschrift nicht vorgetragen hat, dass und weshalb die angegriffenen Regelungen (aufgrund einer vertrauensschutzwidrigen Übergangsfrist) auch als Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums rechtswidrig seien und das Rechtsstaatsprinzip verletzten, eine solche Argumentation mit ihrem Schriftsatz vom 17. Oktober 2013 (und dem diesem beigefügten Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 24. September 2013 - 1 B 36/13 -) nicht in berücksichtigungsfähiger Weise nachzuholen vermocht hat. - OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 1 M 124/13
Schließung einer Spielhalle gemäß § 15 Abs. 2 GewO - Verfassungsmäßigkeit der …
Rn. 16 Auch der Verweis auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Osnabrück vom 24. September 2013 (- 1 B 36/13 -, juris) und dessen Ausführungen zur Beseitigung des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes bei geplanten Gesetzesänderungen sind insoweit nicht zielführend. - VGH Bayern, 08.04.2014 - 22 CS 14.224
Bestandsschutz bei erst während der Vorbereitung des neuen …
Rn. 21 Für die Wahl des maßgeblichen Stichtags bei Übergangsfristen hat das Bundesverfassungsgericht zwar in steuerrechtlichen Fällen auf den Zeitpunkt des parlamentarischen Gesetzesbeschlusses abgestellt, weil das Vertrauen erst von dem Zeitpunkt an nicht mehr schutzwürdig sei, in dem der Bundestag ein rückwirkendes Gesetz beschlossen habe; das Bekanntwerden von Gesetzesinitiativen und die öffentliche Berichterstattung über die Vorbereitung einer Neuregelung durch die gesetzgebenden Körperschaften beeinträchtigten die Schutzwürdigkeit des Vertrauens hingegen nicht (vgl. zu Doppelbesteuerungsabkommen BVerfG, B.v. 10.3.1971 - 2 BvL 3/68 - BVerfGE 30, 272/287; BVerfG, B.v. 14.5.1986 - 2 BvL 2/83 - BVerfGE 72, 200/261; zur Besteuerung BVerfG, B.v. 7.7.2010 - 2 BvL 1/03 u.a. - BVerfGE 127, 31/48; hieran anknüpfend VG Osnabrück, B.v. 24.9.2013 - 1 B 36/13 - NVwZ 2014, 313 [nur Ls.]). - VG Göttingen, 25.09.2014 - 2 A 925/13
Zulässigkeit der Spielgerätesteuer nach Inkrafttreten des Ersten …
Und selbst wenn letzteres der Fall wäre, sprechen gegenwärtig beachtliche Gründe dafür, dass die Stichtagsregelungen des § 29 Abs. 4 Sätze 2 und 3 GlüStV in der gegenwärtigen Form voraussichtlich keinen dauerhaften Bestand haben werden, weil sie dem Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht in verhältnismäßiger Weise Rechnung tragen dürften (vgl. StGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 17. Juni 2014 - 15/13, 1 VB 15/13 -, zit. nach juris LS 4 und Rn. 435 ff.; VG Osnabrück, Beschluss vom 24. September 2013 - 1 B 36/13 -, zit. nach juris Rn. 23 ff.; a.A. Nds OVG…, Beschluss vom 15. April 2014 - 7 ME 121/13 -, NdsVBl 2014, S. 286, zit. nach juris Rn. 48). - OVG Sachsen-Anhalt, 13.11.2013 - 1 M 114/13
Schließung einer Spielhalle gemäß § 15 Abs. 2 GewO - Verfassungsmäßigkeit einer …
Rn. 15 Auch der Verweis auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Osnabrück vom 24. September 2013 (- 1 B 36/13 -, juris) und dessen Ausführungen zur Beseitigung des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes bei geplanten Gesetzesänderungen sind insoweit nicht zielführend. - VG Neustadt, 10.10.2013 - 5 L 643/13
Verhältnis von gewerberechtlicher und Glücksspielerlaubnis
Rn. 19 Dafür, dass der Antragstellerin hier die fünfjährige Übergangfrist zugutekommen muss, spricht weiterhin, dass die Antragsgegnerin ihr am 31. Mai 2012 eine unbefristete gewerberechtliche Erlaubnis erteilt hat, ohne auf die nur einen Monat später in Kraft tretenden glücksspielrechtlichen Regelungen Bezug zu nehmen (anders etwa in dem dem Beschluss des VG Osnabrück vom 24. September 2013, 1 B 36/13, juris, zugrundeliegenden Fall). - VG Gelsenkirchen, 31.01.2014 - 19 L 1790/13
Spielhalle, glücksspielrechtliche Erlaubnis, aufschiebende Wirkung, …
- VG Gelsenkirchen, 18.12.2013 - 19 L 1601/13
Feststellung, Anordnungsgrund, Untersagung, Ordnungswidrigkeit, Bußgeld, …
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Rechtsprechung
| VG Düsseldorf, 19.09.2013 - 3 L 1220/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vollständige Untersagung einer Wettvermittlungstätigkeit aufgrund des Fehlens einer entsprechenden Erlaubnis; Beachtlichkeit eines Begründungsmangels
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZfWG 2014, 151
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 13.09
Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit; Einnahmen; …
Auszug aus VG Düsseldorf, 19.09.2013 - 3 L 1220/13
Rn. 18 vgl. insoweit nur Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.11.2010 - 8 C 13.09 -, juris. - OVG Saarland, 06.12.2012 - 3 B 268/12
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; hier: Versagung der Anordnung der …
Auszug aus VG Düsseldorf, 19.09.2013 - 3 L 1220/13
Rn. 20 vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 06.12.2012 - 3 B 268/12 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 27.01.2012 - 10 CS 11.2158 -, juris. - VGH Bayern, 27.01.2012 - 10 CS 11.2158
Vermittlung von Sportwetten; Untersagungsverfügung; unionsrechtlicher …
Auszug aus VG Düsseldorf, 19.09.2013 - 3 L 1220/13
Rn. 20 vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 06.12.2012 - 3 B 268/12 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 27.01.2012 - 10 CS 11.2158 -, juris.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2013 - 4 B 574/13
Rechtmäßigkeit der Untersagung der Veranstaltung, Durchführung und Vermittlung …
OVG, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - 3 B 268/12 -, juris; OVG Berl-Bb., Beschluss vom 24. August 2012 - 1 S 44/12 -, juris, Rn. 3; VG Arnsberg, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 1 L 395/13 -, juris, Rn. 5 f.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 19. September 2013 - 3 L 1220/13 -, juris; unklar OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. September 2013 - 6 A 10448/13 -, juris. - VG Köln, 29.01.2014 - 23 K 2890/13
Abweichung vom Mindestabstand zur nächst gelegenen Spielhalle in atypischen …
Rn. 30 VG Arnsberg, Beschluss vom 21.10.2013 - 1 L 395/13 - VG Köln, Beschluss vom 4.10.2013 - 1 L 885/13 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 19.9.2013 - 3 L 1220/13 -.
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Rechtsprechung
| FG Sachsen, 02.10.2013 - 8 V 1206/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuerpflicht der für die Anwerbung neuer Teilnehmer an einem Schenkkreis (Unternehmerstammtisch) vereinnahmten Entgelte
- Wolters Kluwer
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von aufgrund einer Fahndungsprüfung geänderter Einkommensteuerbescheide (hier: Bildung von sog. "Charts" eines Schenkkreissystems)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Steuerpflicht der für die Anwerbung neuer Teilnehmer an einem Schenkkreis (Unternehmerstammtisch) vereinnahmten Entgelte
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZfWG 2014, 151
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- FG Münster, 18.01.2010 - 5 K 1986/06
Erlöse an einem sog. "Schenkkreis" als sonstige Einkünfte
Auszug aus FG Sachsen, 02.10.2013 - 8 V 1206/13
Wird demgegenüber ein Entgelt für die Anwerbung neuer Interessenten zur Teilnahme an einer Veranstaltung gezahlt, liegt kein reines Glücksspiel, sondern eine steuerpflichtige Leistung vor (vgl. FG Münster, Urteil vom 18. Januar 2010, 5 K 1986/06 E m.w.N.).
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