Rechtsprechung
| OVG Saarland, 05.07.2017 - 1 A 51/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Art 56 AEUV, Art 12 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 1 Nr 11 EGRL 34/98, Art 1 Nr 3 EGRL 34/98
Vereinbarkeit des Saarländischen Spielhallengesetzes mit höherrangigem Recht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AUTOMATENSPIEL; BERUFSAUSÜBUNGSREGELUNG; DIENSTLEISTUNGSFREIHEIT; GASTSTÄTTEN; GELDAUSGABEAUTOMATEN; GLEICHHEITSGRUNDSATZ; INTERNETTERMINALS; KOHÄRENZ; NOTIFIZIERUNG; RAUCHVERBOT; SAARLÄNDISCHES SPIELHALLENGESETZ; SPERRZEIT; SPIELBANKEN; SPIELHALLEN
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vereinbarkeit von Saarländischem Spielhallengesetz mit höherrangigem Recht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 12.12.2014 - 1 K 354/13
- OVG Saarland, 05.07.2017 - 1 A 51/15
Papierfundstellen
- ZfWG 2018, 334
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (37)
- BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2017 - 1 A 51/15
Rn. 129 siehe auch BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 7.4.2003 - 1 BvR 2129/02 -, juris; BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 28.1.2010 - 8 C 19.09 -, juris; BVerwG, Urteil vom 17.1.1972 - I C 33.68 -, BVerwGE 39, 247, zitiert nach juris.Rn. 160 BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, juris, Leitsatz 5, zum SpielhG Berlin.
Rn. 162 BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, juris-Rdnr. 87, unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 21.4.2005 - C-267/03 "Lindberg" -.
Rn. 164 BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, juris-Rdnr. 87 unter Hinweis auf einschlägige Rechtsprechung des EuGH.
Rn. 170 BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, a.a.O., juris Rdnr. 87.
Rn. 182 BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1874/13 u.a. -, juris; BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, juris; Beschlüsse des Senats vom 19.6.2017 - 1 B 346/17 -, vom 12.6.2017 - 1 B 53/17 - und vom 12.6.2017 - 1 B 168/17 -, alle in juris.
Rspr. BVerfG und BVerwG: siehe zuletzt BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1874/13 u.a. - juris, Rdnr. 115; BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, a.a.O., juris-Rdnr. 35 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des BVerfG.
Rn. 186 BVerfG, Beschluss vom 5.8.2015 - 2 BvR 2190/14 -, WM 2015, 1827, zitiert nach juris, und Beschluss vom 14.1.2015 - 1 BvR 931/12 -, 138, 261; BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, a.a.O., Rdnr. 35.
Rn. 188 BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, a.a.O., Rdnr. 36.
Rn. 225 BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, juris, Rdnr. 43, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04 -, BVerfGE 117, 263.
Rn. 227 BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, juris, Rdnr. 43.
Rn. 229 BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, a.a.O., Rdnr. 49.
Rn. 232 BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, a.a.O., Rdnr. 80.
Rn. 235 BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, a.a.O., Rdnr. 51.
Rn. 237 BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, a.a.O., Rdnr. 52.
Rn. 243 BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, a.a.O., Rdnr. 71 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 27.3.2012 - 2 BvR 2258/09 -, BVerfGE 130, 372.
Rn. 245 BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, a.a.O., Rdnr. 71 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 13.9.2005 - 2 BvF 2/03 -, BVerfGE 114, 196.
Rn. 247 BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, a.a.O., Rdnr. 71.
Rn. 254 BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1874/13 u.a. -, a.a.O., juris-Rdnr. 172 ff.; BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, a.a.O., juris-Rdnr. 76 ff.
Rn. 296 BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, a.a.O., juris-Rdnr. 83 m.w.N.
Rn. 298 BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, a.a.O., juris-Rdnr. 83, wo die Frage offen gelassen wird.
Rn. 301 BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, a.a.O., juris-Rdnr. 84 ff.
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2017 - 1 A 51/15
Das Saarländische Spielhallengesetz (hier: das Verbot des Aufstellens von Internet-Terminals, das partielle Rauchverbot, die Sperrzeitregelung und das Verbot des Aufstellens von Geldausgabeautomaten) ist mit höherrangigem Recht vereinbar (zum Abstandsgebot und zum Verbundverbot siehe BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1874/13 u.a. -, juris).Rn. 180 vgl. BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1874/13 u.a. -, juris, Rdnr. 127 ff.
Rn. 182 BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1874/13 u.a. -, juris; BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, juris; Beschlüsse des Senats vom 19.6.2017 - 1 B 346/17 -, vom 12.6.2017 - 1 B 53/17 - und vom 12.6.2017 - 1 B 168/17 -, alle in juris.
Rspr. BVerfG und BVerwG: siehe zuletzt BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1874/13 u.a. - juris, Rdnr. 115; BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, a.a.O., juris-Rdnr. 35 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des BVerfG.
Rn. 191 BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1874/13 u.a. -, juris, Rdnr. 132.
Rn. 239 BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1874/13 u.a. -, a.a.O., juris-Rdnr. 132.
Rn. 251 BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1874/13 u.a. -, a.a.O., juris-Rdnr. 171 mit Hinweis auf BVerfGE 138, 136 (…180 f. Rdnr. 121 f.).
Rn. 254 BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1874/13 u.a. -, a.a.O., juris-Rdnr. 172 ff.; BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, a.a.O., juris-Rdnr. 76 ff.
Rn. 262 BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1874/13 u.a. -, a.a.O., juris-Rdnr. 95.
Hinsichtlich der sachlichen Gründe für die von der Klägerin insoweit beanstandete Ungleichbehandlung im Vergleich zu den Spielbanken kann auf die oben bereits zitierten Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1874/13 u.a. - Bezug genommen werden.
Rn. 308 BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1874/13 u.a. -, a.a.O., juris-Rdnr. 122 - 124.
Rn. 316 BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1874/13 u.a. -, a.a.O., juris-Rdnr. 141 - 147.
- VG Saarlouis, 12.12.2014 - 1 K 354/13
Vereinbarkeit des Saarländischen Spielhallengesetzes mit höherrangigem Recht; …
Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2017 - 1 A 51/15
Die gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2014 - 1 K 354/13 - eingelegte Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.Rn. 32 Mit dem angefochtenen Urteil vom 12.12.2014 - 1 K 354/13 - hat das Verwaltungsgericht die Feststellungsklage abgewiesen.
unter Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12. Dezember 2014 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts - 1 K 354/13 - festzustellen, dass sie, die Klägerin, nicht verpflichtet ist, beim Betrieb ihrer Spielhallen die in § 4 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SSpielhG normierten Anforderungen einzuhalten (Verbot von Internet-Terminals),.
unter Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12. Dezember 2014 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts - 1 K 354/13 - festzustellen, dass sie, die Klägerin, nicht verpflichtet ist, beim Betrieb ihrer Spielhallen die in § 4 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 SSpielhG normierten Anforderungen einzuhalten (partielles Rauchverbot),.
hilfsweise zu 2. unter Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12. Dezember 2014 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts - 1 K 354/13 - festzustellen, dass der Beklagte nicht zu einem ordnungsbehördlichen Einschreiten wegen Verletzung von § 4 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 SSpielhG befugt ist, wenn die abgegrenzten Raucherbereiche flächenmäßig kleiner sind (weniger als 50%) als die Nichtraucherbereiche, die Gesamtzahl aller in den Nichtraucherbereichen aufgestellten Geld- und Unterhaltungsspielgeräte größer ist als im Raucherbereich (mehr als 50%), Aufsichtstheken, Kassen und Toiletten, die auch von den übrigen Gästen der Spielhalle benutzt werden, rauchfrei sind, die Raucherbereiche baulich abgetrennt und belüftet sind, so dass der Rauch von dort nicht in die anderen Räume gelangen kann, und in den Raucherbereichen keine entgeltliche und unentgeltliche Verabreichung von Speisen und Getränken erfolgt,.
äußerst hilfsweise zu 3. unter Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12. Dezember 2014 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts - 1 K 354/13 - festzustellen, dass der Beklagte nicht zu einem ordnungsbehördlichen Einschreiten wegen Verletzung von § 4 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 SSpielhG befugt ist, wenn die abgegrenzten Raucherbereiche flächenmäßig weniger als 40% der Gesamtnutzfläche betragen, die Gesamtzahl aller in den Nichtraucherbereichen aufgestellten Geld- und Unterhaltungsspielgeräte gleich oder mehr als 60% aller Geräte beträgt, Aufsichtstheken, Kassen und Toiletten, die auch von den übrigen Gästen der Spielhalle benutzt werden, rauchfrei sind, die Raucherbereiche baulich abgetrennt und belüftet sind, so dass der Rauch von dort nicht in die anderen Räume gelangen kann, und in den Raucherbereichen keine entgeltliche und unentgeltliche Verabreichung von Speisen und Getränken erfolgt.
unter Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12. Dezember 2014 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts - 1 K 354/13 - festzustellen, dass sie, die Klägerin, nicht verpflichtet ist, beim Betrieb ihrer Spielhallen die in § 7 Abs. 1 SSpielhG normierte Sperrzeit von 4.00 Uhr bis 10.00 Uhr einzuhalten,.
unter Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12. Dezember 2014 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts - 1 K 354/13 - festzustellen, dass sie, die Klägerin, nicht verpflichtet ist, beim Betrieb ihrer Spielhallen die in § 8 Abs. 2 SSpielhG normierten Anforderungen einzuhalten (Verbot des Aufstellens von Geldautomaten oder anderen Geräten oder Vorrichtungen, mittels derer sich der Spieler Geld beschaffen kann).
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2017 - 1 A 51/15
Rn. 305 "Die Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht und weiterer negativer Begleiterscheinungen des Spiel- und Wettbetriebs stellt ein legitimes Ziel für die Berufsfreiheit einschränkende Regelungen dar (vgl. BVerfGE 115, 276 ).Es gelten insofern allerdings besondere Anforderungen, sofern der Staat zugleich auf Teilen des Spielmarktes selbst wirtschaftend tätig ist (vgl. BVerfGE 115, 276 ).
So verlangt ein beim Staat monopolisiertes Sportwettenangebot eine konsequente Ausgestaltung der Maßnahmen zur Vermeidung und Abwehr von Spielsucht und problematischem Spielverhalten (vgl. BVerfGE 115, 276 ), da fiskalische Erwägungen des Staates solche Einschränkungen der Berufsfreiheit nicht tragen können (vgl. BVerfGE 115, 276 ).
Denn auch hier kann die legitime Zielsetzung, die Wettleidenschaft zu begrenzen und die Wettsucht zu bekämpfen, in ein Spannungsverhältnis zu den fiskalischen Interessen des Staates geraten (vgl. BVerfGE 115, 276 ).
Rn. 307 Dies wird auch den Anforderungen des Gerichtshofs der Europäischen Union an die staatliche Bekämpfung der Spielsucht im nicht monopolisierten Bereich gerecht (vgl. BVerfGE 115, 276 ).
Rn. 313 Zusätzlich bestehen durch die Aufsicht der für Inneres zuständigen Landesministerien (vgl. § 12 SpBG Bln, § 2 Abs. 4 Satz 1 Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin i.V.m. Nr. 5 Abs. 5 Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben Berlin bzw. § 12 SpielbG-Saar, Nr. 2.16 der Anlage der Bekanntmachung der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden des Saarlandes) hinreichende strukturelle Sicherungen dafür, dass die inhaltlichen Vorgaben im Hinblick auf die Ziele der Bekämpfung der Spielsucht sowie der Kanalisierung des Spieltriebs vom Staat gegenüber den Spielbanken durchgesetzt werden können (vgl. BVerfGE 115, 276 ; BVerfGK 10, 525 ).
- EuGH, 19.07.2012 - C-213/11
Fortuna u.a. - Binnenmarkt - Richtlinie 98/34/EG - Normen und technische …
Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2017 - 1 A 51/15
Ausgehend von der Entscheidung Fortuna, Grand, Forta des Europäischen Gerichtshofs vom 19.07.2012 (C-213/11, C-214/11 und C-217/11) kämen im Anwendungsbereich der Richtlinie 98/34/EG, soweit hier relevant, drei Kategorien in Betracht, nämlich die "technische Spezifikation" im Sinne von Art. 1 Nr. 3 Richtlinie 98/34/EG, die "sonstige Vorschrift" im Sinne von Art. 1 Nr. 4 Richtlinie 98/34/EG und als "technische Vorschrift" das Verbot von Herstellung, Einfuhr, in Verkehr bringen oder Verwendung eines Erzeugnisses im Sinne von Art. 1 Nr. 11 Richtlinie 98/34/EG.Rn. 143 EuGH, Urteil vom 19.7.2012 - C-213/11 u.a. "Fortuna, Grand, Forta " -, juris.
Rn. 155 EuGH, Urteil vom 19.7.2012 - C-213/11 u.a. "Fortuna, Grand, Forta " -, juris-Rdnr. 32.
Rn. 167 EuGH, Urteil vom 19.7.2012 - C-213/11 u.a. "Fortuna, Grand, Forta " -, a.a.O., juris-Rdnr. 40.
- EuGH, 13.10.2016 - C-303/15
M. und S. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Technische Vorschriften im …
Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2017 - 1 A 51/15
Rn. 145 EuGH, Urteil vom 13.10.2016 - C-303/15 -, juris, Rdnrn. 19 und 20 mit weiteren Nachweisen.Rn. 147 EuGH, Urteil vom 13.10.2016 - C-303/15 -, a.a.O., Rdnrn. 25 und 30.
Rn. 149 EuGH, Urteil vom 13.10.2016 - C-303/15 -, a.a.O., Rdnrn. 28 und 29.
- EuGH, 11.06.2015 - C-98/14
Die ungarischen Rechtsvorschriften, die den Betrieb von Geldspielautomaten …
Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2017 - 1 A 51/15
Die pauschale Behauptung, eine Verringerung der zugelassenen Stätten für Automatenspiele als solche löse die Notifikationspflicht unter keinen Umständen aus, sei ersichtlich falsch und durch den Europäischen Gerichtshof widerlegt, der mit Urteil vom 11.6.2015 (Rechtssache C-98/14) zur Auslegung von Art. 1 Nr. 11 Richtlinie 98/34/EG festgestellt habe, dass nationale Rechtsvorschriften, die den Betrieb von Geldspielautomaten außerhalb von Spielcasinos verbieten, technische Vorschriften im Sinne dieser Bestimmung seien, die als Entwurf gemäß Art. 8 Abs. 1 Unterabs. 1 dieser Richtlinie übermittelt werden müssten.Die insoweit von der Klägerin zitierte Entscheidung des EuGH vom 11.6.2015 - Rechtssache C-98/14 - sei nicht einschlägig, da sie ein vollständiges Verbot von Geldspielautomaten außerhalb von Spielcasinos zum Gegenstand gehabt habe.
- OVG Saarland, 27.04.2016 - 1 A 3/15
Schließung einer Spielhalle - zur Verfassungsmäßigkeit des neuen …
Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2017 - 1 A 51/15
Rn. 134 Urteil des Senats vom 27.4.2016 - 1 A 3/15 -, juris.Rn. 136 BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 2.2.2017 - 2 BvR 787/16 -, juris; Urteil des Senats vom 27.4.2016 - 1 A 3/15 -, a.a.O.
- EuGH, 21.04.2005 - C-267/03
Lindberg - Richtlinie 83/189/EWG - Informationsverfahren auf dem Gebiet der …
Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2017 - 1 A 51/15
Rn. 162 BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, juris-Rdnr. 87, unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 21.4.2005 - C-267/03 "Lindberg" -.Anders als eine Beschränkung des Einsatzes von Glücksspielautomaten außerhalb einer definierten Kategorie stationärer Spielstätten haften sie nicht jedem Exemplar dieser Automaten an, sondern verringern die Größe des Marktes für Spielautomaten und möglicherweise auch deren Wert, was indes für die Frage der Notifizierungspflicht irrelevant ist (EuGH, Urteil vom 21. April 2005 - C-267/03 - Rn. 95).".
- BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12
Erbschaftsteuer
Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2017 - 1 A 51/15
Rn. 251 BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1874/13 u.a. -, a.a.O., juris-Rdnr. 171 mit Hinweis auf BVerfGE 138, 136 (…180 f. Rdnr. 121 f.). - EuGH, 08.09.2010 - C-316/07
Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier …
- BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04
Erfolgshonorare
- BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09
Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung; …
- EuGH, 12.06.2014 - C-156/13
Die vom Land Schleswig-Holstein vorübergehend verfolgte liberalere …
- BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03
Beitragssatzsicherungsgesetz
- EuGH, 06.11.2003 - C-243/01
GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …
- BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09
Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde …
- EuGH, 08.09.2010 - C-46/08
Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer …
- BVerfG, 14.01.2015 - 1 BvR 931/12
Regelung im thüringischen Ladenöffnungsgesetz zur Freistellung der Beschäftigten …
- EuGH, 06.03.2007 - C-338/04
DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN …
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13
Keine Unanwendbarkeit der Regelungen des Spielhallengesetzes Berlin für …
- BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02
Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung
- BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
- BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen …
- BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Landesmediengesetz Bayern
- BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 81/98
Pflegeversicherung II
- EuGH, 21.10.1999 - C-67/98
Zenatti - "Dienstleistungsfreiheit - Annahme von Wetten"
- BVerfG, 02.02.2017 - 2 BvR 787/16
Nichtannahmebeschluss: Zur Erstreckung der Preisbindung für Arzneimittel auf im …
- BVerfG, 23.01.2017 - 2 BvR 2584/12
Die Verurteilung im spanischen Schnellverfahren muss durch deutsche Gerichte bei …
- BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68
Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit - …
- BVerwG, 14.01.1991 - 1 B 174.90
Gewerberecht: Verkürzung der Sperrzeiten bei Spielhallen
- OVG Saarland, 12.06.2017 - 1 B 168/17
Unerlaubter Spielhallenbetrieb; Scheingastronomie
- OVG Saarland, 19.05.2017 - 1 B 164/17
Vermittlung von Sportwetten; unionsrechtsgemäße Ausgestaltung oder Praktizierung …
- OVG Saarland, 10.02.2014 - 1 B 476/13
Neue glücksspielrechtliche Anforderungen an Spielhallen - Abstandsgebot - …
- OVG Saarland, 12.06.2017 - 1 B 53/17
Unerlaubter Spielhallenbetrieb/Scheingastronomie
- OVG Saarland, 19.06.2017 - 1 B 346/17
Gesetzgebungszuständigkeit der Länder für Regelungen zu Geldspielgeräten; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2009 - 14 A 1554/07
Vergnügungssteuerpflicht für Personal Computer
- OVG Hamburg, 07.02.2018 - 4 Bf 217/17
Hamburgische Regelungen über Modalitäten der konkreten Aufstellung von …
Ein berechtigtes Interesse der Klägerin an den von ihr mit den Hauptanträgen und dem Hilfsantrag von ihr begehrten Feststellungen ergibt sich aus ihrem Interesse, Klarheit über die Rechtslage zu erzielen, um wirtschaftliche Dispositionen für ihre Betriebe treffen zu können (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2016, 8 C 6.15, a.a.O., juris Rn. 15; OVG Saarlouis, Urt. v. 5.7.2017, 1 A 51/15, juris Rn. 128 f.).Regelungsunterschiede sind auch deshalb gerechtfertigt, weil Gaststätten ihr Gepräge durch das Verabreichen von Getränken und Speisen erhalten und nur gelegentlich dem Automatenspiel der Besucher dienen, während Spielhallen regelmäßig allein um des Spiels Willen aufgesucht werden (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017, 1 BvR 1314/12 u.a., a.a.O., juris Rn. 175;… BVerfG, Beschl. v. 1.3.1997, 2 BvR 1599/89 u.a., NVwZ 1997, 573, juris Rn. 53;… BVerwG, Urt. v. 16.12.2016, 8 C 6.15, a.a.O., juris Rn. 80;… Beschl. v. 14.1.1991, 1 B 174.90, Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 5 S. 5, juris Rn. 5;… OVG Hamburg, Beschl. v. 4.3.2014, 4 Bs 328/13, NordÖR 2014, 368 (LS), juris Rn. 63; OVG Saarlouis, Urt. v. 5.7.2017, 1 A 51/15, juris Rn. 231 zur Sperrzeitregelung).
Die Reduzierung der Öffnungszeiten von Spielhallen in einem städtischen Bereich auf 21 Stunden/Tag und im übrigen Stadtgebiet auf 17 Stunden/Tag ist geeignet, (potenzielle) Spieler davon abzuhalten, das Glücksspiel an Geldspielautomaten zeitlich uneingeschränkt zu beginnen oder fortzusetzen (…vgl. auch BVerwG, Urt. v. 16.12.2016, 8 C 6.15, a.a.O., juris Rn. 69 m.w.N.; OVG Saarlouis, Urt. v. 5.7.2017, 1 A 51/15, juris Rn. 223 ff.).
Auch nach vollständiger Umsetzung der angegriffenen Regelungen bleibt die Verwendung von Spielgeräten in Spielhallen zulässig, selbst wenn einige Betreiber zur Wahl eines anderen Standortes veranlasst werden und in einer Spielhalle nur eine geringere Zahl von Geräten aufgestellt werden darf (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2016, 8 C 6.15, NVwZ 2017, 791, juris Rn. 86 ff.;… vgl. zu § 4 Abs. 3 Satz 3 HmbSpielhG: OVG Hamburg, Beschl. v. 19.5.2015, 4 Bs 14/15, NordÖR 2015, 489, juris Rn. 104; vgl. OVG Saarlouis, Urt. v. 5.7.2017, 1 A 51/15, juris Rn. 159 ff., 169 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 6 S 1922/20
Glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb dieser Spielhalle; Abstandsgebot; …
Rn. 54 Die angeführten Regelungen greifen bei der gebotenen Gesamtbetrachtung auch kumulativ nicht unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit der Klägerin ein (vgl. auch VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, juris Rn. 42 ff.; so zu vergleichbaren Regelungen auch BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, BVerwGE 157, 126 ; SaarlOVG, Urteil vom 05.07.2017 - 1 A 51/15 -, ZfWG 2018, 334 ; VG Stuttgart…, Urteil vom 14.07.2020 - 18 K 11422/18 -, juris Rn. 32 ). - VGH Baden-Württemberg, 09.12.2021 - 6 S 472/20
Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle
- 1 A 51/15 -, ZfWG 2018, 334 ; VG Stuttgart, Urteil vom 14.07.2020 - 18 K 11422/18 -, juris Rn. 32 ).
- OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 248/18
Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus; …
Folgt man dieser Argumentation(mit ablehnender Tendenz, aber im Ergebnis offen: OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.7.2017 - 1 A 51/15 -, amtlicher Abdruck Seite 71 ff.), gegen die allerdings mit Gewicht spricht, dass zum einen es sich bei der Antragstellerin um eine deutsche Gewerbetreibende mit Sitz in Deutschland handelt, die auf deutschem Boden Dienstleistungen anbietet, und zum anderen das von ihr betriebene Gewerbe in Frankreich gänzlich verboten ist, das deutsche Spielhallenrecht mithin die Möglichkeiten in Frankreich lebender Unionsbürger, am Geldautomatenspiel teilzunehmen, im Ergebnis nicht beschränkt, aus deren Sicht vielmehr erst eröffnet, verhilft dies der Beschwerde im Ergebnis nicht zum Erfolg. - OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2017 - 1 B 34.14
Erteilung von Auflagen zu Spielhallenerlaubnis; Verleiten zum Aufenthalt
Dieser Schutzzweck, zusätzliche Anreize zum übermäßigen Verweilen zu unterbinden, um dem Spieler durch eine Spielunterbrechung oder einen Ortswechsel die Möglichkeit zu geben, über sein Spielverhalten nachzudenken, kommt in einer Vielzahl von Vorschriften des Berliner Spielhallengesetzes zum Ausdruck und wird von der Zielsetzung des Gesetzes getragen, vor den Gefahren der Spielsucht zu schützen (vgl. ebenso zum Saarländischen Spielhallengesetz: OVG Saarlouis, Urteil vom 5. Juli 2017 - 1 A 51/15 - juris Rn. 205).Hinzu kommt, dass in der Gastronomie typischerweise andere Geldspielgeräte (Wandgeräte) verwendet werden, die nicht in gleichem Umfang wie die spielhallentypischen Standspielgeräte mit Sitzgelegenheit zum längeren Verweilen einladen (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 5. Juli 2017, a.a.O., juris Rn. 233).
- VG München, 25.07.2017 - M 16 K 12.1915
Glücksspielrechtliche Erlaubnis
Darüber hinaus hat das Gericht Zweifel, ob bei einer bloßen, eher zufälligen Inanspruchnahme einer Dienstleistung von EU-Ausländern die sogenannte passive Dienstleistungsfreiheit betroffen ist (ebenso kritisch OVG Saarl, U.v. 5.7.2017 - 1 A 51/15 - juris Rn. 297). - VG Saarlouis, 11.07.2018 - 1 L 736/18
Versagung einer Spielhallenerlaubnis; Auswahlverfahren
Rn. 17 Vgl. OVG des Saarlandes, Urt. vom 5.7.2017 - 1 A 51/15, Beschlüsse vom 3.2.2014 - 1 B 479/13 -, vom 10.2.2014 - 1 B 470/13 -, vom 17.3.2014 - 1 B 102/14 - und vom 24.6.2014 - 1 B 216/14 -, jeweils bei juris; Urteile der Kammer vom 6.11.2014 - 1 K 1501/13 u.a. -, Beschlüsse vom 22.11.2013 - 1 L 849/13 - sowie vom 27.11.2013 - 1 L 976/13 - u.a., jeweils m.w.N.Rn. 24 vgl. hierzu OVG des Saarlandes Urt. vom 5.7.2017 - 1 A 51/15-, j33uris.
- OVG Saarland, 07.09.2017 - 1 B 628/17
Untersagung einer unerlaubten Spielhalle - Abgrenzung zu mehrere …
Denn flächenbezogen kann das Kriterium des Untergeordnetseins im Einzelfall nicht gänzlich losgelöst von den konkreten räumlichen Gegebenheiten beurteilt werden, so dass sich feste Grenzen, etwa in Prozentzahlen, jedenfalls wenn diese nicht durch den Gesetzgeber selbst vorgegeben werden, verbieten.(zur ähnlich gelagerten Problematik des Untergeordnetseins von Raucherbereichen: OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.7.2017 - 1 A 51/15 -, juris Rdnrn. 281 ff., 287). - VG Saarlouis, 22.06.2018 - 1 L 722/18
Versagung einer Spielhallenerlaubnis im Auswahlverfahren
Rn. 13 Vgl. OVG des Saarlandes, Urt. vom 5.7.2017 - 1 A 51/15, Beschlüsse vom 3.2.2014 - 1 B 479/13 -, vom 10.2.2014 - 1 B 470/13 -, vom 17.3.2014 - 1 B 102/14 - und vom 24.6.2014 - 1 B 216/14 -, jeweils bei juris; Urteile der Kammer vom 6.11.2014 - 1 K 1501/13 u.a. -, Beschlüsse vom 22.11.2013 - 1 L 849/13 - sowie vom 27.11.2013 - 1 L 976/13 - u.a., jeweils m.w.N.Rn. 20 vgl. hierzu OVG des Saarlandes Urt. vom 5.7.2017 - 1 A 51/15-, juris.
- OVG Saarland, 13.08.2020 - 1 B 189/20
Nähe einer Spielhalle zu einer Schule als Auswahlkriterium für die …
7 OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.7.2017 - 1 A 51/15 -. - OVG Saarland, 23.02.2018 - 1 A 214/16
Spielhalle; Geldausgabeautomat; Standort; Macht- und Einflussbereich des …
- VG Augsburg, 09.03.2018 - Au 8 S 17.1698
Glücksspielrechtliche Untersagung
- VG Augsburg, 15.06.2021 - Au 8 K 18.208
Nebenbestimmungen zu glücksspielrechtlichen Erlaubnissen
- VG Augsburg, 12.04.2018 - Au 8 S 18.210
Vollzug des Glücksspielstaatsvertrags
- VGH Hessen, 02.08.2023 - 8 A 2555/18
Spielhallen und Rauchverbot
- VG Augsburg, 08.05.2018 - Au 8 K 17.1666
Untersagung für die Vermittlung von Sportwetten als Ereignis- und Live-Wetten
- VG Saarlouis, 25.10.2018 - 1 L 1122/18
Einstweilige Anordnung zum Fortbetrieb einer Spielhalle
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Rechtsprechung
| VG Darmstadt, 17.07.2017 - 3 L 3491/17.DA |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 15 Abs 1 S 3 HSpielhG, § 2 Abs 1 HSpielhG, § 2 Abs 2 HSpielhG, § 2 Abs 3 HSpielhG
Duldung einer Spielhalle - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Duldung einer Spielhalle
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Duldung einer Spielhalle
Papierfundstellen
- ZfWG 2018, 334
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- VG Osnabrück, 17.05.2017 - 1 A 294/16
Auswahlverfahren; Erlaubnis, glücksspielrechtliche; Losentscheid; Losverfahren; …
Auszug aus VG Darmstadt, 17.07.2017 - 3 L 3491/17
Die Regelung des konkreten Mindestabstandes, hier 300 m Luftlinie, in § 2 Abs. 2 HSpielhG ist gemäß § 25 Abs. 1 S. 2 GlüStV der Gesetzgebung der Länder vorbehalten, denen insoweit die Befugnis zum Erlass von Ausführungsbestimmungen ausdrücklich übertragen ist (vgl. VG Osnabrück, Urteil v. 17.05.2017 -1 A 294/16 -, juris).Dabei sind die in § 1 GlüStV niedergelegten Ziele zu beachten und die grundrechtlich geschützten Positionen der Spielhallenbetreiber zu berücksichtigen (ebenso VG Osnabrück, Urteil v. 17.05.2017, a. a. O., Rn. 35;… vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017, a.a.O., Rn. 184-185).
- VG Frankfurt/Main, 26.03.2015 - 10 K 2362/13
Auszug aus VG Darmstadt, 17.07.2017 - 3 L 3491/17
Daher spricht vieles dafür, dass § 25 Abs. 2 GlüStV gerade nicht die Möglichkeit der anderweitigen Regelung durch die Länder eröffnet (so auch VG Frankfurt, Urteil v. 26.03.2015 -10 K 2362/13.F, juris).Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Ausnahmevorschrift des § 2 Abs. 3 HSpielhG entsprechend der Regelungsintention des HSpielhG äußerst eng auszulegen ist, damit die vom Gesetzgeber vorgegebenen Zielvorgaben nicht unterlaufen werden (siehe dazu auch VG Frankfurt, Urteil v. 26.03.2015, a.a.O.).
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Auszug aus VG Darmstadt, 17.07.2017 - 3 L 3491/17
Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht jüngst für das Verbot des Verbundes mehrerer Spielhallen an einem Standort und das Abstandsgebot im Glücksspielstaatsvertrag und die entsprechenden Gesetze der Länder Berlin, Bayern und des Saarlandes entschieden (BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 -1 BvR 1314/12 -, juris). - BGH, 20.11.2013 - XII ZR 77/12
Gewerberaummietvertrag: Außerordentliche Kündigung wegen behördlicher Ankündigung …
Auszug aus VG Darmstadt, 17.07.2017 - 3 L 3491/17
Zudem müsste in dem Fall der nicht möglichen Weiternutzung wegen fehlender Erlaubnis zumindest ein außerordentliches Kündigungsrecht bestehen, wenn schon die ordentliche Kündigung in dem Zwanzigjahreszeitraum nicht vorgesehen ist (BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017, a. a. O., Rn. 194, unter Verweis auf BGH, Urteil v. 20.11.2013 - XII ZR 77/12 -, juris).
- OVG Hamburg, 20.10.2020 - 4 Bs 226/18
Zur Rechtmäßigkeit des Abstandsgebots des hamburgischen Spielhallengesetzes
Gleiches gilt, soweit die dortigen zuständigen Behörden im Rahmen von Verwaltungsvorschriften Auswahlkriterien im Rahmen eines "Punktesystems" bewerten (vgl. zum "Wägungsschema": VG Darmstadt, Beschl. v. 17.7.2017, 3 L 3491/17.DA, juris Rn.17). - OVG Hamburg, 09.07.2018 - 4 Bs 12/18
Abstandsgebot für Spielhallenstandorte - Befreiung wegen unbilliger Härte
Gleiches gilt, soweit die dortigen zuständigen Behörden im Rahmen von Verwaltungsvorschriften Auswahlkriterien im Rahmen eines "Punktesystems" bewerten (vgl. zum "Wägungsschema": VG Darmstadt, Beschl. v. 17.7.2017, 3 L 3491/17.DA, juris Rn.17). - OVG Hamburg, 02.07.2018 - 4 Bs 50/18
Vorläufiger Betrieb von Spielhallen ohne behördliche Genehmigung nach neuer …
Gleiches gilt, soweit die dortigen zuständigen Behörden im Rahmen von Verwaltungsvorschriften Auswahlkriterien im Rahmen eines "Punktesystems" bewerten (vgl. zum "Wägungsschema": VG Darmstadt, Beschl. v. 17.7.2017, 3 L 3491/17.DA, juris Rn.17).
- VG Bremen, 17.03.2020 - 5 K 2875/18
Glücksspielrecht - Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle (Zuverlässigkeit, …
soweit ersichtlich, nicht vorgesehen (…zur Berücksichtigung der Qualität des Betriebes, wenn die Auswahlentscheidung gesetzlich nicht vorgegeben ist: OVG SL, Beschl. v. 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, juris Rn. 58;… OVG NRW, Beschl. v. 08.06.2017 - 4 B 307/17 - , juris Rn. 51; VG Darmstadt, Beschl. v. 17.07.2017 - 3 L 3491/17.DA -, juris Rn. 16 f.). - VG Hamburg, 08.01.2018 - 17 E 10199/17
Konkurrentenstreitigkeit zwischen vorhandenen Spielhallen hinsichtlich …
Rn. 24 Dass eine (praktikable) Auswahlentscheidung neben dem Alter der Spielhalle auch weitere sachgerechte Kriterien erfassen und abbilden kann, zeigt nicht zuletzt die hessische Praxis, in der für bestimmte, unterschiedlich stark gewichtete Kriterien Punkte vergeben werden, anhand derer eine Auswahl vorgenommen wird (vgl. VG Darmstadt, Beschl. v. 17.7.2017 - 3 L 3491/17.DA - juris Rn 17). - VG Cottbus, 02.10.2017 - 3 L 424/17
Gewerberecht einschl. berufliche Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht)
Daher spricht vieles dafür, dass § 25 Abs. 2 GlüStV gerade nicht die Möglichkeit der anderweitigen Regelung durch die Länder eröffnet (vgl. insgesamt VG Darmstadt, Beschluss vom 17. Juli 2017 - 3 L 3491/17.DA mit Verweis auf VG Frankfurt, Urteil vom 26. März 2015 -10 K 2362/13.F, juris). - VG Hamburg, 08.01.2018 - 17 E 9823/17
Spielhallen dürfen vorerst auch ohne behördliche Genehmigung weiter betrieben …
Rn. 27 Dass eine (praktikable) Auswahlentscheidung neben dem Alter der Spielhalle auch weitere sachgerechte Kriterien erfassen und abbilden kann, zeigt nicht zuletzt die hessische Praxis, in der für bestimmte, unterschiedlich stark gewichtete Kriterien Punkte vergeben werden, anhand derer eine Auswahl vorgenommen wird (vgl. VG Darmstadt, Beschl. v. 17.7.2017 - 3 L 3491/17.DA - juris Rn 17).
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Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2017 - 4 A 543/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
GewO § 33i; GlüStV § 29 Abs. 4 Satz 3; GlüStV § 24 Abs. 1; VwGO § 84 Abs. 2 Nr. 2;; VwGO § 124 Abs. 2; VwGO § 138 Nr. 1; VwGO § 138 Nr. 6
Spielhalle Übergangsfrist Verbundverbot Abstandsgebot Vertrauen Gerichtsbescheid rechtliches Gehör Entscheidung vor Fristablauf - vdai.de
Das Verbundverbot sowie das Abstandsgebot für Spielhallen und die Überleitungsvorschriften des GlüStV sind verfassungsgemäß.
- rechtsportal.de
Verfassungsmäßigkeit des Verbundverbots mehrerer Spielhallen, der Abstandsgebote des Glücksspielstaatsvertrags und der Überleitungsvorschriften in NRW; Verletzung rechtlichen Gehörs durch eine verfrühte Entscheidung des Verwaltungsgerichts durch Gerichtsbescheid
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Spielhallenbetreiber kann sich hinsichtlich Neuregelungen des Glücksspielstaatsvertrags nicht auf Vertrauensschutz berufen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfassungsmäßigkeit des Verbundverbots mehrerer Spielhallen, der Abstandsgebote des Glücksspielstaatsvertrags und der Überleitungsvorschriften in NRW; Verletzung rechtlichen Gehörs durch eine verfrühte Entscheidung des Verwaltungsgerichts durch Gerichtsbescheid
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 03.02.2015 - 3 K 9030/13
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2017 - 4 A 543/15
Papierfundstellen
- ZfWG 2018, 334
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2017 - 4 A 543/15
Rn. 5 Seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. - ist verfassungsrechtlich geklärt, dass das Verbundverbot mehrerer Spielhallen, die Abstandsgebote des Glücksspielstaatsvertrags und die Überleitungsvorschriften in § 29 Abs. 4 GlüStV verfassungsgemäß sind.Rn. 6 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. -, DVBl. 2017, 697 = juris, Rn. 122 ff., 196 ff., 203 ff.
Rn. 10 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. -, DVBl. 2017, 697 = juris, Rn. 206 ff.
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2017 - 4 A 543/15
Rn. 3 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 = juris, Rn. 15. - BGH, 29.11.2016 - VI ZB 27/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Entscheidung über den Antrag vor Ablauf …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2017 - 4 A 543/15
Rn. 13 Vgl. BSG, Beschluss vom 12.10.2016 - B 11 AL 48/16 B -, juris, Rn. 7, m. w. N.; siehe auch BGH, Beschluss vom 29.11.2016 - VI ZB 27/15 -, NJW 2017, 1111 = juris, Rn. 5.
- BSG, 12.10.2016 - B 11 AL 48/16 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Zurückweisung der Berufung …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2017 - 4 A 543/15
Rn. 13 Vgl. BSG, Beschluss vom 12.10.2016 - B 11 AL 48/16 B -, juris, Rn. 7, m. w. N.; siehe auch BGH, Beschluss vom 29.11.2016 - VI ZB 27/15 -, NJW 2017, 1111 = juris, Rn. 5. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2015 - 4 A 618/14
Statthaftigkeit einer Berufung; Prüfung der Verletzung des rechtlichen Gehörs
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2017 - 4 A 543/15
Rn. 16 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28.4.2015 - 4 A 618/14 -, juris, Rn. 4 ff. - VG Düsseldorf, 15.12.2014 - 3 L 1231/14
Betriebsuntersagung Ministerpräsidentenkonferenz Glücksspielstaatsvertrag …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2017 - 4 A 543/15
Die Gründe hierfür ergeben sich aus seinem Beschluss vom 15.12.2014 - 3 L 1231/14 -, auch wenn es damit nicht auf sämtliche Argumente der Klägerin im Einzelnen eingegangen ist.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2017 - 2 A 2260/15
Erheben eines Rundfunkbeitrags im privaten Bereich durch das Innehaben einer …
Rn. 69 Vgl. in diesem Zusammenhang auch OVG NRW, Beschluss vom 6. Juli 2017 - 4 A 543/15 -, juris Rn. 15 ff. - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2021 - 4 A 969/20 Rn. 10 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. -, BVerfGE 145, 20 = juris, Rn. 126 ff.; siehe bereits OVG NRW, Urteil vom 16.10.2017 - 4 A 1607/16 -, ZfWG 2018, 29 = juris, Rn. 43 ff., 51, sowie Beschlüsse vom 6.7.2017 - 4 A 543/15 -, juris, Rn. 6, und - 4 A 826/15 -, juris, Rn. 4, 8 ff.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2021 - 4 A 970/20 Rn. 10 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. -, BVerfGE 145, 20 = juris, Rn. 126 ff.; siehe bereits OVG NRW, Urteil vom 16.10.2017 - 4 A 1607/16 -, ZfWG 2018, 29 = juris, Rn. 43 ff., 51, sowie Beschlüsse vom 6.7.2017 - 4 A 543/15 -, juris, Rn. 6, und - 4 A 826/15 -, juris, Rn. 4, 8 ff.
- VG Münster, 31.10.2019 - 11 K 1213/18 Juli 2017 - 4 A 543/15 -, juris, Rn. 6 f. sowie vom 8. Juni 2017 - 4 B 307/17 -, juris, Rn. 49 ff.; VG Münster, Urteil vom 18. Juni 2019 - 11 K 1185/18 -, n.v., und Beschluss vom 25. April 2018 - 9 L 325/18 -, juris, Rn. 12.
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Rechtsprechung
| VG Darmstadt, 19.07.2017 - 3 L 3472/17.DA |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 25 Abs 1 GlüStV, § 25 Abs 2 GlüStV, § 29 Abs 4 GlüStV, § 15 HSpielhG, § 2 Abs 3 HSpielhG, § 9 Abs 1 HSpielhG
Spielhalle innerhalb des Mindestabstands - vdai.de
Nach dem Ablauf der Übergangsfrist für die Fortgeltung bestehender Spielhallenerlaubnisse und der Ablehnung eines Antrags auf eine neue Erlaubnis stellt die Fortführung des Betriebs ein unerlaubtes Glücksspiel dar.
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Spielhalle innerhalb des Mindestabstands
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 19.07.2017 - 3 L 3472/17.DA
- VGH Hessen, 20.11.2017 - 8 B 1699/17
Papierfundstellen
- ZfWG 2018, 334
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Auszug aus VG Darmstadt, 19.07.2017 - 3 L 3472/17
Dies hat das Bundesverfassungsgericht jüngst unter anderem bezüglich der Übergangsfristen, für das Verbot des Verbundes mehrerer Spielhallen an einem Standort und für das Abstandsgebot im Glücksspielstaatsvertrag sowie in den entsprechenden Gesetze der Länder Berlin, Bayern und des Saarlandes entschieden (BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris), und es besteht kein Anlass, dies für das insoweit inhaltsgleiche hessische Recht anders zu beurteilen. - VG Frankfurt/Main, 26.03.2015 - 10 K 2362/13
Auszug aus VG Darmstadt, 19.07.2017 - 3 L 3472/17
Daher spricht vieles dafür, dass § 25 Abs. 2 GlüStV gerade nicht die Möglichkeit der anderweitigen Regelung durch die Länder eröffnet (so auch VG Frankfurt, Urteil v. 26.03.2015 - 10 K 2362/13.F, juris).
- VGH Hessen, 20.11.2017 - 8 B 1699/17 Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 19.07.2017 - 3 L 3472/17.DA - wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 19.07.2017 - 3 L 3472/17.DA - abgeändert und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die unter Nr. 2 des Bescheids vom 30.06.2017 erfolgte Androhung der Schließung der Spielhalle wiederhergestellt.
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Rechtsprechung
| VG Schwerin, 13.07.2017 - 7 B 2651/17 SN |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)
§ 11b Abs 2 GlüStVtrG MV, § 11 Abs 1 GlüStVtrG MV, § 11 Abs 4 S 2 GlüStVtrG MV, § 11b Abs 1 S 1 Nr 1 GlüStVtrG MV, § 11 Abs 5 GlüStVtrG MV
Härtefall für glücksspielrechtliche Erlaubnis eines weiteren Spielhallenbetriebs; Verstoß gegen Verbundverbot und Abstandsgebot
Papierfundstellen
- ZfWG 2018, 334
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- VG Schwerin, 22.04.2015 - 7 A 382/13
Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer neuen Spielhalle in Gebäude mit …
Auszug aus VG Schwerin, 13.07.2017 - 7 B 2651/17
Rn. 18 Zwar dürfte die Antragstellerin als trotz mehrfachem Gesellschafter-, Sitz- und Firmenwechsel identisch fortbestehende juristische Person, welcher für die durchgehend - wenn auch unter unterschiedlicher Bezeichnung - von ihr betriebenen beiden Spielhallen vor dem Stichtag des 28. Oktober 2011 Erlaubnisse nach § 33i GewO erteilt sind, deren Geltungsdauer nicht innerhalb von fünf Jahren nach dem Inkrafttreten des GlüStV geendet hat, zum Kreis derjenigen Spielhallenbetreiber gehören, für deren Spielhallen die Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis unter Anwendung der Härtefallklausel des § 29 Abs. 4 Satz 4 und 5 in Verbindung mit Satz 2 GlüStV und § 11b GlüStVAG M-V grundsätzlich in Betracht kommt; dies dürfte ungeachtet der bereits seit Inkrafttreten des GlüStV am 1. Juli 2012 bestehenden Notwendigkeit der Einholung von Glücksspielerlaubnissen auch durch Inhaber von Erlaubnissen nach § 33i GewO (vgl. hierzu den Beschluss der Kammer vom 25. Juni 2014 - 7 B 872/13 -, juris Rdnr. 29 , und deren Urteil vom 22. April 2015 - 7 A 382/13 -, juris Rdnr. 16 ) gelten.Dies trifft auf beide streitgegenständlichen Spielhallen jeweils zu; gegen die Wirksamkeit dieses sog. Verbundverbots ist nichts einzuwenden (s. nur das genannte Urteil der beschließenden Kammer vom 22. April 2015 - 7 A 382/13 -, juris Rdnr. 18 ff., das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2017, S. 791 [792 ff., 796 f.], und den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12, 1630/12, 1694/13 und 1874/13 -, Deutsches Verwaltungsblatt 2017, S. 697 [699 f.]).
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Auszug aus VG Schwerin, 13.07.2017 - 7 B 2651/17
Dies trifft auf beide streitgegenständlichen Spielhallen jeweils zu; gegen die Wirksamkeit dieses sog. Verbundverbots ist nichts einzuwenden (s. nur das genannte Urteil der beschließenden Kammer vom 22. April 2015 - 7 A 382/13 -, juris Rdnr. 18 ff., das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2017, S. 791 [792 ff., 796 f.], und den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12, 1630/12, 1694/13 und 1874/13 -, Deutsches Verwaltungsblatt 2017, S. 697 [699 f.]). - BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
Auszug aus VG Schwerin, 13.07.2017 - 7 B 2651/17
Dies trifft auf beide streitgegenständlichen Spielhallen jeweils zu; gegen die Wirksamkeit dieses sog. Verbundverbots ist nichts einzuwenden (s. nur das genannte Urteil der beschließenden Kammer vom 22. April 2015 - 7 A 382/13 -, juris Rdnr. 18 ff., das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2017, S. 791 [792 ff., 796 f.], und den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12, 1630/12, 1694/13 und 1874/13 -, Deutsches Verwaltungsblatt 2017, S. 697 [699 f.]).
- BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
Auszug aus VG Schwerin, 13.07.2017 - 7 B 2651/17
Gegen die Gültigkeit dieses landesrechtlichen Abstandsgebots (das wohl - neben dem nach § 11 Abs. 4 Satz 1 GlüStVAG M-V - Gegenstand des anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahrens 1 BvR 1745/13 beim BVerfG ist) bestehen jedenfalls derzeit keine Bedenken (vgl. auch, zu § 2 Abs. 1 Satz 4 des Spielhallengesetzes Berlin in Verbindung mit § 5 des Mindestabstandsumsetzungsgesetzes Berlin, den genannten Beschluss des BVerfG, Rdnr. 160 ff., www.bverfg.de, und, zu § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des rheinland-pfälzischen Landesglücksspielgesetzes, das weitere Urteil des BVerwG vom 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 -, juris Rdnr. 17 ff.). - VG Lüneburg, 10.05.2017 - 5 A 104/16
Abstandsgebot; Anhörung; Sachverhalt, atypischer; Auslegung; Härtefall; …
Auszug aus VG Schwerin, 13.07.2017 - 7 B 2651/17
Rn. 24 Danach stellt es nicht schon einen Fall einer unbilligen Härte dar, wenn aufgrund der Abstandsvorschriften und des Verbundverbots die Schließung der bestehenden Spielhallen einer Betreiberin droht, für die noch nicht amortisierte Investitionen getätigt wurden und ein langfristiger Mietvertrag abgeschlossen wurde; derlei Problematiken wurde durch die fünfjährige Übergangsfrist für Bestandsspielhallen Rechnung getragen, in der typischerweise hinreichend Gelegenheit für Umstrukturierungen, Standortwechsel oder Vertragsanpassungen bestand (s. die Urteile der Verwaltungsgerichte Lüneburg vom 10. Mai 2017 - 5 A 104/16 -, juris Rdnr. 39 ff., und Oldenburg vom 16. Mai 2017 - 7 A 14/17 -, juris Rdnr. 39 ff.). - VG Oldenburg, 16.05.2017 - 7 A 14/17
Abstandsregelung; Auswahlentscheidung; Erlaubnis; Härtefall; Losverfahren; …
Auszug aus VG Schwerin, 13.07.2017 - 7 B 2651/17
Rn. 24 Danach stellt es nicht schon einen Fall einer unbilligen Härte dar, wenn aufgrund der Abstandsvorschriften und des Verbundverbots die Schließung der bestehenden Spielhallen einer Betreiberin droht, für die noch nicht amortisierte Investitionen getätigt wurden und ein langfristiger Mietvertrag abgeschlossen wurde; derlei Problematiken wurde durch die fünfjährige Übergangsfrist für Bestandsspielhallen Rechnung getragen, in der typischerweise hinreichend Gelegenheit für Umstrukturierungen, Standortwechsel oder Vertragsanpassungen bestand (s. die Urteile der Verwaltungsgerichte Lüneburg vom 10. Mai 2017 - 5 A 104/16 -, juris Rdnr. 39 ff., und Oldenburg vom 16. Mai 2017 - 7 A 14/17 -, juris Rdnr. 39 ff.). - VG Schwerin, 25.06.2014 - 7 B 872/13
Rechtmäßige Untersagung des Betriebs einer Spielhalle nach Auslaufen …
Auszug aus VG Schwerin, 13.07.2017 - 7 B 2651/17
Rn. 18 Zwar dürfte die Antragstellerin als trotz mehrfachem Gesellschafter-, Sitz- und Firmenwechsel identisch fortbestehende juristische Person, welcher für die durchgehend - wenn auch unter unterschiedlicher Bezeichnung - von ihr betriebenen beiden Spielhallen vor dem Stichtag des 28. Oktober 2011 Erlaubnisse nach § 33i GewO erteilt sind, deren Geltungsdauer nicht innerhalb von fünf Jahren nach dem Inkrafttreten des GlüStV geendet hat, zum Kreis derjenigen Spielhallenbetreiber gehören, für deren Spielhallen die Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis unter Anwendung der Härtefallklausel des § 29 Abs. 4 Satz 4 und 5 in Verbindung mit Satz 2 GlüStV und § 11b GlüStVAG M-V grundsätzlich in Betracht kommt; dies dürfte ungeachtet der bereits seit Inkrafttreten des GlüStV am 1. Juli 2012 bestehenden Notwendigkeit der Einholung von Glücksspielerlaubnissen auch durch Inhaber von Erlaubnissen nach § 33i GewO (vgl. hierzu den Beschluss der Kammer vom 25. Juni 2014 - 7 B 872/13 -, juris Rdnr. 29 , und deren Urteil vom 22. April 2015 - 7 A 382/13 -, juris Rdnr. 16 ) gelten.
- VG Schwerin, 21.11.2018 - 7 A 1705/18
Versagung von Spielhallenerlaubnissen (nicht hinreichender Abstand zu …
Rn. 23 Ebenso kann offenbleiben, ob damit für die mit den Klageanträgen zu 2. und 3. begehrten Entscheidungen eine Anwendung von § 11b Abs. 1 oder Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 GlüStVAG M-V eröffnet ist (was die Kammer im Beschluss vom 13. Juli 2017 - 7 B 2651/17 SN -, juris Rdnr. 22, bezweifelte). - VG Schwerin, 18.07.2017 - 7 B 2813/17
Härtefall für glücksspielrechtliche Erlaubnis eines weiteren Spielhallenbetriebs …
Der Antragsteller selbst ist nach dem im Parallelverfahren 7 B 2651/17 SN vorgelegten Sachkundenachweis und als Inhaber einer Fa. Hotel Restaurant O. Ltd. vielleicht auch im gastronomischen Bereich tätig oder kurzfristig zu einer solchen Betätigung fähig.
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