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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.2001 - 5 StR 439/01   

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https://dejure.org/2001,2215
BGH, 22.10.2001 - 5 StR 439/01 (https://dejure.org/2001,2215)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2001 - 5 StR 439/01 (https://dejure.org/2001,2215)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2001 - 5 StR 439/01 (https://dejure.org/2001,2215)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gewerbsmäßige Bandenhehlerei - Erforderlichkeit eines dritten Bandenmitglieds - Vorliegen einer Bande - Revision des Angeklagten - Schuldspruchänderung - Aufhebung der Strafaussprüche - Strafbemessung - Anordnung des Verfalls - Gesamtstrafenbildung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 260a; ; StGB § 74b Abs. 1; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 2002, 57
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 22.10.2001 - 5 StR 439/01
    Die Feststellungen belegen allenfalls eine auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung zwischen dem Angeklagten als Hehler und dem Einbrecher F - zu gemeinsamer Deliktsbegehung, keinesfalls aber zu einem erforderlichen dritten Bandenmitglied (vgl. BGH - GS - NJW 2001, 2266, 2267, zur Veröffentlichung vorgesehen in BGHSt 46, 321).
  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 691/94

    Erweiterter Verfall - Vermögenseinbuße - Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 22.10.2001 - 5 StR 439/01
    Dies gilt auch für die Anordnung der Einziehung des Wertersatzes hinsichtlich des Erlöses für den vom Angeklagten verkauften Personenkraftwagen (vgl. BGHR StGB § 73d Strafzumessung 1), zumal das Landgericht auch von einer Erörterung der Voraussetzungen von § 74b Abs. 1 StGB abgesehen hat.
  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 299/89

    Förderung zweier Diebstahlstaten durch einen Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 22.10.2001 - 5 StR 439/01
    Nach § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB hindert allein die rechtliche Existenz von Ersatzansprüchen und nicht, ob sie voraussichtlich geltend gemacht werden, eine solche Maßnahme (vgl. BGHR StGB § 73 - Tatbeute 1; BGH NStZ 1996, 332).
  • BGH, 12.03.1996 - 4 StR 24/96

    Verfall - Erstreckung - Mittelbarer Gewinn

    Auszug aus BGH, 22.10.2001 - 5 StR 439/01
    Nach § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB hindert allein die rechtliche Existenz von Ersatzansprüchen und nicht, ob sie voraussichtlich geltend gemacht werden, eine solche Maßnahme (vgl. BGHR StGB § 73 - Tatbeute 1; BGH NStZ 1996, 332).
  • BGH, 16.12.2015 - 4 StR 227/15

    Vorlageverfahren; Verhängung von Nebenfolgen bei tatmehrheitlich begangenen

    Denn das Fahrverbot soll als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme spezialpräventiv wirken (vgl. BT-Drucks. 13/6914, S. 119; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 5 StR 439/01, wistra 2002, 57, 58; OLG Celle, NZV 1993, 157).
  • OLG Hamm, 08.11.2016 - 3 RVs 85/16

    Unterbringung; Entziehungsanstalt; Trunkenheitsfahrt; Gefährdung; Straßenverkehr;

    Nach einem längeren Zeitablauf verliert der spezialpräventive Zweck eines Fahrverbots seine eigentliche Bedeutung, so dass nur noch der Pönalisierungscharakter als Sanktionsinhalt übrig bleibt (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 5 StR 439/01, juris, Rdnr. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Juni 2004 - 2 Ss 112/04, juris, Rdnr. 14).
  • OLG Koblenz, 17.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 19/18

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in

    Insoweit ist in der Rechtsprechung eine Dauer von zwei Jahren zwischen der Tat und der erstinstanzlichen Entscheidung anerkannt, ab welchem zumindest Anlass zur Erörterung besteht, ob der spezialpräventive Zweck der Maßnahme nach den Umständen des Einzelfalls noch erreicht werden kann (vgl. OLG Stuttgart NZV 2017, 341; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2007, 323; OLG Saarbrücken VRS 126 [2014], 203; OLG Hamm, Beschluss vom 24. Januar 2012 - III-3 RBs 364/1; OLG Naumburg, Beschluss vom 13. Juni 2017 - 2 Ws 132/17 [jeweils juris]; zu § 44 StGB vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 5 StR 439/01 [juris] = wistra 2002, 57; OLG Stuttgart NZV 2016, 292; OLG Hamm NZV 2004, 598; VRS 109 [2005], 19; OLG Düsseldorf, NZV 1993, 76).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 5 Ss 130/07

    Keine Nötigung durch "bloß" rücksichtsloses Überholen

    Im Falle eines Schuldspruchs wird der Zeitablauf Anlass sein zu prüfen, ob von der Verhängung des Fahrverbots abzusehen oder ein kürzeres Fahrverbot anzuordnen ist, wenn der Angeklagte seither keine weiteren Verkehrsverstöße begangen hat (zum Einfluss des Zeitablaufs auf die Entscheidung, ob ein Fahrverbot anzuordnen ist, vgl. BGH wistra 2002, 57 = zfs 2004, 133; BayObLG DAR 2002, 275 mit zahlreichen Nachw.; OLG Schleswig DAR 2002, 326; OLG Hamm StV 2004, 489; Janiszewski/Jagow/Burmann, StVR, 19. Aufl. [2006], § 25 StVG Rdnr. 1b mwN).
  • KG, 25.03.2015 - 3 Ws (B) 19/15

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Vorsatzfeststellung bei

    Die von der Betroffenen herangezogene Entscheidung des BGH vom 22. Oktober 2001 (ZfSch 2004, 133), wonach die Anordnung eines Fahrverbots bei einem über ein Jahr und neun Monate zurückliegenden Pflichtverstoß bedenklich sei, ist auf den vorliegenden Fall nicht zu übertragen, weil sie zu einem Fahrverbot nach § 44 StGB ergangen ist.
  • OLG Hamm, 03.06.2004 - 2 Ss 112/04

    Hauptstrafe; Nebenstrafe; Wechselwirkung; langer Zeitraum zwischen Tat und

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 5 StR 439/01 - ( zfs 2004, 133 f.) ausgeführt, dass die Anordnung eines Fahrverbotes als Warnungs- und Besinnungsstrafe für einen über ein Jahr und neun Monate zurückliegenden Pflichtverstoß nicht mehr geeignet sei.
  • OLG Zweibrücken, 25.08.2011 - 1 SsBs 24/11

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verhängung eines Fahrverbots bei langem zeitlichem

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei einer Tat, die ein Jahr und neun Monate zurückliegt, die Anordnung eines Fahrverbots als Warnungs- und Besinnungsstrafe nicht mehr geeignet (BGH ZfS 2004, 133).
  • OLG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ss 224/07

    Kein Fahrverbot, wenn es sich nicht in einem angemessenen zeitlichen Abstand

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 22.10.2001 - 5 StR 439/01 - (zfs 2004, 133 f) ausgeführt, dass die Anordnung eines Fahrverbotes als Warnungs- und Besinnungsstrafe für einen über ein Jahr und neun Monate zurückliegenden Pflichtverstoß nicht mehr geeignet sei.

    Dies ist jedenfalls bei einem Zeitraum von einem Jahr und neun Monaten anzunehmen (so auch BGH zfs 2004, 133 f.; Senat in StV 2004, 489 unter Hinweis auf die vorstehend zitierte Entscheidung des BGH und Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 16. November 2004 in 3 Ss 325/04).

  • OLG Hamm, 07.02.2008 - 4 Ss 21/08

    Fahrverbot bei Straßenverkehrsdelikten?

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 22.10.2001 - 5 StR 439/01 - (zfs 2004, 133 f) ausgeführt, dass die Anordnung eines Fahrverbotes als Warnungs- und Besinnungsstrafe für einen über ein Jahr und neun Monate zurückliegenden Pflichtverstoß nicht mehr geeignet sei.
  • OLG Stuttgart, 10.03.2016 - 4 Ss 700/15

    Versuchte Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des

    Dabei wird der Sinn des Fahrverbotes nach einer in Rechtsprechung und Literatur erkennbaren Tendenz in Frage gestellt, wenn der zu ahnende Verkehrsverstoß jedenfalls ein Jahr und neun Monate zurückliegt (so insbesondere BGH, wistra 2002, 57; vgl. auch Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 44 Rn. 15 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.2006 - 5 Ss OWi 199/06

    Zum Täterschaftsbeweis durch Fotobeweis und zur Verjährungsunterbrechung bei

  • OLG Zweibrücken, 30.05.2014 - 1 SsBs 41/13

    Bußgeldverfahren: Anordnung eines Fahrverbots nach lange zurückliegender Tat

  • OLG Hamm, 23.07.2013 - 5 RVs 52/13

    Keine Verhängung eines Fahrverbots bei einem zeitlichen Abstand zur Tat von zwei

  • BGH, 25.06.2008 - 5 StR 219/08

    Mittäterschaft und Beihilfe bei gewerbsmäßiger Bandenhehlerei (Beleg der

  • OLG Hamm, 24.07.2012 - 2 RVs 37/12

    Verhängung eines Fahrverbots bei lange zurückliegender Tat

  • OLG Hamm, 24.01.2012 - 3 RBs 364/11

    Absehen vom Fahrverbot; Zwei-Jahres-Grenze

  • VG Freiburg, 30.10.2012 - 5 K 2016/12

    Vorläufiger Rechtsschutz: Verhältnismäßigkeit der Anordnung eines Aufbauseminars

  • OLG Dresden, 16.04.2021 - 2 OLG 22 Ss 195/21

    Aufrechterhaltung Fahrverbot als Nebenstrafe trotz langer Verfahrensdauer

  • OLG Koblenz, 21.12.2017 - 1 OWi 6 SsBs 107/17

    Feststellung der Fahrereigenschaft bei einer Abwesenheitsverhandlung

  • OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 4 Ss 582/04

    Bußgeldverfahren: Verfahrensfehlerhafte Nichteinhaltung zugesagter

  • OLG Hamm, 07.03.2006 - 4 Ss 28/06

    Nötigung im Straßenverkehr, Fahrverbot, Aufhebung des Fahrverbotes, Zeuge,

  • OLG Jena, 19.07.2006 - 1 Ss 113/06

    Strafzumessung

  • OLG Koblenz, 18.10.2017 - 1 OLG 6 Ss 159/17

    Bei unerlaubtem Entfernen darf Unfallverursachung nicht strafschärfend gewertet

  • AG Lüdinghausen, 10.02.2005 - 16 Cs 130/04

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Voraussetzungen für die Festsetzung eines

  • OLG Hamm, 16.11.2004 - 3 Ss 325/04

    Fahrverbot, langer Zeitraum zwischen Tat und Urteil

  • OLG Koblenz, 13.06.2023 - 5 ORs 4 Ss 23/23
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2005 - 5 Ss OWi 106/04

    Anforderungen an gerichtliche Feststellungen bzgl. der Vorwerfbarkeit eines

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Rechtsprechung
   BGH, 07.11.2001 - 1 StR 375/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3809
BGH, 07.11.2001 - 1 StR 375/01 (https://dejure.org/2001,3809)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2001 - 1 StR 375/01 (https://dejure.org/2001,3809)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2001 - 1 StR 375/01 (https://dejure.org/2001,3809)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • wistra 2002, 57
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99

    BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - 1 StR 375/01
    Zur Bestimmung des Verfolgungswillens kann neben dem Wortlaut der verjährungsunterbrechenden Verfügung - hier der Durchsuchungsbeschlüsse - auch auf den sonstigen Akteninhalt zurückgegriffen werden (BGH NStZ 2000, 427; BGH NStZ 2001, 191).
  • BGH, 14.06.2000 - 3 StR 94/00

    Verjährungsunterbrechung durch Anordnung der Beschuldigtenvernehmung

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - 1 StR 375/01
    Zur Bestimmung des Verfolgungswillens kann neben dem Wortlaut der verjährungsunterbrechenden Verfügung - hier der Durchsuchungsbeschlüsse - auch auf den sonstigen Akteninhalt zurückgegriffen werden (BGH NStZ 2000, 427; BGH NStZ 2001, 191).
  • BGH, 22.08.2006 - 1 StR 547/05

    Abrechnungsbetrug durch Ärzte (Kick-Back-Zahlungen; Irrtum bei massenhaftem

    Ergibt sich dieser nicht bereits aus deren Wortlaut, ist namentlich auf den Sach- und Verfahrenszusammenhang abzustellen (vgl. BGH NStZ 2000, 427 m. Anm. Jäger wistra 2000, 227; BGH NStZ 2001, 191; wistra 2002, 57; Stree/Sternberg-Lieben aaO Rdn. 23).
  • BGH, 26.06.2018 - 1 StR 71/18

    Unterbrechung der Verjährung durch eine richterlicher Beschlagnahme- oder

    Wird, wie vorliegend, wegen mehrerer Taten im prozessualen Sinne des § 264 StPO ermittelt, so bezieht sich die Unterbrechungswirkung grundsätzlich auf alle verfahrensgegenständlichen Taten, sofern nicht der Verfolgungswille der tätig werdenden Strafverfolgungsorgane erkennbar auf eine oder mehrere Taten beschränkt ist (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 7. November 2001 - 1 StR 375/01, wistra 2002, 57 und vom 19. Juni 2008 - 3 StR 545/07, NStZ 2009, 205, 206; Urteil vom 10. November 2016 - 4 StR 86/16, NStZ 2018, 45, 47 mwN; siehe auch Beschluss vom 10. August 2017 - 1 StR 218/17, wistra 2018, 78, 79).

    Für dessen Bestimmung ist der Zweck der jeweiligen Untersuchungshandlung maßgeblich, der anhand des Wortlauts der Maßnahme und des sich aus dem sonstigen Akteninhalt ergebenden Sach- und Verfahrenszusammenhangs zu ermitteln ist (ebenfalls st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 7. November 2001 - 1 StR 375/01, wistra 2002, 57 und vom 19. Juni 2008 - 3 StR 545/07, NStZ 2009, 205, 206; Urteil vom 10. November 2016 - 4 StR 86/16, NStZ 2018, 45, 47 mwN).

  • BGH, 29.07.2004 - 3 StR 65/04

    Unterbrechung der Verjährung (Information über laufende Ermittlungen;

    Da sich die Unterbrechungswirkung der Bekanntgabe in der Regel auf die gesamte Tat im prozessualen Sinn (§§ 155, 264 StPO) sowie auf alle weiteren in demselben Verfahren verfolgten Taten erstreckt und Anhaltspunkte für die Begrenzung der Unterbrechungshandlung auf einzelne Taten nicht bestehen, hat sich die Unterbrechungswirkung hier ihrem sachlichen Umfang nach auf alle abgeurteilten Taten des sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen bezogen (vgl. BGH NStZ 2001, 191; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Handlung 5).
  • BGH, 08.09.2020 - 4 StR 75/20

    Verjährungsfrist (Verjährungsbeginn beim Betrug); Unterbrechung der Verjährung

    Ergibt sich der Verfolgungswille nicht bereits aus dem Wortlaut der Untersuchungshandlung, ist auf den Sach- und Verfahrenszusammenhang abzustellen und in Zweifelsfällen der Akteninhalt zur Auslegung heranzuziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2001 ? 1 StR 375/01; Urteil vom 22. August 2006 - 1 StR 547/05; Beschluss vom 25. Juni 2015 ? 1 StR 579/14).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.10.2001 - 4 StR 411/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4229
BGH, 09.10.2001 - 4 StR 411/01 (https://dejure.org/2001,4229)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2001 - 4 StR 411/01 (https://dejure.org/2001,4229)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2001 - 4 StR 411/01 (https://dejure.org/2001,4229)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • wistra 2002, 57
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.08.1993 - 2 StR 394/93

    Anwendbarkeit der gewerbsmäßigen Hehlerei auf den Gehilfen

    Auszug aus BGH, 09.10.2001 - 4 StR 411/01
    Hierbei ist es unerheblich, ob diese Ansprüche voraussichtlich geltend gemacht werden (BGHR StGB § 73 Anspruch 1 und 2, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.12.1994 - 4 StR 687/94

    Verfall - Anspruch des Verletzten - Aufrechterhaltung der Beschlagnahme

    Auszug aus BGH, 09.10.2001 - 4 StR 411/01
    Hierbei ist es unerheblich, ob diese Ansprüche voraussichtlich geltend gemacht werden (BGHR StGB § 73 Anspruch 1 und 2, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.04.2001 - 1 StR 88/01

    Abgrenzung zwischen erweitertem Verfall und Wertersatz

    Auszug aus BGH, 09.10.2001 - 4 StR 411/01
    Als rechtliche Grundlage für die Verfallsanordnung kam daher nur § 73 StGB und nicht - wie das Landgericht meint - § 73 d StGB in Betracht (vgl. BGH, Beschl. vom 24. April 2001 - 1 StR 88/01; Lackner/Kühl StGB 23. Aufl. § 73 d Rdn. 11; Eser in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 73 d Rdn. 4; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 73 Rdn. 4, § 73 d Rdn. 6a).
  • BGH, 28.02.2002 - 4 StR 8/02

    Anordnung des Wertersatzverfalls

    Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 27. August 2001 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, daß die Anordnung des Wertersatzverfalls entfällt (§ 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; vgl. BGH, Beschluß vom 9. Oktober 2001 - 4 StR 411/01 = wistra 2002, 57).
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