Sie sehen hier das BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (vor Inkrafttreten der Schuldrechtsreform). Zur aktuellen Fassung von § 1 BGB.
Bürgerliches Gesetzbuch
1. Buch - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) |
1. Abschnitt - Personen (§§ 1 - 89) |
1. Titel - Natürliche Personen (§§ 1 - 14) |
Alte Fassung
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Rechtsprechung zu § 1 BGB a.F.
2 Entscheidungen zu § 1 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- OLG Bamberg, 16.04.2007 - 4 U 198/05
"Kissenartige" Aufwölbungen beim WDV: Nachbesserungsanspruch?
- OLG Hamm, 01.06.2010 - 2 UF 109/05
Volldynamik von Versorgungsanwartschaften im Leistungsstadium