Sie sehen hier das BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (vor Inkrafttreten der Schuldrechtsreform). Zur aktuellen Fassung von § 134 BGB.
Bürgerliches Gesetzbuch
| 1. Buch - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) |
| 3. Abschnitt - Rechtsgeschäfte (§§ 104 - 185) |
| 2. Titel - Willenserklärung (§§ 116 - 144) |
Alte Fassung
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Rechtsprechung zu § 134 BGB a.F.
6 Entscheidungen zu § 134 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- OLG Köln, 23.04.2026 - 3 U 61/25 Corona
Erklärung des Vorbehaltsurteils des LG für vorbehaltlos auf Berufung der ...
- OVG Thüringen, 19.12.2007 - 1 KO 1205/04
Verwaltungsgebührenrecht; Vergütungsanspruch eines Prüfingenieurs für Baustatik; ...
- BGH, 26.02.2013 - XI ZR 417/11
Bürgschaft: Wirksamkeit einer AGB-Klausel über die Fälligkeit der ...
- OLG Karlsruhe, 29.09.2008 - 1 U 51/08
Verjährungshemmung durch Stillhalteabkommen
- OLG Düsseldorf, 26.09.2002 - 10 U 170/01
Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit einer Vereinbarung über die Umlage ...
- OLG Naumburg, 02.08.2006 - 6 U 176/05
Keine Nichtigkeit eines Vertrages zur Zahlung von Entgelt für die Nutzung von ...