Sie sehen hier das BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (vor Inkrafttreten der Schuldrechtsreform). Zur aktuellen Fassung von § 139 BGB.
Bürgerliches Gesetzbuch
1. Buch - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) |
3. Abschnitt - Rechtsgeschäfte (§§ 104 - 185) |
2. Titel - Willenserklärung (§§ 116 - 144) |
Alte Fassung
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Rechtsprechung zu § 139 BGB a.F.
4 Entscheidungen zu § 139 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 19.09.2002 - 22 U 195/01
Anspruch auf Rückabwicklung eines abgeschlossen Kaufvertrags wegen Erklärung des ...
- BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 397/03
Rechtsfolgen der Nichtigkeit der Veräußerung eines GmbH-Geschäftsanteils wegen ...
- LG Dortmund, 24.04.2009 - 6 O 631/07
Anspruch eines Grundstücksverkäufers gegen den Käufer auf Schadensersatz wegen ...
- OLG München, 27.11.2008 - 19 U 3885/08
Bankdarlehen: Rückzahlungsanspruch einer Bank gegenüber einem Gesellschafter ...