Bürgerliches Gesetzbuch
4. Buch - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
1. Abschnitt - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
7. Titel - Scheidung der Ehe (§§ 1564 - 1587p) |
III. Versorgungsausgleich (§§ 1587 - 1587p) |
3. Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich (§§ 1587f - 1587n) |
(1) 1Der Ehegatte, dessen auszugleichende Versorgung die des anderen übersteigt, hat dem anderen Ehegatten als Ausgleich eine Geldrente (Ausgleichsrente) in Höhe der Hälfte des jeweils übersteigenden Betrags zu entrichten. 2Die Rente kann erst dann verlangt werden, wenn beide Ehegatten eine Versorgung erlangt haben oder wenn der ausgleichspflichtige Ehegatte eine Versorgung erlangt hat und der andere Ehegatte wegen Krankheit oder anderer Gebrechen oder Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte auf nicht absehbare Zeit eine ihm nach Ausbildung und Fähigkeiten zumutbare Erwerbstätigkeit nicht ausüben kann oder das fünfundsechzigste Lebensjahr vollendet hat.
(2) 1Für die Ermittlung der auszugleichenden Versorgung gilt § 1587 a entsprechend. 2Hat sich seit Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags der Wert einer Versorgung oder einer Anwartschaft oder Aussicht auf Versorgung geändert oder ist eine bei Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags vorhandene Versorgung oder eine Anwartschaft oder Aussicht auf Versorgung weggefallen oder sind Voraussetzungen einer Versorgung eingetreten, die bei Eintritt der Rechtshängigkeit gefehlt haben, so ist dies zusätzlich zu berücksichtigen.
(3) § 1587 d Abs. 2 gilt entsprechend.
Rechtsprechung zu § 1587g BGB a.F.
28 Entscheidungen zu § 1587g BGB a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 25.06.2014 - XII ZB 658/10
Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Behandlung einer Invalidenpension der ...
- OLG Frankfurt, 24.05.2017 - 3 UF 87/16
Verlängerter schuldrechtlicher Versorgungsausgleich
- OLG Hamburg, 30.08.2019 - 2 UF 74/18
Teilhabe an einer betrieblichen Altersversorgung des verstorbenen geschiedenen ...
- OLG Karlsruhe, 11.10.2018 - 20 UF 153/17
Anrechnung des ehezeitanteiligen Ruhensbetrags auf den ehezeitlichen Anteil des ...
- FG Hamburg, 05.06.2015 - 6 K 32/15
Einkommensteuer: Zahlungen aufgrund schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs an ...
- OLG Karlsruhe, 23.02.2018 - 2 UF 113/16
Versorgungsausgleich: Anspruch einer Witwe auf Teilhabe an der ...
- FG Köln, 16.02.2018 - 11 K 1494/14
Berücksichtigung von aufgrund einer Scheidungsfolgenvereinbarung an den ...
- OLG Nürnberg, 27.04.2020 - 9 UF 177/18
Versorgungsausgleich - verlängerter schuldrechtlicher Ausgleich eines zu Unrecht ...
- VG Sigmaringen, 20.05.2015 - 1 K 2087/14
Bemessung des Unterhaltsbeitrags für einen geschiedenen Ehegatten eines Beamten; ...
- FG Münster, 22.06.2016 - 7 K 727/14
Einkommensteuerliche Berücksichtigung einer Ausgleichszahlung an die geschiedene ...