Siehe auch: Fassung bis 31.8.2001 (vor Mietrechtsreform).
Bürgerliches Gesetzbuch
| 2. Buch - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| 7. Abschnitt - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| 3. Titel - Mietvertrag. Pachtvertrag (§§ 535 - 597) |
| II. Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 - 577a) |
| 2. Die Miete (§§ 556 - 561) |
| a) Vereinbarungen über die Miete (§§ 556 - 556b) |
(1) 1Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. 2Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
(2) 1Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. 2Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig. 3Sind die Kosten bislang in der Miete enthalten, so ist diese entsprechend herabzusetzen.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19.06.2001
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2001 | Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) | 19.06.2001 |
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Rechtsprechung zu § 556a BGB a.F.
32 Entscheidungen zu § 556a BGB a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 180/18
Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung; sogenannte Sozialklausel in §§ 574 ff. ...
- AG Brandenburg, 27.03.2025 - 30 C 99/23
Eigenbedarfskündigung: Eigene "Härte" des Vermieters kann "Härte" des Mieters ...
- OLG Saarbrücken, 24.02.2025 - 5 Sa 1/25
Gerichtliche Zuständigkeit bei Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder ...
- BGH, 11.12.2019 - VIII ZR 144/19
Widerspruch des Wohnraummieters gegen eine Eigenbedarfskündigung: Erforderliche ...
- BGH, 24.09.2025 - VIII ZR 289/23
Umbau eigener Wohnung, Mietwohnung als Ersatz: Eigenbedarf?
- BGH, 25.10.2023 - VIII ZR 147/22
Wohnraummiete: Ordentliche Kündigung wegen bewusst unwahrer Tatsachenbehauptungen ...
- BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20
Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel") ...
- BGH, 15.09.2021 - VIII ZR 76/20
Ausübung des Sonderkündigungsrechts des ordentlichen Erstehers ...
- BGH, 13.10.2021 - VIII ZR 91/20
Fristlose und hilfsweise ordentliche Zahlungsverzugskündigung eines ...
- BGH, 10.04.2024 - VIII ZR 114/22
Eigenbedarfskündigung: Gefahr eines Suizids des Mieters bei Verurteilung zur ...
Querverweise
Auf § 556a BGB a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Mietvertrag. Pachtvertrag
- II. Mietverhältnisse über Wohnraum
- 1. Allgemeine Vorschriften
- § 549 (Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften)