Sie sehen hier das Wassergesetz in der am 1.1.2014 außer Kraft getretenen Fassung.
Wassergesetz für Baden-Württemberg
Neunter Teil - Zuständigkeit und Verfahren (§§ 95 - 113) |
1. Abschnitt - Zuständigkeit (§§ 95 - 98) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ WasserG a.F. (https://dejure.org/gesetze/0WasserG31122013/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Wassergesetz für Baden-Württemberg (https://dejure.org/gesetze/0WasserG31122013/__paste_norm__.html)
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1Die oberste Wasserbehörde kann durch Rechtsverordnung
2Dabei sind auch die Regelungen der EMAS-Verordnung zu berücksichtigen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz - LBodSchAG) vom 14.12.2004 (GBl. S. 908), in Kraft getreten am 29.12.2004.