Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Sechster Teil - Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften (Art. 223 - 334) |
Titel I - Vorschriften über die Organe (Art. 223 - 309) |
Kapitel 1 - Die Organe (Art. 223 - 287) |
Abschnitt 3 - Der Rat (Art. 237 - 243) |
Der Rat, der mit einfacher Mehrheit beschließt, kann die Kommission auffordern, die nach seiner Ansicht zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele geeigneten Untersuchungen vorzunehmen und ihm entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Legt die Kommission keinen Vorschlag vor, so teilt sie dem Rat die Gründe dafür mit.
Rechtsprechung zu Art. 241 AEUV
23 Entscheidungen zu Art. 241 AEUV in unserer Datenbank:
- Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-418/18
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek hat das Gericht die Entscheidung der ...
Zum selben Verfahren:
- EuG, 16.03.2016 - T-561/14
One of Us u.a. / Kommission
- EuG, 23.04.2018 - T-561/14
Das Gericht der EU bestätigt die Entscheidung der Kommission, im Rahmen der ...
- EuGH, 19.12.2019 - C-418/18
Nach Auffassung des Gerichtshofs hat das Gericht mit der Bestätigung des ...
- EuG, 16.03.2016 - T-561/14
- EuGH, 02.09.2021 - C-928/19
Rechtsmittel EPSU: Die Kommission ist nicht verpflichtet, einem Antrag der ...
Zum selben Verfahren:
- EuG, 24.10.2019 - T-310/18
EPSU und Goudriaan/ Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2021 - C-928/19
EPSU/ Kommission - Rechtsmittel - Institutionelles Recht - Sozialpolitik - Art. ...
- EuG, 24.10.2019 - T-310/18
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-196/12
Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beamtenstatut - Art. 64 und 65 - Art. 1, 3 ...
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-63/12
Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beamtenstatut - Art. 64 und 65 - Art. 1, 3 ...
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-66/12
Rat / Kommission