Ausführungsgesetz BGB
2. Abschnitt - Altenteilsverträge (§§ 6 - 17) |
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__paste_bez____paste_norm__ Ausführungsgesetz BGB (https://dejure.org/gesetze/AGBGB/__paste_norm__.html)
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§ 6Geltungsbereich
§ 7Dingliche Sicherheit
§ 8Dauer und Zeit der Leistungen
§ 9Leistung von Erzeugnissen
§ 10Lastentragung
§ 11Wohnung des Gläubigers
§ 12Wegfall der Wohnung
§ 13Folgen der Nichterfüllung
§ 14Ersatzrente
§ 15Störung des Zusammenlebens durch den Schuldner
§ 16Störung des Zusammenlebens durch den Gläubiger
§ 17Ehegatten als Berechtigte
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Rechtsprechung zu § 12 AGBGB
3 Entscheidungen zu § 12 AGBGB in unserer Datenbank:
- FG Baden-Württemberg, 09.03.2001 - 9 K 555/98
Auch nach grundlegendem Umbau einer mit einem Wohnrecht zugunsten des ...
- BFH, 15.02.2006 - X R 5/04
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Grabmalkosten
- FG Baden-Württemberg, 10.05.2011 - 2 K 3045/09
Aufwendungen für die Erneuerung eines Heizkessels als dauernde Last im Sinne des ...