Abgabenordnung
| Achter Teil - Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren (§§ 369 - 412) |
| Zweiter Abschnitt - Bußgeldvorschriften (§§ 377 - 384a) |
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig seiner Verpflichtung, Steuerabzugsbeträge einzubehalten und abzuführen, nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach § 378 geahndet werden kann.
widrigkeiten § 378Leichtfertige Steuerverkürzung § 379Steuergefährdung § 380Gefährdung der Abzugsteuern § 381Verbrauchsteuer-
gefährdung § 382Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben § 383Unzulässiger Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen § 383aVerstöße gegen innerstaatlich anwendbare völkerrechtliche Vereinbarungen zur Förderung der Steuerehrlichkeit § 383bPflichtverletzung bei Übermittlung von Vollmachtsdaten § 384Verfolgungsverjährung § 384aVerstöße nach Artikel 83 Absatz 4 bis 6 der Verordnung (EU) 2016/679
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Rechtsprechung zu § 380 AO
20 Entscheidungen zu § 380 AO in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 22.12.2022 - 12 U 46/22
Anforderungen an die Darlegung der Zahlungsunfähigkeit im Rahmen der Haftung des ...
- BayObLG, 03.03.1980 - RReg. 4 St 266/79
Steuerhinterziehung; Steuerverkürzung; Selbstanzeige; Gefährdung von ...
- OLG Hamm, 04.06.1998 - 3 Ss OWi 443/98
Leichtfertigkeit, Lohnsteuer, falsche Schuldform: Fahrlässigkeit anstelle ...
- LAG Düsseldorf, 02.05.2016 - 9 Sa 29/16
Rechtsfolgen der Nichterfüllung auf die Bundesagentur für Arbeit gem. § 115 SGB X ...
- BGH, 25.01.2011 - II ZR 196/09
Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Zahlung rückständiger Umsatz- und Lohnsteuern ...
- FG Nürnberg, 09.04.2021 - 7 K 1009/20
Bezug Kindergeld im Ausland und Begehung einer Steuerverkürzung - Qualifizierung ...
- FG Münster, 07.07.2003 - 11 K 5214/99
Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung an falschen Inhaltsadressaten - ...
- FG Berlin, 10.03.2004 - 6 K 6394/99
Wiederholte Übernahme von Bürgschaften als gewerbliche Tätigkeit
- BFH, 17.12.2015 - V R 13/15
Zur Verfolgungsverjährung bei zu Unrecht erlangtem Kindergeld
Querverweise
Auf § 380 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Abgabenordnung (AO)
- Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren
- Bußgeldvorschriften
- § 384 (Verfolgungsverjährung)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- IX. Sonstige Vorschriften, Bußgeld-, Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
- § 50e (Bußgeldvorschriften; Nichtverfolgung von Steuerstraftaten bei geringfügiger Beschäftigung in Privathaushalten)