Bundesdatenschutzgesetz a.F.
Dritter Abschnitt - Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen (§§ 27 - 38a) |
Erster Unterabschnitt - Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung (§§ 27 - 32) |
Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses mit dem Betroffenen darf ein Wahrscheinlichkeitswert für ein bestimmtes zukünftiges Verhalten des Betroffenen erhoben oder verwendet werden, wenn
1. | die zur Berechnung des Wahrscheinlichkeitswerts genutzten Daten unter Zugrundelegung eines wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahrens nachweisbar für die Berechnung der Wahrscheinlichkeit des bestimmten Verhaltens erheblich sind, | |
2. | im Fall der Berechnung des Wahrscheinlichkeitswerts durch eine Auskunftei die Voraussetzungen für eine Übermittlung der genutzten Daten nach § 29 und in allen anderen Fällen die Voraussetzungen einer zulässigen Nutzung der Daten nach § 28 vorliegen, | |
3. | für die Berechnung des Wahrscheinlichkeitswerts nicht ausschließlich Anschriftendaten genutzt werden, | |
4. | im Fall der Nutzung von Anschriftendaten der Betroffene vor Berechnung des Wahrscheinlichkeitswerts über die vorgesehene Nutzung dieser Daten unterrichtet worden ist; die Unterrichtung ist zu dokumentieren. |
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes vom 29.07.2009
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.04.2010 | Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes | 29.07.2009 |
verarbeitung und -
nutzung für Zwecke des Beschäftigungs-
verhältnisses
Rechtsprechung zu § 28b BDSG a.F.
13 Entscheidungen zu § 28b BDSG a.F. in unserer Datenbank:
- LG Frankfurt/Main, 26.05.2023 - 24 O 156/21
Stromanbieter darf Kundendaten nicht anlasslos an die Schufa übermitteln
- VG Wiesbaden, 01.10.2021 - 6 K 788/20
Zur Frage einer automatisierten Verarbeitung beruhende Entscheidung
- AG Dortmund, 29.08.2017 - 425 C 3489/17
Form und Umfang des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs
- OLG Nürnberg, 30.10.2012 - 3 U 2362/11
Zum Umfang der zu erteilenden Auskunft bei einer Bonitätsprüfung
- BGH, 28.01.2014 - VI ZR 156/13
Kein Auskunftsanspruch bezüglich Schufa-Scoreformel
- AG Köln, 15.11.2017 - 113 C 202/17
Private Rentenversicherung - Unterlagenherausgabe nach Vertragsbeendigung
- OLG Frankfurt, 07.04.2015 - 24 U 82/14
Schlechtes Scoring kann Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten ...
- KG, 07.02.2013 - 10 U 118/12
Zulässigkeit der Erhebung und Speicherung der Tatsache der Restschuldbefreiung ...
- OLG Brandenburg, 07.12.2017 - 6 W 141/17
Einstweilige Verfügung: Glaubhaftmachung des Eingriffs in den eingerichteten und ...
- OLG Düsseldorf, 18.12.2012 - 4 U 197/11
Pflichten des Rechtsschutzversicherers bei angenommener fehlender Erfolgsaussicht ...
Querverweise
Auf § 28b BDSG a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesdatenschutzgesetz a.F. (BDSG a.F.)
- Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen
- § 4b (Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen)
- Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen
- Rechte des Betroffenen
- § 34 (Auskunft an den Betroffenen)