Zur neuen Fassung von § 30 BDSG.
Bundesdatenschutzgesetz a.F.
| Dritter Abschnitt - Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen (§§ 27 - 38a) |
| Erster Unterabschnitt - Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung (§§ 27 - 32) |
§ 30
Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung in anonymisierter Form
(1) 1Werden personenbezogene Daten geschäftsmäßig erhoben und gespeichert, um sie in anonymisierter Form zu übermitteln, sind die Merkmale gesondert zu speichern, mit denen Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können. 2Diese Merkmale dürfen mit den Einzelangaben nur zusammengeführt werden, soweit dies für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung oder zu wissenschaftlichen Zwecken erforderlich ist.
(2) Die Veränderung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn
(3) Die personenbezogenen Daten sind zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist.
(4) § 29 gilt nicht.
(5) § 28 Abs. 6 bis 9 gilt entsprechend.
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Rechtsprechung zu § 30 BDSG a.F.
29 Entscheidungen zu § 30 BDSG a.F. in unserer Datenbank:
- LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21
Sachvortragsverwertungsverbot - Privatnutzung dienstlicher Kommunikationsmittel - ...
- OLG Köln, 05.01.2017 - 15 U 121/16
Rechtmäßigkeit der Speicherung von Beurteilungen über Ärzte und deren ...
- BGH, 19.05.1981 - VI ZR 273/79
Datenschutz
- LG Hamburg, 29.02.2008 - 324 O 459/07
Der Kläger wurde 1991 wegen Mordes an dem Schauspieler Herr S. festgenommen und ...
Zum selben Verfahren:
- LG Hamburg, 18.01.2008 - 324 O 507/07
Resozialisierungsgefährdung durch elektronisches Zeitungsarchiv
- LG Hamburg, 18.01.2008 - 324 O 509/07
Individualisierende Berichterstattung: Bereithalten der Berichterstattung über ...
- LG Hamburg, 29.02.2008 - 324 O 469/07
Unterlassungsanspruch: Berichterstattung über einen Straftäter unter ...
- LG Hamburg, 18.01.2008 - 324 O 507/07
- LG Hamburg, 13.03.2009 - 324 O 587/08
- LG Hamburg, 18.01.2008 - 324 O 548/07
Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Internationale inländische ...
- LG Hamburg, 27.02.2007 - 324 O 929/06
Querverweise
Auf § 30 BDSG a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesdatenschutzgesetz a.F. (BDSG a.F.)
- Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen
- § 4b (Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen)
- Schlussvorschriften
- § 43 (Bußgeldvorschriften)