Zur neuen Fassung von § 32 BDSG.
Bundesdatenschutzgesetz a.F.
Dritter Abschnitt - Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen (§§ 27 - 38a) |
Erster Unterabschnitt - Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung (§§ 27 - 32) |
(1) 1Personenbezogene Daten eines Beschäftigten dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist. 2Zur Aufdeckung von Straftaten dürfen personenbezogene Daten eines Beschäftigten nur dann erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass der Betroffene im Beschäftigungsverhältnis eine Straftat begangen hat, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung zur Aufdeckung erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung nicht überwiegt, insbesondere Art und Ausmaß im Hinblick auf den Anlass nicht unverhältnismäßig sind.
(2) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, ohne dass sie automatisiert verarbeitet oder in oder aus einer nicht automatisierten Datei verarbeitet, genutzt oder für die Verarbeitung oder Nutzung in einer solchen Datei erhoben werden.
(3) Die Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen der Beschäftigten bleiben unberührt.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften vom 14.08.2009
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.09.2009 | Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften | 14.08.2009 |
verarbeitung und -
nutzung für Zwecke des Beschäftigungs-
verhältnisses
Rechtsprechung zu § 32 BDSG a.F.
182 Entscheidungen zu § 32 BDSG a.F. in unserer Datenbank:
- BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16
Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv
Zum selben Verfahren:
- LAG Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 Sa 61/15
Beweisverwertungsverbot - Detektiveinsatz bei Verdacht von Wettbewerbsverstößen
- LAG Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 Sa 61/15
- OVG Saarland, 14.12.2017 - 2 A 662/17
Videoüberwachung des Verkaufsraums einer Apotheke
Zum selben Verfahren:
- VG Saarlouis, 29.01.2016 - 1 K 1122/14
Videoüberwachung in einer Apotheke
- VG Saarlouis, 29.01.2016 - 1 K 1122/14
- BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16
Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot
Zum selben Verfahren:
- LAG Hamm, 17.06.2016 - 16 Sa 1711/15
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines ...
- LAG Hamm, 17.06.2016 - 16 Sa 1711/15
- BGH, 20.01.2015 - VI ZR 137/14
Anspruch des Patienten gegen den Klinikträger auf Preisgabe der Privatanschrift ...
- BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 848/15
Außerordentliche Kündigung - Videoüberwachung
Zum selben Verfahren:
- LAG Düsseldorf, 07.12.2015 - 7 Sa 1078/14
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Filialleiterin wegen ...
- LAG Düsseldorf, 07.12.2015 - 7 Sa 1078/14
- ArbG Weiden/Oberpfalz, 17.05.2017 - 3 Ga 6/17
Einstweilige Verfügung gegen Einsichtnahme in den E-Mail-Account des ...
Querverweise
Auf § 32 BDSG a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesdatenschutzgesetz a.F. (BDSG a.F.)
- Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen
- Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
- § 12 (Anwendungsbereich)