Zur neuen Fassung von § 12 BDSG.
Bundesdatenschutzgesetz a.F.
| Zweiter Abschnitt - Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen (§§ 12 - 26) |
| Erster Unterabschnitt - Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung (§§ 12 - 18) |
(1) Die Vorschriften dieses Abschnittes gelten für öffentliche Stellen des Bundes, soweit sie nicht als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen.
(2) Soweit der Datenschutz nicht durch Landesgesetz geregelt ist, gelten die §§ 12 bis 16, 19 bis 20 auch für die öffentlichen Stellen der Länder, soweit sie
(3) Für Landesbeauftragte für den Datenschutz gilt § 23 Abs. 4 entsprechend.
(4) Werden personenbezogene Daten für frühere, bestehende oder zukünftige Beschäftigungsverhältnisse erhoben, verarbeitet oder genutzt, gelten § 28 Absatz 2 Nummer 2 und die §§ 32 bis 35 anstelle der §§ 13 bis 16 und 19 bis 20.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften vom 14.08.2009
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2009 | Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften | 14.08.2009 |
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Rechtsprechung zu § 12 BDSG a.F.
26 Entscheidungen zu § 12 BDSG a.F. in unserer Datenbank:
- BVerwG, 29.06.2017 - 7 C 24.15
Anspruch auf Einsicht in Gutachten über NS-Vergangenheit verstorbener ehemaliger ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2015 - 8 A 2410/13
Journalist kann Einsichtnahme in ein Gutachten über die NS-Vergangenheit ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2015 - 8 A 2410/13
- ArbG Oberhausen, 25.02.2016 - 2 Ca 2024/15
Videoüberwachung in einem Fan-Shop
- KG, 20.05.2014 - 1 VA 7/14
Akteneinsicht: Zuständigkeit für Akteneinsichtsersuchen einer Behörde im Wege der ...
- BGH, 20.01.2015 - VI ZR 137/14
Anspruch des Patienten gegen den Klinikträger auf Preisgabe der Privatanschrift ...
- VGH Baden-Württemberg, 10.05.2017 - 2 S 1826/16
Postbeamtenkrankenkasse; Vorlagepflicht für Behandlungsunterlagen; Zulässigkeit ...
- VG Hamburg, 05.11.2009 - 4 K 2847/07
Ausweisung - Beachtung des Datenschutzes bei sicherheitsrechtlicher Befragung
- BSG, 28.11.2002 - B 7/1 A 2/00 R
Krankenkasse - Mitgliederwerbung - Datenerhebung - Datenschutz - Aufgabe - ...
- BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 586/90
Auskunftspflicht über bei Polizei- und Verfassungsschutzbehörden gespeicherte ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83
Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten - ...
- BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83
Querverweise
Auf § 12 BDSG a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesdatenschutzgesetz a.F. (BDSG a.F.)
- Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen
- § 10 (Einrichtung automatisierter Abrufverfahren)