Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
Abschnitt 3 - Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft (§§ 1773 - 1921) |
Titel 1 - Vormundschaft (§§ 1773 - 1895) |
Untertitel 1 - Begründung der Vormundschaft (§§ 1773 - 1792) |
(1) 1Neben dem Vormund kann ein Gegenvormund bestellt werden. 2Ist das Jugendamt Vormund, so kann kein Gegenvormund bestellt werden; das Jugendamt kann Gegenvormund sein.
(2) Ein Gegenvormund soll bestellt werden, wenn mit der Vormundschaft eine Vermögensverwaltung verbunden ist, es sei denn, dass die Verwaltung nicht erheblich oder dass die Vormundschaft von mehreren Vormündern gemeinschaftlich zu führen ist.
(3) Ist die Vormundschaft von mehreren Vormündern nicht gemeinschaftlich zu führen, so kann der eine Vormund zum Gegenvormund des anderen bestellt werden.
(4) Auf die Berufung und Bestellung des Gegenvormunds sind die für die Begründung der Vormundschaft geltenden Vorschriften anzuwenden.
Rechtsprechung zu § 1792 BGB
19 Entscheidungen zu § 1792 BGB in unserer Datenbank:
- OLG München, 22.12.2011 - 1 U 5388/10
Amtshaftung bzw. Entschädigung aus enteignungsgleichen Eingriff: ...
- OLG München, 09.04.2021 - 16 WF 15/21
Keine Bindung an die örtliche Zuständigkeit bei Auswahl eines Amtsvormunds
- BayObLG, 21.04.2004 - 3Z BR 51/04
Voraussetzungen der Bestellung eines Gegenbetreuers
Zum selben Verfahren:
- BayObLG, 10.05.2004 - 3Z BR 11/04
Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Festsetzung der Betreuervergütung - ...
- BayObLG, 10.05.2004 - 3Z BR 11/04
- OLG Frankfurt, 21.08.2008 - 20 W 105/08
Betreuung: Bestellung eines Mitbetreuers zum Zweck der Kontrolle des bestellten ...
- BayObLG, 28.10.1993 - 3Z BR 220/93
Gegenbetreuer; Wert; Vermögen; Umfang; Tätigkeiten; Kontrollorgan; ...
- LG Bonn, 29.12.1992 - 5 T 207/92
- BVerfG, 29.06.1965 - 1 BvR 289/62
Verfassungsmäßigkeit der Zwangspflegschaft
- BayObLG, 05.11.1996 - 3Z AR 81/96
Maßgeblichkeit von Zweckmäßigkeitserwägungen bei Abgabe eines ...
- OLG Hamm, 28.03.2006 - 29 U 13/03
Haftung des Betreuers wegen steuerlicher Folgen der Veräußerung von Grundstücken ...
§ 1792 BGB in Nachschlagewerken
- § 1792 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Aufsicht
Beaufsichtigung
Gegenbetreuer
Kontrollbetreuer
Rechnungslegung
Schlusstätigkeiten
Vermögensverzeichnis
Überwachungsbetreuer
Querverweise
Auf § 1792 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Familienrecht
- Vormundschaft. Rechtliche Betreuung. Pflegschaft
- Rechtliche Betreuung
- § 1908i
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Andere Aufgaben der Jugendhilfe
- Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen
- § 56 (Führung der Beistandschaft, der Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft)