Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
Abschnitt 3 - Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft (§§ 1773 - 1888) |
Titel 1 - Vormundschaft (§§ 1773 - 1808) |
Untertitel 2 - Führung der Vormundschaft (§§ 1788 - 1801) |
Kapitel 3 - Vermögenssorge (§§ 1798 - 1801) |
(1) Für das Jugendamt, den Vereinsvormund und den Vormundschaftsverein als Vormund gilt § 1859 Absatz 1 entsprechend.
(2) 1Das Familiengericht kann auf Antrag Vormünder von den Beschränkungen bei der Vermögenssorge befreien, wenn eine Gefährdung des Mündelvermögens nicht zu besorgen ist. 2§ 1860 Absatz 1 bis 3 gilt entsprechend.
(3) 1Eltern können unter Beachtung der Voraussetzungen des § 1782 einen von ihnen benannten Vormund von den Beschränkungen nach den §§ 1845, 1848 und 1849 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2, Satz 2 sowie § 1865 Absatz 1 befreien. 2§ 1859 Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
(4) Das Familiengericht hat die Befreiungen aufzuheben, wenn ihre Voraussetzungen nicht mehr vorliegen oder bei ihrer Fortgeltung eine Gefährdung des Mündelvermögens zu besorgen wäre.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2023 | Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts | 04.05.2021 |
Rechtsprechung zu § 1801 BGB
7 Entscheidungen zu § 1801 BGB in unserer Datenbank:
- BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 269/20
Eingruppierung einer Sozialarbeiterin - Ausübung der Aufgabe eines Amtsvormunds
- BGH, 29.05.2013 - XII ZB 124/12
Ergänzungspflegschaft bei bestehender Vormundschaft: Anspruch eines ...
- OLG Nürnberg, 07.12.2015 - 9 UF 1276/15
Keine Bestellung eines Rechtsanwalts als Mitvormund für unbegleiteten ...
- BGH, 29.05.2013 - XII ZB 530/11
Vormundschaft über minderjährige unbegleitete Flüchtlinge: Verhinderung eines ...
- OLG Bamberg, 13.08.2015 - 2 UF 140/15
Keine Bestellung eines Rechtsanwalts als Mitvormund für einen minderjährigen ...
- BayObLG, 19.01.1966 - BReg. 1a Z 52/65
Entlassung des Vormunds gegen seinen Willen; Staatsbürgerschaft eines Kindes und ...
- BVerwG, 23.02.1979 - 7 C 37.78
Austritt aus der Kirche - Modifizierter Kirchenaustritt - Zusätze in der ...
Querverweise
Auf § 1801 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft
- Vormundschaft
- Beendigung der Vormundschaft
- § 1807 (Vermögensherausgabe, Schlussrechnungslegung und Fortführung der Geschäfte)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Kindschaftssachen
- § 168b (Bestellungsurkunde)