Bundesrechtsanwaltsordnung
| Vierter Teil - Die Rechtsanwaltskammern (§§ 60 - 91) |
| Zweiter Abschnitt - Organe der Rechtsanwaltskammer (§§ 63 - 91) |
| Zweiter Unterabschnitt - Präsidium (§§ 78 - 84) |
(1) Der Präsident vertritt die Kammer gerichtlich und außergerichtlich.
(2) 1Der Präsident vermittelt den geschäftlichen Verkehr der Kammer und des Vorstandes. 2Er führt die Beschlüsse des Vorstandes und der Kammer aus.
(3) Der Präsident führt in den Sitzungen des Vorstandes und in der Kammerversammlung den Vorsitz.
(4) Durch die Geschäftsordnungen des Vorstandes und der Kammer können ihm weitere Aufgaben übertragen werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 12.05.2017
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 18.05.2017 | Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe | 12.05.2017 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 80 BRAO
42 Entscheidungen zu § 80 BRAO in unserer Datenbank:
- AGH Nordrhein-Westfalen, 17.07.2026 - 1 AGH 23/26
- AGH Bayern, 05.11.2021 - BayAGH III - 4 - 6/19
Beschlüsse der Kammerversammlung über einen Vermögensgegenstand der ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 19.04.2022 - AnwZ (Brfg) 51/21
Untersagung der Nutzung eines ererbten Anwesens
- BGH, 19.04.2022 - AnwZ (Brfg) 51/21
- AGH Nordrhein-Westfalen, 24.10.2025 - AGH 27/25
Erfolglose Klage des Klägers gegen Widerruf seiner Anwaltszulassung wegen ...
Zum selben Verfahren:
- AGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2024 - 1 AGH 28/24
Widerruf seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls
- AGH Bayern, 12.10.2023 - BayAGH I - 5 - 17/22
Zulassung zur Anwaltschaft: Zu versagen bei unwürdigem Verhalten
- AGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 1 AGH 37/22
- AGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2023 - 1 AGH 15/23
Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls; Gefährdung der Interessen ...
- AGH Nordrhein-Westfalen, 19.04.2024 - 1 AGH 2/24