Deutsches Richtergesetz
Zweiter Teil - Richter im Bundesdienst (§§ 46 - 70) |
Vierter Abschnitt - Richter des Bundesverfassungsgerichts (§§ 69 - 70) |
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§ 69Beschränkte Geltung dieses Gesetzes
§ 70Bundesrichter als Richter des Bundes-
verfassungsgerichts
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verfassungsgerichts
Rechtsprechung zu § 69 DRiG
4 Entscheidungen zu § 69 DRiG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvE 4/20
Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats
- BVerfG, 11.10.2011 - 2 BvR 1010/10
Befangenheitsantrag gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. ...
- VG Berlin, 23.02.2017 - 2 K 275.16
Anspruch auf Einsichtnahme in die Unterlagen bezüglich einer Richterwahl; ...
- BGH, 29.10.1993 - RiZ(R) 1/93
Richter - Unabhängigkeit - Außerdienstliches Verhalten - Wahrnehmung berechtigter ...